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betrdi:ell-flue

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betrdi:ell-flue [2017/05/09 19:34]
brodesser angelegt
betrdi:ell-flue [2017/05/09 20:49]
brodesser [6.2 Kinder]
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 Die Anforderung eines Einsatzes zur Flüchtlingsunterbringung ist so rasch wie möglich mittels WE-Meldung an die Einsatzzentrale Landesverband (als Koordinierungsgruppe des Einsatzstabes Landesverbandes) zu melden. Alle weiteren Berichtsnotwendigkeiten werden durch die Einsatzzentrale Landesverband festgelegt.  Die Anforderung eines Einsatzes zur Flüchtlingsunterbringung ist so rasch wie möglich mittels WE-Meldung an die Einsatzzentrale Landesverband (als Koordinierungsgruppe des Einsatzstabes Landesverbandes) zu melden. Alle weiteren Berichtsnotwendigkeiten werden durch die Einsatzzentrale Landesverband festgelegt. 
  
-==== Kommunikation nach außen (nur Landesverband) ==== +==== 2.1 Kommunikation nach außen ==== 
- +Der Beginn einer Maßnahme zur Flüchtlingsunterbringung in einer Landeseinrichtung wird durch den Landesverband der örtlich zuständigen Bezirksregierung mitgeteilt. Dabei werden der Umfang des Auftrages und die erwartete Kostenerstattung nochmals bestätigt.
  
-Der Beginn einer Maßnahme zur Flüchtlingsunterbringung in einer Landeseinrichtung wird durch den Landesverband der +In der für den Standort der Flüchtlingsunterkunft zuständigen Kommune erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt unter dem Stichwort „Gemeinschaftsunterkunft“. Das Gesundheitsamt wird dann die erforderlichen weiteren Maßnahmen festlegen wie 
-zuständigen Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt. Dabei werden der Umfang des Auftrages und die erwartete Kostenerstattung nochmals bestä- +  Impfungen 
-tigt. +  Vorgehen bei Infektionserkrankungen/Ausbrüchen 
- In der für den Standort der Flüchtlingsunterkunft zuständigen Kommune +  Küchenhygiene, Erfüllen der Vorschriften 
-erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt unter dem Stichwort „Gemeinschaftsunterkunft“. Das Gesundheitsamt wird dann die erforderlichen weiteren Maßnahmen festlegen wie +  Hygiene/Sauberkeit in der Unterkunft 
-Impfungen + 
-Vorgehen bei Infektionserkrankungen/Ausbrüchen +Eine weitere Meldung erfolgt an das örtlich für den Rettungsdienst, den Bevölkerungsschutz und den Brandschutz zuständige Amt (Ordnungsamt oder Feuerwehramt des Kreises, Ordnungsamt der Gemeinde) sowie an die Polizei. Mit diesen Behörden sind – vorteilhafterweise im Rahmen einer Begehung – folgende Maßnahmen festzulegen: 
-Küchenhygiene, Erfüllen der Vorschriften +  Kommunikationswege 
-Hygiene/Sauberkeit in der Unterkunft +  Anfahrtswege vereinbaren ( welche Tür ist offen, wo ist es am günstigsten, wo werden sie erwartet) 
- Eine weitere Meldung erfolgt an das für den Rettungsdienst, den Bevölkerungsschutz und den Brandschutz zuständige Amt (z.B. Kreisbrand-meister) sowie an die Polizei. Mit diesen Behörden sind – vorteilhafterweise im Rahmen einer Begehung – folgende Maßnahmen festzulegen: +  Abstimmen von Patrouillengängen und Streifen 
-Kommunikationswege +  Ggf. Anpassung der jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnungen (AAO) 
-Anfahrtswege vereinbaren ( welche Tür ist offen, wo ist es am + 
-günstigsten, wo werden sie erwartet) +Weitere Verbindungsaufnahmen erfolgen mit den lokalen niedergelassenen Ärzten und Apotheken, anderen lokalen Geschäften sowie den Nachbarn. Bei diesen Gesprächen ist folgendes zu berücksichtigen: 
-Abstimmen von Patrouillengängen und Streifen +  * Information 
-Ggf. Anpassung der jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnungen +  * Eingehen auf Sorgen 
-(AAO) +  * Sauberkeit im Umfeld der Unterkunft 
-Abgrenzung zu Wachdienst +  * Ansprechpartner bei Problemen benennen 
-Mit dem beauftragten Wachdienst-Dienstleister (in der Regel extern durch die +  * Mögliche Unterstützungsleistungen erkunden 
-zuständige Behörde beauftragt) ist Kontakt aufzunehmen und eine erste Abstimmung durchzuführen. Soweit das DRK die Beauftragung des WachdienstDienstleisters übernimmt. ist darauf zu achten, dass der Anbieter den sog. „8- + 
-Punkte-Plan“ der Landesregierung NRW erfüllt. +Schließlich sind auch alle Beteiligten aus dem Komplexen Hilfeleistungssystem (Hauptamt und Ehrenamt) des DRK zu informieren: 
-Weitere Verbindungsaufnahmen erfolgen mit den lokalen niedergelassenen +  * Führungskräfte von Rotkreuzgemeinschaften und Einsatzeinheiten 
-Ärzten und Apotheken, anderen lokalen Geschäften sowie den NachbarnBei +  * Leitungen Sozialarbeit 
-diesen Gesprächen ist folgendes zu berücksichtigen: +  * Blutspende 
- Information +  * JRK 
- Eingehen auf Sorgen +  * Mitarbeiter der örtlichen DRK-Geschäftsstellen / Einrichtungen 
- Sauberkeit im Umfeld der Unterkunft + 
- Ansprechpartner bei Problemen benennen +==== 2.2 Abgrenzung zu Wachdienst ==== 
- Mögliche Unterstützungsleistungen erkunden +Mit dem beauftragten Wachdienst-Dienstleister (in der Regel extern durch die zuständige Behörde beauftragt) ist Kontakt aufzunehmen und eine erste Abstimmung durchzuführen. Soweit das DRK die Beauftragung des Wachdienst-Dienstleisters übernimmt. ist darauf zu achten, dass der Anbieter den sog. „8-Punkte-Plan“ der Landesregierung NRW erfüllt. 
