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betrdi:ell-flue

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betrdi:ell-flue [2017/05/09 19:34]
brodesser angelegt
betrdi:ell-flue [2017/05/09 21:40]
brodesser [6.8 Medizin]
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 Die Anforderung eines Einsatzes zur Flüchtlingsunterbringung ist so rasch wie möglich mittels WE-Meldung an die Einsatzzentrale Landesverband (als Koordinierungsgruppe des Einsatzstabes Landesverbandes) zu melden. Alle weiteren Berichtsnotwendigkeiten werden durch die Einsatzzentrale Landesverband festgelegt.  Die Anforderung eines Einsatzes zur Flüchtlingsunterbringung ist so rasch wie möglich mittels WE-Meldung an die Einsatzzentrale Landesverband (als Koordinierungsgruppe des Einsatzstabes Landesverbandes) zu melden. Alle weiteren Berichtsnotwendigkeiten werden durch die Einsatzzentrale Landesverband festgelegt. 
  
-==== Kommunikation nach außen (nur Landesverband) ==== +==== 2.1 Kommunikation nach außen ==== 
- +Der Beginn einer Maßnahme zur Flüchtlingsunterbringung in einer Landeseinrichtung wird durch den Landesverband der örtlich zuständigen Bezirksregierung mitgeteilt. Dabei werden der Umfang des Auftrages und die erwartete Kostenerstattung nochmals bestätigt.
  
-Der Beginn einer Maßnahme zur Flüchtlingsunterbringung in einer Landeseinrichtung wird durch den Landesverband der +In der für den Standort der Flüchtlingsunterkunft zuständigen Kommune erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt unter dem Stichwort „Gemeinschaftsunterkunft“. Das Gesundheitsamt wird dann die erforderlichen weiteren Maßnahmen festlegen wie 
-zuständigen Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt. Dabei werden der Umfang des Auftrages und die erwartete Kostenerstattung nochmals bestä- +  Impfungen 
-tigt. +  Vorgehen bei Infektionserkrankungen/Ausbrüchen 
- In der für den Standort der Flüchtlingsunterkunft zuständigen Kommune +  Küchenhygiene, Erfüllen der Vorschriften 
-erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt unter dem Stichwort „Gemeinschaftsunterkunft“. Das Gesundheitsamt wird dann die erforderlichen weiteren Maßnahmen festlegen wie +  Hygiene/Sauberkeit in der Unterkunft 
-Impfungen + 
-Vorgehen bei Infektionserkrankungen/Ausbrüchen +Eine weitere Meldung erfolgt an das örtlich für den Rettungsdienst, den Bevölkerungsschutz und den Brandschutz zuständige Amt (Ordnungsamt oder Feuerwehramt des Kreises, Ordnungsamt der Gemeinde) sowie an die Polizei. Mit diesen Behörden sind – vorteilhafterweise im Rahmen einer Begehung – folgende Maßnahmen festzulegen: 
-Küchenhygiene, Erfüllen der Vorschriften +  Kommunikationswege 
-Hygiene/Sauberkeit in der Unterkunft +  Anfahrtswege vereinbaren ( welche Tür ist offen, wo ist es am günstigsten, wo werden sie erwartet) 
- Eine weitere Meldung erfolgt an das für den Rettungsdienst, den Bevölkerungsschutz und den Brandschutz zuständige Amt (z.B. Kreisbrand-meister) sowie an die Polizei. Mit diesen Behörden sind – vorteilhafterweise im Rahmen einer Begehung – folgende Maßnahmen festzulegen: +  Abstimmen von Patrouillengängen und Streifen 
-Kommunikationswege +  Ggf. Anpassung der jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnungen (AAO) 
-Anfahrtswege vereinbaren ( welche Tür ist offen, wo ist es am + 
-günstigsten, wo werden sie erwartet) +Weitere Verbindungsaufnahmen erfolgen mit den lokalen niedergelassenen Ärzten und Apotheken, anderen lokalen Geschäften sowie den Nachbarn. Bei diesen Gesprächen ist folgendes zu berücksichtigen: 
-Abstimmen von Patrouillengängen und Streifen +  * Information 
-Ggf. Anpassung der jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnungen +  * Eingehen auf Sorgen 
-(AAO) +  * Sauberkeit im Umfeld der Unterkunft 
-Abgrenzung zu Wachdienst +  * Ansprechpartner bei Problemen benennen 
-Mit dem beauftragten Wachdienst-Dienstleister (in der Regel extern durch die +  * Mögliche Unterstützungsleistungen erkunden 
-zuständige Behörde beauftragt) ist Kontakt aufzunehmen und eine erste Abstimmung durchzuführen. Soweit das DRK die Beauftragung des WachdienstDienstleisters übernimmt. ist darauf zu achten, dass der Anbieter den sog. „8- + 
-Punkte-Plan“ der Landesregierung NRW erfüllt. +Schließlich sind auch alle Beteiligten aus dem Komplexen Hilfeleistungssystem (Hauptamt und Ehrenamt) des DRK zu informieren: 
-Weitere Verbindungsaufnahmen erfolgen mit den lokalen niedergelassenen +  * Führungskräfte von Rotkreuzgemeinschaften und Einsatzeinheiten 
-Ärzten und Apotheken, anderen lokalen Geschäften sowie den NachbarnBei +  * Leitungen Sozialarbeit 
-diesen Gesprächen ist folgendes zu berücksichtigen: +  * Blutspende 
- Information +  * JRK 
- Eingehen auf Sorgen +  * Mitarbeiter der örtlichen DRK-Geschäftsstellen / Einrichtungen 
- Sauberkeit im Umfeld der Unterkunft + 
- Ansprechpartner bei Problemen benennen +==== 2.2 Abgrenzung zu Wachdienst ==== 
- Mögliche Unterstützungsleistungen erkunden +Mit dem beauftragten Wachdienst-Dienstleister (in der Regel extern durch die zuständige Behörde beauftragt) ist Kontakt aufzunehmen und eine erste Abstimmung durchzuführen. Soweit das DRK die Beauftragung des Wachdienst-Dienstleisters übernimmt. ist darauf zu achten, dass der Anbieter den sog. „8-Punkte-Plan“ der Landesregierung NRW erfüllt. 
-Die Pressearbeit ist mit dem DRK-Landesverband und der Bezirksregierung + 
-Arnsberg abzustimmen, soweit es sich um eine Landeseinrichtung handelt. Bei +==== 2.3 Pressearbeit ==== 
-kommunalen Einrichtungen erfolgt die Abstimmung mit der Kommune, in deren +Die Pressearbeit ist mit dem Landesverband und der zuständigen Bezirksregierung abzustimmen, soweit es sich um eine Landeseinrichtung handelt. Bei kommunalen Einrichtungen erfolgt die Abstimmung mit der Kommune, in deren Trägerschaft die Unterkunft betrieben wird. 
-Trägerschaft die Unterkunft betrieben wird. + 
-Beteiligte aus dem Komplexen Hilfeleistungssystem (Hauptamt und Ehrenamt) +===== 3 Einzurichtende Positionen / Abschnitte in der Unterkunft ===== 
-informieren + 
- Führungskräfte von Rotkreuzgemeinschaften und Einsatzeinheiten +==== a. Einrichtungsleitung und Administration ==== 
- Leitungen Sozialarbeit +Für Einrichtungsleitung und Administration sind neben der üblichen Büroausstattung mindestens zwei Telefonanschlüsse (drahtgebunden oder per Mobilfunk) einzurichten, darüber hinaus möglichst ein Telefaxanschluss sowie ein E-Mail-Zugang. Für die interne Kommunikation zu den Abschnitten und Funktionsbereichen kann zunächst BOS-Funk (ggf. Zuweisung von Gesprächsgruppen über den Landesverband) genutzt werden. Die spätere Einrichtung eines eigenen Betriebsfunknetzes ist spätestens bei Übergabe in den hauptamtlichen Regelbetrieb vorzusehen.  
- Blutspende + 
- JRK +Für die unmittelbar nachgeordnete Verwaltung (i. d. R. mindestens 2 Mitarbeiter) sind weitere Internet-Anschlüsse vorzusehen, damit das Personal auf das Verwaltungsprogramm für die erforderliche Maßnahmen für die Bewohner zugreifen kann. Solange eine von der Behörde beizustellende Verwaltungssoftware noch nicht zur Verfügung steht, empfiehlt sich die Verwendung des Ruatti.Commanders, der über ein speziell auf die Bedürfnisse von Notunterkünften zugeschnittenes Betreuungsmodul für die Registrierung der Bewohner und die Dokumentation der Ausgabe von Verbrauchsgütern und Mahlzeiten sowie die Einsatzdokumentation und das Meldewesen zum Landes- und Bundesverband verfügt. Soweit der Rotkreuzverband nicht über eine eigene Ruatti.Commander-Installation verfügt, können übergangsweise Installationen über die Einsatzzentrale Landesverband freigeschaltet werden. 
- Mitarbeiter der örtlichen DRK - Geschäftsstellen / Einrichtungen + 
-3 Einzurichtende Positionen / Abschnitte: +Die Verwaltungsmitarbeiter müssen über Möglichkeiten verfügen, größere Mengen Bargeld sicher vorhalten zu können, um damit die erforderlichen Leistungen an die Flüchtlinge nach Maßgabe der zuständigen Behörde auszahlen zu können. Darüber hinaus muss Mobiliar zur sicheren Unterbringung von Akten (z. B. Akten über die Bewohner) vorhanden sein.  
-a. Einrichtungsleitung + 
-b. Administration +Für Zwecke der Personensuche und der Familienzusammenführung kann die Suchdienst-Software „XENIOS“ genutzt werden. Falls erforderlich kann hierfür eine Lage auf dem zentralen XENIOS-Server des DRK über das Landesauskunftsbüro eingerichtet werden. 
