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betrdi:ell-flue

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betrdi:ell-flue [2017/05/09 20:12]
brodesser [4 Personalansatz]
betrdi:ell-flue [2017/05/09 20:33]
brodesser [6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik]
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 ==== 4.2 Sanitätsstation ==== ==== 4.2 Sanitätsstation ====
-In der Tagschicht sollte eine Sanitätsstation durchgehend mit mindestens zwei Einsatzkräften besetzt sein, um alltägliche Notfälle sowohl bei Einsatzkräften als auch Bewohnern im Sinne der Ersten Hilfe abdecken zu können. Darüber hinaus ist die Erreichbarkeit des Rettungsdienstes sicherzustellen. Außerdem sollte in Zusammenarbeit mit dem Kreisverbandsarzt und ggf. dem Gesundheitsamt eine tägliche ärztliche Sprechstunde (Aufgabe niedergelassener Ärzte und der kassenärztlichen Vereinigung) organisiert werden. Für außerhalb der ärztlichen Sprechstunden in der Einrichtung auftretende alltägliche medizinische Versorgungsfälle, die keine Notfälle i.S.d. Rettungsdienstes sind, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren niedergelassenen Ärzten und/oder für die sprechstundenfreien Zeiten die Schaffung von Absprachen mit der zuständigen Notfallpraxis des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes. \\ +In der **Tagschicht** sollte eine Sanitätsstation durchgehend mit mindestens zwei Einsatzkräften besetzt sein, um alltägliche Notfälle sowohl bei Einsatzkräften als auch Bewohnern im Sinne der Ersten Hilfe abdecken zu können. Darüber hinaus ist die Erreichbarkeit des Rettungsdienstes sicherzustellen. Außerdem sollte in Zusammenarbeit mit dem Kreisverbandsarzt und ggf. dem Gesundheitsamt eine **tägliche ärztliche Sprechstunde** (Aufgabe niedergelassener Ärzte und der kassenärztlichen Vereinigung) organisiert werden. Für außerhalb der ärztlichen Sprechstunden in der Einrichtung auftretende alltägliche medizinische Versorgungsfälle, die keine Notfälle i.S.d. Rettungsdienstes sind, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren niedergelassenen Ärzten und/oder für die sprechstundenfreien Zeiten die Absprache mit der zuständigen Notfallpraxis des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes. \\ 
 Für die Versorgung mit durch die Ärzte im Rahmen der Sprechstunden etc. verordneten Medikamenten ist die Absprache mit einer örtlichen Apotheke sinnvoll. \\  Für die Versorgung mit durch die Ärzte im Rahmen der Sprechstunden etc. verordneten Medikamenten ist die Absprache mit einer örtlichen Apotheke sinnvoll. \\ 
-Die Abrechnung aller genannten medizinischen Leistungen erfolgt im Rahmen des sog. "Behandlungsscheins" durch die zuständige Behörde. Die Einrichtungsleitung sollte daher durch die Benutzung durch die Ärzte entsprechend Behandlungsscheine bei der zuständigen Behörde anfordern und vorrätig haben. Sollte die zuständige Behörde darüber hinaus gehende medizinische Leistungen anfordern (z.B. Unterstützung bei Erstuntersuchungen nach dem Infektionsschutzgesetz IfSG oder bei Röntgenuntersuchungen), ist dies gesondert zu vereinbaren. \\  +  
-Für die Nachtschichten ((Ergebnis der Besprechung der BezReg ARNSBERG mit den Betreuungsverbänden vom +Für die **Nachtschichten** ((Ergebnis der Besprechung der BezReg ARNSBERG mit den Betreuungsverbänden vom 