-Die Pressearbeit ist mit dem DRK-Landesverband und der Bezirksregierung + 
-Arnsberg abzustimmen, soweit es sich um eine Landeseinrichtung handelt. Bei +==== 2.3 Pressearbeit ==== 
-kommunalen Einrichtungen erfolgt die Abstimmung mit der Kommune, in deren +Die Pressearbeit ist mit dem Landesverband und der zuständigen Bezirksregierung abzustimmen, soweit es sich um eine Landeseinrichtung handelt. Bei kommunalen Einrichtungen erfolgt die Abstimmung mit der Kommune, in deren Trägerschaft die Unterkunft betrieben wird. 
-Trägerschaft die Unterkunft betrieben wird. + 
-Beteiligte aus dem Komplexen Hilfeleistungssystem (Hauptamt und Ehrenamt) +===== 3 Einzurichtende Positionen / Abschnitte in der Unterkunft ===== 
-informieren + 
- Führungskräfte von Rotkreuzgemeinschaften und Einsatzeinheiten +==== a. Einrichtungsleitung und Administration ==== 
- Leitungen Sozialarbeit +Für Einrichtungsleitung und Administration sind neben der üblichen Büroausstattung mindestens zwei Telefonanschlüsse (drahtgebunden oder per Mobilfunk) einzurichten, darüber hinaus möglichst ein Telefaxanschluss sowie ein E-Mail-Zugang. Für die interne Kommunikation zu den Abschnitten und Funktionsbereichen kann zunächst BOS-Funk (ggf. Zuweisung von Gesprächsgruppen über den Landesverband) genutzt werden. Die spätere Einrichtung eines eigenen Betriebsfunknetzes ist spätestens bei Übergabe in den hauptamtlichen Regelbetrieb vorzusehen.  
- Blutspende + 
- JRK +Für die unmittelbar nachgeordnete Verwaltung (i. d. R. mindestens 2 Mitarbeiter) sind weitere Internet-Anschlüsse vorzusehen, damit das Personal auf das Verwaltungsprogramm für die erforderliche Maßnahmen für die Bewohner zugreifen kann. Solange eine von der Behörde beizustellende Verwaltungssoftware noch nicht zur Verfügung steht, empfiehlt sich die Verwendung des Ruatti.Commanders, der über ein speziell auf die Bedürfnisse von Notunterkünften zugeschnittenes Betreuungsmodul für die Registrierung der Bewohner und die Dokumentation der Ausgabe von Verbrauchsgütern und Mahlzeiten sowie die Einsatzdokumentation und das Meldewesen zum Landes- und Bundesverband verfügt. Soweit der Rotkreuzverband nicht über eine eigene Ruatti.Commander-Installation verfügt, können übergangsweise Installationen über die Einsatzzentrale Landesverband freigeschaltet werden. 
- Mitarbeiter der örtlichen DRK - Geschäftsstellen / Einrichtungen + 
-3 Einzurichtende Positionen / Abschnitte: +Die Verwaltungsmitarbeiter müssen über Möglichkeiten verfügen, größere Mengen Bargeld sicher vorhalten zu können, um damit die erforderlichen Leistungen an die Flüchtlinge nach Maßgabe der zuständigen Behörde auszahlen zu können. Darüber hinaus muss Mobiliar zur sicheren Unterbringung von Akten (z. B. Akten über die Bewohner) vorhanden sein.  
-a. Einrichtungsleitung + 
-b. Administration +Für Zwecke der Personensuche und der Familienzusammenführung kann die Suchdienst-Software „XENIOS“ genutzt werden. Falls erforderlich kann hierfür eine Lage auf dem zentralen XENIOS-Server des DRK über das Landesauskunftsbüro eingerichtet werden. 
-i. Für Einrichtungsleitung und Administration sind neben der + 
-üblichen Büroausstattung mindestens zwei Telefonanschlüsse (drahtgebunden oder per Mobilfunk) einzurichten, +==== b. Wohnbereich ==== 
-darüber hinaus möglichst ein Telefaxanschluss sowie ein +  Als Erstmaßnahme: Feldbetten, disc-o-beds, bunk-o-beds. Diese haben gegenüber Feldbetten den Vorteil, doppelstöckig aufgebaut werden zu können und daher eine deutlich größere Unterkunftskapazität zu bieten. 
-E-Mail-Zugang. Für die interne Kommunikation zu den Abschnitten und Funktionsbereichen kann zunächst BOSFunk (ggf. Zuweisung von Gesprächsgruppen über den +  In zweiter Linie: doppelstöckige Holz- oder Metallbetten (z.B. ehemalige Bundeswehrbetten, Betten aus dem Fachhandel) 
-Landesverband) genutzt werden. Die spätere Einrichtung +  In der Regel sollte ein Unterkunftszimmer nicht mehr als 6…8 Betten umfassen. ABER: Familienzimmer können
-eines eigenen Betriebsfunknetzes ist spätestens bei Über-gabe in den hauptamtlichen Regelbetrieb vorzusehen. Für +
-die unmittelbar nachgeordnete Verwaltung (i. d. R. mindestens 2 Mitarbeiter) sind weitere Internet-Anschlüsse vorzusehen, damit das Personal auf das Verwaltungsprogramm +
-für die erforderliche Maßnahmen für die Bewohner zugreifen kann. Die Verwaltungsmitarbeiter müssen über Möglichkeiten verfügen, größere Mengen Bargeld sicher vorhalten zu können, um damit die erforderlichen Leistungen an +
-die Flüchtlinge nach Maßgabe der zuständigen Behörde +
-auszahlen zu können. Darüber hinaus muss Mobiliar zur +
-sicheren Unterbringung von Akten (z. B. Akten über die +
-Bewohner) vorhanden sein. Für die Registrierung der Bewohner und die Dokumentation der Ausgabe von Verbrauchsgütern und Mahlzeiten kann die SuchdienstSoftware „XENIOS“ genutzt werden. Falls erforderlich kann +
-hierfür eine Lage auf dem zentralen XENIOS-Server des +
-DRK über das Landesauskunftsbüro eingerichtet werden. +
-c. Wohnbereich +
-i. Als Erstmaßnahme: Feldbetten, disc-o-beds, bunk-o-beds +
-(disc-o-beds und bunk-o-beds haben den Vorteil, doppelstöckig aufgebaut werden zu können und daher eine deutlich größere Unterkunftskapazität zu bieten) +
-ii. In zweiter Linie: doppelstöckige Holz- oder Metallbetten +
-(z.B. ehemalige Bundeswehrbetten, Betten aus dem Fachhandel) +
-iii. In der Regel sollte ein Unterkunftszimmer nicht mehr als +
-6…8 Betten umfassen. ABER: Familienzimmer können+
 größer sein. größer sein.
