Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.
Beide Seiten, vorherige Überarbeitung Vorherige Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorherige Überarbeitung Nächste Überarbeitung Beide Seiten, nächste Überarbeitung | ||
betrdi:ell-flue [2017/05/09 20:12] brodesser [4 Personalansatz] |
betrdi:ell-flue [2017/05/09 20:20] brodesser [4.3 Überführung in den hauptamtlichen Regelbetrieb] |
||
---|---|---|---|
Zeile 120: | Zeile 120: | ||
==== 4.2 Sanitätsstation ==== | ==== 4.2 Sanitätsstation ==== | ||
- | In der Tagschicht sollte eine Sanitätsstation durchgehend mit mindestens zwei Einsatzkräften besetzt sein, um alltägliche Notfälle sowohl bei Einsatzkräften als auch Bewohnern im Sinne der Ersten Hilfe abdecken zu können. Darüber hinaus ist die Erreichbarkeit des Rettungsdienstes sicherzustellen. Außerdem sollte in Zusammenarbeit mit dem Kreisverbandsarzt und ggf. dem Gesundheitsamt eine tägliche ärztliche Sprechstunde (Aufgabe niedergelassener Ärzte und der kassenärztlichen Vereinigung) organisiert werden. Für außerhalb der ärztlichen Sprechstunden in der Einrichtung auftretende alltägliche medizinische Versorgungsfälle, | + | In der **Tagschicht** sollte eine Sanitätsstation durchgehend mit mindestens zwei Einsatzkräften besetzt sein, um alltägliche Notfälle sowohl bei Einsatzkräften als auch Bewohnern im Sinne der Ersten Hilfe abdecken zu können. Darüber hinaus ist die Erreichbarkeit des Rettungsdienstes sicherzustellen. Außerdem sollte in Zusammenarbeit mit dem Kreisverbandsarzt und ggf. dem Gesundheitsamt eine **tägliche ärztliche Sprechstunde** (Aufgabe niedergelassener Ärzte und der kassenärztlichen Vereinigung) organisiert werden. Für außerhalb der ärztlichen Sprechstunden in der Einrichtung auftretende alltägliche medizinische Versorgungsfälle, |
Für die Versorgung mit durch die Ärzte im Rahmen der Sprechstunden etc. verordneten Medikamenten ist die Absprache mit einer örtlichen Apotheke sinnvoll. \\ | Für die Versorgung mit durch die Ärzte im Rahmen der Sprechstunden etc. verordneten Medikamenten ist die Absprache mit einer örtlichen Apotheke sinnvoll. \\ | ||
- | Die Abrechnung aller genannten medizinischen Leistungen erfolgt im Rahmen des sog. " | + | |
- | Für die Nachtschichten ((Ergebnis der Besprechung der BezReg ARNSBERG mit den Betreuungsverbänden vom | + | Für die **Nachtschichten** ((Ergebnis der Besprechung der BezReg ARNSBERG mit den Betreuungsverbänden vom |
- | 11.09.2015)) ist bei Einrichtungen einer Größe bis zu 300 Bewohnern ein Präsenzdienst von drei Einsatzkräften für Anfragen durch die Bewohner sowie medizinische Notfälle einzuplanen. Bei Einrichtungen zwischen 300 und 600 Bewohnern liegt die Anzahl bei 4 Betreuungskräften, für 600 bis 700 Bewohner bei 5 Betreuungskräften | + | 11.09.2015)) ist bei Einrichtungen einer Größe bis zu 300 Bewohnern ein Präsenzdienst von drei Einsatzkräften für Anfragen durch die Bewohner sowie medizinische Notfälle einzuplanen. Bei Einrichtungen zwischen 300 und 600 Bewohnern liegt die Anzahl bei 4 Kräften, für 600 bis 700 Bewohner bei 5 Kräften |
+ | |||
+ | Die Abrechnung aller genannten medizinischen Leistungen erfolgt im Rahmen des sog. " | ||
==== 4.3 Überführung in den hauptamtlichen Regelbetrieb ==== | ==== 4.3 Überführung in den hauptamtlichen Regelbetrieb ==== | ||
- | Der Einsatz | + | Der Primäreinsatz |
- | gibt der jeweiligen Rotkreuzgliederung die Zeit, hauptberufliches Personal zu | + | |
- | gewinnen und in die Arbeit einzuführen. Anzustreben ist, nach ca. 10 Tagen | + | Die Unterstützung durch weitere freie Mitarbeiter/ |
- | den Betrieb gleitend aus dem Ehrenamt in das Hauptamt zu überführen, | + | |
- | dass nach ca. zwei Wochen ein voller hauptamtlicher Betrieb möglich wird. Der | + | ==== 5 Spendenmanagement |
- | Einsatz des Ehrenamtes sollte sich ab diesem Zeitpunkt auf punktuelle Unterstützung und ggf. Sonderaktionen beschränken. | + | |
- | Die Unterstützung durch weitere freie Mitarbeiter/ | + | |
- | kann eine wesentliche Entlastung des Ehren- und Hauptamtes sein. Diese Kräfte können bei vielen Aufgaben hilfreich eingesetzt werden und insbesondere | + | |
- | ergänzende („komplementäre“) Leistungen erbringen, die sonst nicht angeboten | + | |
- | werden könnten. Diese Kräfte bedürfen jedoch der Anleitung; der Einsatz eines | + | |
- | Koordinators für die Freiwilligenarbeit ist daher sinnvoll und erforderlich, | + | |
- | eingesetzten | + | |
- | beachten ist, dass alle diese Kräfte sich aus Gründen des Versicherungsschutzes mit Name, Vorname, Wohnort und Geburtsdatum registrieren lassen und | + | |
- | dann, wenn sie in unmittelbarem Kontakt mit den Bewohnern – insbesondere | + | |
- | Kindern und Jugendlichen – eingesetzt werden sollen, ebenso wie die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Einsatzkräfte aus den Rotkreuzgemeinschaften das sog. „Erweiterte Führungszeugnis“ vorlegen müssen. | + | |
- | 5 Spendenmanagement | + | |
Eine vielfach geäußerte Frage betrifft das Management von Sachspenden aus | Eine vielfach geäußerte Frage betrifft das Management von Sachspenden aus | ||
der Bevölkerung (z.B. Kleiderspenden, | der Bevölkerung (z.B. Kleiderspenden, |