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betrdi:ell-flue [2017/05/09 19:34] brodesser angelegt |
betrdi:ell-flue [2017/05/09 20:49] brodesser [6.2 Kinder] |
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Die Anforderung eines Einsatzes zur Flüchtlingsunterbringung ist so rasch wie möglich mittels WE-Meldung an die Einsatzzentrale Landesverband (als Koordinierungsgruppe des Einsatzstabes Landesverbandes) zu melden. Alle weiteren Berichtsnotwendigkeiten werden durch die Einsatzzentrale Landesverband festgelegt. | Die Anforderung eines Einsatzes zur Flüchtlingsunterbringung ist so rasch wie möglich mittels WE-Meldung an die Einsatzzentrale Landesverband (als Koordinierungsgruppe des Einsatzstabes Landesverbandes) zu melden. Alle weiteren Berichtsnotwendigkeiten werden durch die Einsatzzentrale Landesverband festgelegt. | ||
- | ==== Kommunikation nach außen | + | ==== 2.1 Kommunikation nach außen ==== |
- | + | Der Beginn einer Maßnahme zur Flüchtlingsunterbringung in einer Landeseinrichtung wird durch den Landesverband der örtlich zuständigen Bezirksregierung mitgeteilt. Dabei werden der Umfang des Auftrages und die erwartete Kostenerstattung nochmals bestätigt. | |
- | Der Beginn einer Maßnahme zur Flüchtlingsunterbringung in einer Landeseinrichtung wird durch den Landesverband der | + | In der für den Standort der Flüchtlingsunterkunft zuständigen Kommune erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt unter dem Stichwort „Gemeinschaftsunterkunft“. Das Gesundheitsamt wird dann die erforderlichen weiteren Maßnahmen festlegen wie |
- | zuständigen Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt. Dabei werden der Umfang des Auftrages und die erwartete Kostenerstattung nochmals bestä- | + | |
- | tigt. | + | |
- | In der für den Standort der Flüchtlingsunterkunft zuständigen Kommune | + | |
- | erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt unter dem Stichwort „Gemeinschaftsunterkunft“. Das Gesundheitsamt wird dann die erforderlichen weiteren Maßnahmen festlegen wie | + | |
- | o Impfungen | + | |
- | o Vorgehen bei Infektionserkrankungen/ | + | Eine weitere Meldung erfolgt an das örtlich |
- | o Küchenhygiene, | + | |
- | o Hygiene/ | + | |
- | Eine weitere Meldung erfolgt an das für den Rettungsdienst, | + | |
- | o Kommunikationswege | + | |
- | o Anfahrtswege vereinbaren ( welche Tür ist offen, wo ist es am | + | |
- | günstigsten, | + | Weitere Verbindungsaufnahmen erfolgen mit den lokalen niedergelassenen Ärzten und Apotheken, anderen lokalen Geschäften sowie den Nachbarn. Bei diesen Gesprächen ist folgendes zu berücksichtigen: |
- | o Abstimmen von Patrouillengängen und Streifen | + | * Information |
- | o Ggf. Anpassung der jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnungen | + | * Eingehen auf Sorgen |
- | (AAO) | + | * Sauberkeit im Umfeld der Unterkunft |
- | Abgrenzung zu Wachdienst | + | * Ansprechpartner bei Problemen benennen |
- | Mit dem beauftragten Wachdienst-Dienstleister (in der Regel extern durch die | + | * Mögliche Unterstützungsleistungen erkunden |
- | zuständige Behörde beauftragt) ist Kontakt aufzunehmen und eine erste Abstimmung durchzuführen. Soweit das DRK die Beauftragung des WachdienstDienstleisters | + | |