-c. „Krankenstation“ +==== c. „Krankenstation“ ==== 
-i. Wartebereich +  Wartebereich 
-ii. Untersuchungs- und Behandlungsraum mit Möglichkeit zur +  Untersuchungs- und Behandlungsraum mit Möglichkeit zur Blutdruck- und Temperaturmessung. 
-Blutdruck- und Temperaturmessung. +  Isolationsbereich (>= 2 Zimmer, möglichst mit eigenem Sanitärbereich). 
-iii. Isolationsbereich (>= 2 Zimmer, möglichst mit eigenem Sanitärbereich) +  Sanitätsbereich (allgemeinärztliche Ausrichtung). Notfallrucksack und AED für Notfallsituationen. 
-iv. Sanitätsbereich (allgemeinärztliche Ausrichtung). Notfallrucksack und AED für Notfallsituationen. +  Arztzimmer zur Sicherstellung der ärztlichen Vertraulichkeit. 
-v. Arztzimmer zur Sicherstellung der ärztlichen Vertraulichkeit. + 
-d. Sanitärbereich +==== d. Sanitärbereich ==== 
-i. Berechnung nach Betreuungsgesichtspunkten +  * Die Größenberechnung erfolgt nach den üblichen Regeln für Betreuungseinsätze (DRK-DV 600 WL). 
-ii. In Abstimmung mit dem Eigentümer der Liegenschaft Ertüchtigung eingeschränkter Infrastruktur. Notfalls müssen +  * In Abstimmung mit dem Eigentümer der Liegenschaft erfolgt ggf. eine Ertüchtigung eingeschränkter Infrastruktur. Notfalls müssen Sanitärcontainer/Toilettencontainer/Duschcontainer angemietet werden. 
-Sanitärcontainer/Toilettencontainer/Duschcontainer angemietet werden. + 
-e. Küchenbereich +==== e. Küchenbereich ==== 
-i. Kantine +  Kantine 
-ii. Lebensmittelsichere Lagerung von Lebensmitteln, +  Lebensmittelsichere Lagerung von Lebensmitteln 
-iii. Kühleinrichtungen +  Kühleinrichtungen 
-iv. Entsorgung +  Entsorgung 
-f. Kleiderkammer + 
-g. Gemeinschaftsraum +==== f. Kleiderkammer ==== 
-h. Frauenbereich + 
-i. Gemeinsamer Wachbereich (DRK und Wachdienst) einschließlich +==== g. Gemeinschaftsraum ==== 
-Einsatzkräfteregistrierung + 
-j. Sozialraum für Mitarbeiter und Einsatzkräfte +==== h. Frauenbereich ==== 
-k. Halte- und Wendeplatz für Busse mit geeigneter Zufahrt, auch für + 
-den Lieferverkehr (Schwerlastverkehr) +==== i. Gemeinsamer Wachbereich (DRK und Wachdienst) einschließlich Einsatzkräfteregistrierung ==== 
-4 Personalansatz + 
-Der Betrieb von Notunterkünften ist - spätestens nach erfolgtem Aufbau - nicht +==== j. Sozialraum für Mitarbeiter und Einsatzkräfte ==== 
-identisch mit dem Betrieb von z.B. "Betreuungsplätzen 500". Der Personalansatz kann daher - nach Aufbau und Erstbelegung - deutlich gegenüber den + 
-sonst im Betreuungsplatz üblichen Ansätzen reduziert werden. Sie sollten hier +==== k. Halte- und Wendeplatz für Busse mit geeigneter Zufahrt, auch für den Lieferverkehr (Schwerlastverkehr) ==== 
-einen Drei-Schicht-Betrieb empfehlen, der aus zwei Tagschichten (Früh- und + 
-Spätschicht) sowie einer Nachtschicht besteht. +===== 4 Personalansatz ===== 
-In den TAGSCHICHTEN, in denen Anreise und Abreise von Flüchtlingen sowie + 
-die Verpflegungsausgabe, Ausgabe von Gegenständen des täglichen Bedarfs +==== 4.1 Kräftebemessung ==== 
-und medizinische Regelversorgung anfällt, ist eine Personalstärke von ca. 1:20 +Der Betrieb von Notunterkünften ist - spätestens nach erfolgtem Aufbau - nicht identisch mit dem Betrieb von z.B. "Betreuungsplätzen 500". Der Personalansatz kann daher - nach Aufbau und Erstbelegung - deutlich gegenüber den sonst im Betreuungsplatz üblichen Ansätzen reduziert werden. Zu empfehlen ist hier ein Drei-Schicht-Betrieb, der aus zwei Tagschichten (Früh- und Spätschicht) sowie einer Nachtschicht besteht. \\  
-(1 Einsatzkraft auf 20 Bewohner) in der Betreuung üblicherweise ausreichend; +In den Tagschichten, in denen Anreise und Abreise von Flüchtlingen sowie die Verpflegungsausgabe, Ausgabe von Gegenständen des täglichen Bedarfs und medizinische Regelversorgung anfällt, ist eine Personalstärke von ca. 1:20 (1 Einsatzkraft auf 20 Bewohner) in der Betreuung üblicherweise ausreichend; hinzu kommen die Kräfte für die Vorbereitung und Ausgabe der Verpflegung (Frühstück, warmes Mittagessen und Abendessen). Bezüglich der Zubereitung und Ausgabe der Verpflegung sollte dabei frühestmöglich auf spezialisierte Cateringbetriebe oder auf Kücheneinrichtungen aus dem verbandlichen Bereich zugegriffen werden, so dass der Kräfteansatz für die Zubereitung von Verpflegung reduziert werden kann \\  
-hinzu kommen die Kräfte für die Vorbereitung und Ausgabe der Verpflegung +Sinnvoll ist es, für die Anreisen und Aufnahme neu ankommender Flüchtlinge jeweils aus der Alarmierung heraus kurzfristig auf Kräfte für die Registrierung und Einweisung zurückgreifen zu können. Für die soziale Betreuung empfiehlt es sich, Verbindung mit den örtlich zuständigen Migrationsfachdiensten aufzunehmen, die insbesondere regelmäßig auch in der Lage sein sollten, Dolmetscher zu vermitteln, die die Kommunikation mit den Flüchtlingen 
-(Frühstück, warmes Mittagessen und Abendessen). Bezüglich der Zubereitung +unterstützen. \\  
-und Ausgabe der Verpflegung sollte dabei frühestmöglich auf spezielle Cateringbetriebe oder auf Kücheneinrichtungen aus dem verbandlichen Bereich zugegriffen werden. Sinnvoll ist es, für die Anreisen und Aufnahme neu ankommender Flüchtlinge jeweils aus der Alarmierung heraus kurzfristig auf Kräfte für +Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit, auch für Menschen aus anderen Kultur- und Sprachregieonen sollten darüber hinaus Hinweisschilder mehrsprachig ausgeführt und mit allgemein üblichen Piktogrammen versehen werden. Auf einem zentralen Datenspeicher des Landesverbandes stehen hierfür eine Vielzahl von Mustern und Vorlagen zur Verfügung. 