-i. Für Einrichtungsleitung und Administration sind neben der + 
-üblichen Büroausstattung mindestens zwei Telefonanschlüsse (drahtgebunden oder per Mobilfunk) einzurichten, +==== b. Wohnbereich ==== 
-darüber hinaus möglichst ein Telefaxanschluss sowie ein +  Als Erstmaßnahme: Feldbetten, disc-o-beds, bunk-o-beds. Diese haben gegenüber Feldbetten den Vorteil, doppelstöckig aufgebaut werden zu können und daher eine deutlich größere Unterkunftskapazität zu bieten. 
-E-Mail-Zugang. Für die interne Kommunikation zu den Abschnitten und Funktionsbereichen kann zunächst BOSFunk (ggf. Zuweisung von Gesprächsgruppen über den +  In zweiter Linie: doppelstöckige Holz- oder Metallbetten (z.B. ehemalige Bundeswehrbetten, Betten aus dem Fachhandel) 
-Landesverband) genutzt werden. Die spätere Einrichtung +  In der Regel sollte ein Unterkunftszimmer nicht mehr als 6…8 Betten umfassen. ABER: Familienzimmer können
-eines eigenen Betriebsfunknetzes ist spätestens bei Über-gabe in den hauptamtlichen Regelbetrieb vorzusehen. Für +
-die unmittelbar nachgeordnete Verwaltung (i. d. R. mindestens 2 Mitarbeiter) sind weitere Internet-Anschlüsse vorzusehen, damit das Personal auf das Verwaltungsprogramm +
-für die erforderliche Maßnahmen für die Bewohner zugreifen kann. Die Verwaltungsmitarbeiter müssen über Möglichkeiten verfügen, größere Mengen Bargeld sicher vorhalten zu können, um damit die erforderlichen Leistungen an +
-die Flüchtlinge nach Maßgabe der zuständigen Behörde +
-auszahlen zu können. Darüber hinaus muss Mobiliar zur +
-sicheren Unterbringung von Akten (z. B. Akten über die +
-Bewohner) vorhanden sein. Für die Registrierung der Bewohner und die Dokumentation der Ausgabe von Verbrauchsgütern und Mahlzeiten kann die SuchdienstSoftware „XENIOS“ genutzt werden. Falls erforderlich kann +
-hierfür eine Lage auf dem zentralen XENIOS-Server des +
-DRK über das Landesauskunftsbüro eingerichtet werden. +
-c. Wohnbereich +
-i. Als Erstmaßnahme: Feldbetten, disc-o-beds, bunk-o-beds +
-(disc-o-beds und bunk-o-beds haben den Vorteil, doppelstöckig aufgebaut werden zu können und daher eine deutlich größere Unterkunftskapazität zu bieten) +
-ii. In zweiter Linie: doppelstöckige Holz- oder Metallbetten +
-(z.B. ehemalige Bundeswehrbetten, Betten aus dem Fachhandel) +
-iii. In der Regel sollte ein Unterkunftszimmer nicht mehr als +
-6…8 Betten umfassen. ABER: Familienzimmer können+
 größer sein. größer sein.
-c. „Krankenstation“ +==== c. „Krankenstation“ ==== 
-i. Wartebereich +  Wartebereich 
-ii. Untersuchungs- und Behandlungsraum mit Möglichkeit zur +  Untersuchungs- und Behandlungsraum mit Möglichkeit zur Blutdruck- und Temperaturmessung. 
-Blutdruck- und Temperaturmessung. +  Isolationsbereich (>= 2 Zimmer, möglichst mit eigenem Sanitärbereich). 
-iii. Isolationsbereich (>= 2 Zimmer, möglichst mit eigenem Sanitärbereich) +  Sanitätsbereich (allgemeinärztliche Ausrichtung). Notfallrucksack und AED für Notfallsituationen. 
-iv. Sanitätsbereich (allgemeinärztliche Ausrichtung). Notfallrucksack und AED für Notfallsituationen. +  Arztzimmer zur Sicherstellung der ärztlichen Vertraulichkeit. 
-v. Arztzimmer zur Sicherstellung der ärztlichen Vertraulichkeit. + 
-d. Sanitärbereich +==== d. Sanitärbereich ==== 
-i. Berechnung nach Betreuungsgesichtspunkten +  * Die Größenberechnung erfolgt nach den üblichen Regeln für Betreuungseinsätze (DRK-DV 600 WL). 
-ii. In Abstimmung mit dem Eigentümer der Liegenschaft Ertüchtigung eingeschränkter Infrastruktur. Notfalls müssen +  * In Abstimmung mit dem Eigentümer der Liegenschaft erfolgt ggf. eine Ertüchtigung eingeschränkter Infrastruktur. Notfalls müssen Sanitärcontainer/Toilettencontainer/Duschcontainer angemietet werden. 
-Sanitärcontainer/Toilettencontainer/Duschcontainer angemietet werden. + 
-e. Küchenbereich +==== e. Küchenbereich ==== 
-i. Kantine +  Kantine 
-ii. Lebensmittelsichere Lagerung von Lebensmitteln, +  Lebensmittelsichere Lagerung von Lebensmitteln 
-iii. Kühleinrichtungen +  Kühleinrichtungen 
-iv. Entsorgung +  Entsorgung 
-f. Kleiderkammer + 
-g. Gemeinschaftsraum +==== f. Kleiderkammer ==== 
-h. Frauenbereich + 
-i. Gemeinsamer Wachbereich (DRK und Wachdienst) einschließlich +==== g. Gemeinschaftsraum ==== 
-Einsatzkräfteregistrierung + 
-j. Sozialraum für Mitarbeiter und Einsatzkräfte +==== h. Frauenbereich ==== 
-k. Halte- und Wendeplatz für Busse mit geeigneter Zufahrt, auch für + 
-den Lieferverkehr (Schwerlastverkehr) +==== i. Gemeinsamer Wachbereich (DRK und Wachdienst) einschließlich Einsatzkräfteregistrierung ==== 
-4 Personalansatz + 
-Der Betrieb von Notunterkünften ist - spätestens nach erfolgtem Aufbau - nicht +==== j. Sozialraum für Mitarbeiter und Einsatzkräfte ==== 
-identisch mit dem Betrieb von z.B. "Betreuungsplätzen 500". Der Personalansatz kann daher - nach Aufbau und Erstbelegung - deutlich gegenüber den + 
-sonst im Betreuungsplatz üblichen Ansätzen reduziert werden. Sie sollten hier +==== k. Halte- und Wendeplatz für Busse mit geeigneter Zufahrt, auch für den Lieferverkehr (Schwerlastverkehr) ==== 
-einen Drei-Schicht-Betrieb empfehlen, der aus zwei Tagschichten (Früh- und + 
-Spätschicht) sowie einer Nachtschicht besteht. +===== 4 Personalansatz ===== 
-In den TAGSCHICHTEN, in denen Anreise und Abreise von Flüchtlingen sowie + 
-die Verpflegungsausgabe, Ausgabe von Gegenständen des täglichen Bedarfs +==== 4.1 Kräftebemessung ==== 
-und medizinische Regelversorgung anfällt, ist eine Personalstärke von ca. 1:20 +Der Betrieb von Notunterkünften ist - spätestens nach erfolgtem Aufbau - nicht identisch mit dem Betrieb von z.B. "Betreuungsplätzen 500". Der Personalansatz kann daher - nach Aufbau und Erstbelegung - deutlich gegenüber den sonst im Betreuungsplatz üblichen Ansätzen reduziert werden. Zu empfehlen ist hier ein Drei-Schicht-Betrieb, der aus zwei Tagschichten (Früh- und Spätschicht) sowie einer Nachtschicht besteht. \\  
-(1 Einsatzkraft auf 20 Bewohner) in der Betreuung üblicherweise ausreichend; +In den Tagschichten, in denen Anreise und Abreise von Flüchtlingen sowie die Verpflegungsausgabe, Ausgabe von Gegenständen des täglichen Bedarfs und medizinische Regelversorgung anfällt, ist eine Personalstärke von ca. 1:20 (1 Einsatzkraft auf 20 Bewohner) in der Betreuung üblicherweise ausreichend; hinzu kommen die Kräfte für die Vorbereitung und Ausgabe der Verpflegung (Frühstück, warmes Mittagessen und Abendessen). Bezüglich der Zubereitung und Ausgabe der Verpflegung sollte dabei frühestmöglich auf spezialisierte Cateringbetriebe oder auf Kücheneinrichtungen aus dem verbandlichen Bereich zugegriffen werden, so dass der Kräfteansatz für die Zubereitung von Verpflegung reduziert werden kann \\  
-hinzu kommen die Kräfte für die Vorbereitung und Ausgabe der Verpflegung +Sinnvoll ist es, für die Anreisen und Aufnahme neu ankommender Flüchtlinge jeweils aus der Alarmierung heraus kurzfristig auf Kräfte für die Registrierung und Einweisung zurückgreifen zu können. Für die soziale Betreuung empfiehlt es sich, Verbindung mit den örtlich zuständigen Migrationsfachdiensten aufzunehmen, die insbesondere regelmäßig auch in der Lage sein sollten, Dolmetscher zu vermitteln, die die Kommunikation mit den Flüchtlingen 
-(Frühstück, warmes Mittagessen und Abendessen). Bezüglich der Zubereitung +unterstützen. \\  
-und Ausgabe der Verpflegung sollte dabei frühestmöglich auf spezielle Cateringbetriebe oder auf Kücheneinrichtungen aus dem verbandlichen Bereich zugegriffen werden. Sinnvoll ist es, für die Anreisen und Aufnahme neu ankommender Flüchtlinge jeweils aus der Alarmierung heraus kurzfristig auf Kräfte für +Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit, auch für Menschen aus anderen Kultur- und Sprachregieonen sollten darüber hinaus Hinweisschilder mehrsprachig ausgeführt und mit allgemein üblichen Piktogrammen versehen werden. Auf einem zentralen Datenspeicher des Landesverbandes stehen hierfür eine Vielzahl von Mustern und Vorlagen zur Verfügung. 
