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+ | ====== Bt 02 ====== | ||
====== Einsatzleitlinie Flüchtlingsunterbringung ====== | ====== Einsatzleitlinie Flüchtlingsunterbringung ====== | ||
- | Version 2, Stand: 30. September 2015 | + | Version 2, Stand: 30. September 2015 \\ |
+ | Entwurfsverfasser: | ||
Eine Flüchtlingslage erfordert seitens aller Beteiligten - sowohl Behörden als auch Rotem Kreuz und anderen Hilfsorganisationen - ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Flexibilität. So sind wir als DRK in der Lage, die an uns gestellten Anforderungen erfolgreich und fachgerecht zu bewältigen.\\ | Eine Flüchtlingslage erfordert seitens aller Beteiligten - sowohl Behörden als auch Rotem Kreuz und anderen Hilfsorganisationen - ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Flexibilität. So sind wir als DRK in der Lage, die an uns gestellten Anforderungen erfolgreich und fachgerecht zu bewältigen.\\ | ||
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===== 2 Einsatzregeln ===== | ===== 2 Einsatzregeln ===== | ||
- | Wegen der in der Regel überregionalen Bedeutung von Maßnahmen der Flüchtlingsunterbringung erfolgt eine tägliche Lagemeldung / Lagefortschreibung an die Einsatzzentrale Landesverband (EZtLV). Diese umfasst mindestens eine tägliche Meldung der Belegungszahlen und Meldungen über Ereignisse, insbesondere große Polizeieinsätze oder andere Ereignisse mit hohem Medieninteresse. Für jede betreute Einrichtung ist ein/e „Betreuungsleiter/ | + | Wegen der in der Regel überregionalen Bedeutung von Maßnahmen der Flüchtlingsunterbringung erfolgt eine tägliche Lagemeldung / Lagefortschreibung an die Einsatzzentrale Landesverband (EZtLV). Diese umfasst mindestens eine tägliche Meldung der Belegungszahlen und Meldungen über Ereignisse, insbesondere große Polizeieinsätze oder andere Ereignisse mit hohem Medieninteresse. Für jede betreute Einrichtung ist ein/e „Betreuungsleiter/ |
Einsätze zur Flüchtlingsunterbringung sind Einsätze des Komplexen Hilfeleistungssystems des DRK, die Informationsflüsse in alle Aufgabenbereiche des Verbandes erfordern. Daher sollte ein System geschaffen werden, durch das – z.B. im Rahmen zunächst täglicher, später wöchentlicher Lagebesprechungen – die Verantwortungsträger aller verbandlichen Aufgabenfelder regelmäßig über den Fortgang des Einsatzes zur Flüchtlingsunterbringung informiert werden. | Einsätze zur Flüchtlingsunterbringung sind Einsätze des Komplexen Hilfeleistungssystems des DRK, die Informationsflüsse in alle Aufgabenbereiche des Verbandes erfordern. Daher sollte ein System geschaffen werden, durch das – z.B. im Rahmen zunächst täglicher, später wöchentlicher Lagebesprechungen – die Verantwortungsträger aller verbandlichen Aufgabenfelder regelmäßig über den Fortgang des Einsatzes zur Flüchtlingsunterbringung informiert werden. | ||
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Die Anforderung eines Einsatzes zur Flüchtlingsunterbringung ist so rasch wie möglich mittels WE-Meldung an die Einsatzzentrale Landesverband (als Koordinierungsgruppe des Einsatzstabes Landesverbandes) zu melden. Alle weiteren Berichtsnotwendigkeiten werden durch die Einsatzzentrale Landesverband festgelegt. | Die Anforderung eines Einsatzes zur Flüchtlingsunterbringung ist so rasch wie möglich mittels WE-Meldung an die Einsatzzentrale Landesverband (als Koordinierungsgruppe des Einsatzstabes Landesverbandes) zu melden. Alle weiteren Berichtsnotwendigkeiten werden durch die Einsatzzentrale Landesverband festgelegt. | ||
- | ==== Kommunikation nach außen | + | ==== 2.1 Kommunikation nach außen ==== |
- | + | Der Beginn einer Maßnahme zur Flüchtlingsunterbringung in einer Landeseinrichtung wird durch den Landesverband der örtlich zuständigen Bezirksregierung mitgeteilt. Dabei werden der Umfang des Auftrages und die erwartete Kostenerstattung nochmals bestätigt. | |
- | Der Beginn einer Maßnahme zur Flüchtlingsunterbringung in einer Landeseinrichtung wird durch den Landesverband der | + | In der für den Standort der Flüchtlingsunterkunft zuständigen Kommune erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt unter dem Stichwort „Gemeinschaftsunterkunft“. Das Gesundheitsamt wird dann die erforderlichen weiteren Maßnahmen festlegen wie |
- | zuständigen Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt. Dabei werden der Umfang des Auftrages und die erwartete Kostenerstattung nochmals bestä- | + | |
- | tigt. | + | |
- | In der für den Standort der Flüchtlingsunterkunft zuständigen Kommune | + | |
- | erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt unter dem Stichwort „Gemeinschaftsunterkunft“. Das Gesundheitsamt wird dann die erforderlichen weiteren Maßnahmen festlegen wie | + | |
- | o Impfungen | + | |
- | o Vorgehen bei Infektionserkrankungen/ | + | Eine weitere Meldung erfolgt an das örtlich |
- | o Küchenhygiene, | + | |
- | o Hygiene/ | + | |
- | Eine weitere Meldung erfolgt an das für den Rettungsdienst, | + | |
- | o Kommunikationswege | + | |
- | o Anfahrtswege vereinbaren ( welche Tür ist offen, wo ist es am | + | |
- | günstigsten, | + | Weitere Verbindungsaufnahmen erfolgen mit den lokalen niedergelassenen Ärzten und Apotheken, anderen lokalen Geschäften sowie den Nachbarn. Bei diesen Gesprächen ist folgendes zu berücksichtigen: |
- | o Abstimmen von Patrouillengängen und Streifen | + | * Information |