-die Registrierung und Einweisung zurückgreifen zu können. Für die soziale Betreuung empfiehlt es sich, Verbindung mit den örtlich zuständigen Migrationsfachdiensten aufzunehmen, die insbesondere regelmäßig auch in der Lage sein + 
-sollten, Dolmetscher zu vermitteln, die die Kommunikation mit den Flüchtlingen +==== 4.2 Sanitätsstation ==== 
-unterstützen. Hinweisschilder sollten mehrsprachig ausgeführt und mit allgemein üblichen Piktogrammen versehen werden. Auf einem zentralen Datenspeicher des Landesverbandes stehen hierfür eine Vielzahl von Mustern und +In der **Tagschicht** sollte eine Sanitätsstation durchgehend mit mindestens zwei Einsatzkräften besetzt sein, um alltägliche Notfälle sowohl bei Einsatzkräften als auch Bewohnern im Sinne der Ersten Hilfe abdecken zu können. Darüber hinaus ist die Erreichbarkeit des Rettungsdienstes sicherzustellen. Außerdem sollte in Zusammenarbeit mit dem Kreisverbandsarzt und ggf. dem Gesundheitsamt eine **tägliche ärztliche Sprechstunde** (Aufgabe niedergelassener Ärzte und der kassenärztlichen Vereinigung) organisiert werden. Für außerhalb der ärztlichen Sprechstunden in der Einrichtung auftretende alltägliche medizinische Versorgungsfälle, die keine Notfälle i.S.d. Rettungsdienstes sind, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren niedergelassenen Ärzten und/oder für die sprechstundenfreien Zeiten die Absprache mit der zuständigen Notfallpraxis des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes. \\  
-Vorlagen zur Verfügung; der Zugang kann – z.B. telefonisch - bei der Einsatzzentrale Landesverband angefordert werden+Für die Versorgung mit durch die Ärzte im Rahmen der Sprechstunden etc. verordneten Medikamenten ist die Absprache mit einer örtlichen Apotheke sinnvoll. \\  
-In der TAGSCHICHT sollte eine Sanitätsstation durchgehend mit mindestens +  
-zwei Einsatzkräften besetzt sein, um alltägliche Notfälle sowohl bei Einsatzkräften als auch Bewohnern im Sinne der Ersten Hilfe abdecken zu können. Dar- +Für die **Nachtschichten** ((Ergebnis der Besprechung der BezReg ARNSBERG mit den Betreuungsverbänden vom 
-über hinaus ist die Erreichbarkeit des Rettungsdienstes sicherzustellen. Außerdem sollte in Zusammenarbeit mit dem Kreisverbandsarzt und ggf. dem Gesundheitsamt eine tägliche ärztliche Sprechstunde (Aufgabe niedergelassener +11.09.2015)) ist bei Einrichtungen einer Größe bis zu 300 Bewohnern ein Präsenzdienst von drei Einsatzkräften für Anfragen durch die Bewohner sowie medizinische Notfälle einzuplanen. Bei Einrichtungen zwischen 300 und 600 Bewohnern liegt die Anzahl bei 4 Kräften, für 600 bis 700 Bewohner bei 5 Kräften und bei 700 bis 1.000 Bewohnern bei 6 Kräften. Für größere Einrichtungen mit einer Bewohnerzahl über 1.000 Personen wird die Anzahl der Kräfte für den Nachtdienst in Absprache mit der zuständigen Bezirksregierung individuell festgelegt. Vorzugsweise sind hierfür Kräfte einzuplanen, die sowohl über eine sanitätsdienstliche Ausbildung verfügen als auch betreuerische Kenntnisse haben. \\ Dieser Nachtdienst muss über die erforderlichen Kommunikationsverbindungen verfügen, um im Bedarfsfall eine Verstärkung des Dienstes - etwa für unangekündigte Zuweisungen von Flüchtlingen zu ungewöhnlichen Zeiten oder andere eintretende Sondersituationen - anfordern zu können.  
