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betrdi:ell-flue

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betrdi:ell-flue [2017/05/09 19:34]
brodesser angelegt
betrdi:ell-flue [2017/05/09 20:01]
brodesser
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 Die Anforderung eines Einsatzes zur Flüchtlingsunterbringung ist so rasch wie möglich mittels WE-Meldung an die Einsatzzentrale Landesverband (als Koordinierungsgruppe des Einsatzstabes Landesverbandes) zu melden. Alle weiteren Berichtsnotwendigkeiten werden durch die Einsatzzentrale Landesverband festgelegt.  Die Anforderung eines Einsatzes zur Flüchtlingsunterbringung ist so rasch wie möglich mittels WE-Meldung an die Einsatzzentrale Landesverband (als Koordinierungsgruppe des Einsatzstabes Landesverbandes) zu melden. Alle weiteren Berichtsnotwendigkeiten werden durch die Einsatzzentrale Landesverband festgelegt. 
  
-==== Kommunikation nach außen (nur Landesverband) ==== +==== 2.1 Kommunikation nach außen ==== 
- +Der Beginn einer Maßnahme zur Flüchtlingsunterbringung in einer Landeseinrichtung wird durch den Landesverband der örtlich zuständigen Bezirksregierung mitgeteilt. Dabei werden der Umfang des Auftrages und die erwartete Kostenerstattung nochmals bestätigt.
  
-Der Beginn einer Maßnahme zur Flüchtlingsunterbringung in einer Landeseinrichtung wird durch den Landesverband der +In der für den Standort der Flüchtlingsunterkunft zuständigen Kommune erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt unter dem Stichwort „Gemeinschaftsunterkunft“. Das Gesundheitsamt wird dann die erforderlichen weiteren Maßnahmen festlegen wie 
-zuständigen Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt. Dabei werden der Umfang des Auftrages und die erwartete Kostenerstattung nochmals bestä- +  Impfungen 
-tigt. +  Vorgehen bei Infektionserkrankungen/Ausbrüchen 
- In der für den Standort der Flüchtlingsunterkunft zuständigen Kommune +  Küchenhygiene, Erfüllen der Vorschriften 
-erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt unter dem Stichwort „Gemeinschaftsunterkunft“. Das Gesundheitsamt wird dann die erforderlichen weiteren Maßnahmen festlegen wie +  Hygiene/Sauberkeit in der Unterkunft 
-Impfungen + 
-Vorgehen bei Infektionserkrankungen/Ausbrüchen +Eine weitere Meldung erfolgt an das örtlich für den Rettungsdienst, den Bevölkerungsschutz und den Brandschutz zuständige Amt (Ordnungsamt oder Feuerwehramt des Kreises, Ordnungsamt der Gemeinde) sowie an die Polizei. Mit diesen Behörden sind – vorteilhafterweise im Rahmen einer Begehung – folgende Maßnahmen festzulegen: 
-Küchenhygiene, Erfüllen der Vorschriften +  Kommunikationswege 
-Hygiene/Sauberkeit in der Unterkunft +  Anfahrtswege vereinbaren ( welche Tür ist offen, wo ist es am günstigsten, wo werden sie erwartet) 
- Eine weitere Meldung erfolgt an das für den Rettungsdienst, den Bevölkerungsschutz und den Brandschutz zuständige Amt (z.B. Kreisbrand-meister) sowie an die Polizei. Mit diesen Behörden sind – vorteilhafterweise im Rahmen einer Begehung – folgende Maßnahmen festzulegen: +  Abstimmen von Patrouillengängen und Streifen 
-Kommunikationswege +  Ggf. Anpassung der jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnungen (AAO) 
-Anfahrtswege vereinbaren ( welche Tür ist offen, wo ist es am + 