-die Registrierung und Einweisung zurückgreifen zu können. Für die soziale Betreuung empfiehlt es sich, Verbindung mit den örtlich zuständigen Migrationsfachdiensten aufzunehmen, die insbesondere regelmäßig auch in der Lage sein + 
-sollten, Dolmetscher zu vermitteln, die die Kommunikation mit den Flüchtlingen +==== 4.2 Sanitätsstation ==== 
-unterstützen. Hinweisschilder sollten mehrsprachig ausgeführt und mit allgemein üblichen Piktogrammen versehen werden. Auf einem zentralen Datenspeicher des Landesverbandes stehen hierfür eine Vielzahl von Mustern und +In der **Tagschicht** sollte eine Sanitätsstation durchgehend mit mindestens zwei Einsatzkräften besetzt sein, um alltägliche Notfälle sowohl bei Einsatzkräften als auch Bewohnern im Sinne der Ersten Hilfe abdecken zu können. Darüber hinaus ist die Erreichbarkeit des Rettungsdienstes sicherzustellen. Außerdem sollte in Zusammenarbeit mit dem Kreisverbandsarzt und ggf. dem Gesundheitsamt eine **tägliche ärztliche Sprechstunde** (Aufgabe niedergelassener Ärzte und der kassenärztlichen Vereinigung) organisiert werden. Für außerhalb der ärztlichen Sprechstunden in der Einrichtung auftretende alltägliche medizinische Versorgungsfälle, die keine Notfälle i.S.d. Rettungsdienstes sind, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren niedergelassenen Ärzten und/oder für die sprechstundenfreien Zeiten die Absprache mit der zuständigen Notfallpraxis des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes. \\  
-Vorlagen zur Verfügung; der Zugang kann – z.B. telefonisch - bei der Einsatzzentrale Landesverband angefordert werden+Für die Versorgung mit durch die Ärzte im Rahmen der Sprechstunden etc. verordneten Medikamenten ist die Absprache mit einer örtlichen Apotheke sinnvoll. \\  
-In der TAGSCHICHT sollte eine Sanitätsstation durchgehend mit mindestens +  
-zwei Einsatzkräften besetzt sein, um alltägliche Notfälle sowohl bei Einsatzkräften als auch Bewohnern im Sinne der Ersten Hilfe abdecken zu können. Dar- +Für die **Nachtschichten** ((Ergebnis der Besprechung der BezReg ARNSBERG mit den Betreuungsverbänden vom 
-über hinaus ist die Erreichbarkeit des Rettungsdienstes sicherzustellen. Außerdem sollte in Zusammenarbeit mit dem Kreisverbandsarzt und ggf. dem Gesundheitsamt eine tägliche ärztliche Sprechstunde (Aufgabe niedergelassener +11.09.2015)) ist bei Einrichtungen einer Größe bis zu 300 Bewohnern ein Präsenzdienst von drei Einsatzkräften für Anfragen durch die Bewohner sowie medizinische Notfälle einzuplanen. Bei Einrichtungen zwischen 300 und 600 Bewohnern liegt die Anzahl bei 4 Kräften, für 600 bis 700 Bewohner bei 5 Kräften und bei 700 bis 1.000 Bewohnern bei 6 Kräften. Für größere Einrichtungen mit einer Bewohnerzahl über 1.000 Personen wird die Anzahl der Kräfte für den Nachtdienst in Absprache mit der zuständigen Bezirksregierung individuell festgelegt. Vorzugsweise sind hierfür Kräfte einzuplanen, die sowohl über eine sanitätsdienstliche Ausbildung verfügen als auch betreuerische Kenntnisse haben. \\ Dieser Nachtdienst muss über die erforderlichen Kommunikationsverbindungen verfügen, um im Bedarfsfall eine Verstärkung des Dienstes - etwa für unangekündigte Zuweisungen von Flüchtlingen zu ungewöhnlichen Zeiten oder andere eintretende Sondersituationen - anfordern zu können.  
-Ärzte und der kassenärztlichen Vereinigung) organisiert werden. Für außerhalb + 
-der ärztlichen Sprechstunden in der Einrichtung auftretende alltägliche medizinische Versorgungsfälle, die keine Notfälle i.S.d. Rettungsdienstes sind, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren niedergelassenen Ärzten und/oder für die sprechstundenfreien Zeiten die Schaffung von Absprachen +Die Abrechnung aller genannten medizinischen Leistungen erfolgt im Rahmen des sog. "Behandlungsscheinverfahrens" durch die zuständige Behörde. Die Einrichtungsleitung sollte daher für die Verwendung durch die Ärzte entsprechend Behandlungsscheine bei der zuständigen Behörde anfordern und vorrätig haben. Sollte die zuständige Behörde über die vorstehenden Maßnahmen hinausgehende medizinische Leistungen anfordern (z.B. Unterstützung bei Erstuntersuchungen nach dem Infektionsschutzgesetz IfSG oder bei Röntgenuntersuchungen), ist dies gesondert zu vereinbaren. \\ 
-mit der zuständigen Notfallpraxis des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes. + 
-Für die Versorgung mit durch die Ärzte im Rahmen der Sprechstunden etc. ver-ordneter Medikamente ist die Absprache mit einer örtlichen Apotheke sinnvoll. +==== 4.3 Überführung in den hauptamtlichen Regelbetrieb ==== 
-Die Abrechnung aller genannten medizinischen Leistungen erfolgt im Rahmen + 
-des sog. "Behandlungsscheins" durch die zuständige Behörde (s.u.). Die Einrichtungsleitung sollte daher durch die Benutzung durch die Ärzte entsprechend +Der Primäreinsatz ehrenamtlicher Kräfte wird sich bevorzugt auf die Phase der Einrichtung, der Erstaufnahme sowie der ersten Betriebstagen erstrecken. Dies gibt der jeweiligen Rotkreuzgliederung die Zeit, hauptberufliches Personal zu gewinnen und in die Arbeit einzuführen. Anzustreben ist, nach ca. 10 Tagen den Betrieb gleitend aus dem Ehrenamt in das Hauptamt zu überführen, so dass nach ca. zwei Wochen ein voller hauptamtlicher Betrieb möglich wird. Der Einsatz des Ehrenamtes sollte sich ab diesem Zeitpunkt auf punktuelle Unterstützung und ggf. Sonderaktionen beschränken. 
-Behandlungsscheine bei der zuständigen Behörde anfordern und vorrätig habenSollte die zuständige Behörde darüber hinaus gehende medizinische Leistungen anfordern (z.B. Unterstützung bei Erstuntersuchungen nach dem Infektionsschutzgesetz IfSG oder bei Röntgenuntersuchungen), ist dies gesondert zu + 
-vereinbaren. +Die Unterstützung durch weitere freie Mitarbeiter/innen der Rotkreuzgemeinschaften („TEAM WESTFALEN“) und auch weiterer Kräfte aus der Bevölkerung kann eine wesentliche Entlastung des Ehren- und Hauptamtes sein. Diese Kräfte können bei vielen Aufgaben hilfreich eingesetzt werden und insbesondere ergänzende („komplementäre“) Leistungen erbringen, die sonst nicht angeboten werden könnten. Diese Kräfte bedürfen jedoch der Anleitung; der Einsatz eines Koordinators für die Freiwilligenarbeit ist daher sinnvoll und erforderlich, um die eingesetzten regulären Kräfte nicht zusätzlich durch diese Aufgabe zu binden. Zu beachten ist, dass alle diese Kräfte sich aus Gründen des Versicherungsschutzes mit Name, Vorname, Wohnort und Geburtsdatum registrieren lassen und dann, wenn sie in unmittelbarem Kontakt mit den Bewohnern – insbesondere Kindern und Jugendlichen – eingesetzt werden sollen, ebenso wie die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Einsatzkräfte aus den Rotkreuzgemeinschaften das sog. „Erweiterte Führungszeugnis“ vorlegen müssen. 
-Für die NACHTSCHICHTEN1 ist bei Einrichtungen einer Größe bis zu 300 Bewohnern ein Präsenzdienst von drei Einsatzkräften für Anfragen durch die Bewohner sowie medizinische Notfälle einzuplanen. Bei Einrichtungen zwischen + 
-300 und 600 Bewohnern liegt die Anzahl bei 4 Betreuungskräften, für 600 bis +===== 5 Spendenmanagement ===== 
-700 Bewohner bei 5 Betreuungskräften und bei 700 bis 1.000 Bewohnern bei 6 + 
-Betreuungskräften. Für größere Einrichtungen mit einer Bewohnerzahl über +Eine vielfach geäußerte Frage betrifft das Management von Sachspenden aus der Bevölkerung (z.B. Kleiderspenden, Gegenstände des täglichen Bedarfs wie Kinderwagen oder Kinderspielzeug). Die Erfahrung zeigt, dass die Einrichtung eines eigenen Spendenmanagementsystems in den Notunterkünften zu viele Kräfte bindet und auch zu einem "Run" auf Spendengüter, Kleidung etc. führen kann. Sachspenden sollten daher besser in die üblichen Spendenstrukturen wie Kleiderkammern etc. einfließen und dann gezielt benötigte Hilfsmittel dort abgerufen werden. Damit ist einerseits sichergestellt, dass keine Überlastung der Notunterkunft durch Maßnahmen des Sachspendenmanagements stattfindet und andererseits auch Spendengüter, die nicht unmittelbar in der Notunterkunft benötigt werden, für eine sachgerechte Verwendung bei anderen hilfebedürftigen Menschen zur Verfügung stehen. Dies dürfte auch im wohlverstandenen Interesse der Spender sein. \\ Insbesondere bei dieser Aufgabe ist eine Einbindung von Kräften des TEAM WESTFALEN und von anderen ungebundenen Kräften sehr sinnvoll möglich. 