- | o Ggf. Anpassung der jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnungen | + | * Eingehen auf Sorgen |
- | (AAO) | + | * Sauberkeit im Umfeld der Unterkunft |
- | Abgrenzung zu Wachdienst | + | * Ansprechpartner bei Problemen benennen |
- | Mit dem beauftragten Wachdienst-Dienstleister (in der Regel extern durch die | + | * Mögliche Unterstützungsleistungen erkunden |
- | zuständige Behörde beauftragt) ist Kontakt aufzunehmen und eine erste Abstimmung durchzuführen. Soweit das DRK die Beauftragung des WachdienstDienstleisters | + | |
- | Punkte-Plan“ der Landesregierung NRW erfüllt. | + | Schließlich sind auch alle Beteiligten aus dem Komplexen Hilfeleistungssystem (Hauptamt und Ehrenamt) des DRK zu informieren: |
- | Weitere Verbindungsaufnahmen erfolgen mit den lokalen niedergelassenen | + | * Führungskräfte von Rotkreuzgemeinschaften und Einsatzeinheiten |
- | Ärzten und Apotheken, anderen lokalen Geschäften sowie den Nachbarn. Bei | + | * Leitungen Sozialarbeit |
- | diesen Gesprächen ist folgendes zu berücksichtigen: | + | * Blutspende |
- | Information | + | * JRK |
- | Eingehen auf Sorgen | + | * Mitarbeiter der örtlichen DRK-Geschäftsstellen / Einrichtungen |
- | Sauberkeit im Umfeld der Unterkunft | + | |
- | Ansprechpartner bei Problemen benennen | + | ==== 2.2 Abgrenzung zu Wachdienst |
- | Mögliche Unterstützungsleistungen erkunden | + | Mit dem beauftragten Wachdienst-Dienstleister (in der Regel extern durch die zuständige Behörde beauftragt) ist Kontakt aufzunehmen und eine erste Abstimmung durchzuführen. Soweit das DRK die Beauftragung des Wachdienst-Dienstleisters |
- | Die Pressearbeit ist mit dem DRK-Landesverband und der Bezirksregierung | + | |
- | Arnsberg | + | ==== 2.3 Pressearbeit ==== |
- | kommunalen Einrichtungen erfolgt die Abstimmung mit der Kommune, in deren | + | Die Pressearbeit ist mit dem Landesverband und der zuständigen |
- | Trägerschaft die Unterkunft betrieben wird. | + | |
- | Beteiligte aus dem Komplexen Hilfeleistungssystem (Hauptamt und Ehrenamt) | + | ===== 3 Einzurichtende Positionen / Abschnitte in der Unterkunft ===== |
- | informieren | + | Nachstehend sind die Funktions-/ |
- | Führungskräfte von Rotkreuzgemeinschaften | + | |
- | Leitungen Sozialarbeit | + | {{ : |
- | Blutspende | + | |
- | JRK | + | ==== a. Einrichtungsleitung |
- | Mitarbeiter | + | Für Einrichtungsleitung und Administration sind neben der üblichen Büroausstattung mindestens zwei Telefonanschlüsse (drahtgebunden oder per Mobilfunk) einzurichten, |
- | 3 Einzurichtende Positionen / Abschnitte: | + | |
- | a. Einrichtungsleitung | + | Für die unmittelbar nachgeordnete Verwaltung (i. d. R. mindestens 2 Mitarbeiter) sind weitere Internet-Anschlüsse vorzusehen, damit das Personal auf das Verwaltungsprogramm für die erforderliche Maßnahmen für die Bewohner zugreifen kann. Solange eine von der Behörde beizustellende Verwaltungssoftware noch nicht zur Verfügung steht, empfiehlt sich die Verwendung des Ruatti.Commanders, |
- | b. Administration | + | |
- | i. Für Einrichtungsleitung und Administration sind neben der | + | Die Verwaltungsmitarbeiter müssen über Möglichkeiten verfügen, größere Mengen Bargeld sicher vorhalten zu können, um damit die erforderlichen Leistungen an die Flüchtlinge nach Maßgabe der zuständigen Behörde auszahlen zu können. Darüber hinaus muss Mobiliar zur sicheren Unterbringung von Akten (z. B. Akten über die Bewohner) vorhanden sein. |
- | üblichen Büroausstattung mindestens zwei Telefonanschlüsse (drahtgebunden oder per Mobilfunk) einzurichten, | + | |
- | darüber hinaus möglichst ein Telefaxanschluss sowie ein | + | Für Zwecke |
- | E-Mail-Zugang. Für die interne Kommunikation zu den Abschnitten und Funktionsbereichen kann zunächst | + | |
- | Landesverband) genutzt werden. Die spätere Einrichtung | + | ==== b. Wohnbereich |
- | eines eigenen Betriebsfunknetzes ist spätestens bei Über-gabe | + | |
- | die unmittelbar nachgeordnete Verwaltung (i. d. R. mindestens 2 Mitarbeiter) sind weitere Internet-Anschlüsse vorzusehen, damit das Personal auf das Verwaltungsprogramm | + | |
- | für die erforderliche Maßnahmen für die Bewohner zugreifen kann. Die Verwaltungsmitarbeiter müssen über Möglichkeiten verfügen, größere Mengen Bargeld sicher vorhalten zu können, um damit die erforderlichen Leistungen an | + | |
- | die Flüchtlinge nach Maßgabe der zuständigen Behörde | + | |
- | auszahlen zu können. Darüber hinaus muss Mobiliar zur | + | |
- | sicheren Unterbringung von Akten (z. B. Akten über die | + | |
- | Bewohner) vorhanden sein. Für die Registrierung | + | |
- | hierfür eine Lage auf dem zentralen XENIOS-Server des | + | |
- | DRK über das Landesauskunftsbüro eingerichtet werden. | + | |
- | c. Wohnbereich | + | |
- | i. Als Erstmaßnahme: | + | |
- | (disc-o-beds und bunk-o-beds | + | |
- | ii. In zweiter Linie: doppelstöckige Holz- oder Metallbetten | + | |
- | (z.B. ehemalige Bundeswehrbetten, | + | |
- | iii. In der Regel sollte ein Unterkunftszimmer nicht mehr als | + | |
- | 6…8 Betten umfassen. ABER: Familienzimmer können | + | |
größer sein. | größer sein. | ||
- | c. „Krankenstation“ | + | ==== c. „Krankenstation“ |
- | i. Wartebereich | + | |
- | ii. Untersuchungs- und Behandlungsraum mit Möglichkeit zur | + | |
- | Blutdruck- und Temperaturmessung. | + | |
- | iii. Isolationsbereich (>= 2 Zimmer, möglichst mit eigenem Sanitärbereich) | + | |