-günstigsten, wo werden sie erwartet) +Weitere Verbindungsaufnahmen erfolgen mit den lokalen niedergelassenen Ärzten und Apotheken, anderen lokalen Geschäften sowie den Nachbarn. Bei diesen Gesprächen ist folgendes zu berücksichtigen: 
-Abstimmen von Patrouillengängen und Streifen +  * Information 
-Ggf. Anpassung der jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnungen +  * Eingehen auf Sorgen 
-(AAO) +  * Sauberkeit im Umfeld der Unterkunft 
-Abgrenzung zu Wachdienst +  * Ansprechpartner bei Problemen benennen 
-Mit dem beauftragten Wachdienst-Dienstleister (in der Regel extern durch die +  * Mögliche Unterstützungsleistungen erkunden 
-zuständige Behörde beauftragt) ist Kontakt aufzunehmen und eine erste Abstimmung durchzuführen. Soweit das DRK die Beauftragung des WachdienstDienstleisters übernimmt. ist darauf zu achten, dass der Anbieter den sog. „8- + 
-Punkte-Plan“ der Landesregierung NRW erfüllt. +Schließlich sind auch alle Beteiligten aus dem Komplexen Hilfeleistungssystem (Hauptamt und Ehrenamt) des DRK zu informieren: 
-Weitere Verbindungsaufnahmen erfolgen mit den lokalen niedergelassenen +  * Führungskräfte von Rotkreuzgemeinschaften und Einsatzeinheiten 
-Ärzten und Apotheken, anderen lokalen Geschäften sowie den NachbarnBei +  * Leitungen Sozialarbeit 
-diesen Gesprächen ist folgendes zu berücksichtigen: +  * Blutspende 
- Information +  * JRK 
- Eingehen auf Sorgen +  * Mitarbeiter der örtlichen DRK-Geschäftsstellen / Einrichtungen 
- Sauberkeit im Umfeld der Unterkunft + 
- Ansprechpartner bei Problemen benennen +==== 2.2 Abgrenzung zu Wachdienst ==== 
- Mögliche Unterstützungsleistungen erkunden +Mit dem beauftragten Wachdienst-Dienstleister (in der Regel extern durch die zuständige Behörde beauftragt) ist Kontakt aufzunehmen und eine erste Abstimmung durchzuführen. Soweit das DRK die Beauftragung des Wachdienst-Dienstleisters übernimmt. ist darauf zu achten, dass der Anbieter den sog. „8-Punkte-Plan“ der Landesregierung NRW erfüllt. 
-Die Pressearbeit ist mit dem DRK-Landesverband und der Bezirksregierung + 
-Arnsberg abzustimmen, soweit es sich um eine Landeseinrichtung handelt. Bei +==== 2.3 Pressearbeit ==== 
-kommunalen Einrichtungen erfolgt die Abstimmung mit der Kommune, in deren +Die Pressearbeit ist mit dem Landesverband und der zuständigen Bezirksregierung abzustimmen, soweit es sich um eine Landeseinrichtung handelt. Bei kommunalen Einrichtungen erfolgt die Abstimmung mit der Kommune, in deren Trägerschaft die Unterkunft betrieben wird. 
-Trägerschaft die Unterkunft betrieben wird. + 
-Beteiligte aus dem Komplexen Hilfeleistungssystem (Hauptamt und Ehrenamt) +===== 3 Einzurichtende Positionen / Abschnitte in der Unterkunft ===== 
-informieren + 
- Führungskräfte von Rotkreuzgemeinschaften und Einsatzeinheiten +==== a. Einrichtungsleitung und Administration ==== 
- Leitungen Sozialarbeit +Für Einrichtungsleitung und Administration sind neben der üblichen Büroausstattung mindestens zwei Telefonanschlüsse (drahtgebunden oder per Mobilfunk) einzurichten, darüber hinaus möglichst ein Telefaxanschluss sowie ein E-Mail-Zugang. Für die interne Kommunikation zu den Abschnitten und Funktionsbereichen kann zunächst BOS-Funk (ggf. Zuweisung von Gesprächsgruppen über den Landesverband) genutzt werden. Die spätere Einrichtung eines eigenen Betriebsfunknetzes ist spätestens bei Übergabe in den hauptamtlichen Regelbetrieb vorzusehen.  