-11.09.2015)) ist bei Einrichtungen einer Größe bis zu 300 Bewohnern ein Präsenzdienst von drei Einsatzkräften für Anfragen durch die Bewohner sowie medizinische Notfälle einzuplanen. Bei Einrichtungen zwischen 300 und 600 Bewohnern liegt die Anzahl bei 4 Betreuungskräften, für 600 bis 700 Bewohner bei 5 Betreuungskräften und bei 700 bis 1.000 Bewohnern bei 6 Betreuungskräften. Für größere Einrichtungen mit einer Bewohnerzahl über 1.000 Personen wird die Anzahl der Betreuungskräfte für den Nachtdienst in Absprache mit der zuständigen Bezirksregierung individuell festgelegt. Dieser Nachtdienst muss über die erforderlichen Kommunikationsverbindungen verfügen, um im Bedarfsfall eine Verstärkung des Dienstes - etwa für unangekündigte Zuweisungen von Flüchtlingen zu ungewöhnlichen Zeiten oder andere eintretende Sondersituationen - anfordern zu können. +11.09.2015)) ist bei Einrichtungen einer Größe bis zu 300 Bewohnern ein Präsenzdienst von drei Einsatzkräften für Anfragen durch die Bewohner sowie medizinische Notfälle einzuplanen. Bei Einrichtungen zwischen 300 und 600 Bewohnern liegt die Anzahl bei 4 Kräften, für 600 bis 700 Bewohner bei 5 Kräften und bei 700 bis 1.000 Bewohnern bei 6 Kräften. Für größere Einrichtungen mit einer Bewohnerzahl über 1.000 Personen wird die Anzahl der Kräfte für den Nachtdienst in Absprache mit der zuständigen Bezirksregierung individuell festgelegt. Vorzugsweise sind hierfür Kräfte einzuplanen, die sowohl über eine sanitätsdienstliche Ausbildung verfügen als auch betreuerische Kenntnisse haben. \\ Dieser Nachtdienst muss über die erforderlichen Kommunikationsverbindungen verfügen, um im Bedarfsfall eine Verstärkung des Dienstes - etwa für unangekündigte Zuweisungen von Flüchtlingen zu ungewöhnlichen Zeiten oder andere eintretende Sondersituationen - anfordern zu können.  
 + 
 +Die Abrechnung aller genannten medizinischen Leistungen erfolgt im Rahmen des sog. "Behandlungsscheinverfahrens" durch die zuständige Behörde. Die Einrichtungsleitung sollte daher für die Verwendung durch die Ärzte entsprechend Behandlungsscheine bei der zuständigen Behörde anfordern und vorrätig haben. Sollte die zuständige Behörde über die vorstehenden Maßnahmen hinausgehende medizinische Leistungen anfordern (z.B. Unterstützung bei Erstuntersuchungen nach dem Infektionsschutzgesetz IfSG oder bei Röntgenuntersuchungen), ist dies gesondert zu vereinbaren. \\
  
 ==== 4.3 Überführung in den hauptamtlichen Regelbetrieb ==== ==== 4.3 Überführung in den hauptamtlichen Regelbetrieb ====
  
-Der Einsatz ehrenamtlicher Kräfte wird sich bevorzugt auf die Phase der Einrichtung, der Erstaufnahme sowie der ersten Betriebstagen erstrecken. Dies +Der Primäreinsatz ehrenamtlicher Kräfte wird sich bevorzugt auf die Phase der Einrichtung, der Erstaufnahme sowie der ersten Betriebstagen erstrecken. Dies gibt der jeweiligen Rotkreuzgliederung die Zeit, hauptberufliches Personal zu gewinnen und in die Arbeit einzuführen. Anzustreben ist, nach ca. 10 Tagen den Betrieb gleitend aus dem Ehrenamt in das Hauptamt zu überführen, so dass nach ca. zwei Wochen ein voller hauptamtlicher Betrieb möglich wird. Der Einsatz des Ehrenamtes sollte sich ab diesem Zeitpunkt auf punktuelle Unterstützung und ggf. Sonderaktionen beschränken. 