- | Punkte-Plan“ der Landesregierung NRW erfüllt. | + | Schließlich sind auch alle Beteiligten aus dem Komplexen Hilfeleistungssystem (Hauptamt und Ehrenamt) des DRK zu informieren: |
- | Weitere Verbindungsaufnahmen erfolgen mit den lokalen niedergelassenen | + | * Führungskräfte von Rotkreuzgemeinschaften und Einsatzeinheiten |
- | Ärzten und Apotheken, anderen lokalen Geschäften sowie den Nachbarn. Bei | + | * Leitungen Sozialarbeit |
- | diesen Gesprächen ist folgendes zu berücksichtigen: | + | * Blutspende |
- | Information | + | * JRK |
- | Eingehen auf Sorgen | + | * Mitarbeiter der örtlichen DRK-Geschäftsstellen / Einrichtungen |
- | Sauberkeit im Umfeld der Unterkunft | + | |
- | Ansprechpartner bei Problemen benennen | + | ==== 2.2 Abgrenzung zu Wachdienst |
- | Mögliche Unterstützungsleistungen erkunden | + | Mit dem beauftragten Wachdienst-Dienstleister (in der Regel extern durch die zuständige Behörde beauftragt) ist Kontakt aufzunehmen und eine erste Abstimmung durchzuführen. Soweit das DRK die Beauftragung des Wachdienst-Dienstleisters |
- | Die Pressearbeit ist mit dem DRK-Landesverband und der Bezirksregierung | + | |
- | Arnsberg | + | ==== 2.3 Pressearbeit ==== |
- | kommunalen Einrichtungen erfolgt die Abstimmung mit der Kommune, in deren | + | Die Pressearbeit ist mit dem Landesverband und der zuständigen |
- | Trägerschaft die Unterkunft betrieben wird. | + | |
- | Beteiligte aus dem Komplexen Hilfeleistungssystem (Hauptamt und Ehrenamt) | + | ===== 3 Einzurichtende Positionen / Abschnitte |
- | informieren | + | |
- | Führungskräfte von Rotkreuzgemeinschaften und Einsatzeinheiten | + | ==== a. Einrichtungsleitung |
- | Leitungen Sozialarbeit | + | Für Einrichtungsleitung und Administration sind neben der üblichen Büroausstattung mindestens zwei Telefonanschlüsse (drahtgebunden oder per Mobilfunk) einzurichten, |
- | Blutspende | + | |
- | JRK | + | Für die unmittelbar nachgeordnete Verwaltung (i. d. R. mindestens 2 Mitarbeiter) sind weitere Internet-Anschlüsse vorzusehen, damit das Personal auf das Verwaltungsprogramm für die erforderliche Maßnahmen für die Bewohner zugreifen kann. Solange eine von der Behörde beizustellende Verwaltungssoftware noch nicht zur Verfügung steht, empfiehlt sich die Verwendung des Ruatti.Commanders, |
- | Mitarbeiter der örtlichen DRK - Geschäftsstellen / Einrichtungen | + | |
- | 3 Einzurichtende Positionen / Abschnitte: | + | Die Verwaltungsmitarbeiter müssen über Möglichkeiten verfügen, größere Mengen Bargeld sicher vorhalten zu können, um damit die erforderlichen Leistungen an die Flüchtlinge nach Maßgabe der zuständigen Behörde auszahlen zu können. Darüber hinaus muss Mobiliar zur sicheren Unterbringung von Akten (z. B. Akten über die Bewohner) vorhanden sein. |
- | a. Einrichtungsleitung | + | |
- | b. Administration | + | Für Zwecke |
- | i. Für Einrichtungsleitung und Administration sind neben der | + | |
- | üblichen Büroausstattung mindestens zwei Telefonanschlüsse (drahtgebunden oder per Mobilfunk) einzurichten, | + | ==== b. Wohnbereich |
- | darüber hinaus möglichst ein Telefaxanschluss sowie ein | + | |
- | E-Mail-Zugang. Für die interne Kommunikation zu den Abschnitten und Funktionsbereichen kann zunächst | + | |
- | Landesverband) genutzt werden. Die spätere Einrichtung | + | |