-1.000 Personen wird die Anzahl der Betreuungskräfte für den Nachtdienst in + 
-Absprache mit der Bezirksregierung Arnsberg individuell festgelegt. Dieser +===== 6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik ===== 
-Nachtdienst muss über die erforderlichen Kommunikationsverbindungen verfü- + 
-gen, um im Bedarfsfall eine Verstärkung des Dienstes - etwa für unangekündigte Zuweisungen von Flüchtlingen zu ungewöhnlichen Zeiten oder andere eintretende Sondersituationen - anfordern zu können. +==== 6.1 Wachdienst („Security“) ==== 
-Der Einsatz ehrenamtlicher Kräfte wird sich bevorzugt auf die Phase der Einrichtung, der Erstaufnahme sowie der ersten Betriebstagen erstrecken. Dies + 
-gibt der jeweiligen Rotkreuzgliederung die Zeit, hauptberufliches Personal zu +Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat hierbei lediglich die jeder Bürgerin und jedem Bürger in Deutschland zustehenden Jedermannrechte ((§ 127 Abs. 1 Strafprozessordnung („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) )). Die Mitarbeiter/innen sollen in Deeskalationstechniken geschult sein. Für den Einsatz von Wachdienstfirmen sind die Vorgaben des Landes (anerkannte Firmen mit entsprechender Zertifizierung durch die Behörden) unbedingt zu beachten. „Rund-um-die Uhr“ sollten mindestens jeweils 2-3 Wachdienst-Kräfte anwesend sein, dabei ist darauf zu achten, dass jederzeit Männer und Frauen durchgehend eingesetzt sind. Die Schlüsselwerte sind hier 1 Wachdienstkraft je 75 Bewohner bei Zeltunterkünften bzw. 1 Wachdienstkraft je 100 Bewohnern bei festen Bauten, jeweils zuzüglich der Kräfte für den Pfortendienst. \\ Die Wachdienst-Kräfte sind als Bestandteil des Teams anzusehen und in den Tagesbetrieb zu integrieren. \\  
-gewinnen und in die Arbeit einzuführen. Anzustreben ist, nach ca. 10 Tagen +Die Wachdienst-Mitarbeiter dürfen nur in Absprache mit dem DRK und unter Begleitung durch DRK-Betreuer Zimmer der Bewohner betreten. Das Tragen von Waffen (auch Pfefferspray) ist untersagt. 
-den Betrieb gleitend aus dem Ehrenamt in das Hauptamt zu überführen, so + 
-dass nach ca. zwei Wochen ein voller hauptamtlicher Betrieb möglich wird. Der +Das Wachbuch des Wachdienstes wird täglich mit dem DRK-Einrichtungsleiter besprochen, der das jeweilige Tagesblatt auch abzeichnet. 
-Einsatz des Ehrenamtes sollte sich ab diesem Zeitpunkt auf punktuelle Unterstützung und ggf. Sonderaktionen beschränken. + 
-Die Unterstützung durch weitere freie Mitarbeiter/innen der Rotkreuzgemeinschaften („TEAM WESTFALEN“) und auch weiterer Kräfte aus der Bevölkerung +Die Grundrechte der Bewohner sind selbstverständlich zu beachten und zu respektieren. Durchsuchungen von Zimmern sind verboten, auch darf es keine „Sonderräume“, Einzel-Behandlungen von Bewohnern oder ähnliches geben. \\  
-kann eine wesentliche Entlastung des Ehren- und Hauptamtes sein. Diese Kräfte können bei vielen Aufgaben hilfreich eingesetzt werden und insbesondere +Taschenkontrollen – z.B. auf Alkohol oder Drogen – sind lediglich als Zugangskontrolle auf der Basis der Hausordnung zulässig, ohne dass hierbei Zwangausgeübt werden darf. Auf Taschenkontrollen ist durch Plakate oder Hinweisschilder unmissverständlich hinzuweisen. Falls Bewohner sich mit einer Taschenkontrolle nicht einverstanden erklären, sind die Taschen – ohne sie zu öffnen! – sicherzustellen und bis zum Eintreffen der Polizei aufzubewahren. Bei Problemfällen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Soweit Ordnungsmaßnahmen erforderlich erscheinen, sind sie mit Bezirksregierung und Landesverband abstimmen. \\ Aufgabe des Einrichtungsleiters und aller Einsatzkräfte ist es, die Ethik des DRK zum Wohle des Menschen zu vertreten. Dies kann bedeuten, auch Behörden gegenüber die Grenzen aufzuzeigen, die wir nicht überschreiten. 
-ergänzende („komplementäre“) Leistungen erbringen, die sonst nicht angeboten + 
-werden könnten. Diese Kräfte bedürfen jedoch der Anleitung; der Einsatz eines +Ebenso wie die dienstfreien DRK-Einsatzkräfte verlassen auch die Wachdienstmitarbeiter nach dem Dienst die Einrichtung. Dienstfreie Einsatzkräfte wohnen und schlafen nicht auf dem Gelände der Einrichtung. 
-Koordinators für die Freiwilligenarbeit ist daher sinnvoll und erforderlich, um die + 
-eingesetzten Leitungskräfte nicht zusätzlich durch diese Aufgabe zu binden. Zu +==== 6.2 Kinder ==== 
-beachten ist, dass alle diese Kräfte sich aus Gründen des Versicherungsschutzes mit Name, Vorname, Wohnort und Geburtsdatum registrieren lassen und + 
-dann, wenn sie in unmittelbarem Kontakt mit den Bewohnern – insbesondere +Positive Zeichen im Unterkunftsbetrieb: Kinder sind aufgeschlossen, nicht ängstlich. \\  
-Kindern und Jugendlichen – eingesetzt werden sollen, ebenso wie die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Einsatzkräfte aus den Rotkreuzgemeinschaften das sog. „Erweiterte Führungszeugnis“ vorlegen müssen. +Betreuungsangebote externer Organisationen sind einzubeziehen. Gelegentliches Streitschlichten muss in ruhiger, angepasster Form geschehen und darf keinesfalls bis zum Streit mit oder unter den Eltern eskalieren. Besondere Spielzeuge sind nicht nötig. Zu beachten ist, dass Kinder gerne liebgewordene kleinere Spielzeuge (Bälle, Püppchen, Spielzeugautos) später in andere Unterkünfte mitnehmen möchten. Daher ist rechtzeitig für Vorräte und 
-5 Spendenmanagement +Nachschub zu sorgen. Größere Spielzeuge (Bobbycars, Roller) können z.B. in den Bussen nicht mitgenommen werden. Es muss daher von vorneherein unmissverständlich deutlich werden, dass diese nur zum zeitweiligen Gebrauch bestimmt sind und in der Einrichtung verbleiben müssen. Wichtig ist das Ermöglichen des Spielens im Freien, Malen, Gruppenspieleggf. unter Einbezug des JRK 
-Eine vielfach geäußerte Frage betrifft das Management von Sachspenden aus + 
-der Bevölkerung (z.B. Kleiderspenden, Gegenstände des täglichen Bedarfs wie +==== 6.3 Essen (wichtige Eckpunkte) ==== 
-Kinderwagen oder Kinderspielzeug). Die Erfahrung zeigt, dass die Einrichtung + 
-eines eigenen Spendenmanagementsystems in den Notunterkünften zu viele +Soweit in der Liegenschaft vorhandene Kochgelegenheiten nicht ausreichen, müssen ggf. Küchencontainer angemietet und installiert werdenDer Betrieb von Feldkochherden etc. in Küchenzelten muss auf das unumgänglich erforderliche Maß, z.B. in der Anlaufphase des Betriebs, beschränkt werden. \\ Die HACCP-Regeln müssen unbedingt eingehalten werden, insbesondere: 
-Kräfte bindet und auch zu einem "Run" auf Spendengüter, Kleidung etc. führen +  * keine Ausgabe Warmverpflegung mit einer Temperatur < 69 Grad 
-kann. Sachspenden sollten daher besser in die üblichen Spendenstrukturen wie +  Ausgabe kühlpflichtiger Speisen mit einer Temperatur > 9 Grad 
-Kleiderkammern etc. einfließen und dann gezielt benötigte Hilfsmittel dort abgerufen werden. Damit ist einerseits sichergestellt, dass keine Überlastung der +  * Ausgabetheke und Kühltheke müssen mit Spuckschutz ausgestattet sein 
-Notunterkunft durch Maßnahmen des Sachspendenmanagements stattfindet + 
-und andererseits auch Spendengüter, die nicht unmittelbar in der Notunterkunft +Möglichst frühzeitig sollte auf Verwendung von Tiefkühlkost, die von dafür spezialisierten Lieferfirmen angeliefert wird, umgestellt werden. Tiefkühler und Konvektomaten (ausreichende Leistung des Stromanschlusses beachten!) können in der Regel von den Lieferfirmen der Tiefkühlkost bereitgestellt werden. 