-Ärzte und der kassenärztlichen Vereinigung) organisiert werden. Für außerhalb + 
-der ärztlichen Sprechstunden in der Einrichtung auftretende alltägliche medizinische Versorgungsfälle, die keine Notfälle i.S.d. Rettungsdienstes sind, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren niedergelassenen Ärzten und/oder für die sprechstundenfreien Zeiten die Schaffung von Absprachen +Die Abrechnung aller genannten medizinischen Leistungen erfolgt im Rahmen des sog. "Behandlungsscheinverfahrens" durch die zuständige Behörde. Die Einrichtungsleitung sollte daher für die Verwendung durch die Ärzte entsprechend Behandlungsscheine bei der zuständigen Behörde anfordern und vorrätig haben. Sollte die zuständige Behörde über die vorstehenden Maßnahmen hinausgehende medizinische Leistungen anfordern (z.B. Unterstützung bei Erstuntersuchungen nach dem Infektionsschutzgesetz IfSG oder bei Röntgenuntersuchungen), ist dies gesondert zu vereinbaren. \\ 
-mit der zuständigen Notfallpraxis des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes. + 
-Für die Versorgung mit durch die Ärzte im Rahmen der Sprechstunden etc. ver-ordneter Medikamente ist die Absprache mit einer örtlichen Apotheke sinnvoll. +==== 4.3 Überführung in den hauptamtlichen Regelbetrieb ==== 
-Die Abrechnung aller genannten medizinischen Leistungen erfolgt im Rahmen + 
-des sog. "Behandlungsscheins" durch die zuständige Behörde (s.u.). Die Einrichtungsleitung sollte daher durch die Benutzung durch die Ärzte entsprechend +Der Primäreinsatz ehrenamtlicher Kräfte wird sich bevorzugt auf die Phase der Einrichtung, der Erstaufnahme sowie der ersten Betriebstagen erstrecken. Dies gibt der jeweiligen Rotkreuzgliederung die Zeit, hauptberufliches Personal zu gewinnen und in die Arbeit einzuführen. Anzustreben ist, nach ca. 10 Tagen den Betrieb gleitend aus dem Ehrenamt in das Hauptamt zu überführen, so dass nach ca. zwei Wochen ein voller hauptamtlicher Betrieb möglich wird. Der Einsatz des Ehrenamtes sollte sich ab diesem Zeitpunkt auf punktuelle Unterstützung und ggf. Sonderaktionen beschränken. 
-Behandlungsscheine bei der zuständigen Behörde anfordern und vorrätig habenSollte die zuständige Behörde darüber hinaus gehende medizinische Leistungen anfordern (z.B. Unterstützung bei Erstuntersuchungen nach dem Infektionsschutzgesetz IfSG oder bei Röntgenuntersuchungen), ist dies gesondert zu + 
-vereinbaren. +Die Unterstützung durch weitere freie Mitarbeiter/innen der Rotkreuzgemeinschaften („TEAM WESTFALEN“) und auch weiterer Kräfte aus der Bevölkerung kann eine wesentliche Entlastung des Ehren- und Hauptamtes sein. Diese Kräfte können bei vielen Aufgaben hilfreich eingesetzt werden und insbesondere ergänzende („komplementäre“) Leistungen erbringen, die sonst nicht angeboten werden könnten. Diese Kräfte bedürfen jedoch der Anleitung; der Einsatz eines Koordinators für die Freiwilligenarbeit ist daher sinnvoll und erforderlich, um die eingesetzten regulären Kräfte nicht zusätzlich durch diese Aufgabe zu binden. Zu beachten ist, dass alle diese Kräfte sich aus Gründen des Versicherungsschutzes mit Name, Vorname, Wohnort und Geburtsdatum registrieren lassen und dann, wenn sie in unmittelbarem Kontakt mit den Bewohnern – insbesondere Kindern und Jugendlichen – eingesetzt werden sollen, ebenso wie die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Einsatzkräfte aus den Rotkreuzgemeinschaften das sog. „Erweiterte Führungszeugnis“ vorlegen müssen. 
-Für die NACHTSCHICHTEN1 ist bei Einrichtungen einer Größe bis zu 300 Bewohnern ein Präsenzdienst von drei Einsatzkräften für Anfragen durch die Bewohner sowie medizinische Notfälle einzuplanen. Bei Einrichtungen zwischen + 
-300 und 600 Bewohnern liegt die Anzahl bei 4 Betreuungskräften, für 600 bis +===== 5 Spendenmanagement ===== 
-700 Bewohner bei 5 Betreuungskräften und bei 700 bis 1.000 Bewohnern bei 6 + 
-Betreuungskräften. Für größere Einrichtungen mit einer Bewohnerzahl über +Eine vielfach geäußerte Frage betrifft das Management von Sachspenden aus der Bevölkerung (z.B. Kleiderspenden, Gegenstände des täglichen Bedarfs wie Kinderwagen oder Kinderspielzeug). Die Erfahrung zeigt, dass die Einrichtung eines eigenen Spendenmanagementsystems in den Notunterkünften zu viele Kräfte bindet und auch zu einem "Run" auf Spendengüter, Kleidung etc. führen kann. Sachspenden sollten daher besser in die üblichen Spendenstrukturen wie Kleiderkammern etc. einfließen und dann gezielt benötigte Hilfsmittel dort abgerufen werden. Damit ist einerseits sichergestellt, dass keine Überlastung der Notunterkunft durch Maßnahmen des Sachspendenmanagements stattfindet und andererseits auch Spendengüter, die nicht unmittelbar in der Notunterkunft benötigt werden, für eine sachgerechte Verwendung bei anderen hilfebedürftigen Menschen zur Verfügung stehen. Dies dürfte auch im wohlverstandenen Interesse der Spender sein. \\ Insbesondere bei dieser Aufgabe ist eine Einbindung von Kräften des TEAM WESTFALEN und von anderen ungebundenen Kräften sehr sinnvoll möglich. 