- | iv. Sanitätsbereich (allgemeinärztliche Ausrichtung). Notfallrucksack und AED für Notfallsituationen. | + | |
- | v. Arztzimmer zur Sicherstellung der ärztlichen Vertraulichkeit. | + | |
- | d. Sanitärbereich | + | ==== d. Sanitärbereich |
- | i. Berechnung | + | * Die Größenberechnung erfolgt |
- | ii. In Abstimmung mit dem Eigentümer der Liegenschaft Ertüchtigung eingeschränkter Infrastruktur. Notfalls müssen | + | * In Abstimmung mit dem Eigentümer der Liegenschaft |
- | Sanitärcontainer/ | + | |
- | e. Küchenbereich | + | ==== e. Küchenbereich |
- | i. Kantine | + | |
- | ii. Lebensmittelsichere Lagerung von Lebensmitteln, | + | |
- | iii. Kühleinrichtungen | + | |
- | iv. Entsorgung | + | |
- | f. Kleiderkammer | + | |
- | g. Gemeinschaftsraum | + | ==== f. Kleiderkammer |
- | h. Frauenbereich | + | |
- | i. Gemeinsamer Wachbereich (DRK und Wachdienst) einschließlich | + | ==== g. Gemeinschaftsraum |
- | Einsatzkräfteregistrierung | + | |
- | j. Sozialraum für Mitarbeiter und Einsatzkräfte | + | ==== h. Frauenbereich |
- | k. Halte- und Wendeplatz für Busse mit geeigneter Zufahrt, auch für | + | |
- | den Lieferverkehr (Schwerlastverkehr) | + | ==== i. Gemeinsamer Wachbereich (DRK und Wachdienst) einschließlich Einsatzkräfteregistrierung |
- | 4 Personalansatz | + | |
- | Der Betrieb von Notunterkünften ist - spätestens nach erfolgtem Aufbau - nicht | + | ==== j. Sozialraum für Mitarbeiter und Einsatzkräfte |
- | identisch mit dem Betrieb von z.B. " | + | |
- | sonst im Betreuungsplatz üblichen Ansätzen reduziert werden. | + | ==== k. Halte- und Wendeplatz für Busse mit geeigneter Zufahrt, auch für den Lieferverkehr (Schwerlastverkehr) |
- | einen Drei-Schicht-Betrieb | + | |
- | Spätschicht) sowie einer Nachtschicht besteht. | + | ===== 4 Personalansatz |
- | In den TAGSCHICHTEN, in denen Anreise und Abreise von Flüchtlingen sowie | + | |
- | die Verpflegungsausgabe, | + | ==== 4.1 Kräftebemessung ==== |
- | und medizinische Regelversorgung anfällt, ist eine Personalstärke von ca. 1:20 | + | Der Betrieb von Notunterkünften ist - spätestens nach erfolgtem Aufbau - nicht identisch mit dem Betrieb von z.B. " |
- | (1 Einsatzkraft auf 20 Bewohner) in der Betreuung üblicherweise ausreichend; | + | In den Tagschichten, in denen Anreise und Abreise von Flüchtlingen sowie die Verpflegungsausgabe, |
- | hinzu kommen die Kräfte für die Vorbereitung und Ausgabe der Verpflegung | + | Sinnvoll ist es, für die Anreisen und Aufnahme neu ankommender Flüchtlinge jeweils aus der Alarmierung heraus kurzfristig auf Kräfte für die Registrierung und Einweisung zurückgreifen zu können. Für die soziale Betreuung empfiehlt es sich, Verbindung mit den örtlich zuständigen Migrationsfachdiensten aufzunehmen, |
- | (Frühstück, | + | unterstützen. |
- | und Ausgabe der Verpflegung sollte dabei frühestmöglich auf spezielle | + | Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit, auch für Menschen aus anderen Kultur- und Sprachregieonen |
- | die Registrierung und Einweisung zurückgreifen zu können. Für die soziale Betreuung empfiehlt es sich, Verbindung mit den örtlich zuständigen Migrationsfachdiensten aufzunehmen, | + | |
- | sollten, Dolmetscher zu vermitteln, die die Kommunikation mit den Flüchtlingen | + | ==== 4.2 Sanitätsstation ==== |
- | unterstützen. | + | In der **Tagschicht** |
- | Vorlagen zur Verfügung; der Zugang kann – z.B. telefonisch - bei der Einsatzzentrale Landesverband angefordert werden. | + | Für die Versorgung mit durch die Ärzte im Rahmen der Sprechstunden etc. verordneten Medikamenten |
- | In der TAGSCHICHT | + | |
- | zwei Einsatzkräften besetzt sein, um alltägliche Notfälle sowohl bei Einsatzkräften als auch Bewohnern im Sinne der Ersten Hilfe abdecken zu können. | + | Für die **Nachtschichten**((Ergebnis der Besprechung der BezReg ARNSBERG mit den Betreuungsverbänden vom |
- | über hinaus ist die Erreichbarkeit des Rettungsdienstes sicherzustellen. Außerdem sollte in Zusammenarbeit mit dem Kreisverbandsarzt und ggf. dem Gesundheitsamt eine tägliche ärztliche Sprechstunde (Aufgabe niedergelassener | + | 11.09.2015)) ist bei Einrichtungen einer Größe bis zu 300 Bewohnern ein Präsenzdienst von drei Einsatzkräften für Anfragen durch die Bewohner sowie medizinische Notfälle einzuplanen. Bei Einrichtungen zwischen 300 und 600 Bewohnern liegt die Anzahl bei 4 Kräften, für 600 bis 700 Bewohner bei 5 Kräften |
- | Ärzte und der kassenärztlichen Vereinigung) organisiert werden. Für außerhalb | + | |
- | der ärztlichen Sprechstunden in der Einrichtung auftretende alltägliche medizinische Versorgungsfälle, | + | Die Abrechnung aller genannten medizinischen Leistungen erfolgt im Rahmen des sog. " |
- | mit der zuständigen Notfallpraxis des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes. | + | |
- | Für die Versorgung mit durch die Ärzte im Rahmen der Sprechstunden etc. ver-ordneter Medikamente | + | ==== 4.3 Überführung in den hauptamtlichen Regelbetrieb ==== |
- | Die Abrechnung aller genannten medizinischen Leistungen erfolgt im Rahmen | + | |
- | des sog. " | + | Der Primäreinsatz |
- | Behandlungsscheine bei der zuständigen Behörde anfordern und vorrätig haben. Sollte die zuständige Behörde darüber hinaus gehende medizinische Leistungen anfordern (z.B. Unterstützung bei Erstuntersuchungen nach dem Infektionsschutzgesetz IfSG oder bei Röntgenuntersuchungen), ist dies gesondert zu | + | |