-gibt der jeweiligen Rotkreuzgliederung die Zeit, hauptberufliches Personal zu + 
-gewinnen und in die Arbeit einzuführen. Anzustreben ist, nach ca. 10 Tagen +Die Unterstützung durch weitere freie Mitarbeiter/innen der Rotkreuzgemeinschaften („TEAM WESTFALEN“) und auch weiterer Kräfte aus der Bevölkerung kann eine wesentliche Entlastung des Ehren- und Hauptamtes sein. Diese Kräfte können bei vielen Aufgaben hilfreich eingesetzt werden und insbesondere ergänzende („komplementäre“) Leistungen erbringen, die sonst nicht angeboten werden könnten. Diese Kräfte bedürfen jedoch der Anleitung; der Einsatz eines Koordinators für die Freiwilligenarbeit ist daher sinnvoll und erforderlich, um die eingesetzten regulären Kräfte nicht zusätzlich durch diese Aufgabe zu binden. Zu beachten ist, dass alle diese Kräfte sich aus Gründen des Versicherungsschutzes mit Name, Vorname, Wohnort und Geburtsdatum registrieren lassen und dann, wenn sie in unmittelbarem Kontakt mit den Bewohnern – insbesondere Kindern und Jugendlichen – eingesetzt werden sollen, ebenso wie die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Einsatzkräfte aus den Rotkreuzgemeinschaften das sog. „Erweiterte Führungszeugnis“ vorlegen müssen. 
-den Betrieb gleitend aus dem Ehrenamt in das Hauptamt zu überführen, so + 
-dass nach ca. zwei Wochen ein voller hauptamtlicher Betrieb möglich wird. Der +===== 5 Spendenmanagement ===== 
-Einsatz des Ehrenamtes sollte sich ab diesem Zeitpunkt auf punktuelle Unterstützung und ggf. Sonderaktionen beschränken. + 
-Die Unterstützung durch weitere freie Mitarbeiter/innen der Rotkreuzgemeinschaften („TEAM WESTFALEN“) und auch weiterer Kräfte aus der Bevölkerung +Eine vielfach geäußerte Frage betrifft das Management von Sachspenden aus der Bevölkerung (z.B. Kleiderspenden, Gegenstände des täglichen Bedarfs wie Kinderwagen oder Kinderspielzeug). Die Erfahrung zeigt, dass die Einrichtung eines eigenen Spendenmanagementsystems in den Notunterkünften zu viele Kräfte bindet und auch zu einem "Run" auf Spendengüter, Kleidung etc. führen kann. Sachspenden sollten daher besser in die üblichen Spendenstrukturen wie Kleiderkammern etc. einfließen und dann gezielt benötigte Hilfsmittel dort abgerufen werden. Damit ist einerseits sichergestellt, dass keine Überlastung der Notunterkunft durch Maßnahmen des Sachspendenmanagements stattfindet und andererseits auch Spendengüter, die nicht unmittelbar in der Notunterkunft benötigt werden, für eine sachgerechte Verwendung bei anderen hilfebedürftigen Menschen zur Verfügung stehen. Dies dürfte auch im wohlverstandenen Interesse der Spender sein. \\ Insbesondere bei dieser Aufgabe ist eine Einbindung von Kräften des TEAM WESTFALEN und von anderen ungebundenen Kräften sehr sinnvoll möglich. 
