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betrdi:ell-flue [2017/05/09 19:34] brodesser angelegt |
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Die Anforderung eines Einsatzes zur Flüchtlingsunterbringung ist so rasch wie möglich mittels WE-Meldung an die Einsatzzentrale Landesverband (als Koordinierungsgruppe des Einsatzstabes Landesverbandes) zu melden. Alle weiteren Berichtsnotwendigkeiten werden durch die Einsatzzentrale Landesverband festgelegt. | Die Anforderung eines Einsatzes zur Flüchtlingsunterbringung ist so rasch wie möglich mittels WE-Meldung an die Einsatzzentrale Landesverband (als Koordinierungsgruppe des Einsatzstabes Landesverbandes) zu melden. Alle weiteren Berichtsnotwendigkeiten werden durch die Einsatzzentrale Landesverband festgelegt. | ||
- | ==== Kommunikation nach außen | + | ==== 2.1 Kommunikation nach außen ==== |
- | + | Der Beginn einer Maßnahme zur Flüchtlingsunterbringung in einer Landeseinrichtung wird durch den Landesverband der örtlich zuständigen Bezirksregierung mitgeteilt. Dabei werden der Umfang des Auftrages und die erwartete Kostenerstattung nochmals bestätigt. | |
- | Der Beginn einer Maßnahme zur Flüchtlingsunterbringung in einer Landeseinrichtung wird durch den Landesverband der | + | In der für den Standort der Flüchtlingsunterkunft zuständigen Kommune erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt unter dem Stichwort „Gemeinschaftsunterkunft“. Das Gesundheitsamt wird dann die erforderlichen weiteren Maßnahmen festlegen wie |
- | zuständigen Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt. Dabei werden der Umfang des Auftrages und die erwartete Kostenerstattung nochmals bestä- | + | |
- | tigt. | + | |
- | In der für den Standort der Flüchtlingsunterkunft zuständigen Kommune | + | |
- | erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt unter dem Stichwort „Gemeinschaftsunterkunft“. Das Gesundheitsamt wird dann die erforderlichen weiteren Maßnahmen festlegen wie | + | |
- | o Impfungen | + | |
- | o Vorgehen bei Infektionserkrankungen/ | + | Eine weitere Meldung erfolgt an das örtlich |
- | o Küchenhygiene, | + | |
- | o Hygiene/ | + | |
- | Eine weitere Meldung erfolgt an das für den Rettungsdienst, | + | |
- | o Kommunikationswege | + | |
- | o Anfahrtswege vereinbaren ( welche Tür ist offen, wo ist es am | + | |
- | günstigsten, | + | Weitere Verbindungsaufnahmen erfolgen mit den lokalen niedergelassenen Ärzten und Apotheken, anderen lokalen Geschäften sowie den Nachbarn. Bei diesen Gesprächen ist folgendes zu berücksichtigen: |
- | o Abstimmen von Patrouillengängen und Streifen | + | * Information |
- | o Ggf. Anpassung der jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnungen | + | * Eingehen auf Sorgen |
- | (AAO) | + | * Sauberkeit im Umfeld der Unterkunft |
- | Abgrenzung zu Wachdienst | + | * Ansprechpartner bei Problemen benennen |
- | Mit dem beauftragten Wachdienst-Dienstleister (in der Regel extern durch die | + | * Mögliche Unterstützungsleistungen erkunden |
- | zuständige Behörde beauftragt) ist Kontakt aufzunehmen und eine erste Abstimmung durchzuführen. Soweit das DRK die Beauftragung des WachdienstDienstleisters | + | |