-benötigt werden, für eine sachgerechte Verwendung bei anderen hilfebedürftigen Menschen zur Verfügung stehen. Dies dürfte auch im wohlverstandenen Interesse der Spender sein. + 
-Insbesondere bei dieser Aufgabe ist eine Einbindung von Kräften des TEAM +Solange wie nicht die die hygienische Geschirrreinigung (Spülautomaten) sichergestellt werden kann, ist Einweggeschirr zu verwenden\\  
-WESTFALEN und von anderen ungebundenen Kräften sehr sinnvoll möglich. +Kaltverpflegung sollte von lokalen Großanbietern beschaffen; die Hygiene ist in den ungeöffneten Großgebinden gesichert. \\  
-6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik +Kein Schneiden von Brot, Wurst, Käse etc. in der Einrichtung, sondern vom Lieferanten bereits vorgeschnitten beziehen. \\  
-6.1 Wachdienst („Security“) +Lunchpakete sind im Kühlhaus zu lagern\\ 
-Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat ansonsten lediglich die Jedermannrechte2. Die +
-Mitarbeiter/innen sollen in Deeskalationstechniken geschult sein. Für den Einsatz von Wachdienstfirmen sind die Vorgaben des Landes (anerkannte Firmen +
-mit entsprechender Zertifizierung durch die Behörden) unbedingt zu beachten. +
-„Rund-um-die Uhr“ sollten mindestens jeweils 2-3 Wachdienst-Kräfte anwesend +
-sein, dabei ist darauf zu achten, dass jederzeit Männer und Frauen durchgehend eingesetzt sind. Die Schlüsselwerte sind hier 1 Wachdienstkraft je 75 Bewohner bei Zeltunterkünften bzw. 1 Wachdienstkraft je 100 Bewohnern bei festen Bauten, jeweils zuzüglich der Kräfte für den Pfortendienst. +
-Die Wachdienst-Kräfte sind als Bestandteil des Teams anzusehen und in den +
-Tagesbetrieb zu integrieren. +
-Die Wachdienst-Mitarbeiter dürfen nur in Absprache mit dem DRK und unter +
-Begleitung durch DRK-Betreuer Zimmer der Bewohner betreten. +
-Das Tragen von Waffen (auch Pfefferspray) ist untersagt. +
-Das Wachbuch des Wachdienstes wird täglich mit dem DRK-Einrichtungsleiter +
-besprochen. +
-Die Grundrechte der Bewohner sind selbstverständlich zu beachten und zu respektieren. Durchsuchungen von Zimmern sind verboten, auch darf es keine +
-„Sonderräume“, Einzel-Behandlungen von Bewohnern oder ähnliches geben. +
-Taschenkontrollen – z.B. auf Alkohol oder Drogen – sind lediglich als Zugangskontrolle auf der Basis der Hausordnung zulässig, ohne dass hierbei Zwangausgeübt werden darf. Auf Taschenkontrollen ist durch Plakate oder Hinweisschilder unmissverständlich hinzuweisen. Falls Bewohner sich mit einer Taschenkontrolle nicht einverstanden erklären, sind die Taschen – ohne sie zu +
-öffnen! – sicherzustellen und bis zum Eintreffen der Polizei aufzubewahren. Bei +
-Problemfällen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Soweit Ordnungsmaßnahmen erforderlich erscheinen, sind sie mit Bezirksregierung und LV abstimmen. Aufgabe des Einrichtungsleiters und aller Einsatzkräfte ist es, die +
-Ethik des DRK zum Wohle des Menschen zu vertreten. Dies kann bedeuten, +
-auch Behörden gegenüber die Grenzen aufzuzeigen, die wir nicht überschreiten. +
-Ebenso wie die dienstfreien DRK-Einsatzkräfte verlassen auch die WachdienstMitarbeiter nach dem Dienst die Einrichtung. Dienstfreie Einsatzkräfte wohnen +
-und schlafen nicht auf dem Gelände der Einrichtung. +
-6.2 Kinder +
-Positive Zeichen: Kinder sind aufgeschlossen, nicht ängstlich. +
-Betreuungsangebote externer Organisationen sind einzubeziehen. +
-Gelegentliches Streitschlichten muss in ruhiger, angepasster Form geschehen +
-und darf keinesfalls bis zum Streit mit oder unter den Eltern eskalieren. +
-Besondere Spielzeuge sind nicht nötig. Zu beachten ist, dass Kinder gerne +
-liebgewordene kleinere Spielzeuge (Bälle, Püppchen, Spielzeugautos) später in +
-andere Unterkünfte mitnehmen möchten. Daher ist rechtzeitig für Vorräte und +
-Nachschub zu sorgen. Größere Spielzeuge (Bobbycars, Roller) können z.B. in +
-den Bussen nicht mitgenommen werden. Es muss daher von vorneherein unmissverständlich deutlich werden, dass diese nur zum zeitweiligen Gebrauch +
-bestimmt sind und in der Einrichtung verbleiben müssen. +
-Ermöglichen des Spielens im Freien, Malen, Gruppenspiele +
-ggf. Einbezug des JRK +
-6.3 Essen (wichtige Eckpunkte) +
-Ggf. Küchencontainer anmieten und installieren. +
-Die HACCP-Regeln müssen unbedingt eingehalten werden, insbesondere: +
- Ausgabe Warmverpflegung 69 Grad +
- Ausgabe kühlpflichtiger Speisen <9 Grad +
- Kühltheke mit Spuckschutz +
-Frühzeitig: Verwendung von Tiefkühlkost. Tiefkühler und Konvektomaten +
-(Stromanschluß!) können in der Regel von den Lieferanten gestellt werden. +
-Verwendung von Einweggeschirr, bis die hygienische Geschirrreinigung (Spülautomaten) sichergestellt ist. +
-Kaltverpflegung von lokalen Großanbietern beschaffen; Hygiene ist in den +
-Großgebinden gesichert. +
-Kein Schneiden von Wurst, etc. in der Einrichtung +
-Einmalgeschirr verwendenbis ordnungsgemäßes Spülen (Spülmaschinen mit +
-Temperaturführung) gesichert ist (Hygiene).+
 Keine Ausgabe von Essen durch Bewohner! Keine Ausgabe von Essen durch Bewohner!
-Hygieneplan erstellen und mit Gesundheits- bzw. Veterinäramt abstimmen+ 
-6.4 Trinkwasser +Für die Einrichtung muss ein Hygieneplan erstellt und mit Gesundheits- bzw. Veterinäramt abgestimmt werdenDiese Behörden halten in aller Regel auch Muster-Hygienepläne vor, die dann lediglich auf die besonderen Bedingungen der Unterkunft angepasst werden müssen. 
-Solange zu wenig Trinkwasserzapfstellen vorhanden sindTrinkwasser (Mineralwasser) in Flaschen oder vorzugsweise in Tetrapacks ausgeben. In vielen + 
-Herkunftsländern der Flüchtlinge ist mit hohem Anteil an Kohlensäure versetztes Trinkwasser nicht bekannt. Daher sollte vorteilhafterweise kohlensäurefreies+==== 6.4 Trinkwasser ==== 
 + 
 +Die Trinkwasserleitungen ((hierzu gehörden auch Duschwasserleitungen!)) müssen vor Benutzungsfreigabe muikrobiologisch insbesondere auf Legionellenbefall ((Legionellen treten insbesondere dann auf, wenn die Liegenschaften längere Zeit unbenutzt waren und in den Leitungen "stehendes Wasser" aufgetreten ist.)) geprüft werden. Sollte ein Befall mit Legionellen vorliegen, ist eine sog. "thermische Desinfektion" ((sh. DVGW-Arbeitsblatt W551 von April 2004)) nach Weisung der zuständigen Behörde vorzunehmen.\\  
 +Solange zu wenig Trinkwasserzapfstellen für Leitungswasser vorhanden sind, muss Trinkwasser (Mineralwasser) in Flaschen oder vorzugsweise in Tetrapacks ausgegeben. In vielen Herkunftsländern der Flüchtlinge ist mit hohem Anteil an Kohlensäure versetztes Trinkwasser nicht bekannt. Daher sollte vorteilhafterweise kohlensäurefreies
 oder kohlensäurearmes Trinkwasser („stilles Wasser“ oder „medium“) ausgegeben werden. oder kohlensäurearmes Trinkwasser („stilles Wasser“ oder „medium“) ausgegeben werden.
-Lunchpakete in Kühlhaus lagern + 
-Trinkwasserversorgungsleitungen durch Fachbetrieb prüfen und regelmäßig +Auch später müssen die Trinkwasserversorgungsleitungen regelmäßig durch einen Fachbetrieb geprüft und überwacht  werden, ggf. ist die Installation zu reparieren.  
-überwachen lassen, ggf. Installation reparieren. Das Leitungs- und Duschwasser muss mikrobiologisch geprüft und in Absprache mit dem Gesundheitsamt + 
-freigegeben werden (thermische Desinfektion als Legionellenvorsorge3). +Soweit die Duschen noch nicht freigegeben sind, müssen ggf. Duschcontainer eingesetzt werden. Dekon V/P-Anlagen des Bevölkerungsschutzes sind keine regulären Duschen und dürfen nicht ohne Freigabe als Duschen eingesetzt
-Soweit die Duschen noch nicht freigegeben sind, müssen ggf. Duschcontainer +
-eingesetzt werden. Dekon V/P-Anlagen des Bevölkerungsschutzes sind keine +
-regulären Duschen und dürfen nicht ohne Freigabe als Duschen eingesetzt+
 werden. werden.