- | vereinbaren. | + | Die Unterstützung durch weitere freie Mitarbeiter/ |
- | Für die NACHTSCHICHTEN1 | + | |
- | 300 und 600 Bewohnern liegt die Anzahl bei 4 Betreuungskräften, für 600 bis | + | ===== 5 Spendenmanagement |
- | 700 Bewohner bei 5 Betreuungskräften | + | |
- | Betreuungskräften. Für größere Einrichtungen mit einer Bewohnerzahl über | + | Eine vielfach geäußerte Frage betrifft das Management von Sachspenden aus der Bevölkerung (z.B. Kleiderspenden, |
- | 1.000 Personen wird die Anzahl der Betreuungskräfte | + | |
- | Absprache mit der Bezirksregierung | + | ===== 6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik |
- | Nachtdienst muss über die erforderlichen Kommunikationsverbindungen | + | |
- | gen, um im Bedarfsfall eine Verstärkung des Dienstes - etwa für unangekündigte Zuweisungen von Flüchtlingen zu ungewöhnlichen Zeiten oder andere eintretende Sondersituationen - anfordern zu können. | + | ==== 6.1 Wachdienst („Security“) |
- | Der Einsatz | + | |
- | gibt der jeweiligen Rotkreuzgliederung die Zeit, hauptberufliches Personal zu | + | Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat hierbei |
- | gewinnen und in die Arbeit einzuführen. Anzustreben ist, nach ca. 10 Tagen | + | Die Wachdienst-Mitarbeiter dürfen nur in Absprache mit dem DRK und unter Begleitung durch DRK-Betreuer Zimmer der Bewohner betreten. Das Tragen von Waffen (auch Pfefferspray) ist untersagt. |
- | den Betrieb gleitend aus dem Ehrenamt in das Hauptamt zu überführen, | + | |
- | dass nach ca. zwei Wochen ein voller hauptamtlicher Betrieb möglich wird. Der | + | Das Wachbuch des Wachdienstes wird täglich mit dem DRK-Einrichtungsleiter besprochen, der das jeweilige Tagesblatt auch abzeichnet. |
- | Einsatz des Ehrenamtes sollte sich ab diesem Zeitpunkt auf punktuelle Unterstützung und ggf. Sonderaktionen beschränken. | + | |
- | Die Unterstützung durch weitere freie Mitarbeiter/ | + | Die Grundrechte der Bewohner sind selbstverständlich zu beachten und zu respektieren. Durchsuchungen von Zimmern sind verboten, auch darf es keine „Sonderräume“, |
- | kann eine wesentliche Entlastung des Ehren- und Hauptamtes sein. Diese Kräfte können bei vielen Aufgaben hilfreich eingesetzt werden und insbesondere | + | Taschenkontrollen – z.B. auf Alkohol oder Drogen – sind lediglich als Zugangskontrolle auf der Basis der Hausordnung zulässig, ohne dass hierbei Zwangausgeübt werden darf. Auf Taschenkontrollen ist durch Plakate oder Hinweisschilder unmissverständlich hinzuweisen. Falls Bewohner sich mit einer Taschenkontrolle nicht einverstanden erklären, sind die Taschen – ohne sie zu öffnen! – sicherzustellen und bis zum Eintreffen der Polizei aufzubewahren. Bei Problemfällen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Soweit Ordnungsmaßnahmen erforderlich erscheinen, sind sie mit Bezirksregierung und Landesverband |
- | ergänzende („komplementäre“) Leistungen erbringen, die sonst nicht angeboten | + | |
- | werden könnten. Diese Kräfte bedürfen jedoch der Anleitung; der Einsatz eines | + | Ebenso wie die dienstfreien DRK-Einsatzkräfte verlassen auch die Wachdienstmitarbeiter |
- | Koordinators für die Freiwilligenarbeit ist daher sinnvoll und erforderlich, | + | |
- | eingesetzten | + | ==== 6.2 Kinder |
- | beachten ist, dass alle diese Kräfte sich aus Gründen des Versicherungsschutzes mit Name, Vorname, Wohnort und Geburtsdatum registrieren lassen und | + | |
- | dann, wenn sie in unmittelbarem Kontakt mit den Bewohnern – insbesondere | + | Positive Zeichen |
- | Kindern und Jugendlichen – eingesetzt werden sollen, ebenso wie die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Einsatzkräfte aus den Rotkreuzgemeinschaften das sog. „Erweiterte Führungszeugnis“ vorlegen müssen. | + | Betreuungsangebote externer Organisationen sind einzubeziehen. Gelegentliches Streitschlichten muss in ruhiger, angepasster Form geschehen und darf keinesfalls bis zum Streit mit oder unter den Eltern eskalieren. Besondere Spielzeuge sind nicht nötig. Zu beachten ist, dass Kinder gerne liebgewordene kleinere Spielzeuge (Bälle, Püppchen, Spielzeugautos) später in andere Unterkünfte mitnehmen möchten. Daher ist rechtzeitig für Vorräte und |
- | 5 Spendenmanagement | + | Nachschub zu sorgen. Größere Spielzeuge (Bobbycars, Roller) können z.B. in den Bussen nicht mitgenommen werden. Es muss daher von vorneherein unmissverständlich deutlich werden, dass diese nur zum zeitweiligen Gebrauch bestimmt sind und in der Einrichtung verbleiben müssen. |
- | Eine vielfach geäußerte Frage betrifft das Management von Sachspenden aus | + | |
- | der Bevölkerung (z.B. Kleiderspenden, | + | ==== 6.3 Essen (wichtige Eckpunkte) |
- | Kinderwagen oder Kinderspielzeug). Die Erfahrung zeigt, dass die Einrichtung | + | |
- | eines eigenen Spendenmanagementsystems in den Notunterkünften zu viele | + | Soweit in der Liegenschaft vorhandene Kochgelegenheiten nicht ausreichen, müssen ggf. Küchencontainer |
- | Kräfte bindet und auch zu einem " | + | * keine Ausgabe Warmverpflegung |
- | kann. Sachspenden sollten daher besser in die üblichen Spendenstrukturen wie | + | |
- | Kleiderkammern etc. einfließen und dann gezielt benötigte Hilfsmittel dort abgerufen werden. Damit ist einerseits sichergestellt, | + | * Ausgabetheke und Kühltheke |