- | Punkte-Plan“ der Landesregierung NRW erfüllt. | + | Schließlich sind auch alle Beteiligten aus dem Komplexen Hilfeleistungssystem (Hauptamt und Ehrenamt) des DRK zu informieren: |
- | Weitere Verbindungsaufnahmen erfolgen mit den lokalen niedergelassenen | + | * Führungskräfte von Rotkreuzgemeinschaften und Einsatzeinheiten |
- | Ärzten und Apotheken, anderen lokalen Geschäften sowie den Nachbarn. Bei | + | * Leitungen Sozialarbeit |
- | diesen Gesprächen ist folgendes zu berücksichtigen: | + | * Blutspende |
- | Information | + | * JRK |
- | Eingehen auf Sorgen | + | * Mitarbeiter der örtlichen DRK-Geschäftsstellen / Einrichtungen |
- | Sauberkeit im Umfeld der Unterkunft | + | |
- | Ansprechpartner bei Problemen benennen | + | ==== 2.2 Abgrenzung zu Wachdienst |
- | Mögliche Unterstützungsleistungen erkunden | + | Mit dem beauftragten Wachdienst-Dienstleister (in der Regel extern durch die zuständige Behörde beauftragt) ist Kontakt aufzunehmen und eine erste Abstimmung durchzuführen. Soweit das DRK die Beauftragung des Wachdienst-Dienstleisters |
- | Die Pressearbeit ist mit dem DRK-Landesverband und der Bezirksregierung | + | |
- | Arnsberg | + | ==== 2.3 Pressearbeit ==== |
- | kommunalen Einrichtungen erfolgt die Abstimmung mit der Kommune, in deren | + | Die Pressearbeit ist mit dem Landesverband und der zuständigen |
- | Trägerschaft die Unterkunft betrieben wird. | + | |
- | Beteiligte aus dem Komplexen Hilfeleistungssystem (Hauptamt und Ehrenamt) | + | ===== 3 Einzurichtende Positionen / Abschnitte |
- | informieren | + | |
- | Führungskräfte von Rotkreuzgemeinschaften und Einsatzeinheiten | + | ==== a. Einrichtungsleitung |
- | Leitungen Sozialarbeit | + | Für Einrichtungsleitung und Administration sind neben der üblichen Büroausstattung mindestens zwei Telefonanschlüsse (drahtgebunden oder per Mobilfunk) einzurichten, |
- | Blutspende | + | |
- | JRK | + | Für die unmittelbar nachgeordnete Verwaltung (i. d. R. mindestens 2 Mitarbeiter) sind weitere Internet-Anschlüsse vorzusehen, damit das Personal auf das Verwaltungsprogramm für die erforderliche Maßnahmen für die Bewohner zugreifen kann. Solange eine von der Behörde beizustellende Verwaltungssoftware noch nicht zur Verfügung steht, empfiehlt sich die Verwendung des Ruatti.Commanders, |
- | Mitarbeiter der örtlichen DRK - Geschäftsstellen / Einrichtungen | + | |
- | 3 Einzurichtende Positionen / Abschnitte: | + | Die Verwaltungsmitarbeiter müssen über Möglichkeiten verfügen, größere Mengen Bargeld sicher vorhalten zu können, um damit die erforderlichen Leistungen an die Flüchtlinge nach Maßgabe der zuständigen Behörde auszahlen zu können. Darüber hinaus muss Mobiliar zur sicheren Unterbringung von Akten (z. B. Akten über die Bewohner) vorhanden sein. |
- | a. Einrichtungsleitung | + | |
- | b. Administration | + | Für Zwecke |
- | i. Für Einrichtungsleitung und Administration sind neben der | + | |
- | üblichen Büroausstattung mindestens zwei Telefonanschlüsse (drahtgebunden oder per Mobilfunk) einzurichten, | + | ==== b. Wohnbereich |
- | darüber hinaus möglichst ein Telefaxanschluss sowie ein | + | |
- | E-Mail-Zugang. Für die interne Kommunikation zu den Abschnitten und Funktionsbereichen kann zunächst | + | |
- | Landesverband) genutzt werden. Die spätere Einrichtung | + | |
- | eines eigenen Betriebsfunknetzes ist spätestens bei Über-gabe | + | |