-1.000 Personen wird die Anzahl der Betreuungskräfte für den Nachtdienst in + 
-Absprache mit der Bezirksregierung Arnsberg individuell festgelegt. Dieser +===== 6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik ===== 
-Nachtdienst muss über die erforderlichen Kommunikationsverbindungen verfü- + 
-gen, um im Bedarfsfall eine Verstärkung des Dienstes - etwa für unangekündigte Zuweisungen von Flüchtlingen zu ungewöhnlichen Zeiten oder andere eintretende Sondersituationen - anfordern zu können. +==== 6.1 Wachdienst („Security“) ==== 
-Der Einsatz ehrenamtlicher Kräfte wird sich bevorzugt auf die Phase der Einrichtung, der Erstaufnahme sowie der ersten Betriebstagen erstrecken. Dies + 
-gibt der jeweiligen Rotkreuzgliederung die Zeit, hauptberufliches Personal zu +Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat hierbei lediglich die jeder Bürgerin und jedem Bürger in Deutschland zustehenden Jedermannrechte ((§ 127 Abs. 1 Strafprozessordnung („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) )). Die Mitarbeiter/innen sollen in Deeskalationstechniken geschult sein. Für den Einsatz von Wachdienstfirmen sind die Vorgaben des Landes (anerkannte Firmen mit entsprechender Zertifizierung durch die Behörden) unbedingt zu beachten. „Rund-um-die Uhr“ sollten mindestens jeweils 2-3 Wachdienst-Kräfte anwesend sein, dabei ist darauf zu achten, dass jederzeit Männer und Frauen durchgehend eingesetzt sind. Die Schlüsselwerte sind hier 1 Wachdienstkraft je 75 Bewohner bei Zeltunterkünften bzw. 1 Wachdienstkraft je 100 Bewohnern bei festen Bauten, jeweils zuzüglich der Kräfte für den Pfortendienst. \\ Die Wachdienst-Kräfte sind als Bestandteil des Teams anzusehen und in den Tagesbetrieb zu integrieren. \\  
-gewinnen und in die Arbeit einzuführen. Anzustreben ist, nach ca. 10 Tagen +Die Wachdienst-Mitarbeiter dürfen nur in Absprache mit dem DRK und unter Begleitung durch DRK-Betreuer Zimmer der Bewohner betreten. Das Tragen von Waffen (auch Pfefferspray) ist untersagt. 
-den Betrieb gleitend aus dem Ehrenamt in das Hauptamt zu überführen, so + 
-dass nach ca. zwei Wochen ein voller hauptamtlicher Betrieb möglich wird. Der +Das Wachbuch des Wachdienstes wird täglich mit dem DRK-Einrichtungsleiter besprochen, der das jeweilige Tagesblatt auch abzeichnet. 
-Einsatz des Ehrenamtes sollte sich ab diesem Zeitpunkt auf punktuelle Unterstützung und ggf. Sonderaktionen beschränken. + 
-Die Unterstützung durch weitere freie Mitarbeiter/innen der Rotkreuzgemeinschaften („TEAM WESTFALEN“) und auch weiterer Kräfte aus der Bevölkerung +Die Grundrechte der Bewohner sind selbstverständlich zu beachten und zu respektieren. Durchsuchungen von Zimmern sind verboten, auch darf es keine „Sonderräume“, Einzel-Behandlungen von Bewohnern oder ähnliches geben. \\  
-kann eine wesentliche Entlastung des Ehren- und Hauptamtes sein. Diese Kräfte können bei vielen Aufgaben hilfreich eingesetzt werden und insbesondere +Taschenkontrollen – z.B. auf Alkohol oder Drogen – sind lediglich als Zugangskontrolle auf der Basis der Hausordnung zulässig, ohne dass hierbei Zwangausgeübt werden darf. Auf Taschenkontrollen ist durch Plakate oder Hinweisschilder unmissverständlich hinzuweisen. Falls Bewohner sich mit einer Taschenkontrolle nicht einverstanden erklären, sind die Taschen – ohne sie zu öffnen! – sicherzustellen und bis zum Eintreffen der Polizei aufzubewahren. Bei Problemfällen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Soweit Ordnungsmaßnahmen erforderlich erscheinen, sind sie mit Bezirksregierung und Landesverband abstimmen. \\ Aufgabe des Einrichtungsleiters und aller Einsatzkräfte ist es, die Ethik des DRK zum Wohle des Menschen zu vertreten. Dies kann bedeuten, auch Behörden gegenüber die Grenzen aufzuzeigen, die wir nicht überschreiten. 
-ergänzende („komplementäre“) Leistungen erbringen, die sonst nicht angeboten + 
-werden könnten. Diese Kräfte bedürfen jedoch der Anleitung; der Einsatz eines +Ebenso wie die dienstfreien DRK-Einsatzkräfte verlassen auch die Wachdienstmitarbeiter nach dem Dienst die Einrichtung. Dienstfreie Einsatzkräfte wohnen und schlafen nicht auf dem Gelände der Einrichtung. 
-Koordinators für die Freiwilligenarbeit ist daher sinnvoll und erforderlich, um die + 
-eingesetzten Leitungskräfte nicht zusätzlich durch diese Aufgabe zu binden. Zu +==== 6.2 Kinder ==== 
-beachten ist, dass alle diese Kräfte sich aus Gründen des Versicherungsschutzes mit Name, Vorname, Wohnort und Geburtsdatum registrieren lassen und + 
-dann, wenn sie in unmittelbarem Kontakt mit den Bewohnern – insbesondere +Positive Zeichen im Unterkunftsbetrieb: Kinder sind aufgeschlossen, nicht ängstlich. \\  
-Kindern und Jugendlichen – eingesetzt werden sollen, ebenso wie die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Einsatzkräfte aus den Rotkreuzgemeinschaften das sog. „Erweiterte Führungszeugnis“ vorlegen müssen. +Betreuungsangebote externer Organisationen sind einzubeziehen. Gelegentliches Streitschlichten muss in ruhiger, angepasster Form geschehen und darf keinesfalls bis zum Streit mit oder unter den Eltern eskalieren. Besondere Spielzeuge sind nicht nötig. Zu beachten ist, dass Kinder gerne liebgewordene kleinere Spielzeuge (Bälle, Püppchen, Spielzeugautos) später in andere Unterkünfte mitnehmen möchten. Daher ist rechtzeitig für Vorräte und 
-5 Spendenmanagement +Nachschub zu sorgen. Größere Spielzeuge (Bobbycars, Roller) können z.B. in den Bussen nicht mitgenommen werden. Es muss daher von vorneherein unmissverständlich deutlich werden, dass diese nur zum zeitweiligen Gebrauch bestimmt sind und in der Einrichtung verbleiben müssen. Wichtig ist das Ermöglichen des Spielens im Freien, Malen, Gruppenspieleggf. unter Einbezug des JRK 
-Eine vielfach geäußerte Frage betrifft das Management von Sachspenden aus + 
-der Bevölkerung (z.B. Kleiderspenden, Gegenstände des täglichen Bedarfs wie +==== 6.3 Essen (wichtige Eckpunkte) ==== 
-Kinderwagen oder Kinderspielzeug). Die Erfahrung zeigt, dass die Einrichtung + 
-eines eigenen Spendenmanagementsystems in den Notunterkünften zu viele +Soweit in der Liegenschaft vorhandene Kochgelegenheiten nicht ausreichen, müssen ggf. Küchencontainer angemietet und installiert werdenDer Betrieb von Feldkochherden etc. in Küchenzelten muss auf das unumgänglich erforderliche Maß, z.B. in der Anlaufphase des Betriebs, beschränkt werden. \\ Die HACCP-Regeln müssen unbedingt eingehalten werden, insbesondere: 
-Kräfte bindet und auch zu einem "Run" auf Spendengüter, Kleidung etc. führen +  * keine Ausgabe Warmverpflegung mit einer Temperatur < 69 Grad 
-kann. Sachspenden sollten daher besser in die üblichen Spendenstrukturen wie +  Ausgabe kühlpflichtiger Speisen mit einer Temperatur > 9 Grad 
-Kleiderkammern etc. einfließen und dann gezielt benötigte Hilfsmittel dort abgerufen werden. Damit ist einerseits sichergestellt, dass keine Überlastung der +  * Ausgabetheke und Kühltheke müssen mit Spuckschutz ausgestattet sein 
-Notunterkunft durch Maßnahmen des Sachspendenmanagements stattfindet + 
-und andererseits auch Spendengüter, die nicht unmittelbar in der Notunterkunft +Möglichst frühzeitig sollte auf Verwendung von Tiefkühlkost, die von dafür spezialisierten Lieferfirmen angeliefert wird, umgestellt werden. Tiefkühler und Konvektomaten (ausreichende Leistung des Stromanschlusses beachten!) können in der Regel von den Lieferfirmen der Tiefkühlkost bereitgestellt werden. 