- | eines eigenen Betriebsfunknetzes ist spätestens bei Über-gabe | + | |
- | die unmittelbar nachgeordnete Verwaltung (i. d. R. mindestens 2 Mitarbeiter) sind weitere Internet-Anschlüsse vorzusehen, damit das Personal auf das Verwaltungsprogramm | + | |
- | für die erforderliche Maßnahmen für die Bewohner zugreifen kann. Die Verwaltungsmitarbeiter müssen über Möglichkeiten verfügen, größere Mengen Bargeld sicher vorhalten zu können, um damit die erforderlichen Leistungen an | + | |
- | die Flüchtlinge nach Maßgabe der zuständigen Behörde | + | |
- | auszahlen zu können. Darüber hinaus muss Mobiliar zur | + | |
- | sicheren Unterbringung von Akten (z. B. Akten über die | + | |
- | Bewohner) vorhanden sein. Für die Registrierung | + | |
- | hierfür eine Lage auf dem zentralen XENIOS-Server des | + | |
- | DRK über das Landesauskunftsbüro eingerichtet werden. | + | |
- | c. Wohnbereich | + | |
- | i. Als Erstmaßnahme: | + | |
- | (disc-o-beds und bunk-o-beds | + | |
- | ii. In zweiter Linie: doppelstöckige Holz- oder Metallbetten | + | |
- | (z.B. ehemalige Bundeswehrbetten, | + | |
- | iii. In der Regel sollte ein Unterkunftszimmer nicht mehr als | + | |
- | 6…8 Betten umfassen. ABER: Familienzimmer können | + | |
größer sein. | größer sein. | ||
- | c. „Krankenstation“ | + | ==== c. „Krankenstation“ |
- | i. Wartebereich | + | |
- | ii. Untersuchungs- und Behandlungsraum mit Möglichkeit zur | + | |
- | Blutdruck- und Temperaturmessung. | + | |
- | iii. Isolationsbereich (>= 2 Zimmer, möglichst mit eigenem Sanitärbereich) | + | |
- | iv. Sanitätsbereich (allgemeinärztliche Ausrichtung). Notfallrucksack und AED für Notfallsituationen. | + | |
- | v. Arztzimmer zur Sicherstellung der ärztlichen Vertraulichkeit. | + | |
- | d. Sanitärbereich | + | ==== d. Sanitärbereich |
- | i. Berechnung | + | * Die Größenberechnung erfolgt |
- | ii. In Abstimmung mit dem Eigentümer der Liegenschaft Ertüchtigung eingeschränkter Infrastruktur. Notfalls müssen | + | * In Abstimmung mit dem Eigentümer der Liegenschaft |
- | Sanitärcontainer/ | + | |
- | e. Küchenbereich | + | ==== e. Küchenbereich |
- | i. Kantine | + | |
- | ii. Lebensmittelsichere Lagerung von Lebensmitteln, | + | |
- | iii. Kühleinrichtungen | + | |
- | iv. Entsorgung | + | |
- | f. Kleiderkammer | + | |
- | g. Gemeinschaftsraum | + | ==== f. Kleiderkammer |
- | h. Frauenbereich | + | |
- | i. Gemeinsamer Wachbereich (DRK und Wachdienst) einschließlich | + | ==== g. Gemeinschaftsraum |
- | Einsatzkräfteregistrierung | + | |
- | j. Sozialraum für Mitarbeiter und Einsatzkräfte | + | ==== h. Frauenbereich |
- | k. Halte- und Wendeplatz für Busse mit geeigneter Zufahrt, auch für | + | |
- | den Lieferverkehr (Schwerlastverkehr) | + | ==== i. Gemeinsamer Wachbereich (DRK und Wachdienst) einschließlich Einsatzkräfteregistrierung |
- | 4 Personalansatz | + | |
- | Der Betrieb von Notunterkünften ist - spätestens nach erfolgtem Aufbau - nicht | + | ==== j. Sozialraum für Mitarbeiter und Einsatzkräfte |
- | identisch mit dem Betrieb von z.B. " | + | |
- | sonst im Betreuungsplatz üblichen Ansätzen reduziert werden. | + | ==== k. Halte- und Wendeplatz für Busse mit geeigneter Zufahrt, auch für den Lieferverkehr (Schwerlastverkehr) |
- | einen Drei-Schicht-Betrieb | + | |