- | Notunterkunft durch Maßnahmen des Sachspendenmanagements stattfindet | + | |
- | und andererseits auch Spendengüter, | + | Möglichst frühzeitig sollte auf Verwendung von Tiefkühlkost, die von dafür spezialisierten Lieferfirmen angeliefert wird, umgestellt werden. Tiefkühler und Konvektomaten (ausreichende Leistung des Stromanschlusses beachten!) können in der Regel von den Lieferfirmen der Tiefkühlkost bereitgestellt |
- | benötigt werden, für eine sachgerechte Verwendung bei anderen hilfebedürftigen Menschen zur Verfügung stehen. Dies dürfte auch im wohlverstandenen Interesse der Spender sein. | + | |
- | Insbesondere bei dieser Aufgabe ist eine Einbindung von Kräften des TEAM | + | Solange wie nicht die die hygienische Geschirrreinigung (Spülautomaten) sichergestellt |
- | WESTFALEN und von anderen ungebundenen Kräften sehr sinnvoll möglich. | + | Kaltverpflegung |
- | 6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik | + | Kein Schneiden von Brot, Wurst, |
- | 6.1 Wachdienst („Security“) | + | Lunchpakete sind im Kühlhaus zu lagern. \\ |
- | Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat ansonsten | + | |
- | Mitarbeiter/ | + | |
- | mit entsprechender Zertifizierung durch die Behörden) unbedingt zu beachten. | + | |
- | „Rund-um-die Uhr“ sollten mindestens jeweils 2-3 Wachdienst-Kräfte anwesend | + | |
- | sein, dabei ist darauf zu achten, dass jederzeit Männer und Frauen durchgehend eingesetzt sind. Die Schlüsselwerte sind hier 1 Wachdienstkraft je 75 Bewohner bei Zeltunterkünften bzw. 1 Wachdienstkraft je 100 Bewohnern bei festen Bauten, jeweils zuzüglich der Kräfte für den Pfortendienst. | + | |
- | Die Wachdienst-Kräfte sind als Bestandteil des Teams anzusehen und in den | + | |
- | Tagesbetrieb zu integrieren. | + | |
- | Die Wachdienst-Mitarbeiter dürfen nur in Absprache mit dem DRK und unter | + | |
- | Begleitung durch DRK-Betreuer Zimmer der Bewohner betreten. | + | |
- | Das Tragen von Waffen (auch Pfefferspray) ist untersagt. | + | |
- | Das Wachbuch des Wachdienstes wird täglich mit dem DRK-Einrichtungsleiter | + | |
- | besprochen. | + | |
- | Die Grundrechte der Bewohner sind selbstverständlich zu beachten und zu respektieren. Durchsuchungen von Zimmern sind verboten, auch darf es keine | + | |
- | „Sonderräume“, | + | |
- | Taschenkontrollen – z.B. auf Alkohol oder Drogen – sind lediglich als Zugangskontrolle auf der Basis der Hausordnung zulässig, ohne dass hierbei Zwangausgeübt werden darf. Auf Taschenkontrollen ist durch Plakate oder Hinweisschilder unmissverständlich hinzuweisen. Falls Bewohner sich mit einer Taschenkontrolle nicht einverstanden erklären, sind die Taschen – ohne sie zu | + | |
- | öffnen! – sicherzustellen und bis zum Eintreffen der Polizei aufzubewahren. Bei | + | |
- | Problemfällen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Soweit Ordnungsmaßnahmen erforderlich erscheinen, sind sie mit Bezirksregierung und LV abstimmen. Aufgabe des Einrichtungsleiters und aller Einsatzkräfte ist es, die | + | |
- | Ethik des DRK zum Wohle des Menschen zu vertreten. Dies kann bedeuten, | + | |
- | auch Behörden gegenüber die Grenzen aufzuzeigen, | + | |
- | Ebenso wie die dienstfreien DRK-Einsatzkräfte verlassen auch die WachdienstMitarbeiter | + | |
- | und schlafen nicht auf dem Gelände der Einrichtung. | + | |
- | 6.2 Kinder | + | |
- | Positive Zeichen: Kinder sind aufgeschlossen, | + | |
- | Betreuungsangebote externer Organisationen sind einzubeziehen. | + | |
- | Gelegentliches Streitschlichten muss in ruhiger, angepasster Form geschehen | + | |
- | und darf keinesfalls bis zum Streit mit oder unter den Eltern eskalieren. | + | |
- | Besondere Spielzeuge sind nicht nötig. Zu beachten ist, dass Kinder gerne | + | |
- | liebgewordene kleinere Spielzeuge (Bälle, Püppchen, Spielzeugautos) später in | + | |
- | andere Unterkünfte mitnehmen möchten. Daher ist rechtzeitig für Vorräte und | + | |
- | Nachschub zu sorgen. Größere Spielzeuge (Bobbycars, Roller) können z.B. in | + | |
- | den Bussen nicht mitgenommen werden. Es muss daher von vorneherein unmissverständlich deutlich werden, dass diese nur zum zeitweiligen Gebrauch | + | |
- | bestimmt sind und in der Einrichtung verbleiben müssen. | + | |
- | Ermöglichen des Spielens im Freien, Malen, Gruppenspiele | + | |
- | ggf. Einbezug des JRK | + | |
- | 6.3 Essen (wichtige Eckpunkte) | + | |
- | Ggf. Küchencontainer | + | |
- | Die HACCP-Regeln müssen unbedingt eingehalten werden, insbesondere: | + | |
- | Ausgabe Warmverpflegung | + | |
- | Ausgabe kühlpflichtiger Speisen | + | |
- | Kühltheke mit Spuckschutz | + | |
- | Frühzeitig: | + | |
- | (Stromanschluß!) können in der Regel von den Lieferanten gestellt | + | |
- | Verwendung von Einweggeschirr, | + | |
- | Kaltverpflegung von lokalen Großanbietern beschaffen; Hygiene ist in den | + | |
- | Großgebinden gesichert. | + | |
- | Kein Schneiden von Wurst, etc. in der Einrichtung | + | |
- | Einmalgeschirr verwenden, bis ordnungsgemäßes Spülen (Spülmaschinen mit | + | |
- | Temperaturführung) gesichert ist (Hygiene). | + | |
Keine Ausgabe von Essen durch Bewohner! | Keine Ausgabe von Essen durch Bewohner! | ||
- | Hygieneplan | + | |
- | 6.4 Trinkwasser | + | Für die Einrichtung muss ein Hygieneplan |
- | Solange zu wenig Trinkwasserzapfstellen vorhanden sind: Trinkwasser (Mineralwasser) in Flaschen oder vorzugsweise in Tetrapacks | + | |
