Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.
Beide Seiten, vorherige Überarbeitung Vorherige Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorherige Überarbeitung Nächste Überarbeitung Beide Seiten, nächste Überarbeitung | ||
betrdi:ell-flue [2017/05/09 20:01] brodesser |
betrdi:ell-flue [2017/05/09 20:33] brodesser [6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik] |
||
---|---|---|---|
Zeile 112: | Zeile 112: | ||
===== 4 Personalansatz ===== | ===== 4 Personalansatz ===== | ||
- | Der Betrieb von Notunterkünften ist - spätestens nach erfolgtem Aufbau - nicht | + | ==== 4.1 Kräftebemessung ==== |
- | identisch mit dem Betrieb von z.B. " | + | Der Betrieb von Notunterkünften ist - spätestens nach erfolgtem Aufbau - nicht identisch mit dem Betrieb von z.B. " |
- | sonst im Betreuungsplatz üblichen Ansätzen reduziert werden. | + | In den Tagschichten, in denen Anreise und Abreise von Flüchtlingen sowie die Verpflegungsausgabe, |
- | einen Drei-Schicht-Betrieb | + | Sinnvoll ist es, für die Anreisen und Aufnahme neu ankommender Flüchtlinge jeweils aus der Alarmierung heraus kurzfristig auf Kräfte für die Registrierung und Einweisung zurückgreifen zu können. Für die soziale Betreuung empfiehlt es sich, Verbindung mit den örtlich zuständigen Migrationsfachdiensten aufzunehmen, |
- | Spätschicht) sowie einer Nachtschicht besteht. | + | unterstützen. |
- | In den TAGSCHICHTEN, in denen Anreise und Abreise von Flüchtlingen sowie | + | Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit, auch für Menschen aus anderen Kultur- und Sprachregieonen sollten darüber hinaus |
- | die Verpflegungsausgabe, | + | |
- | und medizinische Regelversorgung anfällt, ist eine Personalstärke von ca. 1:20 | + | ==== 4.2 Sanitätsstation ==== |
- | (1 Einsatzkraft auf 20 Bewohner) in der Betreuung üblicherweise ausreichend; | + | In der **Tagschicht** |
- | hinzu kommen die Kräfte für die Vorbereitung und Ausgabe der Verpflegung | + | Für die Versorgung mit durch die Ärzte im Rahmen der Sprechstunden etc. verordneten Medikamenten |
- | (Frühstück, | + | |
- | und Ausgabe der Verpflegung sollte dabei frühestmöglich auf spezielle | + | Für die **Nachtschichten** |
- | die Registrierung und Einweisung zurückgreifen zu können. Für die soziale Betreuung empfiehlt es sich, Verbindung mit den örtlich zuständigen Migrationsfachdiensten aufzunehmen, | + | 11.09.2015)) ist bei Einrichtungen einer Größe bis zu 300 Bewohnern ein Präsenzdienst von drei Einsatzkräften für Anfragen durch die Bewohner sowie medizinische Notfälle einzuplanen. Bei Einrichtungen zwischen 300 und 600 Bewohnern liegt die Anzahl bei 4 Kräften, für 600 bis 700 Bewohner bei 5 Kräften |
- | sollten, Dolmetscher zu vermitteln, die die Kommunikation mit den Flüchtlingen | + | |
- | unterstützen. Hinweisschilder | + | Die Abrechnung aller genannten medizinischen Leistungen erfolgt im Rahmen des sog. " |
- | Vorlagen zur Verfügung; der Zugang kann – z.B. telefonisch - bei der Einsatzzentrale Landesverband angefordert werden. | + | |
- | In der TAGSCHICHT | + | ==== 4.3 Überführung in den hauptamtlichen Regelbetrieb ==== |
- | zwei Einsatzkräften besetzt sein, um alltägliche Notfälle sowohl bei Einsatzkräften als auch Bewohnern im Sinne der Ersten Hilfe abdecken zu können. | + | |
- | über hinaus ist die Erreichbarkeit des Rettungsdienstes sicherzustellen. Außerdem sollte in Zusammenarbeit mit dem Kreisverbandsarzt und ggf. dem Gesundheitsamt eine tägliche ärztliche Sprechstunde (Aufgabe niedergelassener | + | Der Primäreinsatz |
- | Ärzte und der kassenärztlichen Vereinigung) organisiert werden. Für außerhalb | + | |
- | der ärztlichen Sprechstunden in der Einrichtung auftretende alltägliche medizinische Versorgungsfälle, | + | Die Unterstützung durch weitere freie Mitarbeiter/ |
- | mit der zuständigen Notfallpraxis des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes. | + | |