- | Spätschicht) sowie einer Nachtschicht besteht. | + | ===== 4 Personalansatz |
- | In den TAGSCHICHTEN, in denen Anreise und Abreise von Flüchtlingen sowie | + | |
- | die Verpflegungsausgabe, | + | ==== 4.1 Kräftebemessung ==== |
- | und medizinische Regelversorgung anfällt, ist eine Personalstärke von ca. 1:20 | + | Der Betrieb von Notunterkünften ist - spätestens nach erfolgtem Aufbau - nicht identisch mit dem Betrieb von z.B. " |
- | (1 Einsatzkraft auf 20 Bewohner) in der Betreuung üblicherweise ausreichend; | + | In den Tagschichten, in denen Anreise und Abreise von Flüchtlingen sowie die Verpflegungsausgabe, |
- | hinzu kommen die Kräfte für die Vorbereitung und Ausgabe der Verpflegung | + | Sinnvoll ist es, für die Anreisen und Aufnahme neu ankommender Flüchtlinge jeweils aus der Alarmierung heraus kurzfristig auf Kräfte für die Registrierung und Einweisung zurückgreifen zu können. Für die soziale Betreuung empfiehlt es sich, Verbindung mit den örtlich zuständigen Migrationsfachdiensten aufzunehmen, |
- | (Frühstück, | + | unterstützen. |
- | und Ausgabe der Verpflegung sollte dabei frühestmöglich auf spezielle | + | Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit, auch für Menschen aus anderen Kultur- und Sprachregieonen |
- | die Registrierung und Einweisung zurückgreifen zu können. Für die soziale Betreuung empfiehlt es sich, Verbindung mit den örtlich zuständigen Migrationsfachdiensten aufzunehmen, | + | |
- | sollten, Dolmetscher zu vermitteln, die die Kommunikation mit den Flüchtlingen | + | ==== 4.2 Sanitätsstation ==== |
- | unterstützen. | + | In der **Tagschicht** |
- | Vorlagen zur Verfügung; der Zugang kann – z.B. telefonisch - bei der Einsatzzentrale Landesverband angefordert werden. | + | Für die Versorgung mit durch die Ärzte im Rahmen der Sprechstunden etc. verordneten Medikamenten |
- | In der TAGSCHICHT | + | |
- | zwei Einsatzkräften besetzt sein, um alltägliche Notfälle sowohl bei Einsatzkräften als auch Bewohnern im Sinne der Ersten Hilfe abdecken zu können. | + | Für die **Nachtschichten** ((Ergebnis der Besprechung der BezReg ARNSBERG mit den Betreuungsverbänden vom |
- | über hinaus ist die Erreichbarkeit des Rettungsdienstes sicherzustellen. Außerdem sollte in Zusammenarbeit mit dem Kreisverbandsarzt und ggf. dem Gesundheitsamt eine tägliche ärztliche Sprechstunde (Aufgabe niedergelassener | + | 11.09.2015)) ist bei Einrichtungen einer Größe bis zu 300 Bewohnern ein Präsenzdienst von drei Einsatzkräften für Anfragen durch die Bewohner sowie medizinische Notfälle einzuplanen. Bei Einrichtungen zwischen 300 und 600 Bewohnern liegt die Anzahl bei 4 Kräften, für 600 bis 700 Bewohner bei 5 Kräften |
- | Ärzte und der kassenärztlichen Vereinigung) organisiert werden. Für außerhalb | + | |
- | der ärztlichen Sprechstunden in der Einrichtung auftretende alltägliche medizinische Versorgungsfälle, | + | Die Abrechnung aller genannten medizinischen Leistungen erfolgt im Rahmen des sog. " |
- | mit der zuständigen Notfallpraxis des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes. | + | |
- | Für die Versorgung mit durch die Ärzte im Rahmen der Sprechstunden etc. ver-ordneter Medikamente | + | ==== 4.3 Überführung in den hauptamtlichen Regelbetrieb ==== |
- | Die Abrechnung aller genannten medizinischen Leistungen erfolgt im Rahmen | + | |