- | Herkunftsländern der Flüchtlinge ist mit hohem Anteil an Kohlensäure versetztes Trinkwasser nicht bekannt. Daher sollte vorteilhafterweise kohlensäurefreies | + | ==== 6.4 Trinkwasser |
+ | |||
+ | Die Trinkwasserleitungen((hierzu gehören auch Duschwasserleitungen!)) müssen vor Benutzungsfreigabe muikrobiologisch insbesondere auf Legionellenbefall((Legionellen treten insbesondere dann auf, wenn die Liegenschaften längere Zeit unbenutzt waren und in den Leitungen " | ||
+ | Solange zu wenig Trinkwasserzapfstellen | ||
oder kohlensäurearmes Trinkwasser („stilles Wasser“ oder „medium“) ausgegeben werden. | oder kohlensäurearmes Trinkwasser („stilles Wasser“ oder „medium“) ausgegeben werden. | ||
- | Lunchpakete in Kühlhaus lagern | + | |
- | Trinkwasserversorgungsleitungen durch Fachbetrieb | + | Auch später müssen die Trinkwasserversorgungsleitungen |
- | überwachen lassen, ggf. Installation reparieren. | + | |
- | freigegeben werden (thermische Desinfektion als Legionellenvorsorge3). | + | Soweit die Duschen noch nicht freigegeben sind, müssen ggf. Duschcontainer eingesetzt werden. Dekon V/P-Anlagen des Bevölkerungsschutzes sind keine regulären Duschen und dürfen nicht ohne Freigabe als Duschen eingesetzt |
- | Soweit die Duschen noch nicht freigegeben sind, müssen ggf. Duschcontainer | + | |
- | eingesetzt werden. Dekon V/P-Anlagen des Bevölkerungsschutzes sind keine | + | |
- | regulären Duschen und dürfen nicht ohne Freigabe als Duschen eingesetzt | + | |
werden. | werden. | ||
- | Heizungsanlage vor Inbetriebnahme durch Fachfirma prüfen und ggf. instandsetzen lassen | + | |
- | 6.5 Reinigungsarbeiten | + | Auch die Heizungsanlage |
- | Erstellung eines Reinigungsplans: Sanitäranlagen 2-mal pro Tag reinigen, | + | |
- | und Gemeinschaftsflächen mindestens 1 mal täglich (Fachfirma). Die Unterkunftsräume werden durch die Bewohner selbst gereinigt (Reinigungsgeräte /- | + | ==== 6.5 Reinigungsarbeiten |
- | mittel bereitstellen!) Bei Bewohnerwechsel erfolgt eine Grundreinigung/ | + | |
- | Ggf. Einbindung von Bewohnern in Pflege des Außenbereichs gegen Zahlung | + | Für die gesamte Liegenschaft (auch Außenbereich!) ist ein Reinigungsplan zu erstellen. Hierbei gilt als Mindestforderung: |
- | eines geringen Geldbetrages nach den gesetzlichen Vorschriften. | + | Sanitäranlagen 2-mal pro Tag reinigen, |
- | Händedesinfektionsspender großzügig im Gebäude verteilt | + | Flure und Gemeinschaftsflächen mindestens 1 mal täglich (Fachfirma). |
+ | Die Unterkunftsräume werden durch die Bewohner selbst gereinigt (Reinigungsgeräte /-mittel bereitstellen!) | ||
+ | |||
+ | Ggf. ist die Einbindung von Bewohnern in die Pflege des Außenbereichs gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages nach den gesetzlichen Vorschriften | ||
+ | |||
+ | Händedesinfektionsspender | ||
Das gesamte Gelände und die Gebäude müssen regelmäßig auf Ungezieferbefall überwacht und ggf. die Ungezieferbekämpfung durch eine Fachfirma veranlasst werden. | Das gesamte Gelände und die Gebäude müssen regelmäßig auf Ungezieferbefall überwacht und ggf. die Ungezieferbekämpfung durch eine Fachfirma veranlasst werden. | ||
- | 6.6 Brandschutz | + | |
- | Brandschutzbegehung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle durchführen und erforderliche Maßnahmen sofort | + | ==== 6.6 Brandschutz |
- | Einbau von vernetzten Rauchmeldern im gesamten Bereich der Unterkunft, | + | |
- | Einsatz von Temperaturmeldern (Küche) und Kohlenmonoxidmeldern nach Anweisung der Feuerwehr. | + | Mit der zuständigen Brandschutzdienststelle |
- | 6.7 Transportleistungen | + | Im gesamten Bereich der Unterkunft |
- | Verbindungsaufnahme mit Transportunternehmen, | + | |
- | Für Transporte zu Röntgenuntersuchungen können Busse sinnvoll sein. | + | ==== 6.7 Transportleistungen |
- | Dazu kommen auch Taxiunternehmen oder Transportdienst des DRK für Einzelfahrten zu Ärzten, Krankenhäusern, | + | |
- | Ggf. Kindersitze / Babysitze | + | Um die notwendigen Sammeltransporte zu Ärzten, Behörden usw. sicherstellen zu können, ist die Verbindungsaufnahme mit Transportunternehmen, |
- | 6.8 Medizin | + | Ggf. müssen hierfür |
- | Ziel ist es, den Zugang zu medizinischer Versorgung auf der Ebene üblicher | + | |
- | hausärztlicher Versorgung sicher zu stellen. Rettungsdienstliche Vorkehrungen | + | ==== 6.8 Medizin |
- | sind im Allgemeinen nicht erforderlich. Selbst bei mehreren hundert Menschen | + | |
- | in der Unterkunft handelt es sich schließlich um nicht mehr als die Bevölkerungszahl einer Wohnstraße oder eines Wohnviertels. | + | Ziel ist es, den Zugang zu medizinischer Versorgung auf der Ebene üblicher hausärztlicher Versorgung sicher zu stellen. Rettungsdienstliche Vorkehrungen sind im Allgemeinen nicht erforderlich. Selbst bei mehreren hundert Menschen in der Unterkunft handelt es sich schließlich um nicht mehr als die Bevölkerungszahl einer Wohnstraße oder eines Wohnviertels. |
- | Keine Medikation durch Nichtärzte! | + | |
- | Ansprechen von Hausärzten zu Tätigkeit in / mit der Unterkunft | + | Eine Medikation durch Nichtärzte |
- | Patientenakten den Patienten oder deren Begleitpersonen mitgeben. | + | |
- | Ein Hindernis abrechnungstechnischer Art ist, dass die Behandlungsscheine | + | In der Sanitätsstation geführte |
- | nicht KV-kompatibel sind. | + | |