-Heizungsanlage vor Inbetriebnahme durch Fachfirma prüfen und ggf. instandsetzen lassen + 
-6.5 Reinigungsarbeiten +Auch die Heizungsanlage ist vor Inbetriebnahme durch eine Fachfirma prüfen und ggf. instandsetzen zu lassen
-Erstellung eines Reinigungsplans: Sanitäranlagen 2-mal pro Tag reinigen, Flure + 
-und Gemeinschaftsflächen mindestens 1 mal täglich (Fachfirma). Die Unterkunftsräume werden durch die Bewohner selbst gereinigt (Reinigungsgeräte /- +==== 6.5 Reinigungsarbeiten ==== 
-mittel bereitstellen!) Bei Bewohnerwechsel erfolgt eine Grundreinigung/Aufbereitung der Zimmer durch die Reinigungsfirma. + 
-Ggf. Einbindung von Bewohnern in Pflege des Außenbereichs gegen Zahlung +Für die gesamte Liegenschaft (auch Außenbereich!) ist ein Reinigungsplan zu erstellen. Hierbei gilt als Mindestforderung 
-eines geringen Geldbetrages nach den gesetzlichen Vorschriften. +Sanitäranlagen 2-mal pro Tag reinigen, \\  
-Händedesinfektionsspender großzügig im Gebäude verteilt aufhängen, insbesondere aber in den Sanitärräumen und vor dem Eingang zur Kantine.+Flure und Gemeinschaftsflächen mindestens 1 mal täglich (Fachfirma). \\  
 +Die Unterkunftsräume werden durch die Bewohner selbst gereinigt (Reinigungsgeräte /-mittel bereitstellen!) \\ Bei Bewohnerwechsel erfolgt eine Grundreinigung/Aufbereitung der Zimmer durch die Reinigungsfirma. 
 + 
 +Ggf. ist die Einbindung von Bewohnern in die Pflege des Außenbereichs gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages nach den gesetzlichen Vorschriften möglich. 
 + 
 +Händedesinfektionsspender müssen großzügig im Gebäude verteilt aufgehängt werden, insbesondere aber in den Sanitärräumen und vor dem Eingang zur Kantine. 
 Das gesamte Gelände und die Gebäude müssen regelmäßig auf Ungezieferbefall überwacht und ggf. die Ungezieferbekämpfung durch eine Fachfirma veranlasst werden. Das gesamte Gelände und die Gebäude müssen regelmäßig auf Ungezieferbefall überwacht und ggf. die Ungezieferbekämpfung durch eine Fachfirma veranlasst werden.
-6.6 Brandschutz + 
-Brandschutzbegehung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle durchführen und erforderliche Maßnahmen sofort umsetzen+==== 6.6 Brandschutz ==== 
-Einbau von vernetzten Rauchmeldern im gesamten Bereich der Unterkunft, + 
-Einsatz von Temperaturmeldern (Küche) und Kohlenmonoxidmeldern nach Anweisung der Feuerwehr. +Mit der zuständigen Brandschutzdienststelle sind regelmäßig Brandschutzbegehung  durchführen und erforderliche Maßnahmen sofort umzusetzen\\  
-6.7 Transportleistungen +Im gesamten Bereich der Unterkunft erfolgt der Einbau von vernetzten Rauchmeldern, Einsatz von Temperaturmeldern (Küche) und Kohlenmonoxidmeldern nach Anweisung der Feuerwehr. Die Melderanlagen können von Fachfirmen gemietet werden
-Verbindungsaufnahme mit Transportunternehmen, um die notwendigen Sammeltransporte zu Ärzten, Behörden usw. sicherstellen zu können. + 
-Für Transporte zu Röntgenuntersuchungen können Busse sinnvoll sein. +==== 6.7 Transportleistungen ==== 
-Dazu kommen auch Taxiunternehmen oder Transportdienst des DRK für Einzelfahrten zu Ärzten, Krankenhäusern, Apothekenetc.. + 
-Ggf. Kindersitze / Babysitze besorgen +Um die notwendigen Sammeltransporte zu Ärzten, Behörden usw. sicherstellen zu können, ist die Verbindungsaufnahme mit Transportunternehmen, Taxiunternehmen oder Busunternehmen erforderlichAuch für pklanbare Transporte zu Röntgenuntersuchungen können Busse sinnvoll sein. \\ Hinzu kommen auch Einzelfahrten zu Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken etc., die durch Taxiunternehmen oder Transportdienste des DRK durchgeführt werden können\\  
-6.8 Medizin +Ggf. müssen hierfür Kindersitze / Babysitze beschafft werden. 
-Ziel ist es, den Zugang zu medizinischer Versorgung auf der Ebene üblicher + 
-hausärztlicher Versorgung sicher zu stellen. Rettungsdienstliche Vorkehrungen +==== 6.8 Medizin ==== 
-sind im Allgemeinen nicht erforderlich. Selbst bei mehreren hundert Menschen + 
-in der Unterkunft handelt es sich schließlich um nicht mehr als die Bevölkerungszahl einer Wohnstraße oder eines Wohnviertels. +Ziel ist es, den Zugang zu medizinischer Versorgung auf der Ebene üblicher hausärztlicher Versorgung sicher zu stellen. Rettungsdienstliche Vorkehrungen sind im Allgemeinen nicht erforderlich. Selbst bei mehreren hundert Menschen in der Unterkunft handelt es sich schließlich um nicht mehr als die Bevölkerungszahl einer Wohnstraße oder eines Wohnviertels. 
-Keine Medikation durch Nichtärzte! + 
-Ansprechen von Hausärzten zu Tätigkeit in / mit der Unterkunft +Eine Medikation durch Nichtärzte ist untersagtAusnahmen kann nur der für die Unterkunft tätige Hausarzt im Rahmen von "Standardarbeitsanweisungen" (SAA) für das medizinische Personal freigeben. 
-Patientenakten den Patienten oder deren Begleitpersonen mitgeben. + 
-Ein Hindernis abrechnungstechnischer Art ist, dass die Behandlungsscheine +In der Sanitätsstation geführte Patientenakten werden bei Transporten den Patienten oder deren Begleitpersonen im verschlossenen Umschlag mit Aufschrift "nur durch Arzt zu öffnen!" mitgeben. Es empfiehlt sich, handelsübliche "Patientenhefte" in mehrsprachiger Ausführung zu führen. 
-nicht KV-kompatibel sind. + 
-Bei den Asylbewerbern in kommunalen Einrichtungen gibt es Abrechnungsscheine, deren Daten in die Praxis-EDV eingeben werden können (es gibt eine +Ein Hindernis abrechnungstechnischer Art ist, dass die Behandlungsscheine (s.o.) üblicherweise nicht "KV((KV=kassenärzliche Vereinigung als Abrechnungsstelle der Kassenärzte))-kompatibelsind. Bei Flüchtlingen in den Landeseinrichtungen musste daher bislang für jeden Behandlungsfall eine Rechnung geschrieben werden, was für die Arztpraxen sehr verwaltungsaufwändig war. Zwischenzeitlich haben aber die zuständigen Bezirksregierungen für die Landeseinrichtungen Rahmenvereinbarungen mit den KV geschlossen, die eine Abrechnung auf diesem Weg ermöglichen. Darüber hinaus werden in etlichen Kommunen inzwischen auch Krankenversicherungskarten an Flüchtlinge und Asylbewerber ausgegeben. Die für den Ort der Liegenschaft übliche Verfahrensweise ist z.B. beim zuständigen Sozialamt der Gemeinde zu erfahren. 
-„Kassennummer“ für den Kostenträger und ein Aktenzeichen, welches die Mitgliedsnummer eines Normalversicherten ersetzt). Man kann die üblichen EBMLeistungsziffern in die EDV eingeben und am Ende des Quartals alles online an + 
-die KV zur Abrechnung senden+Bei den Asylbewerbern in kommunalen Einrichtungen gibt es Abrechnungsscheine, deren Daten in die Praxis-EDV der niedergelassenen Ärzte eingeben werden können (es gibt eine „Kassennummer“ für den Kostenträger und ein Aktenzeichen, welches die Mitgliedsnummer eines Normalversicherten ersetzt). Der Arzt bzw. sein Praxispersonal kann dann die üblichen EBM-Leistungsziffern in die EDV eingeben und am Ende des Quartals alles online an die KV zur Abrechnung senden, was den Verwaltungsaufwand auf das Maß eines üblichen Kassenpatienten minimiert. 
-Bei Flüchtlingen in den Landeseinrichtungen muss für jeden Behandlungsfall + 
-eine Rechnung geschrieben werden+Nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz während des laufenden Anerkennungsverfahrens dürfen nur akute Erkrankungen und Schmerzzustände behandelt werden. Abklärung chronischer Erkrankungen oder von Altverletzungen sind nur im Rahmen akuter Verschlechterung möglich. \\  
-Nach §4 Asylbewerberleistungsgesetz dürfen nur akute Erkrankungen und +Abrechnungstechnisch bedeutet dies z.B., dass Diabetiker einen //Diabetes mellitus// MIT Entgleisung haben müssen, um eine Abrechnung zu ermöglichen\\  
-Schmerzzustände behandelt werden. Abklärung chronischer Erkrankungen oder von Altverletzungen sind nur im Rahmen akuter Verschlechterung möglich. +Ein Problem sind auch die Rezepte: Kassenrezepte für Medikamente sind kein Problem (gebührenfrei), „grüne Rezepte“ für Selbstzahler (z.B. für Paracetamol oder Ibuprofen) können sich die Asylbewerber (die ja zunächst noch kein Taschengeld haben) nicht leisten. Hilfsmittel (z.B. Aircast-Schiene, BZ-Gerät, Lanzetten) können 
-Abrechnungstechnisch haben z.B. Diabetiker Diabetes mellitus MIT Entgleisung. +nicht verordnet werden (zum Glück gelten jedoch die BZ-Teststreifen nicht als Hilfsmittel, sind also abrechnungsfähig). 
