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betrdi:ell-flue

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betrdi:ell-flue [2017/05/09 20:01]
brodesser
betrdi:ell-flue [2017/05/09 20:21]
brodesser [5 Spendenmanagement]
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 ===== 4 Personalansatz ===== ===== 4 Personalansatz =====
  
-Der Betrieb von Notunterkünften ist - spätestens nach erfolgtem Aufbau - nicht +==== 4.1 Kräftebemessung ==== 
-identisch mit dem Betrieb von z.B. "Betreuungsplätzen 500". Der Personalansatz kann daher - nach Aufbau und Erstbelegung - deutlich gegenüber den +Der Betrieb von Notunterkünften ist - spätestens nach erfolgtem Aufbau - nicht identisch mit dem Betrieb von z.B. "Betreuungsplätzen 500". Der Personalansatz kann daher - nach Aufbau und Erstbelegung - deutlich gegenüber den sonst im Betreuungsplatz üblichen Ansätzen reduziert werden. Zu empfehlen ist hier ein Drei-Schicht-Betrieb, der aus zwei Tagschichten (Früh- und Spätschicht) sowie einer Nachtschicht besteht. \\  
-sonst im Betreuungsplatz üblichen Ansätzen reduziert werden. Sie sollten hier +In den Tagschichten, in denen Anreise und Abreise von Flüchtlingen sowie die Verpflegungsausgabe, Ausgabe von Gegenständen des täglichen Bedarfs und medizinische Regelversorgung anfällt, ist eine Personalstärke von ca. 1:20 (1 Einsatzkraft auf 20 Bewohner) in der Betreuung üblicherweise ausreichend; hinzu kommen die Kräfte für die Vorbereitung und Ausgabe der Verpflegung (Frühstück, warmes Mittagessen und Abendessen). Bezüglich der Zubereitung und Ausgabe der Verpflegung sollte dabei frühestmöglich auf spezialisierte Cateringbetriebe oder auf Kücheneinrichtungen aus dem verbandlichen Bereich zugegriffen werden, so dass der Kräfteansatz für die Zubereitung von Verpflegung reduziert werden kann \\  
-einen Drei-Schicht-Betrieb empfehlen, der aus zwei Tagschichten (Früh- und +Sinnvoll ist es, für die Anreisen und Aufnahme neu ankommender Flüchtlinge jeweils aus der Alarmierung heraus kurzfristig auf Kräfte für die Registrierung und Einweisung zurückgreifen zu können. Für die soziale Betreuung empfiehlt es sich, Verbindung mit den örtlich zuständigen Migrationsfachdiensten aufzunehmen, die insbesondere regelmäßig auch in der Lage sein sollten, Dolmetscher zu vermitteln, die die Kommunikation mit den Flüchtlingen 
-Spätschicht) sowie einer Nachtschicht besteht. +unterstützen. \\  
-In den TAGSCHICHTEN, in denen Anreise und Abreise von Flüchtlingen sowie +Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit, auch für Menschen aus anderen Kultur- und Sprachregieonen sollten darüber hinaus Hinweisschilder mehrsprachig ausgeführt und mit allgemein üblichen Piktogrammen versehen werden. Auf einem zentralen Datenspeicher des Landesverbandes stehen hierfür eine Vielzahl von Mustern und Vorlagen zur Verfügung. 