- | des sog. " | + | Der Primäreinsatz |
- | Behandlungsscheine bei der zuständigen Behörde anfordern und vorrätig haben. Sollte die zuständige Behörde darüber hinaus gehende medizinische Leistungen anfordern (z.B. Unterstützung bei Erstuntersuchungen nach dem Infektionsschutzgesetz IfSG oder bei Röntgenuntersuchungen), ist dies gesondert zu | + | |
- | vereinbaren. | + | Die Unterstützung durch weitere freie Mitarbeiter/ |
- | Für die NACHTSCHICHTEN1 | + | |
- | 300 und 600 Bewohnern liegt die Anzahl bei 4 Betreuungskräften, für 600 bis | + | ===== 5 Spendenmanagement |
- | 700 Bewohner bei 5 Betreuungskräften | + | |
- | Betreuungskräften. Für größere Einrichtungen mit einer Bewohnerzahl über | + | Eine vielfach geäußerte Frage betrifft das Management von Sachspenden aus der Bevölkerung (z.B. Kleiderspenden, |
- | 1.000 Personen wird die Anzahl der Betreuungskräfte | + | |
- | Absprache mit der Bezirksregierung | + | ===== 6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik |
- | Nachtdienst muss über die erforderlichen Kommunikationsverbindungen | + | |
- | gen, um im Bedarfsfall eine Verstärkung des Dienstes - etwa für unangekündigte Zuweisungen von Flüchtlingen zu ungewöhnlichen Zeiten oder andere eintretende Sondersituationen - anfordern zu können. | + | ==== 6.1 Wachdienst („Security“) |
- | Der Einsatz | + | |
- | gibt der jeweiligen Rotkreuzgliederung die Zeit, hauptberufliches Personal zu | + | Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat hierbei |
- | gewinnen und in die Arbeit einzuführen. Anzustreben ist, nach ca. 10 Tagen | + | Die Wachdienst-Mitarbeiter dürfen nur in Absprache mit dem DRK und unter Begleitung durch DRK-Betreuer Zimmer der Bewohner betreten. Das Tragen von Waffen (auch Pfefferspray) ist untersagt. |
- | den Betrieb gleitend aus dem Ehrenamt in das Hauptamt zu überführen, | + | |
- | dass nach ca. zwei Wochen ein voller hauptamtlicher Betrieb möglich wird. Der | + | Das Wachbuch des Wachdienstes wird täglich mit dem DRK-Einrichtungsleiter besprochen, der das jeweilige Tagesblatt auch abzeichnet. |
- | Einsatz des Ehrenamtes sollte sich ab diesem Zeitpunkt auf punktuelle Unterstützung und ggf. Sonderaktionen beschränken. | + | |
- | Die Unterstützung durch weitere freie Mitarbeiter/ | + | Die Grundrechte der Bewohner sind selbstverständlich zu beachten und zu respektieren. Durchsuchungen von Zimmern sind verboten, auch darf es keine „Sonderräume“, |
- | kann eine wesentliche Entlastung des Ehren- und Hauptamtes sein. Diese Kräfte können bei vielen Aufgaben hilfreich eingesetzt werden und insbesondere | + | Taschenkontrollen – z.B. auf Alkohol oder Drogen – sind lediglich als Zugangskontrolle auf der Basis der Hausordnung zulässig, ohne dass hierbei Zwangausgeübt werden darf. Auf Taschenkontrollen ist durch Plakate oder Hinweisschilder unmissverständlich hinzuweisen. Falls Bewohner sich mit einer Taschenkontrolle nicht einverstanden erklären, sind die Taschen – ohne sie zu öffnen! – sicherzustellen und bis zum Eintreffen der Polizei aufzubewahren. Bei Problemfällen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Soweit Ordnungsmaßnahmen erforderlich erscheinen, sind sie mit Bezirksregierung und Landesverband |
- | ergänzende („komplementäre“) Leistungen erbringen, die sonst nicht angeboten | + | |