-Ein Problem sind auch die Rezepte: Kassenrezepte für Medikamente sind kein + 
-Problem (gebührenfrei), „grüne Rezepte“ (z.B. für Paracetamol oder Ibuprofen) +Ggf. ist eine Verbindungsaufnahme mit der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung zur Abklärung von Verfahrensgängen notwendig. Hausärzte zeigen evtl. wegen der eigenen Überlastung wenig Neigung, Sprechstunden in den Einrichtungen abzuhalten. In ihrer Praxis wollen sie die Patienten mit Rücksicht auf die eigenen Patienten auch nicht so gerne aufnehmen. Wegen des Ärztemangels, insbesondere in ländlichen Regionen, ist Ersatz mit Kassenzulassung nicht zu finden. Dazu kommen Probleme der Umsetzung der mit den unbekannten Abrechnungsscheinen des Landes und bei der Medikamentierung und den ggf. notwendigen Hilfsmitteln. Hier ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Rotkreuzärzten, den Gesundheitsämtern und den ärztlichen Standesorganisationen erforderlich, um die Gesundheitsversorgung in den Einrichtungen sicherzustellen
-können sich die Asylbewerber (die ja zunächst noch kein Taschengeld haben) + 
-nicht leisten. Hilfsmittel (z.B. Aircast-Schiene, BZ-Gerät, Lanzetten) können +Gei ggf. notwendigen Impfaktionen kann - ggf. in Absprache mit der Bezirksregierung - das Anwerben von Impfärzten / Medizinischen Fachangestellten und die organisatorische Unterstützung der Arbeit erfolgen
-nicht verordnet werden (zum Glück gelten die BZ-Teststreifen nicht als Hilfsmittel). + 
-Ggf. ist eine Verbindungsaufnahme mit der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung notwendig. Die Hausärzte zeigen evtl. wegen der eigenen Überlastungwenig Neigung, Sprechstunden in den Einrichtungen abzuhalten. In ihrer Praxis +Für Schwangere und Wöchnerinnen ist das Ansprechen von Frauenärzten und Hebammen erforderlich. 
-wollen sie die Patienten mit Rücksicht auf die eigenen Patienten auch nicht so + 
-gerne. Wegen des Ärztemangels, insbesondere in ländlichen Regionen, ist Ersatz mit Kassenzulassung nicht zu finden. Dazu kommen Probleme der Umsetzung der mit den unbekannten Abrechnungsscheinen des Landes und bei der +In Absprache und ggf. mit organisatorischer Unterstützung durch Bezirksregierung und Gesundheitsamt müssen geklärt werden: 
-Medikamentierung und den ggf. notwendigen Hilfsmitteln. +  Eingangsscreening / Untersuchung 
-Ggf. in Absprache mit der Bezirksregierung Anwerben von Impfärzten / Medizinischen Fachangestellten und organisatorische Unterstützung der Arbeit. +  Röntgenuntersuchung 
-Ansprechen Frauenärzten Hebammen +  Impfungen 
-Ansprechen von Apotheken +  Temperaturmessungen 
-In Absprache und ggf. mit organisatorischer Unterstützung durch Bezirksregierung Gesundheitsamt müssen geklärt werden: + 
- Eingangsscreening / Untersuchung +==== 6.9 Fremdsprachliche Verständigung ==== 
- Röntgenuntersuchung + 
- Impfungen +Der Verständigung mit den in der Notunterkunft untergebrachten Personen kommt hohe Bedeutung zu. Neben dem Einsatz von Hinweisschildern mit international gebräuchlichen Piktogrammen ist der Einsatz von Sprachmittlern ("Dolmetscher") unabdingbar. 
- Temperaturmessungen + 
-6.9 Dolmetscher +Der Kontakt zu Dolmetschern kann über Kirchengemeinden, religiöse Gemeinschaften, Wohlfahrtsverbände und insbesondere über die Wohlfahrts- und Sozialarbeit des DRK, die über entsprechende Kontakte verfügt, hergestellt werden. 
-Kontakt zu Dolmetschern herstellen. + 
-Soziale Angebote prüfen (insbesondere über die Wohlfahrts- und Sozialarbeit +Dolmetscher haben den längsten und persönlichsten Kontakt zur Zielgruppe und kulturelles Verständnis\\ Aber beachten: ggf Klientelwirtschaft, Ab-/Ausgrenzen anderer Gruppen aus anderen ethnischen oder Sprachbereichen, 
-des DRK, die über entsprechende Kontakte verfügt) +„Geschäfte“ sind denkbar und müssen durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden
-Dolmetscher haben den längsten und persönlichsten Kontakt zur Zielgruppe + 
-und kulturellesVerständnis. Aber beachten: ggf Klientelwirtschaft, Ab- +===== 7 Mögliche Problemfelder ===== 
-/Ausgrenzen anderer Gruppen aus anderen ethnischen oder Sprachbereichen, + 
-„Geschäfte“. +==== 7.Flüchtlinge ==== 
-6.10 Flüchtlinge + 
-Eskalation zwischen Ethnien, Religionen, Kulturen besonders wenn in Ursprungsländern verfeindet (Sunniten/Schiiten, Dunkelhäutige/Hellhäutige) +**Problem:** \\  
-Suchen und Einteilen von Ansprechpartnern (Häuser) aus den Betreuten +Eskalation zwischen Ethnien, Religionen, Kulturenbesonders wenn diese in Herkunftsländern verfeindet sind (Sunniten/Schiiten, Dunkelhäutige/Hellhäutige) 
-Wohnungs/Hauszuteilung unter Berücksichtigung multipler Einflussfaktoren +  
-Betreuung, Verfügungstellung Unterkunft, Pflegebetten (Schwangere) +**Abhilfe:** 
-Sozialarbeit +  * Suchen und Einteilen von Ansprechpartnern (Häuser) aus den Betreuten 
-6.11 Einsatzkräfte +  Wohnungs/Hauszuteilung unter Berücksichtigung multipler Einflussfaktoren wie Notwendigkeit von Betreuung, Verfügungstellung Unterkunft, Pflegebetten (Schwangere) 
-Prä-Panik (Tbc, Varicellen, Hepatitis, etc.) verstärkt durch „Ausland“, „Unsauberkeit“, „Kleidung abgenutzt und verdreckt“ +  Sozialarbeit \\  
-Verschiedene Essengewohnheiten für Einsatzkräfte und Köche theoretisch bekannt, jedoch oft keine praktischen Lösungen umsetzbar vorhanden +  * Eingehen auf die besonderen Bedürfnisse von 
-Handy bei Flüchtlingen erweckt den Eindruck = „Reich = bedarf unserer Hilfe +    * Frauen 
-nicht“+    * Kinder 
 +    * Traumatisierte 
 +  * Einbezug der Flüchtlinge in das tägliche Unterkunftsleben 
 +  * Empathie, „ein Herz zeigen“ 
 +  * Kennzeichnung von für das DRK tätigen Zivilpersonen (Überwurfweste) zur Schffung von Identifikation 
 + 
 +==== 7.Einsatzkräfte ==== 
 + 
 +**Problem:** \\  
 +Prä-Panik (Tbc, Varicellen, Hepatitis, etc.) verstärkt durch „Ausland“, „Unsauberkeit“, „Kleidung abgenutzt und verdreckt“, \\  
 +Verschiedene Essengewohnheiten für Einsatzkräfte und Köche theoretisch bekannt, jedoch oft keine praktischen Lösungen umsetzbar vorhanden \\  
 +Handy bei Flüchtlingen erweckt den Eindruck = „Reich = bedarf unserer Hilfe nicht“ 
 + 
 +**Abhilfe:** \\ 
 Erforderlich sind im Vorfeld und in der Einsatzeinweisung: Erforderlich sind im Vorfeld und in der Einsatzeinweisung:
- Eingehen auf rechtliche Flüchtlingsproblematik der Flüchtlinge +  * Eingehen auf rechtliche Flüchtlingsproblematik der Flüchtlinge 
- ungewohnte Aufträge (Koffer bewachen) sollten hinsichtlich Wichtigkeit, +  ungewohnte Aufträge (Koffer bewachen) sollten hinsichtlich Wichtigkeit, Wertschätzung kommuniziert werden. 
-Wertschätzung kommuniziert werden. +  Maßnahmen gegen Lagerkoller / Angst vor „Eingesperrtsein“ 
- Maßnahmen gegen Lagerkoller / Angst vor „Eingesperrtsein“ +  Erfordernis der Vermittlung des Einsatzauftrages an Einsatzkräfte unter Berücksichtigung der Rot-Kreuz-Grundsätze. 
- Erfordernis der Vermittlung des Einsatzauftrages an Einsatzkräfte unter +  Monitoring und Sicherheit 
-Berücksichtigung der Rot-Kreuz-Grundsätze. +   
- Monitoring Sicherheit +==== 7.3 Aktivierung des Komplexen Hilfeleistungssystems des DRK (Beispiele==== 
- Frauen + 
- Kinder +  Einsatz JRK (niederschwellige Betreuung von Kinder) 
- Traumatisierte +  Kleiderkammern 
- Einbezug Flüchtlinge +  Migrationsberatung /-unterstützung 
- Empathie, „ein Herz zeigen“ +  Suchdienst 
- Kennzeichnung von für das DRK tätigen Zivilpersonen (Überwurfweste). +  Interkulturelle Kompetenz aufbaufähig vorhanden 
-6.12 Komplexes Hilfeleistungssystem +  Versorgung mit Dingen des alltäglichen Bedarfs 
-Einsatz JRK (niederschwellige Betreuung von Kinder) + 
-Kleiderkammern +==== 7.4 Verwaltungsanforderungen beim Übergang ins Hauptamt (Beispiele) ==== 
-Migrationsberatung /-unterstützung + 
-Suchdienst + 
-Interkulturelle Kompetenz aufbaufähig vorhanden +  Dokumentation aller Maßnahmen und Entscheidungen 
-Versorgung mit Dingen des alltäglichen Bedarfs +  Belegsammlung / Kassenbuch 
-6.13 Übergang ins Hauptamt +  Für die Übergabe an Nachfolger ausreichend Zeit einplanen – die Übergabe einer eingespielten Einrichtung kann mehrere Tage dauern, da ja parallel auch weiterhin der Regelbetrieb zu bewältigen ist. 