-die Verpflegungsausgabe, Ausgabe von Gegenständen des täglichen Bedarfs + 
-und medizinische Regelversorgung anfällt, ist eine Personalstärke von ca. 1:20 +==== 4.2 Sanitätsstation ==== 
-(1 Einsatzkraft auf 20 Bewohner) in der Betreuung üblicherweise ausreichend; +In der **Tagschicht** sollte eine Sanitätsstation durchgehend mit mindestens zwei Einsatzkräften besetzt sein, um alltägliche Notfälle sowohl bei Einsatzkräften als auch Bewohnern im Sinne der Ersten Hilfe abdecken zu können. Darüber hinaus ist die Erreichbarkeit des Rettungsdienstes sicherzustellen. Außerdem sollte in Zusammenarbeit mit dem Kreisverbandsarzt und ggf. dem Gesundheitsamt eine **tägliche ärztliche Sprechstunde** (Aufgabe niedergelassener Ärzte und der kassenärztlichen Vereinigung) organisiert werden. Für außerhalb der ärztlichen Sprechstunden in der Einrichtung auftretende alltägliche medizinische Versorgungsfälle, die keine Notfälle i.S.d. Rettungsdienstes sind, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren niedergelassenen Ärzten und/oder für die sprechstundenfreien Zeiten die Absprache mit der zuständigen Notfallpraxis des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes. \\  
-hinzu kommen die Kräfte für die Vorbereitung und Ausgabe der Verpflegung +Für die Versorgung mit durch die Ärzte im Rahmen der Sprechstunden etc. verordneten Medikamenten ist die Absprache mit einer örtlichen Apotheke sinnvoll. \\  
-(Frühstück, warmes Mittagessen und Abendessen). Bezüglich der Zubereitung +  
-und Ausgabe der Verpflegung sollte dabei frühestmöglich auf spezielle Cateringbetriebe oder auf Kücheneinrichtungen aus dem verbandlichen Bereich zugegriffen werden. Sinnvoll ist es, für die Anreisen und Aufnahme neu ankommender Flüchtlinge jeweils aus der Alarmierung heraus kurzfristig auf Kräfte für +Für die **Nachtschichten** ((Ergebnis der Besprechung der BezReg ARNSBERG mit den Betreuungsverbänden vom 
-die Registrierung und Einweisung zurückgreifen zu können. Für die soziale Betreuung empfiehlt es sich, Verbindung mit den örtlich zuständigen Migrationsfachdiensten aufzunehmen, die insbesondere regelmäßig auch in der Lage sein +11.09.2015)) ist bei Einrichtungen einer Größe bis zu 300 Bewohnern ein Präsenzdienst von drei Einsatzkräften für Anfragen durch die Bewohner sowie medizinische Notfälle einzuplanen. Bei Einrichtungen zwischen 300 und 600 Bewohnern liegt die Anzahl bei 4 Kräften, für 600 bis 700 Bewohner bei 5 Kräften und bei 700 bis 1.000 Bewohnern bei 6 Kräften. Für größere Einrichtungen mit einer Bewohnerzahl über 1.000 Personen wird die Anzahl der Kräfte für den Nachtdienst in Absprache mit der zuständigen Bezirksregierung individuell festgelegt. Vorzugsweise sind hierfür Kräfte einzuplanen, die sowohl über eine sanitätsdienstliche Ausbildung verfügen als auch betreuerische Kenntnisse haben. \\ Dieser Nachtdienst muss über die erforderlichen Kommunikationsverbindungen verfügen, um im Bedarfsfall eine Verstärkung des Dienstes - etwa für unangekündigte Zuweisungen von Flüchtlingen zu ungewöhnlichen Zeiten oder andere eintretende Sondersituationen - anfordern zu können.  
-sollten, Dolmetscher zu vermitteln, die die Kommunikation mit den Flüchtlingen + 
-unterstützen. Hinweisschilder sollten mehrsprachig ausgeführt und mit allgemein üblichen Piktogrammen versehen werden. Auf einem zentralen Datenspeicher des Landesverbandes stehen hierfür eine Vielzahl von Mustern und +Die Abrechnung aller genannten medizinischen Leistungen erfolgt im Rahmen des sog. "Behandlungsscheinverfahrens" durch die zuständige Behörde. Die Einrichtungsleitung sollte daher für die Verwendung durch die Ärzte entsprechend Behandlungsscheine bei der zuständigen Behörde anfordern und vorrätig haben. Sollte die zuständige Behörde über die vorstehenden Maßnahmen hinausgehende medizinische Leistungen anfordern (z.B. Unterstützung bei Erstuntersuchungen nach dem Infektionsschutzgesetz IfSG oder bei Röntgenuntersuchungen), ist dies gesondert zu vereinbaren. \\ 
-Vorlagen zur Verfügung; der Zugang kann – z.B. telefonisch - bei der Einsatzzentrale Landesverband angefordert werden+ 
-In der TAGSCHICHT sollte eine Sanitätsstation durchgehend mit mindestens +==== 4.3 Überführung in den hauptamtlichen Regelbetrieb ==== 
-zwei Einsatzkräften besetzt sein, um alltägliche Notfälle sowohl bei Einsatzkräften als auch Bewohnern im Sinne der Ersten Hilfe abdecken zu können. Dar- + 
-über hinaus ist die Erreichbarkeit des Rettungsdienstes sicherzustellen. Außerdem sollte in Zusammenarbeit mit dem Kreisverbandsarzt und ggf. dem Gesundheitsamt eine tägliche ärztliche Sprechstunde (Aufgabe niedergelassener +Der Primäreinsatz ehrenamtlicher Kräfte wird sich bevorzugt auf die Phase der Einrichtung, der Erstaufnahme sowie der ersten Betriebstagen erstrecken. Dies gibt der jeweiligen Rotkreuzgliederung die Zeit, hauptberufliches Personal zu gewinnen und in die Arbeit einzuführen. Anzustreben ist, nach ca. 10 Tagen den Betrieb gleitend aus dem Ehrenamt in das Hauptamt zu überführen, so dass nach ca. zwei Wochen ein voller hauptamtlicher Betrieb möglich wird. Der Einsatz des Ehrenamtes sollte sich ab diesem Zeitpunkt auf punktuelle Unterstützung und ggf. Sonderaktionen beschränken. 