- | Bei den Asylbewerbern in kommunalen Einrichtungen gibt es Abrechnungsscheine, | + | Ein Hindernis abrechnungstechnischer Art ist, dass die Behandlungsscheine |
- | „Kassennummer“ für den Kostenträger und ein Aktenzeichen, | + | |
- | die KV zur Abrechnung senden. | + | Bei den Asylbewerbern in kommunalen Einrichtungen gibt es Abrechnungsscheine, |
- | Bei Flüchtlingen in den Landeseinrichtungen muss für jeden Behandlungsfall | + | |
- | eine Rechnung geschrieben werden. | + | Nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz dürfen |
- | Nach §4 Asylbewerberleistungsgesetz dürfen nur akute Erkrankungen und | + | Abrechnungstechnisch |
- | Schmerzzustände behandelt werden. Abklärung chronischer Erkrankungen oder von Altverletzungen sind nur im Rahmen akuter Verschlechterung möglich. | + | Ein Problem sind auch die Rezepte: Kassenrezepte für Medikamente sind kein Problem (gebührenfrei), |
- | Abrechnungstechnisch | + | nicht verordnet werden (zum Glück gelten |
- | Ein Problem sind auch die Rezepte: Kassenrezepte für Medikamente sind kein | + | |
- | Problem (gebührenfrei), | + | Ggf. ist eine Verbindungsaufnahme mit der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung |
- | können sich die Asylbewerber (die ja zunächst noch kein Taschengeld haben) | + | |
- | nicht leisten. Hilfsmittel (z.B. Aircast-Schiene, | + | Gei ggf. notwendigen Impfaktionen kann - ggf. in Absprache mit der Bezirksregierung |
- | nicht verordnet werden (zum Glück gelten die BZ-Teststreifen nicht als Hilfsmittel). | + | |
- | Ggf. ist eine Verbindungsaufnahme mit der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung notwendig. | + | Für Schwangere und Wöchnerinnen ist das Ansprechen |
- | wollen sie die Patienten mit Rücksicht auf die eigenen Patienten auch nicht so | + | |
- | gerne. Wegen des Ärztemangels, | + | In Absprache und ggf. mit organisatorischer Unterstützung durch Bezirksregierung |
- | Medikamentierung und den ggf. notwendigen Hilfsmitteln. | + | |
- | Ggf. in Absprache mit der Bezirksregierung Anwerben von Impfärzten / Medizinischen Fachangestellten und organisatorische Unterstützung der Arbeit. | + | |
- | Ansprechen Frauenärzten | + | |
- | Ansprechen von Apotheken | + | |
- | In Absprache und ggf. mit organisatorischer Unterstützung durch Bezirksregierung | + | |
- | Eingangsscreening / Untersuchung | + | ==== 6.9 Fremdsprachliche Verständigung ==== |
- | Röntgenuntersuchung | + | |
- | Impfungen | + | Der Verständigung mit den in der Notunterkunft untergebrachten Personen kommt hohe Bedeutung zu. Neben dem Einsatz von Hinweisschildern mit international gebräuchlichen Piktogrammen ist der Einsatz von Sprachmittlern ("Dolmetscher") unabdingbar. |
- | Temperaturmessungen | + | |
- | 6.9 Dolmetscher | + | Der Kontakt zu Dolmetschern |
- | Kontakt zu Dolmetschern | + | |
- | Soziale Angebote prüfen (insbesondere über die Wohlfahrts- und Sozialarbeit | + | Dolmetscher haben den längsten und persönlichsten Kontakt zur Zielgruppe und kulturelles Verständnis. \\ Aber beachten: ggf Klientelwirtschaft, |
- | des DRK, die über entsprechende Kontakte verfügt) | + | „Geschäfte“ |
- | Dolmetscher haben den längsten und persönlichsten Kontakt zur Zielgruppe | + | |
- | und kulturellesVerständnis. Aber beachten: ggf Klientelwirtschaft, | + | ===== 7 Mögliche Problemfelder ===== |
- | /Ausgrenzen anderer Gruppen aus anderen ethnischen oder Sprachbereichen, | + | |
- | „Geschäfte“. | + | ==== 7.1 Flüchtlinge |
- | 6.10 Flüchtlinge | + | |
- | Eskalation zwischen Ethnien, Religionen, Kulturen besonders wenn in Ursprungsländern | + | **Problem: |
- | Suchen und Einteilen von Ansprechpartnern (Häuser) aus den Betreuten | + | Eskalation zwischen Ethnien, Religionen, Kulturen, besonders wenn diese in Herkunftsländern |
- | Wohnungs/ | + | |
- | Betreuung, Verfügungstellung Unterkunft, Pflegebetten (Schwangere) | + | **Abhilfe: |
- | Sozialarbeit | + | * Suchen und Einteilen von Ansprechpartnern (Häuser) aus den Betreuten |
- | 6.11 Einsatzkräfte | + | |
- | Prä-Panik (Tbc, Varicellen, Hepatitis, etc.) verstärkt durch „Ausland“, | + | |
- | Verschiedene Essengewohnheiten für Einsatzkräfte und Köche theoretisch bekannt, jedoch oft keine praktischen Lösungen umsetzbar vorhanden | + | * Eingehen auf die besonderen Bedürfnisse von |
- | Handy bei Flüchtlingen erweckt den Eindruck = „Reich = bedarf unserer Hilfe | + | * Frauen |
- | nicht“ | + | * Kinder |
+ | * Traumatisierte | ||
+ | * Einbezug der Flüchtlinge in das tägliche Unterkunftsleben | ||
+ | * Empathie, „ein Herz zeigen“ | ||
+ | * Kennzeichnung von für das DRK tätigen Zivilpersonen (Überwurfweste) zur Schffung von Identifikation | ||
+ | |||
+ | ==== 7.2 Einsatzkräfte | ||
+ | |||
+ | **Problem: | ||
+ | Prä-Panik (Tbc, Varicellen, Hepatitis, etc.) verstärkt durch „Ausland“, | ||
+ | Verschiedene Essengewohnheiten für Einsatzkräfte und Köche theoretisch bekannt, jedoch oft keine praktischen Lösungen umsetzbar vorhanden | ||
+ | Handy bei Flüchtlingen erweckt den Eindruck = „Reich = bedarf unserer Hilfe nicht“ | ||
+ | |||
+ | **Abhilfe: | ||
Erforderlich sind im Vorfeld und in der Einsatzeinweisung: | Erforderlich sind im Vorfeld und in der Einsatzeinweisung: | ||
- | Eingehen auf rechtliche Flüchtlingsproblematik der Flüchtlinge | + | * Eingehen auf rechtliche Flüchtlingsproblematik der Flüchtlinge |
- | ungewohnte Aufträge (Koffer bewachen) sollten hinsichtlich Wichtigkeit, | + | |