-benötigt werden, für eine sachgerechte Verwendung bei anderen hilfebedürftigen Menschen zur Verfügung stehen. Dies dürfte auch im wohlverstandenen Interesse der Spender sein. + 
-Insbesondere bei dieser Aufgabe ist eine Einbindung von Kräften des TEAM +Solange wie nicht die die hygienische Geschirrreinigung (Spülautomaten) sichergestellt werden kann, ist Einweggeschirr zu verwenden\\  
-WESTFALEN und von anderen ungebundenen Kräften sehr sinnvoll möglich. +Kaltverpflegung sollte von lokalen Großanbietern beschaffen; die Hygiene ist in den ungeöffneten Großgebinden gesichert. \\  
-6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik +Kein Schneiden von Brot, Wurst, Käse etc. in der Einrichtung, sondern vom Lieferanten bereits vorgeschnitten beziehen. \\  
-6.1 Wachdienst („Security“) +Lunchpakete sind im Kühlhaus zu lagern\\ 
-Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat ansonsten lediglich die Jedermannrechte2. Die +
-Mitarbeiter/innen sollen in Deeskalationstechniken geschult sein. Für den Einsatz von Wachdienstfirmen sind die Vorgaben des Landes (anerkannte Firmen +
-mit entsprechender Zertifizierung durch die Behörden) unbedingt zu beachten. +
-„Rund-um-die Uhr“ sollten mindestens jeweils 2-3 Wachdienst-Kräfte anwesend +
-sein, dabei ist darauf zu achten, dass jederzeit Männer und Frauen durchgehend eingesetzt sind. Die Schlüsselwerte sind hier 1 Wachdienstkraft je 75 Bewohner bei Zeltunterkünften bzw. 1 Wachdienstkraft je 100 Bewohnern bei festen Bauten, jeweils zuzüglich der Kräfte für den Pfortendienst. +
-Die Wachdienst-Kräfte sind als Bestandteil des Teams anzusehen und in den +
-Tagesbetrieb zu integrieren. +
-Die Wachdienst-Mitarbeiter dürfen nur in Absprache mit dem DRK und unter +
-Begleitung durch DRK-Betreuer Zimmer der Bewohner betreten. +
-Das Tragen von Waffen (auch Pfefferspray) ist untersagt. +
-Das Wachbuch des Wachdienstes wird täglich mit dem DRK-Einrichtungsleiter +
-besprochen. +
-Die Grundrechte der Bewohner sind selbstverständlich zu beachten und zu respektieren. Durchsuchungen von Zimmern sind verboten, auch darf es keine +
-„Sonderräume“, Einzel-Behandlungen von Bewohnern oder ähnliches geben. +
-Taschenkontrollen – z.B. auf Alkohol oder Drogen – sind lediglich als Zugangskontrolle auf der Basis der Hausordnung zulässig, ohne dass hierbei Zwangausgeübt werden darf. Auf Taschenkontrollen ist durch Plakate oder Hinweisschilder unmissverständlich hinzuweisen. Falls Bewohner sich mit einer Taschenkontrolle nicht einverstanden erklären, sind die Taschen – ohne sie zu +
-öffnen! – sicherzustellen und bis zum Eintreffen der Polizei aufzubewahren. Bei +
-Problemfällen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Soweit Ordnungsmaßnahmen erforderlich erscheinen, sind sie mit Bezirksregierung und LV abstimmen. Aufgabe des Einrichtungsleiters und aller Einsatzkräfte ist es, die +
-Ethik des DRK zum Wohle des Menschen zu vertreten. Dies kann bedeuten, +
-auch Behörden gegenüber die Grenzen aufzuzeigen, die wir nicht überschreiten. +
-Ebenso wie die dienstfreien DRK-Einsatzkräfte verlassen auch die WachdienstMitarbeiter nach dem Dienst die Einrichtung. Dienstfreie Einsatzkräfte wohnen +
-und schlafen nicht auf dem Gelände der Einrichtung. +
-6.2 Kinder +
-Positive Zeichen: Kinder sind aufgeschlossen, nicht ängstlich. +
-Betreuungsangebote externer Organisationen sind einzubeziehen. +
-Gelegentliches Streitschlichten muss in ruhiger, angepasster Form geschehen +
-und darf keinesfalls bis zum Streit mit oder unter den Eltern eskalieren. +
-Besondere Spielzeuge sind nicht nötig. Zu beachten ist, dass Kinder gerne +
-liebgewordene kleinere Spielzeuge (Bälle, Püppchen, Spielzeugautos) später in +
-andere Unterkünfte mitnehmen möchten. Daher ist rechtzeitig für Vorräte und +
-Nachschub zu sorgen. Größere Spielzeuge (Bobbycars, Roller) können z.B. in +
-den Bussen nicht mitgenommen werden. Es muss daher von vorneherein unmissverständlich deutlich werden, dass diese nur zum zeitweiligen Gebrauch +
-bestimmt sind und in der Einrichtung verbleiben müssen. +
-Ermöglichen des Spielens im Freien, Malen, Gruppenspiele +
-ggf. Einbezug des JRK +
-6.3 Essen (wichtige Eckpunkte) +
-Ggf. Küchencontainer anmieten und installieren. +
-Die HACCP-Regeln müssen unbedingt eingehalten werden, insbesondere: +
- Ausgabe Warmverpflegung 69 Grad +
- Ausgabe kühlpflichtiger Speisen <9 Grad +
- Kühltheke mit Spuckschutz +
-Frühzeitig: Verwendung von Tiefkühlkost. Tiefkühler und Konvektomaten +
-(Stromanschluß!) können in der Regel von den Lieferanten gestellt werden. +
-Verwendung von Einweggeschirr, bis die hygienische Geschirrreinigung (Spülautomaten) sichergestellt ist. +
-Kaltverpflegung von lokalen Großanbietern beschaffen; Hygiene ist in den +
-Großgebinden gesichert. +
-Kein Schneiden von Wurst, etc. in der Einrichtung +
-Einmalgeschirr verwendenbis ordnungsgemäßes Spülen (Spülmaschinen mit +
-Temperaturführung) gesichert ist (Hygiene).+
 Keine Ausgabe von Essen durch Bewohner! Keine Ausgabe von Essen durch Bewohner!
