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betrdi:ell-flue [2017/05/09 19:34]
brodesser angelegt
betrdi:ell-flue [2017/05/09 19:38]
brodesser
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 Die Anforderung eines Einsatzes zur Flüchtlingsunterbringung ist so rasch wie möglich mittels WE-Meldung an die Einsatzzentrale Landesverband (als Koordinierungsgruppe des Einsatzstabes Landesverbandes) zu melden. Alle weiteren Berichtsnotwendigkeiten werden durch die Einsatzzentrale Landesverband festgelegt.  Die Anforderung eines Einsatzes zur Flüchtlingsunterbringung ist so rasch wie möglich mittels WE-Meldung an die Einsatzzentrale Landesverband (als Koordinierungsgruppe des Einsatzstabes Landesverbandes) zu melden. Alle weiteren Berichtsnotwendigkeiten werden durch die Einsatzzentrale Landesverband festgelegt. 
  
-==== Kommunikation nach außen (nur Landesverband) ====+===== Kommunikation nach außen (nur Landesverband) =====
    
- +  * Der Beginn einer Maßnahme zur Flüchtlingsunterbringung in einer Landeseinrichtung wird durch den Landesverband der örtlich zuständigen Bezirksregierung mitgeteilt. Dabei werden der Umfang des Auftrages und die erwartete Kostenerstattung nochmals bestätigt
-Der Beginn einer Maßnahme zur Flüchtlingsunterbringung in einer Landeseinrichtung wird durch den Landesverband der +  In der für den Standort der Flüchtlingsunterkunft zuständigen Kommune erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt unter dem Stichwort „Gemeinschaftsunterkunft“. Das Gesundheitsamt wird dann die erforderlichen weiteren Maßnahmen festlegen wie 
-zuständigen Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt. Dabei werden der Umfang des Auftrages und die erwartete Kostenerstattung nochmals bestä- +    Impfungen 
-tigt+    Vorgehen bei Infektionserkrankungen/Ausbrüchen 
- In der für den Standort der Flüchtlingsunterkunft zuständigen Kommune +    Küchenhygiene, Erfüllen der Vorschriften 
-erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt unter dem Stichwort „Gemeinschaftsunterkunft“. Das Gesundheitsamt wird dann die erforderlichen weiteren Maßnahmen festlegen wie +    Hygiene/Sauberkeit in der Unterkunft 
-Impfungen +  Eine weitere Meldung erfolgt an das örtlich für den Rettungsdienst, den Bevölkerungsschutz und den Brandschutz zuständige Amt (Ordnungsamt oder Feuerwehramt des Kreises, Ordnungsamt der Gemeinde) sowie an die Polizei. Mit diesen Behörden sind – vorteilhafterweise im Rahmen einer Begehung – folgende Maßnahmen festzulegen: 
-Vorgehen bei Infektionserkrankungen/Ausbrüchen +  Kommunikationswege 
-Küchenhygiene, Erfüllen der Vorschriften +  Anfahrtswege vereinbaren ( welche Tür ist offen, wo ist es am günstigsten, wo werden sie erwartet) 
-Hygiene/Sauberkeit in der Unterkunft +  Abstimmen von Patrouillengängen und Streifen 
- Eine weitere Meldung erfolgt an das für den Rettungsdienst, den Bevölkerungsschutz und den Brandschutz zuständige Amt (z.B. Kreisbrand-meister) sowie an die Polizei. Mit diesen Behörden sind – vorteilhafterweise im Rahmen einer Begehung – folgende Maßnahmen festzulegen: +  Ggf. Anpassung der jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnungen (AAO)
-Kommunikationswege +
-Anfahrtswege vereinbaren ( welche Tür ist offen, wo ist es am +
-günstigsten, wo werden sie erwartet) +
-Abstimmen von Patrouillengängen und Streifen +
-Ggf. Anpassung der jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnungen +
-(AAO)+
 Abgrenzung zu Wachdienst Abgrenzung zu Wachdienst
 Mit dem beauftragten Wachdienst-Dienstleister (in der Regel extern durch die Mit dem beauftragten Wachdienst-Dienstleister (in der Regel extern durch die
betrdi/ell-flue.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/11 12:55 von brodesser