- Blutspende + 
- JRK +Für die unmittelbar nachgeordnete Verwaltung (i. d. R. mindestens 2 Mitarbeiter) sind weitere Internet-Anschlüsse vorzusehen, damit das Personal auf das Verwaltungsprogramm für die erforderliche Maßnahmen für die Bewohner zugreifen kann. Solange eine von der Behörde beizustellende Verwaltungssoftware noch nicht zur Verfügung steht, empfiehlt sich die Verwendung des Ruatti.Commanders, der über ein speziell auf die Bedürfnisse von Notunterkünften zugeschnittenes Betreuungsmodul für die Registrierung der Bewohner und die Dokumentation der Ausgabe von Verbrauchsgütern und Mahlzeiten sowie die Einsatzdokumentation und das Meldewesen zum Landes- und Bundesverband verfügt. Soweit der Rotkreuzverband nicht über eine eigene Ruatti.Commander-Installation verfügt, können übergangsweise Installationen über die Einsatzzentrale Landesverband freigeschaltet werden. 
- Mitarbeiter der örtlichen DRK - Geschäftsstellen / Einrichtungen + 
-3 Einzurichtende Positionen / Abschnitte: +Die Verwaltungsmitarbeiter müssen über Möglichkeiten verfügen, größere Mengen Bargeld sicher vorhalten zu können, um damit die erforderlichen Leistungen an die Flüchtlinge nach Maßgabe der zuständigen Behörde auszahlen zu können. Darüber hinaus muss Mobiliar zur sicheren Unterbringung von Akten (z. B. Akten über die Bewohner) vorhanden sein.  
-a. Einrichtungsleitung + 
-b. Administration +Für Zwecke der Personensuche und der Familienzusammenführung kann die Suchdienst-Software „XENIOS“ genutzt werden. Falls erforderlich kann hierfür eine Lage auf dem zentralen XENIOS-Server des DRK über das Landesauskunftsbüro eingerichtet werden. 
-i. Für Einrichtungsleitung und Administration sind neben der + 
-üblichen Büroausstattung mindestens zwei Telefonanschlüsse (drahtgebunden oder per Mobilfunk) einzurichten, +==== b. Wohnbereich ==== 
-darüber hinaus möglichst ein Telefaxanschluss sowie ein +  Als Erstmaßnahme: Feldbetten, disc-o-beds, bunk-o-beds. Diese haben gegenüber Feldbetten den Vorteil, doppelstöckig aufgebaut werden zu können und daher eine deutlich größere Unterkunftskapazität zu bieten. 
-E-Mail-Zugang. Für die interne Kommunikation zu den Abschnitten und Funktionsbereichen kann zunächst BOSFunk (ggf. Zuweisung von Gesprächsgruppen über den +  In zweiter Linie: doppelstöckige Holz- oder Metallbetten (z.B. ehemalige Bundeswehrbetten, Betten aus dem Fachhandel) 
-Landesverband) genutzt werden. Die spätere Einrichtung +  In der Regel sollte ein Unterkunftszimmer nicht mehr als 6…8 Betten umfassen. ABER: Familienzimmer können
-eines eigenen Betriebsfunknetzes ist spätestens bei Über-gabe in den hauptamtlichen Regelbetrieb vorzusehen. Für +
-die unmittelbar nachgeordnete Verwaltung (i. d. R. mindestens 2 Mitarbeiter) sind weitere Internet-Anschlüsse vorzusehen, damit das Personal auf das Verwaltungsprogramm +
-für die erforderliche Maßnahmen für die Bewohner zugreifen kann. Die Verwaltungsmitarbeiter müssen über Möglichkeiten verfügen, größere Mengen Bargeld sicher vorhalten zu können, um damit die erforderlichen Leistungen an +
-die Flüchtlinge nach Maßgabe der zuständigen Behörde +
-auszahlen zu können. Darüber hinaus muss Mobiliar zur +
-sicheren Unterbringung von Akten (z. B. Akten über die +
-Bewohner) vorhanden sein. Für die Registrierung der Bewohner und die Dokumentation der Ausgabe von Verbrauchsgütern und Mahlzeiten kann die SuchdienstSoftware „XENIOS“ genutzt werden. Falls erforderlich kann +
-hierfür eine Lage auf dem zentralen XENIOS-Server des +
-DRK über das Landesauskunftsbüro eingerichtet werden. +
-c. Wohnbereich +
-i. Als Erstmaßnahme: Feldbetten, disc-o-beds, bunk-o-beds +
-(disc-o-beds und bunk-o-beds haben den Vorteil, doppelstöckig aufgebaut werden zu können und daher eine deutlich größere Unterkunftskapazität zu bieten) +
-ii. In zweiter Linie: doppelstöckige Holz- oder Metallbetten +
-(z.B. ehemalige Bundeswehrbetten, Betten aus dem Fachhandel) +
-iii. In der Regel sollte ein Unterkunftszimmer nicht mehr als +
-6…8 Betten umfassen. ABER: Familienzimmer können+
 größer sein. größer sein.