-kann eine wesentliche Entlastung des Ehren- und Hauptamtes sein. Diese Kräfte können bei vielen Aufgaben hilfreich eingesetzt werden und insbesondere + 
-ergänzende („komplementäre“) Leistungen erbringen, die sonst nicht angeboten +===== 6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik ===== 
-werden könnten. Diese Kräfte bedürfen jedoch der Anleitung; der Einsatz eines + 
-Koordinators für die Freiwilligenarbeit ist daher sinnvoll und erforderlich, um die +==== 6.1 Wachdienst („Security“) ==== 
-eingesetzten Leitungskräfte nicht zusätzlich durch diese Aufgabe zu binden. Zu + 
-beachten ist, dass alle diese Kräfte sich aus Gründen des Versicherungsschutzes mit Name, Vorname, Wohnort und Geburtsdatum registrieren lassen und +Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat hierbei lediglich die jeder Bürgerin und jedem Bürger in Deutschland zustehenden Jedermannrechte ((§ 127 Abs. 1 Strafprozessordnung („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) )). Die Mitarbeiter/innen sollen in Deeskalationstechniken geschult sein. Für den Einsatz von Wachdienstfirmen sind die Vorgaben des Landes (anerkannte Firmen mit entsprechender Zertifizierung durch die Behörden) unbedingt zu beachten. „Rund-um-die Uhr“ sollten mindestens jeweils 2-3 Wachdienst-Kräfte anwesend sein, dabei ist darauf zu achten, dass jederzeit Männer und Frauen durchgehend eingesetzt sind. Die Schlüsselwerte sind hier 1 Wachdienstkraft je 75 Bewohner bei Zeltunterkünften bzw. 1 Wachdienstkraft je 100 Bewohnern bei festen Bauten, jeweils zuzüglich der Kräfte für den Pfortendienst. \\ Die Wachdienst-Kräfte sind als Bestandteil des Teams anzusehen und in den Tagesbetrieb zu integrieren. \\  
-dann, wenn sie in unmittelbarem Kontakt mit den Bewohnern – insbesondere +Die Wachdienst-Mitarbeiter dürfen nur in Absprache mit dem DRK und unter Begleitung durch DRK-Betreuer Zimmer der Bewohner betreten. Das Tragen von Waffen (auch Pfefferspray) ist untersagt. 
-Kindern und Jugendlichen – eingesetzt werden sollen, ebenso wie die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Einsatzkräfte aus den Rotkreuzgemeinschaften das sog. „Erweiterte Führungszeugnis“ vorlegen müssen. + 
-5 Spendenmanagement +Das Wachbuch des Wachdienstes wird täglich mit dem DRK-Einrichtungsleiter besprochen, der das jeweilige Tagesblatt auch abzeichnet. 
-Eine vielfach geäußerte Frage betrifft das Management von Sachspenden aus + 
-der Bevölkerung (z.B. Kleiderspenden, Gegenstände des täglichen Bedarfs wie +Die Grundrechte der Bewohner sind selbstverständlich zu beachten und zu respektieren. Durchsuchungen von Zimmern sind verboten, auch darf es keine „Sonderräume“, Einzel-Behandlungen von Bewohnern oder ähnliches geben. \\  
-Kinderwagen oder Kinderspielzeug). Die Erfahrung zeigt, dass die Einrichtung +Taschenkontrollen – z.B. auf Alkohol oder Drogen – sind lediglich als Zugangskontrolle auf der Basis der Hausordnung zulässig, ohne dass hierbei Zwangausgeübt werden darf. Auf Taschenkontrollen ist durch Plakate oder Hinweisschilder unmissverständlich hinzuweisen. Falls Bewohner sich mit einer Taschenkontrolle nicht einverstanden erklären, sind die Taschen – ohne sie zu öffnen! – sicherzustellen und bis zum Eintreffen der Polizei aufzubewahren. Bei Problemfällen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Soweit Ordnungsmaßnahmen erforderlich erscheinen, sind sie mit Bezirksregierung und Landesverband abstimmen. \\ Aufgabe des Einrichtungsleiters und aller Einsatzkräfte ist es, die Ethik des DRK zum Wohle des Menschen zu vertreten. Dies kann bedeuten, auch Behörden gegenüber die Grenzen aufzuzeigen, die wir nicht überschreiten. 
-eines eigenen Spendenmanagementsystems in den Notunterkünften zu viele + 
-Kräfte bindet und auch zu einem "Run" auf Spendengüter, Kleidung etc. führen +Ebenso wie die dienstfreien DRK-Einsatzkräfte verlassen auch die Wachdienstmitarbeiter nach dem Dienst die Einrichtung. Dienstfreie Einsatzkräfte wohnen und schlafen nicht auf dem Gelände der Einrichtung. 