- | werden könnten. Diese Kräfte bedürfen jedoch der Anleitung; der Einsatz eines | + | Ebenso wie die dienstfreien DRK-Einsatzkräfte verlassen auch die Wachdienstmitarbeiter |
- | Koordinators für die Freiwilligenarbeit ist daher sinnvoll und erforderlich, | + | |
- | eingesetzten | + | ==== 6.2 Kinder |
- | beachten ist, dass alle diese Kräfte sich aus Gründen des Versicherungsschutzes mit Name, Vorname, Wohnort und Geburtsdatum registrieren lassen und | + | |
- | dann, wenn sie in unmittelbarem Kontakt mit den Bewohnern – insbesondere | + | Positive Zeichen |
- | Kindern und Jugendlichen – eingesetzt werden sollen, ebenso wie die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Einsatzkräfte aus den Rotkreuzgemeinschaften das sog. „Erweiterte Führungszeugnis“ vorlegen müssen. | + | Betreuungsangebote externer Organisationen sind einzubeziehen. Gelegentliches Streitschlichten muss in ruhiger, angepasster Form geschehen und darf keinesfalls bis zum Streit mit oder unter den Eltern eskalieren. Besondere Spielzeuge sind nicht nötig. Zu beachten ist, dass Kinder gerne liebgewordene kleinere Spielzeuge (Bälle, Püppchen, Spielzeugautos) später in andere Unterkünfte mitnehmen möchten. Daher ist rechtzeitig für Vorräte und |
- | 5 Spendenmanagement | + | Nachschub zu sorgen. Größere Spielzeuge (Bobbycars, Roller) können z.B. in den Bussen nicht mitgenommen werden. Es muss daher von vorneherein unmissverständlich deutlich werden, dass diese nur zum zeitweiligen Gebrauch bestimmt sind und in der Einrichtung verbleiben müssen. |
- | Eine vielfach geäußerte Frage betrifft das Management von Sachspenden aus | + | |
- | der Bevölkerung (z.B. Kleiderspenden, | + | ==== 6.3 Essen (wichtige Eckpunkte) |
- | Kinderwagen oder Kinderspielzeug). Die Erfahrung zeigt, dass die Einrichtung | + | |
- | eines eigenen Spendenmanagementsystems in den Notunterkünften zu viele | + | Soweit in der Liegenschaft vorhandene Kochgelegenheiten nicht ausreichen, müssen ggf. Küchencontainer |
- | Kräfte bindet und auch zu einem " | + | * keine Ausgabe Warmverpflegung |
- | kann. Sachspenden sollten daher besser in die üblichen Spendenstrukturen wie | + | |
- | Kleiderkammern etc. einfließen und dann gezielt benötigte Hilfsmittel dort abgerufen werden. Damit ist einerseits sichergestellt, | + | * Ausgabetheke und Kühltheke |
- | Notunterkunft durch Maßnahmen des Sachspendenmanagements stattfindet | + | |
- | und andererseits auch Spendengüter, | + | Möglichst frühzeitig sollte auf Verwendung von Tiefkühlkost, die von dafür spezialisierten Lieferfirmen angeliefert wird, umgestellt werden. Tiefkühler und Konvektomaten (ausreichende Leistung des Stromanschlusses beachten!) können in der Regel von den Lieferfirmen der Tiefkühlkost bereitgestellt |
- | benötigt werden, für eine sachgerechte Verwendung bei anderen hilfebedürftigen Menschen zur Verfügung stehen. Dies dürfte auch im wohlverstandenen Interesse der Spender sein. | + | |
- | Insbesondere bei dieser Aufgabe ist eine Einbindung von Kräften des TEAM | + | Solange wie nicht die die hygienische Geschirrreinigung (Spülautomaten) sichergestellt |
- | WESTFALEN und von anderen ungebundenen Kräften sehr sinnvoll möglich. | + | Kaltverpflegung |