-Ärzte und der kassenärztlichen Vereinigung) organisiert werden. Für außerhalb + 
-der ärztlichen Sprechstunden in der Einrichtung auftretende alltägliche medizinische Versorgungsfälle, die keine Notfälle i.S.d. Rettungsdienstes sind, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren niedergelassenen Ärzten und/oder für die sprechstundenfreien Zeiten die Schaffung von Absprachen +Die Unterstützung durch weitere freie Mitarbeiter/innen der Rotkreuzgemeinschaften („TEAM WESTFALEN“) und auch weiterer Kräfte aus der Bevölkerung kann eine wesentliche Entlastung des Ehren- und Hauptamtes sein. Diese Kräfte können bei vielen Aufgaben hilfreich eingesetzt werden und insbesondere ergänzende („komplementäre“) Leistungen erbringen, die sonst nicht angeboten werden könnten. Diese Kräfte bedürfen jedoch der Anleitung; der Einsatz eines Koordinators für die Freiwilligenarbeit ist daher sinnvoll und erforderlich, um die eingesetzten regulären Kräfte nicht zusätzlich durch diese Aufgabe zu binden. Zu beachten ist, dass alle diese Kräfte sich aus Gründen des Versicherungsschutzes mit Name, Vorname, Wohnort und Geburtsdatum registrieren lassen und dann, wenn sie in unmittelbarem Kontakt mit den Bewohnern – insbesondere Kindern und Jugendlichen – eingesetzt werden sollen, ebenso wie die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Einsatzkräfte aus den Rotkreuzgemeinschaften das sog. „Erweiterte Führungszeugnis“ vorlegen müssen. 
-mit der zuständigen Notfallpraxis des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes. + 
-Für die Versorgung mit durch die Ärzte im Rahmen der Sprechstunden etc. ver-ordneter Medikamente ist die Absprache mit einer örtlichen Apotheke sinnvoll. +===== 5 Spendenmanagement ===== 
-Die Abrechnung aller genannten medizinischen Leistungen erfolgt im Rahmen + 
-des sog. "Behandlungsscheins" durch die zuständige Behörde (s.u.). Die Einrichtungsleitung sollte daher durch die Benutzung durch die Ärzte entsprechend +Eine vielfach geäußerte Frage betrifft das Management von Sachspenden aus der Bevölkerung (z.B. Kleiderspenden, Gegenstände des täglichen Bedarfs wie Kinderwagen oder Kinderspielzeug). Die Erfahrung zeigt, dass die Einrichtung eines eigenen Spendenmanagementsystems in den Notunterkünften zu viele Kräfte bindet und auch zu einem "Run" auf Spendengüter, Kleidung etc. führen kann. Sachspenden sollten daher besser in die üblichen Spendenstrukturen wie Kleiderkammern etc. einfließen und dann gezielt benötigte Hilfsmittel dort abgerufen werden. Damit ist einerseits sichergestellt, dass keine Überlastung der Notunterkunft durch Maßnahmen des Sachspendenmanagements stattfindet und andererseits auch Spendengüter, die nicht unmittelbar in der Notunterkunft benötigt werden, für eine sachgerechte Verwendung bei anderen hilfebedürftigen Menschen zur Verfügung stehen. Dies dürfte auch im wohlverstandenen Interesse der Spender sein. \\ Insbesondere bei dieser Aufgabe ist eine Einbindung von Kräften des TEAM WESTFALEN und von anderen ungebundenen Kräften sehr sinnvoll möglich. 