-c. „Krankenstation“ +==== c. „Krankenstation“ ==== 
-i. Wartebereich +  Wartebereich 
-ii. Untersuchungs- und Behandlungsraum mit Möglichkeit zur +  Untersuchungs- und Behandlungsraum mit Möglichkeit zur Blutdruck- und Temperaturmessung. 
-Blutdruck- und Temperaturmessung. +  Isolationsbereich (>= 2 Zimmer, möglichst mit eigenem Sanitärbereich). 
-iii. Isolationsbereich (>= 2 Zimmer, möglichst mit eigenem Sanitärbereich) +  Sanitätsbereich (allgemeinärztliche Ausrichtung). Notfallrucksack und AED für Notfallsituationen. 
-iv. Sanitätsbereich (allgemeinärztliche Ausrichtung). Notfallrucksack und AED für Notfallsituationen. +  Arztzimmer zur Sicherstellung der ärztlichen Vertraulichkeit. 
-v. Arztzimmer zur Sicherstellung der ärztlichen Vertraulichkeit. + 
-d. Sanitärbereich +==== d. Sanitärbereich ==== 
-i. Berechnung nach Betreuungsgesichtspunkten +  * Die Größenberechnung erfolgt nach den üblichen Regeln für Betreuungseinsätze (DRK-DV 600 WL). 
-ii. In Abstimmung mit dem Eigentümer der Liegenschaft Ertüchtigung eingeschränkter Infrastruktur. Notfalls müssen +  * In Abstimmung mit dem Eigentümer der Liegenschaft erfolgt ggf. eine Ertüchtigung eingeschränkter Infrastruktur. Notfalls müssen Sanitärcontainer/Toilettencontainer/Duschcontainer angemietet werden. 
-Sanitärcontainer/Toilettencontainer/Duschcontainer angemietet werden. + 
-e. Küchenbereich +==== e. Küchenbereich ==== 
-i. Kantine +  Kantine 
-ii. Lebensmittelsichere Lagerung von Lebensmitteln, +  Lebensmittelsichere Lagerung von Lebensmitteln 
-iii. Kühleinrichtungen +  Kühleinrichtungen 
-iv. Entsorgung +  Entsorgung 
-f. Kleiderkammer + 
-g. Gemeinschaftsraum +==== f. Kleiderkammer ==== 
-h. Frauenbereich + 
-i. Gemeinsamer Wachbereich (DRK und Wachdienst) einschließlich +==== g. Gemeinschaftsraum ==== 
-Einsatzkräfteregistrierung + 
-j. Sozialraum für Mitarbeiter und Einsatzkräfte +==== h. Frauenbereich ==== 
-k. Halte- und Wendeplatz für Busse mit geeigneter Zufahrt, auch für + 
-den Lieferverkehr (Schwerlastverkehr) +==== i. Gemeinsamer Wachbereich (DRK und Wachdienst) einschließlich Einsatzkräfteregistrierung ==== 
-4 Personalansatz+ 
 +==== j. Sozialraum für Mitarbeiter und Einsatzkräfte ==== 
 + 
 +==== k. Halte- und Wendeplatz für Busse mit geeigneter Zufahrt, auch für den Lieferverkehr (Schwerlastverkehr) ==== 
 + 
 +===== 4 Personalansatz ===== 
 Der Betrieb von Notunterkünften ist - spätestens nach erfolgtem Aufbau - nicht Der Betrieb von Notunterkünften ist - spätestens nach erfolgtem Aufbau - nicht
 identisch mit dem Betrieb von z.B. "Betreuungsplätzen 500". Der Personalansatz kann daher - nach Aufbau und Erstbelegung - deutlich gegenüber den identisch mit dem Betrieb von z.B. "Betreuungsplätzen 500". Der Personalansatz kann daher - nach Aufbau und Erstbelegung - deutlich gegenüber den
betrdi/ell-flue.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/11 12:55 von brodesser