-Dokumentation aller Maßnahmen und Entscheidungen + 
-Belegsammlung / Kassenbuch +==== 7.Familienzusammenführung ==== 
-Für die Übergabe an Nachfolger ausreichend Zeit einplanen – die Übergabe einer eingespielten Einrichtung kann mehrere Tage dauern, da ja parallel auch + 
-weiterhin der Regelbetrieb zu bewältigen ist. +Die Zusammenführung von durch Kriege, Konflikte oder Naturkatastrophen im Ausland getrennten Familien ist gesetzliche Aufgabe des DRK-Suchdienstes (Suchdienst-Beratungsstellen). Bei Bedarf ist daher die für die jeweilige Örtlichkeit zuständige Suchdienst-Beratungsstelle zu kontaktieren, die dann die weiteren Schritte veranlasst und das Verfahren der Familienzusammenführung begleitet. 
-6.14 Familienzusammenführung +
-Die Zusammenführung von durch Kriege, Konflikte oder Naturkatastrophen im +
-Ausland getrennten Familien ist gesetzliche Aufgabe des DRK-Suchdienstes +
-(Suchdienst-Beratungsstellen). Bei Bedarf ist daher die für die jeweilige Örtlichkeit zuständige Suchdienst-Beratungsstelle zu kontaktieren, die dann die weiteren Schritte veranlasst und das Verfahren der Familienzusammenführung begleitet.+
 Aktuelle Hinweise der Suchdienst-Leitstelle stehen jeweils auf dem zentralen Aktuelle Hinweise der Suchdienst-Leitstelle stehen jeweils auf dem zentralen
-Datenspeicher des Landesverbandes (sh. Nr. 4) zur Verfügung. +Datenspeicher des Landesverbandes zur Verfügung. 
-6.15 Stichwortliste von möglichen nicht zugeordneten Maßnahmen / + 
-Problemen: +==== 7.Stichwortliste von möglichen nicht zugeordneten Maßnahmen / Problemen ==== 
-Begrüßungsschreiben (Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch) mehrsprachig erstellen, aus dem die wichtigsten Gegebenheiten für das Leben in der Unterkunft hervorgehen. Das ersetzt nicht die mehrsprachigen Erläuterungen bei + 
-der Ankunft neuer Bewohner. +  * Begrüßungsschreiben (Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch) mehrsprachig erstellen, aus dem die wichtigsten Gegebenheiten für das Leben in der Unterkunft hervorgehen. Das ersetzt nicht die mehrsprachigen Erläuterungen bei der Ankunft neuer Bewohner. 
-Unterkunftsordnung erstellen +  Unterkunftsordnung erstellen 
-Schilder in Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch +  Schilder in Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch 
-Ausweis für Bewohner: Begleitkarte, Ausweis-/Bezugskarte, spezielles EDVProgramm? In der Anfangsphase wird die Ausweis-/Bezugskarte, unterstützt +  Ausweis für Bewohner: kann durch die Software Ruatti.Commander aus der Registrierung heraus erstellt werden 
-durch die Suchdienst-Software „XENIOS“ (KAB!) das Mittel der Wahl sein+ 
-Risiken: +==== 7.7 Zu bewältigende Herausforderungen ==== 
- zeitkritische, fachlich breite und anspruchsvolle (multiprofessionelle) Situationen ("Aufbau eines Hotel für 300 Personen in 3 Tagen" - das ist + 
-kein einfaches Zeltlager oder ein BTP-500, sondern eine Gemeinschaftsunterkunft mit Sonderfunktionen nach deutschen Recht!) +  zeitkritische, fachlich breite und anspruchsvolle (multiprofessionelle) Situationen ("Aufbau eines Hotel für 300 Personen in 3 Tagen" - das ist kein einfaches Zeltlager oder ein BTP-500, sondern eine Gemeinschaftsunterkunft mit Sonderfunktionen nach deutschen Recht!) 
- hohe Motivationslage +  hohe Motivationslage 
- hohe Arbeitsintensität +  hohe Arbeitsintensität 
- Notwendigkeit, den Überblick zu halten +  Notwendigkeit, den Überblick zu halten 
- ungewohnte Situation +  ungewohnte Situation 
- hoher Kommunikationsbedarf +  hoher Kommunikationsbedarf 
- Internetkommunikation (= verdeckte Belastung | Emails um 3:00!). Auch +  Internetkommunikation (= verdeckte Belastung | Emails um 3:00!). Auch für Leitungskräfte ist es eine Forderung der Mentalhygiene, Ruhezeiten einzuhalten! 
-für Leitungskräfte ist es eine Forderung der Mentalhygiene, Ruhezeiten +  Die Anforderungen an Führungskräfte im Komplexen Hilfeleistungssystem setzen eine hohe Managementkompetenz insbesondere in zeitkritischen, arbeitsintensiven Situationen unter Einsatz eines breiten fachlichen Spektrums voraus. Einsätze in der Flüchtlingsunterbringung sind etwas ganz anderes, was zunächst eine geistige Einstellung auf die ungewohnte Situation mit sich bringt! 
-einzuhalten! + 
- Die Anforderungen an Führungskräfte im Komplexen Hilfeleistungssystem setzen eine hohe Managementkompetenz insbesondere in zeitkritischen, arbeitsintensiven Situationen unter Einsatz eines breiten fachlichen Spektrums voraus. Einsätze in der Flüchtlingsunterbringung sind +==== 7.8 Maßnahmendie im Einsatz möglicherweise noch in Frage kommen ==== 
-etwas ganz anderes, was zunächst eine geistige Einstellung auf die ungewohnte Situation mit sich bringt! + 
-Maßnahmen die im Einsatz in Frage kommen: +  Schichten begrenzen auf 8 Stunden (Dreischichtmodell, s.o.) 
- Schichten begrenzen auf 8 Stunden (Dreischichtmodell, s.o.) +  nach der Schicht Entlassung nach Hause - das gilt gerade auch für Führungs- und Leitungskräfte! 
- nach der Schicht Entlassung nach Hause +  Monitoring durch Leitungskräfte, insbesondere durch Ärzte (gehört zum Aufgabenspektrum) 
- Das gilt gerade auch für Führungs- und Leitungskräfte +  Monitoring der Einsatzleitungen durch RK-Arzt / Leitungsebene 
- Monitoring durch Leitungskräfte, insbesondere durch Ärzte (gehört zum +  Einbezug der Internetkommunikation / Telefone in Kalkulation der Arbeitsbelastung. 
-Aufgabenspektrum) +  Planung und striktes Einhalten von Pausen (wie beruflich vorgeschrieben! Kommunikation auch auf Null setzen) 
- Monitoring der Einsatzleitungen durch RK-Arzt / Leitungsebene +  * Sofort- und Blitzmeldungen gehören zur Ausnahme, sonst liegt ein schwerer Fehler vor. Das heißt: ruhig - nicht ständig alarmmäßig „auf der Flucht“ – arbeiten. Bewusst zum Abschalten auffordern. 
- Einbezug der Internetkommunikation / Telefone in Kalkulation der Arbeitsbelastung. +  Regeldienst mit gleichmäßiger Arbeitsbelastung herstellen. Bewusst Überlastungen abblocken („ungeplante Flüchtlingsankunft um 23:00“) 
- Planung und striktes Einhalten von Pausen (wie beruflich vorgeschrieben! Kommunikation auch auf Null setzen) +  der Einsatzleiter ist auch nur 8 Stunden im Dienst. In seiner Ruhezeit tritt sein Vertreter nur selten an ihn heran. 
- Blitzmeldungen gehören zur Ausnahme, sonst liegt ein schwerer Fehler +  Stabsmäßige Führung ist unabdingbar! (kooperativer, Aufgaben/Projekte delegierender Führungsstil) 
-vor. Das heißt: ruhig - nicht ständig alarmmäßig „auf der Flucht“ – arbeiten. Bewusst zum Abschalten auffordern. + 
- Regeldienst mit gleichmäßiger Arbeitsbelastung herstellen. Bewusst +==== 7.9 Maßnahmen außerhalb der Einsatzsituation ==== 
-Überlastungen abblocken („ungeplante Flüchtlingsankunft um 23:00“) + 
- der Einsatzleiter ist auch nur 8 Stunden im Dienst. In seiner Ruhezeit tritt +  Vorplanung von "Standardsituationen" 
-sein Vertreter nur selten an ihn heran. +  Mentales Üben von Standardsituationen 
- Stabsmäßige Führung ist unabdingbar! (kooperativer, Aufgaben/Projekte +  Schulung Arbeitsorganisation, Stressreduktion 
-delegierender Führungsstil) +  Verbreiterung / Auswahl / Schulung der Führung mit multiprofessionellen Anforderungen
-Maßnahmen außerhalb der Einsatzsituation +
- Vorplanung von "Standardsituationen" +
- Mentales Üben von Standardsituationen +
- Schulung Arbeitsorganisation, Stressreduktion +
- Verbreiterung / Auswahl / Schulung der Führung mit multiprofessionellen +
-Anforderungen+
  
betrdi/ell-flue.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/11 12:55 von brodesser