-Hygieneplan erstellen und mit Gesundheits- bzw. Veterinäramt abstimmen+ 
-6.4 Trinkwasser +Für die Einrichtung muss ein Hygieneplan erstellt und mit Gesundheits- bzw. Veterinäramt abgestimmt werdenDiese Behörden halten in aller Regel auch Muster-Hygienepläne vor, die dann lediglich auf die besonderen Bedingungen der Unterkunft angepasst werden müssen. 
-Solange zu wenig Trinkwasserzapfstellen vorhanden sindTrinkwasser (Mineralwasser) in Flaschen oder vorzugsweise in Tetrapacks ausgeben. In vielen + 
-Herkunftsländern der Flüchtlinge ist mit hohem Anteil an Kohlensäure versetztes Trinkwasser nicht bekannt. Daher sollte vorteilhafterweise kohlensäurefreies+==== 6.4 Trinkwasser ==== 
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 +Die Trinkwasserleitungen ((hierzu gehörden auch Duschwasserleitungen!)) müssen vor Benutzungsfreigabe muikrobiologisch insbesondere auf Legionellenbefall ((Legionellen treten insbesondere dann auf, wenn die Liegenschaften längere Zeit unbenutzt waren und in den Leitungen "stehendes Wasser" aufgetreten ist.)) geprüft werden. Sollte ein Befall mit Legionellen vorliegen, ist eine sog. "thermische Desinfektion" ((sh. DVGW-Arbeitsblatt W551 von April 2004)) nach Weisung der zuständigen Behörde vorzunehmen.\\  
 +Solange zu wenig Trinkwasserzapfstellen für Leitungswasser vorhanden sind, muss Trinkwasser (Mineralwasser) in Flaschen oder vorzugsweise in Tetrapacks ausgegeben. In vielen Herkunftsländern der Flüchtlinge ist mit hohem Anteil an Kohlensäure versetztes Trinkwasser nicht bekannt. Daher sollte vorteilhafterweise kohlensäurefreies
 oder kohlensäurearmes Trinkwasser („stilles Wasser“ oder „medium“) ausgegeben werden. oder kohlensäurearmes Trinkwasser („stilles Wasser“ oder „medium“) ausgegeben werden.
-Lunchpakete in Kühlhaus lagern + 
-Trinkwasserversorgungsleitungen durch Fachbetrieb prüfen und regelmäßig +Auch später müssen die Trinkwasserversorgungsleitungen regelmäßig durch einen Fachbetrieb geprüft und überwacht  werden, ggf. ist die Installation zu reparieren.  
-überwachen lassen, ggf. Installation reparieren. Das Leitungs- und Duschwasser muss mikrobiologisch geprüft und in Absprache mit dem Gesundheitsamt + 
-freigegeben werden (thermische Desinfektion als Legionellenvorsorge3). +Soweit die Duschen noch nicht freigegeben sind, müssen ggf. Duschcontainer eingesetzt werden. Dekon V/P-Anlagen des Bevölkerungsschutzes sind keine regulären Duschen und dürfen nicht ohne Freigabe als Duschen eingesetzt
-Soweit die Duschen noch nicht freigegeben sind, müssen ggf. Duschcontainer +
-eingesetzt werden. Dekon V/P-Anlagen des Bevölkerungsschutzes sind keine +
-regulären Duschen und dürfen nicht ohne Freigabe als Duschen eingesetzt+
 werden. werden.
-Heizungsanlage vor Inbetriebnahme durch Fachfirma prüfen und ggf. instandsetzen lassen + 
-6.5 Reinigungsarbeiten+Auch die Heizungsanlage ist vor Inbetriebnahme durch eine Fachfirma prüfen und ggf. instandsetzen zu lassen. 
 + 
 +==== 6.5 Reinigungsarbeiten ==== 
 Erstellung eines Reinigungsplans: Sanitäranlagen 2-mal pro Tag reinigen, Flure Erstellung eines Reinigungsplans: Sanitäranlagen 2-mal pro Tag reinigen, Flure
 und Gemeinschaftsflächen mindestens 1 mal täglich (Fachfirma). Die Unterkunftsräume werden durch die Bewohner selbst gereinigt (Reinigungsgeräte /- und Gemeinschaftsflächen mindestens 1 mal täglich (Fachfirma). Die Unterkunftsräume werden durch die Bewohner selbst gereinigt (Reinigungsgeräte /-
betrdi/ell-flue.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/11 12:55 von brodesser