- | Wertschätzung kommuniziert werden. | + | |
- | Maßnahmen gegen Lagerkoller / Angst vor „Eingesperrtsein“ | + | |
- | Erfordernis der Vermittlung des Einsatzauftrages an Einsatzkräfte unter | + | |
- | Berücksichtigung der Rot-Kreuz-Grundsätze. | + | |
- | Monitoring Sicherheit | + | ==== 7.3 Aktivierung des Komplexen Hilfeleistungssystems des DRK (Beispiele) ==== |
- | Frauen | + | |
- | Kinder | + | |
- | Traumatisierte | + | |
- | Einbezug Flüchtlinge | + | |
- | Empathie, „ein Herz zeigen“ | + | |
- | Kennzeichnung von für das DRK tätigen Zivilpersonen | + | |
- | 6.12 Komplexes Hilfeleistungssystem | + | |
- | Einsatz JRK (niederschwellige Betreuung von Kinder) | + | |
- | Kleiderkammern | + | ==== 7.4 Verwaltungsanforderungen beim Übergang ins Hauptamt |
- | Migrationsberatung / | + | |
- | Suchdienst | + | |
- | Interkulturelle Kompetenz aufbaufähig vorhanden | + | |
- | Versorgung mit Dingen des alltäglichen Bedarfs | + | |
- | 6.13 Übergang ins Hauptamt | + | |
- | Dokumentation aller Maßnahmen und Entscheidungen | + | |
- | Belegsammlung / Kassenbuch | + | ==== 7.5 Familienzusammenführung |
- | Für die Übergabe an Nachfolger ausreichend Zeit einplanen – die Übergabe einer eingespielten Einrichtung kann mehrere Tage dauern, da ja parallel auch | + | |
- | weiterhin der Regelbetrieb zu bewältigen ist. | + | Die Zusammenführung von durch Kriege, Konflikte oder Naturkatastrophen im Ausland getrennten Familien ist gesetzliche Aufgabe des DRK-Suchdienstes (Suchdienst-Beratungsstellen). Bei Bedarf ist daher die für die jeweilige Örtlichkeit zuständige Suchdienst-Beratungsstelle zu kontaktieren, |
- | 6.14 Familienzusammenführung | + | |
- | Die Zusammenführung von durch Kriege, Konflikte oder Naturkatastrophen im | + | |
- | Ausland getrennten Familien ist gesetzliche Aufgabe des DRK-Suchdienstes | + | |
- | (Suchdienst-Beratungsstellen). Bei Bedarf ist daher die für die jeweilige Örtlichkeit zuständige Suchdienst-Beratungsstelle zu kontaktieren, | + | |
Aktuelle Hinweise der Suchdienst-Leitstelle stehen jeweils auf dem zentralen | Aktuelle Hinweise der Suchdienst-Leitstelle stehen jeweils auf dem zentralen | ||
- | Datenspeicher des Landesverbandes | + | Datenspeicher des Landesverbandes zur Verfügung. |
- | 6.15 Stichwortliste von möglichen nicht zugeordneten Maßnahmen / | + | |
- | Problemen: | + | ==== 7.6 Stichwortliste von möglichen nicht zugeordneten Maßnahmen / Problemen |
- | Begrüßungsschreiben (Deutsch, Englisch, Französisch, | + | |
- | der Ankunft neuer Bewohner. | + | * Begrüßungsschreiben (Deutsch, Englisch, Französisch, |
- | Unterkunftsordnung erstellen | + | |
- | Schilder in Deutsch, Englisch, Französisch, | + | |
- | Ausweis für Bewohner: | + | |
- | durch die Suchdienst-Software | + | |
- | Risiken: | + | ==== 7.7 Zu bewältigende Herausforderungen ==== |
- | zeitkritische, | + | |
- | kein einfaches Zeltlager oder ein BTP-500, sondern eine Gemeinschaftsunterkunft mit Sonderfunktionen nach deutschen Recht!) | + | |
- | hohe Motivationslage | + | |
- | hohe Arbeitsintensität | + | |
- | Notwendigkeit, | + | |
- | ungewohnte Situation | + | |
- | hoher Kommunikationsbedarf | + | |
- | Internetkommunikation (= verdeckte Belastung | Emails um 3:00!). Auch | + | |
- | für Leitungskräfte ist es eine Forderung der Mentalhygiene, | + | |
- | einzuhalten! | + | |
- | Die Anforderungen an Führungskräfte im Komplexen Hilfeleistungssystem setzen eine hohe Managementkompetenz insbesondere in zeitkritischen, | + | ==== 7.8 Maßnahmen, die im Einsatz |
- | etwas ganz anderes, was zunächst eine geistige Einstellung auf die ungewohnte Situation mit sich bringt! | + | |
- | Maßnahmen die im Einsatz in Frage kommen: | + | |
- | Schichten begrenzen auf 8 Stunden (Dreischichtmodell, | + | |
- | nach der Schicht Entlassung nach Hause | + | |
- | Das gilt gerade auch für Führungs- und Leitungskräfte | + | |
- | Monitoring durch Leitungskräfte, | + | |
- | Aufgabenspektrum) | + | |
- | Monitoring der Einsatzleitungen durch RK-Arzt / Leitungsebene | + | * Sofort- und Blitzmeldungen gehören zur Ausnahme, sonst liegt ein schwerer Fehler vor. Das heißt: ruhig - nicht ständig alarmmäßig „auf der Flucht“ – arbeiten. Bewusst zum Abschalten auffordern. |
- | Einbezug der Internetkommunikation / Telefone in Kalkulation der Arbeitsbelastung. | + | |
- | Planung und striktes Einhalten von Pausen (wie beruflich vorgeschrieben! Kommunikation auch auf Null setzen) | + | |
- | Blitzmeldungen gehören zur Ausnahme, sonst liegt ein schwerer Fehler | + | |
- | vor. Das heißt: ruhig - nicht ständig alarmmäßig „auf der Flucht“ – arbeiten. Bewusst zum Abschalten auffordern. | + | |
- | Regeldienst mit gleichmäßiger Arbeitsbelastung herstellen. Bewusst | + | ==== 7.9 Maßnahmen außerhalb der Einsatzsituation |
- | Überlastungen abblocken („ungeplante Flüchtlingsankunft um 23:00“) | + | |
- | der Einsatzleiter ist auch nur 8 Stunden im Dienst. In seiner Ruhezeit tritt | + | |
- | sein Vertreter nur selten an ihn heran. | + | |
- | Stabsmäßige Führung ist unabdingbar! (kooperativer, | + | |
- | delegierender Führungsstil) | + | |
- | Maßnahmen außerhalb der Einsatzsituation | + | |
- | Vorplanung von " | + | |
- | Mentales Üben von Standardsituationen | + | |
- | Schulung Arbeitsorganisation, | + | |
- | Verbreiterung / Auswahl / Schulung der Führung mit multiprofessionellen | + | |
- | Anforderungen | + | |