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betrdi:ell-flue [2017/05/09 20:01] brodesser |
betrdi:ell-flue [2017/05/09 20:18] brodesser [4.2 Sanitätsstation] |
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===== 4 Personalansatz ===== | ===== 4 Personalansatz ===== | ||
- | Der Betrieb von Notunterkünften ist - spätestens nach erfolgtem Aufbau - nicht | + | ==== 4.1 Kräftebemessung ==== |
- | identisch mit dem Betrieb von z.B. " | + | Der Betrieb von Notunterkünften ist - spätestens nach erfolgtem Aufbau - nicht identisch mit dem Betrieb von z.B. " |
- | sonst im Betreuungsplatz üblichen Ansätzen reduziert werden. | + | In den Tagschichten, in denen Anreise und Abreise von Flüchtlingen sowie die Verpflegungsausgabe, |
- | einen Drei-Schicht-Betrieb | + | Sinnvoll ist es, für die Anreisen und Aufnahme neu ankommender Flüchtlinge jeweils aus der Alarmierung heraus kurzfristig auf Kräfte für die Registrierung und Einweisung zurückgreifen zu können. Für die soziale Betreuung empfiehlt es sich, Verbindung mit den örtlich zuständigen Migrationsfachdiensten aufzunehmen, |
- | Spätschicht) sowie einer Nachtschicht besteht. | + | unterstützen. |
- | In den TAGSCHICHTEN, in denen Anreise und Abreise von Flüchtlingen sowie | + | Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit, auch für Menschen aus anderen Kultur- und Sprachregieonen sollten darüber hinaus |
- | die Verpflegungsausgabe, | + | |
- | und medizinische Regelversorgung anfällt, ist eine Personalstärke von ca. 1:20 | + | ==== 4.2 Sanitätsstation ==== |
- | (1 Einsatzkraft auf 20 Bewohner) in der Betreuung üblicherweise ausreichend; | + | In der **Tagschicht** |
- | hinzu kommen die Kräfte für die Vorbereitung und Ausgabe der Verpflegung | + | Für die Versorgung mit durch die Ärzte im Rahmen der Sprechstunden etc. verordneten Medikamenten |
- | (Frühstück, | + | |
- | und Ausgabe der Verpflegung sollte dabei frühestmöglich auf spezielle | + | Für die **Nachtschichten** ((Ergebnis der Besprechung der BezReg ARNSBERG mit den Betreuungsverbänden vom |
- | die Registrierung und Einweisung zurückgreifen zu können. Für die soziale Betreuung empfiehlt es sich, Verbindung mit den örtlich zuständigen Migrationsfachdiensten aufzunehmen, | + | 11.09.2015)) ist bei Einrichtungen einer Größe bis zu 300 Bewohnern ein Präsenzdienst von drei Einsatzkräften für Anfragen durch die Bewohner sowie medizinische Notfälle einzuplanen. Bei Einrichtungen zwischen 300 und 600 Bewohnern liegt die Anzahl bei 4 Kräften, für 600 bis 700 Bewohner bei 5 Kräften |
- | sollten, Dolmetscher zu vermitteln, die die Kommunikation mit den Flüchtlingen | + | |
- | unterstützen. Hinweisschilder | + | Die Abrechnung aller genannten medizinischen Leistungen erfolgt im Rahmen des sog. " |
- | Vorlagen zur Verfügung; der Zugang kann – z.B. telefonisch - bei der Einsatzzentrale Landesverband angefordert werden. | + | |
- | In der TAGSCHICHT | + | ==== 4.3 Überführung in den hauptamtlichen Regelbetrieb ==== |
- | zwei Einsatzkräften besetzt sein, um alltägliche Notfälle sowohl bei Einsatzkräften als auch Bewohnern im Sinne der Ersten Hilfe abdecken zu können. | + | |
- | über hinaus ist die Erreichbarkeit des Rettungsdienstes sicherzustellen. Außerdem sollte in Zusammenarbeit mit dem Kreisverbandsarzt und ggf. dem Gesundheitsamt eine tägliche ärztliche Sprechstunde (Aufgabe niedergelassener | + | |
- | Ärzte und der kassenärztlichen Vereinigung) organisiert werden. Für außerhalb | + | |
- | der ärztlichen Sprechstunden in der Einrichtung auftretende alltägliche medizinische Versorgungsfälle, | + | |
- | mit der zuständigen Notfallpraxis des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes. | + | |
- | Für die Versorgung mit durch die Ärzte im Rahmen der Sprechstunden etc. ver-ordneter Medikamente | + | |
- | Die Abrechnung aller genannten medizinischen Leistungen erfolgt im Rahmen | + | |
- | des sog. " | + | |
- | Behandlungsscheine bei der zuständigen Behörde anfordern und vorrätig haben. Sollte die zuständige Behörde darüber hinaus gehende medizinische Leistungen anfordern (z.B. Unterstützung bei Erstuntersuchungen nach dem Infektionsschutzgesetz IfSG oder bei Röntgenuntersuchungen), ist dies gesondert zu | + | |
- | vereinbaren. | + | |
- | Für die NACHTSCHICHTEN1 | + | |
- | 300 und 600 Bewohnern liegt die Anzahl bei 4 Betreuungskräften, für 600 bis | + | |
- | 700 Bewohner bei 5 Betreuungskräften | + | |
- | Betreuungskräften. Für größere Einrichtungen mit einer Bewohnerzahl über | + | |
- | 1.000 Personen wird die Anzahl der Betreuungskräfte | + | |
- | Absprache mit der Bezirksregierung | + | |
- | Nachtdienst muss über die erforderlichen Kommunikationsverbindungen | + | |
- | gen, um im Bedarfsfall eine Verstärkung des Dienstes - etwa für unangekündigte Zuweisungen von Flüchtlingen zu ungewöhnlichen Zeiten oder andere eintretende Sondersituationen - anfordern zu können. | + | |
Der Einsatz ehrenamtlicher Kräfte wird sich bevorzugt auf die Phase der Einrichtung, | Der Einsatz ehrenamtlicher Kräfte wird sich bevorzugt auf die Phase der Einrichtung, | ||
gibt der jeweiligen Rotkreuzgliederung die Zeit, hauptberufliches Personal zu | gibt der jeweiligen Rotkreuzgliederung die Zeit, hauptberufliches Personal zu |