- | Für die Versorgung mit durch die Ärzte im Rahmen der Sprechstunden etc. ver-ordneter Medikamente | + | ===== 5 Spendenmanagement |
- | Die Abrechnung aller genannten medizinischen Leistungen erfolgt im Rahmen | + | |
- | des sog. " | + | Eine vielfach geäußerte Frage betrifft das Management von Sachspenden aus der Bevölkerung (z.B. Kleiderspenden, |
- | Behandlungsscheine bei der zuständigen Behörde anfordern und vorrätig haben. Sollte die zuständige Behörde darüber hinaus gehende medizinische Leistungen anfordern (z.B. Unterstützung bei Erstuntersuchungen nach dem Infektionsschutzgesetz IfSG oder bei Röntgenuntersuchungen), ist dies gesondert zu | + | |
- | vereinbaren. | + | ===== 6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik |
- | Für die NACHTSCHICHTEN1 | + | |
- | 300 und 600 Bewohnern liegt die Anzahl bei 4 Betreuungskräften, für 600 bis | + | ==== 6.1 Wachdienst („Security“) |
- | 700 Bewohner bei 5 Betreuungskräften | + | |
- | Betreuungskräften. Für größere Einrichtungen mit einer Bewohnerzahl über | + | Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat hierbei |
- | 1.000 Personen wird die Anzahl der Betreuungskräfte | + | Die Wachdienst-Mitarbeiter dürfen nur in Absprache mit dem DRK und unter Begleitung durch DRK-Betreuer Zimmer der Bewohner betreten. Das Tragen von Waffen (auch Pfefferspray) ist untersagt. |
- | Absprache mit der Bezirksregierung | + | |
- | Nachtdienst muss über die erforderlichen Kommunikationsverbindungen | + | Das Wachbuch des Wachdienstes wird täglich mit dem DRK-Einrichtungsleiter besprochen, der das jeweilige Tagesblatt auch abzeichnet. |
- | gen, um im Bedarfsfall eine Verstärkung des Dienstes - etwa für unangekündigte Zuweisungen von Flüchtlingen zu ungewöhnlichen Zeiten oder andere eintretende Sondersituationen - anfordern zu können. | + | |
- | Der Einsatz | + | Die Grundrechte der Bewohner sind selbstverständlich zu beachten und zu respektieren. Durchsuchungen von Zimmern sind verboten, auch darf es keine „Sonderräume“, |
- | gibt der jeweiligen Rotkreuzgliederung die Zeit, hauptberufliches Personal zu | + | Taschenkontrollen – z.B. auf Alkohol oder Drogen – sind lediglich als Zugangskontrolle auf der Basis der Hausordnung zulässig, ohne dass hierbei Zwangausgeübt werden darf. Auf Taschenkontrollen ist durch Plakate oder Hinweisschilder unmissverständlich hinzuweisen. Falls Bewohner sich mit einer Taschenkontrolle nicht einverstanden erklären, sind die Taschen – ohne sie zu öffnen! – sicherzustellen und bis zum Eintreffen der Polizei aufzubewahren. Bei Problemfällen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Soweit Ordnungsmaßnahmen erforderlich erscheinen, sind sie mit Bezirksregierung und Landesverband |
- | gewinnen und in die Arbeit einzuführen. Anzustreben ist, nach ca. 10 Tagen | + | |
- | den Betrieb gleitend aus dem Ehrenamt in das Hauptamt zu überführen, | + | Ebenso wie die dienstfreien DRK-Einsatzkräfte verlassen auch die Wachdienstmitarbeiter |
- | dass nach ca. zwei Wochen ein voller hauptamtlicher Betrieb möglich wird. Der | + | |
- | Einsatz des Ehrenamtes sollte sich ab diesem Zeitpunkt auf punktuelle Unterstützung und ggf. Sonderaktionen beschränken. | + | ==== 6.2 Kinder |
- | Die Unterstützung durch weitere freie Mitarbeiter/ | + | |
- | kann eine wesentliche Entlastung des Ehren- und Hauptamtes sein. Diese Kräfte können bei vielen Aufgaben hilfreich eingesetzt werden und insbesondere | + | |
- | ergänzende („komplementäre“) Leistungen erbringen, die sonst nicht angeboten | + | |
- | werden könnten. Diese Kräfte bedürfen jedoch der Anleitung; der Einsatz eines | + | |
- | Koordinators für die Freiwilligenarbeit ist daher sinnvoll und erforderlich, | + | |
- | eingesetzten | + | |
- | beachten ist, dass alle diese Kräfte sich aus Gründen des Versicherungsschutzes mit Name, Vorname, Wohnort und Geburtsdatum registrieren lassen und | + | |
- | dann, wenn sie in unmittelbarem Kontakt mit den Bewohnern – insbesondere | + | |