- | 6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik | + | Kein Schneiden von Brot, Wurst, |
- | 6.1 Wachdienst („Security“) | + | Lunchpakete sind im Kühlhaus zu lagern. \\ |
- | Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat ansonsten | + | |
- | Mitarbeiter/ | + | |
- | mit entsprechender Zertifizierung durch die Behörden) unbedingt zu beachten. | + | |
- | „Rund-um-die Uhr“ sollten mindestens jeweils 2-3 Wachdienst-Kräfte anwesend | + | |
- | sein, dabei ist darauf zu achten, dass jederzeit Männer und Frauen durchgehend eingesetzt sind. Die Schlüsselwerte sind hier 1 Wachdienstkraft je 75 Bewohner bei Zeltunterkünften bzw. 1 Wachdienstkraft je 100 Bewohnern bei festen Bauten, jeweils zuzüglich der Kräfte für den Pfortendienst. | + | |
- | Die Wachdienst-Kräfte sind als Bestandteil des Teams anzusehen und in den | + | |
- | Tagesbetrieb zu integrieren. | + | |
- | Die Wachdienst-Mitarbeiter dürfen nur in Absprache mit dem DRK und unter | + | |
- | Begleitung durch DRK-Betreuer Zimmer der Bewohner betreten. | + | |
- | Das Tragen von Waffen (auch Pfefferspray) ist untersagt. | + | |
- | Das Wachbuch des Wachdienstes wird täglich mit dem DRK-Einrichtungsleiter | + | |
- | besprochen. | + | |
- | Die Grundrechte der Bewohner sind selbstverständlich zu beachten und zu respektieren. Durchsuchungen von Zimmern sind verboten, auch darf es keine | + | |
- | „Sonderräume“, | + | |
- | Taschenkontrollen – z.B. auf Alkohol oder Drogen – sind lediglich als Zugangskontrolle auf der Basis der Hausordnung zulässig, ohne dass hierbei Zwangausgeübt werden darf. Auf Taschenkontrollen ist durch Plakate oder Hinweisschilder unmissverständlich hinzuweisen. Falls Bewohner sich mit einer Taschenkontrolle nicht einverstanden erklären, sind die Taschen – ohne sie zu | + | |
- | öffnen! – sicherzustellen und bis zum Eintreffen der Polizei aufzubewahren. Bei | + | |
- | Problemfällen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Soweit Ordnungsmaßnahmen erforderlich erscheinen, sind sie mit Bezirksregierung und LV abstimmen. Aufgabe des Einrichtungsleiters und aller Einsatzkräfte ist es, die | + | |
- | Ethik des DRK zum Wohle des Menschen zu vertreten. Dies kann bedeuten, | + | |
- | auch Behörden gegenüber die Grenzen aufzuzeigen, | + | |
- | Ebenso wie die dienstfreien DRK-Einsatzkräfte verlassen auch die WachdienstMitarbeiter | + | |
- | und schlafen nicht auf dem Gelände der Einrichtung. | + | |
- | 6.2 Kinder | + | |
- | Positive Zeichen: Kinder sind aufgeschlossen, | + | |
- | Betreuungsangebote externer Organisationen sind einzubeziehen. | + | |
- | Gelegentliches Streitschlichten muss in ruhiger, angepasster Form geschehen | + | |
- | und darf keinesfalls bis zum Streit mit oder unter den Eltern eskalieren. | + | |
- | Besondere Spielzeuge sind nicht nötig. Zu beachten ist, dass Kinder gerne | + | |
- | liebgewordene kleinere Spielzeuge (Bälle, Püppchen, Spielzeugautos) später in | + | |
- | andere Unterkünfte mitnehmen möchten. Daher ist rechtzeitig für Vorräte und | + | |
- | Nachschub zu sorgen. Größere Spielzeuge (Bobbycars, Roller) können z.B. in | + | |
- | den Bussen nicht mitgenommen werden. Es muss daher von vorneherein unmissverständlich deutlich werden, dass diese nur zum zeitweiligen Gebrauch | + | |
- | bestimmt sind und in der Einrichtung verbleiben müssen. | + | |