- | die unmittelbar nachgeordnete Verwaltung (i. d. R. mindestens 2 Mitarbeiter) sind weitere Internet-Anschlüsse vorzusehen, damit das Personal auf das Verwaltungsprogramm | + | |
- | für die erforderliche Maßnahmen für die Bewohner zugreifen kann. Die Verwaltungsmitarbeiter müssen über Möglichkeiten verfügen, größere Mengen Bargeld sicher vorhalten zu können, um damit die erforderlichen Leistungen an | + | |
- | die Flüchtlinge nach Maßgabe der zuständigen Behörde | + | |
- | auszahlen zu können. Darüber hinaus muss Mobiliar zur | + | |
- | sicheren Unterbringung von Akten (z. B. Akten über die | + | |
- | Bewohner) vorhanden sein. Für die Registrierung | + | |
- | hierfür eine Lage auf dem zentralen XENIOS-Server des | + | |
- | DRK über das Landesauskunftsbüro eingerichtet werden. | + | |
- | c. Wohnbereich | + | |
- | i. Als Erstmaßnahme: | + | |
- | (disc-o-beds und bunk-o-beds | + | |
- | ii. In zweiter Linie: doppelstöckige Holz- oder Metallbetten | + | |
- | (z.B. ehemalige Bundeswehrbetten, | + | |
- | iii. In der Regel sollte ein Unterkunftszimmer nicht mehr als | + | |
- | 6…8 Betten umfassen. ABER: Familienzimmer können | + | |
größer sein. | größer sein. | ||
- | c. „Krankenstation“ | + | ==== c. „Krankenstation“ |
- | i. Wartebereich | + | |
- | ii. Untersuchungs- und Behandlungsraum mit Möglichkeit zur | + | |
- | Blutdruck- und Temperaturmessung. | + | |
- | iii. Isolationsbereich (>= 2 Zimmer, möglichst mit eigenem Sanitärbereich) | + | |
- | iv. Sanitätsbereich (allgemeinärztliche Ausrichtung). Notfallrucksack und AED für Notfallsituationen. | + | |
- | v. Arztzimmer zur Sicherstellung der ärztlichen Vertraulichkeit. | + | |
- | d. Sanitärbereich | + | ==== d. Sanitärbereich |
- | i. Berechnung | + | * Die Größenberechnung erfolgt |
- | ii. In Abstimmung mit dem Eigentümer der Liegenschaft Ertüchtigung eingeschränkter Infrastruktur. Notfalls müssen | + | * In Abstimmung mit dem Eigentümer der Liegenschaft |
- | Sanitärcontainer/ | + | |
- | e. Küchenbereich | + | ==== e. Küchenbereich |
- | i. Kantine | + | |
- | ii. Lebensmittelsichere Lagerung von Lebensmitteln, | + | |
- | iii. Kühleinrichtungen | + | |
- | iv. Entsorgung | + | |
- | f. Kleiderkammer | + | |
- | g. Gemeinschaftsraum | + | ==== f. Kleiderkammer |
- | h. Frauenbereich | + | |
- | i. Gemeinsamer Wachbereich (DRK und Wachdienst) einschließlich | + | ==== g. Gemeinschaftsraum |
- | Einsatzkräfteregistrierung | + | |
- | j. Sozialraum für Mitarbeiter und Einsatzkräfte | + | ==== h. Frauenbereich |
- | k. Halte- und Wendeplatz für Busse mit geeigneter Zufahrt, auch für | + | |
- | den Lieferverkehr (Schwerlastverkehr) | + | ==== i. Gemeinsamer Wachbereich (DRK und Wachdienst) einschließlich Einsatzkräfteregistrierung |
- | 4 Personalansatz | + | |
+ | ==== j. Sozialraum für Mitarbeiter und Einsatzkräfte | ||
+ | |||
+ | ==== k. Halte- und Wendeplatz für Busse mit geeigneter Zufahrt, auch für den Lieferverkehr (Schwerlastverkehr) | ||
+ | |||
+ | ===== 4 Personalansatz | ||
Der Betrieb von Notunterkünften ist - spätestens nach erfolgtem Aufbau - nicht | Der Betrieb von Notunterkünften ist - spätestens nach erfolgtem Aufbau - nicht | ||
identisch mit dem Betrieb von z.B. " | identisch mit dem Betrieb von z.B. " |