-Behandlungsscheine bei der zuständigen Behörde anfordern und vorrätig habenSollte die zuständige Behörde darüber hinaus gehende medizinische Leistungen anfordern (z.B. Unterstützung bei Erstuntersuchungen nach dem Infektionsschutzgesetz IfSG oder bei Röntgenuntersuchungen), ist dies gesondert zu + 
-vereinbaren. +===== 6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik ===== 
-Für die NACHTSCHICHTEN1 ist bei Einrichtungen einer Größe bis zu 300 Bewohnern ein Präsenzdienst von drei Einsatzkräften für Anfragen durch die Bewohner sowie medizinische Notfälle einzuplanen. Bei Einrichtungen zwischen +
-300 und 600 Bewohnern liegt die Anzahl bei 4 Betreuungskräften, für 600 bis +
-700 Bewohner bei 5 Betreuungskräften und bei 700 bis 1.000 Bewohnern bei 6 +
-Betreuungskräften. Für größere Einrichtungen mit einer Bewohnerzahl über +
-1.000 Personen wird die Anzahl der Betreuungskräfte für den Nachtdienst in +
-Absprache mit der Bezirksregierung Arnsberg individuell festgelegt. Dieser +
-Nachtdienst muss über die erforderlichen Kommunikationsverbindungen verfü- +
-gen, um im Bedarfsfall eine Verstärkung des Dienstes - etwa für unangekündigte Zuweisungen von Flüchtlingen zu ungewöhnlichen Zeiten oder andere eintretende Sondersituationen - anfordern zu können. +
-Der Einsatz ehrenamtlicher Kräfte wird sich bevorzugt auf die Phase der Einrichtung, der Erstaufnahme sowie der ersten Betriebstagen erstrecken. Dies +
-gibt der jeweiligen Rotkreuzgliederung die Zeit, hauptberufliches Personal zu +
-gewinnen und in die Arbeit einzuführen. Anzustreben ist, nach ca. 10 Tagen +
-den Betrieb gleitend aus dem Ehrenamt in das Hauptamt zu überführen, so +
-dass nach ca. zwei Wochen ein voller hauptamtlicher Betrieb möglich wird. Der +
-Einsatz des Ehrenamtes sollte sich ab diesem Zeitpunkt auf punktuelle Unterstützung und ggf. Sonderaktionen beschränken. +
-Die Unterstützung durch weitere freie Mitarbeiter/innen der Rotkreuzgemeinschaften („TEAM WESTFALEN“) und auch weiterer Kräfte aus der Bevölkerung +
-kann eine wesentliche Entlastung des Ehren- und Hauptamtes sein. Diese Kräfte können bei vielen Aufgaben hilfreich eingesetzt werden und insbesondere +
-ergänzende („komplementäre“) Leistungen erbringen, die sonst nicht angeboten +
-werden könnten. Diese Kräfte bedürfen jedoch der Anleitung; der Einsatz eines +
-Koordinators für die Freiwilligenarbeit ist daher sinnvoll und erforderlich, um die +
-eingesetzten Leitungskräfte nicht zusätzlich durch diese Aufgabe zu binden. Zu +
-beachten ist, dass alle diese Kräfte sich aus Gründen des Versicherungsschutzes mit Name, Vorname, Wohnort und Geburtsdatum registrieren lassen und +
-dann, wenn sie in unmittelbarem Kontakt mit den Bewohnern – insbesondere +
-Kindern und Jugendlichen – eingesetzt werden sollen, ebenso wie die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Einsatzkräfte aus den Rotkreuzgemeinschaften das sog. „Erweiterte Führungszeugnis“ vorlegen müssen. +
-5 Spendenmanagement +
-Eine vielfach geäußerte Frage betrifft das Management von Sachspenden aus +
-der Bevölkerung (z.B. Kleiderspenden, Gegenstände des täglichen Bedarfs wie +
-Kinderwagen oder Kinderspielzeug). Die Erfahrung zeigt, dass die Einrichtung +
-eines eigenen Spendenmanagementsystems in den Notunterkünften zu viele +
-Kräfte bindet und auch zu einem "Run" auf Spendengüter, Kleidung etc. führen +
-kann. Sachspenden sollten daher besser in die üblichen Spendenstrukturen wie +
-Kleiderkammern etc. einfließen und dann gezielt benötigte Hilfsmittel dort abgerufen werden. Damit ist einerseits sichergestellt, dass keine Überlastung der +
-Notunterkunft durch Maßnahmen des Sachspendenmanagements stattfindet +
-und andererseits auch Spendengüter, die nicht unmittelbar in der Notunterkunft +
-benötigt werden, für eine sachgerechte Verwendung bei anderen hilfebedürftigen Menschen zur Verfügung stehen. Dies dürfte auch im wohlverstandenen Interesse der Spender sein. +
-Insbesondere bei dieser Aufgabe ist eine Einbindung von Kräften des TEAM +
-WESTFALEN und von anderen ungebundenen Kräften sehr sinnvoll möglich. +
-6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik+
 6.1 Wachdienst („Security“) 6.1 Wachdienst („Security“)
 Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat ansonsten lediglich die Jedermannrechte2. Die Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat ansonsten lediglich die Jedermannrechte2. Die
betrdi/ell-flue.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/11 12:55 von brodesser