- | Kindern und Jugendlichen – eingesetzt werden sollen, ebenso wie die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Einsatzkräfte aus den Rotkreuzgemeinschaften das sog. „Erweiterte Führungszeugnis“ vorlegen müssen. | + | |
- | 5 Spendenmanagement | + | |
- | Eine vielfach geäußerte Frage betrifft das Management von Sachspenden aus | + | |
- | der Bevölkerung (z.B. Kleiderspenden, | + | |
- | Kinderwagen oder Kinderspielzeug). Die Erfahrung zeigt, dass die Einrichtung | + | |
- | eines eigenen Spendenmanagementsystems in den Notunterkünften zu viele | + | |
- | Kräfte bindet und auch zu einem " | + | |
- | kann. Sachspenden sollten daher besser in die üblichen Spendenstrukturen wie | + | |
- | Kleiderkammern etc. einfließen und dann gezielt benötigte Hilfsmittel dort abgerufen werden. Damit ist einerseits sichergestellt, | + | |
- | Notunterkunft durch Maßnahmen des Sachspendenmanagements stattfindet | + | |
- | und andererseits auch Spendengüter, | + | |
- | benötigt werden, für eine sachgerechte Verwendung bei anderen hilfebedürftigen Menschen zur Verfügung stehen. Dies dürfte auch im wohlverstandenen Interesse der Spender sein. | + | |
- | Insbesondere bei dieser Aufgabe ist eine Einbindung von Kräften des TEAM | + | |
- | WESTFALEN und von anderen ungebundenen Kräften sehr sinnvoll möglich. | + | |
- | 6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik | + | |
- | 6.1 Wachdienst („Security“) | + | |
- | Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat ansonsten | + | |
- | Mitarbeiter/ | + | |
- | mit entsprechender Zertifizierung durch die Behörden) unbedingt zu beachten. | + | |
- | „Rund-um-die Uhr“ sollten mindestens jeweils 2-3 Wachdienst-Kräfte anwesend | + | |
- | sein, dabei ist darauf zu achten, dass jederzeit Männer und Frauen durchgehend eingesetzt sind. Die Schlüsselwerte sind hier 1 Wachdienstkraft je 75 Bewohner bei Zeltunterkünften bzw. 1 Wachdienstkraft je 100 Bewohnern bei festen Bauten, jeweils zuzüglich der Kräfte für den Pfortendienst. | + | |
- | Die Wachdienst-Kräfte sind als Bestandteil des Teams anzusehen und in den | + | |
- | Tagesbetrieb zu integrieren. | + | |
- | Die Wachdienst-Mitarbeiter dürfen nur in Absprache mit dem DRK und unter | + | |
- | Begleitung durch DRK-Betreuer Zimmer der Bewohner betreten. | + | |
- | Das Tragen von Waffen (auch Pfefferspray) ist untersagt. | + | |
- | Das Wachbuch des Wachdienstes wird täglich mit dem DRK-Einrichtungsleiter | + | |
- | besprochen. | + | |
- | Die Grundrechte der Bewohner sind selbstverständlich zu beachten und zu respektieren. Durchsuchungen von Zimmern sind verboten, auch darf es keine | + | |
- | „Sonderräume“, | + | |
- | Taschenkontrollen – z.B. auf Alkohol oder Drogen – sind lediglich als Zugangskontrolle auf der Basis der Hausordnung zulässig, ohne dass hierbei Zwangausgeübt werden darf. Auf Taschenkontrollen ist durch Plakate oder Hinweisschilder unmissverständlich hinzuweisen. Falls Bewohner sich mit einer Taschenkontrolle nicht einverstanden erklären, sind die Taschen – ohne sie zu | + | |
- | öffnen! – sicherzustellen und bis zum Eintreffen der Polizei aufzubewahren. Bei | + | |
- | Problemfällen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Soweit Ordnungsmaßnahmen erforderlich erscheinen, sind sie mit Bezirksregierung und LV abstimmen. Aufgabe des Einrichtungsleiters und aller Einsatzkräfte ist es, die | + | |
- | Ethik des DRK zum Wohle des Menschen zu vertreten. Dies kann bedeuten, | + | |
- | auch Behörden gegenüber die Grenzen aufzuzeigen, | + | |
- | Ebenso wie die dienstfreien DRK-Einsatzkräfte verlassen auch die WachdienstMitarbeiter | + | |
- | und schlafen nicht auf dem Gelände der Einrichtung. | + | |
- | 6.2 Kinder | + | |
Positive Zeichen: Kinder sind aufgeschlossen, | Positive Zeichen: Kinder sind aufgeschlossen, | ||
Betreuungsangebote externer Organisationen sind einzubeziehen. | Betreuungsangebote externer Organisationen sind einzubeziehen. |