-kann. Sachspenden sollten daher besser in die üblichen Spendenstrukturen wie + 
-Kleiderkammern etc. einfließen und dann gezielt benötigte Hilfsmittel dort abgerufen werden. Damit ist einerseits sichergestellt, dass keine Überlastung der +==== 6.2 Kinder ==== 
-Notunterkunft durch Maßnahmen des Sachspendenmanagements stattfindet +
-und andererseits auch Spendengüter, die nicht unmittelbar in der Notunterkunft +
-benötigt werden, für eine sachgerechte Verwendung bei anderen hilfebedürftigen Menschen zur Verfügung stehen. Dies dürfte auch im wohlverstandenen Interesse der Spender sein. +
-Insbesondere bei dieser Aufgabe ist eine Einbindung von Kräften des TEAM +
-WESTFALEN und von anderen ungebundenen Kräften sehr sinnvoll möglich. +
-6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik +
-6.1 Wachdienst („Security“) +
-Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat ansonsten lediglich die Jedermannrechte2. Die +
-Mitarbeiter/innen sollen in Deeskalationstechniken geschult sein. Für den Einsatz von Wachdienstfirmen sind die Vorgaben des Landes (anerkannte Firmen +
-mit entsprechender Zertifizierung durch die Behörden) unbedingt zu beachten. +
-„Rund-um-die Uhr“ sollten mindestens jeweils 2-3 Wachdienst-Kräfte anwesend +
-sein, dabei ist darauf zu achten, dass jederzeit Männer und Frauen durchgehend eingesetzt sind. Die Schlüsselwerte sind hier 1 Wachdienstkraft je 75 Bewohner bei Zeltunterkünften bzw. 1 Wachdienstkraft je 100 Bewohnern bei festen Bauten, jeweils zuzüglich der Kräfte für den Pfortendienst. +
-Die Wachdienst-Kräfte sind als Bestandteil des Teams anzusehen und in den +
-Tagesbetrieb zu integrieren. +
-Die Wachdienst-Mitarbeiter dürfen nur in Absprache mit dem DRK und unter +
-Begleitung durch DRK-Betreuer Zimmer der Bewohner betreten. +
-Das Tragen von Waffen (auch Pfefferspray) ist untersagt. +
-Das Wachbuch des Wachdienstes wird täglich mit dem DRK-Einrichtungsleiter +
-besprochen. +
-Die Grundrechte der Bewohner sind selbstverständlich zu beachten und zu respektieren. Durchsuchungen von Zimmern sind verboten, auch darf es keine +
-„Sonderräume“, Einzel-Behandlungen von Bewohnern oder ähnliches geben. +
-Taschenkontrollen – z.B. auf Alkohol oder Drogen – sind lediglich als Zugangskontrolle auf der Basis der Hausordnung zulässig, ohne dass hierbei Zwangausgeübt werden darf. Auf Taschenkontrollen ist durch Plakate oder Hinweisschilder unmissverständlich hinzuweisen. Falls Bewohner sich mit einer Taschenkontrolle nicht einverstanden erklären, sind die Taschen – ohne sie zu +
-öffnen! – sicherzustellen und bis zum Eintreffen der Polizei aufzubewahren. Bei +
-Problemfällen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Soweit Ordnungsmaßnahmen erforderlich erscheinen, sind sie mit Bezirksregierung und LV abstimmen. Aufgabe des Einrichtungsleiters und aller Einsatzkräfte ist es, die +
-Ethik des DRK zum Wohle des Menschen zu vertreten. Dies kann bedeuten, +
-auch Behörden gegenüber die Grenzen aufzuzeigen, die wir nicht überschreiten. +
-Ebenso wie die dienstfreien DRK-Einsatzkräfte verlassen auch die WachdienstMitarbeiter nach dem Dienst die Einrichtung. Dienstfreie Einsatzkräfte wohnen +
-und schlafen nicht auf dem Gelände der Einrichtung. +
-6.2 Kinder+
 Positive Zeichen: Kinder sind aufgeschlossen, nicht ängstlich. Positive Zeichen: Kinder sind aufgeschlossen, nicht ängstlich.
 Betreuungsangebote externer Organisationen sind einzubeziehen. Betreuungsangebote externer Organisationen sind einzubeziehen.
betrdi/ell-flue.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/11 12:55 von brodesser