- | Ermöglichen des Spielens im Freien, Malen, Gruppenspiele | + | |
- | ggf. Einbezug des JRK | + | |
- | 6.3 Essen (wichtige Eckpunkte) | + | |
- | Ggf. Küchencontainer | + | |
- | Die HACCP-Regeln müssen unbedingt eingehalten werden, insbesondere: | + | |
- | Ausgabe Warmverpflegung | + | |
- | Ausgabe kühlpflichtiger Speisen | + | |
- | Kühltheke mit Spuckschutz | + | |
- | Frühzeitig: | + | |
- | (Stromanschluß!) können in der Regel von den Lieferanten gestellt | + | |
- | Verwendung von Einweggeschirr, | + | |
- | Kaltverpflegung von lokalen Großanbietern beschaffen; Hygiene ist in den | + | |
- | Großgebinden gesichert. | + | |
- | Kein Schneiden von Wurst, etc. in der Einrichtung | + | |
- | Einmalgeschirr verwenden, bis ordnungsgemäßes Spülen (Spülmaschinen mit | + | |
- | Temperaturführung) gesichert ist (Hygiene). | + | |
Keine Ausgabe von Essen durch Bewohner! | Keine Ausgabe von Essen durch Bewohner! | ||
- | Hygieneplan | + | |
- | 6.4 Trinkwasser | + | Für die Einrichtung muss ein Hygieneplan |
- | Solange zu wenig Trinkwasserzapfstellen vorhanden sind: Trinkwasser (Mineralwasser) in Flaschen oder vorzugsweise in Tetrapacks | + | |
- | Herkunftsländern der Flüchtlinge ist mit hohem Anteil an Kohlensäure versetztes Trinkwasser nicht bekannt. Daher sollte vorteilhafterweise kohlensäurefreies | + | ==== 6.4 Trinkwasser |
+ | |||
+ | Die Trinkwasserleitungen ((hierzu gehörden auch Duschwasserleitungen!)) müssen vor Benutzungsfreigabe muikrobiologisch insbesondere auf Legionellenbefall ((Legionellen treten insbesondere dann auf, wenn die Liegenschaften längere Zeit unbenutzt waren und in den Leitungen " | ||
+ | Solange zu wenig Trinkwasserzapfstellen | ||
oder kohlensäurearmes Trinkwasser („stilles Wasser“ oder „medium“) ausgegeben werden. | oder kohlensäurearmes Trinkwasser („stilles Wasser“ oder „medium“) ausgegeben werden. | ||
- | Lunchpakete in Kühlhaus lagern | + | |
- | Trinkwasserversorgungsleitungen durch Fachbetrieb | + | Auch später müssen die Trinkwasserversorgungsleitungen |
- | überwachen lassen, ggf. Installation reparieren. | + | |
- | freigegeben werden (thermische Desinfektion als Legionellenvorsorge3). | + | Soweit die Duschen noch nicht freigegeben sind, müssen ggf. Duschcontainer eingesetzt werden. Dekon V/P-Anlagen des Bevölkerungsschutzes sind keine regulären Duschen und dürfen nicht ohne Freigabe als Duschen eingesetzt |
- | Soweit die Duschen noch nicht freigegeben sind, müssen ggf. Duschcontainer | + | |
- | eingesetzt werden. Dekon V/P-Anlagen des Bevölkerungsschutzes sind keine | + | |
- | regulären Duschen und dürfen nicht ohne Freigabe als Duschen eingesetzt | + | |
werden. | werden. | ||
- | Heizungsanlage vor Inbetriebnahme durch Fachfirma prüfen und ggf. instandsetzen lassen | + | |
- | 6.5 Reinigungsarbeiten | + | Auch die Heizungsanlage |
+ | |||
+ | ==== 6.5 Reinigungsarbeiten | ||
Erstellung eines Reinigungsplans: | Erstellung eines Reinigungsplans: | ||
und Gemeinschaftsflächen mindestens 1 mal täglich (Fachfirma). Die Unterkunftsräume werden durch die Bewohner selbst gereinigt (Reinigungsgeräte /- | und Gemeinschaftsflächen mindestens 1 mal täglich (Fachfirma). Die Unterkunftsräume werden durch die Bewohner selbst gereinigt (Reinigungsgeräte /- |