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betrdi:ell-flue [2017/05/09 20:18] brodesser [4.2 Sanitätsstation] |
betrdi:ell-flue [2017/05/09 20:33] brodesser [6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik] |
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==== 4.3 Überführung in den hauptamtlichen Regelbetrieb ==== | ==== 4.3 Überführung in den hauptamtlichen Regelbetrieb ==== | ||
- | Der Einsatz | + | Der Primäreinsatz |
- | gibt der jeweiligen Rotkreuzgliederung die Zeit, hauptberufliches Personal zu | + | |
- | gewinnen und in die Arbeit einzuführen. Anzustreben ist, nach ca. 10 Tagen | + | Die Unterstützung durch weitere freie Mitarbeiter/ |
- | den Betrieb gleitend aus dem Ehrenamt in das Hauptamt zu überführen, | + | |
- | dass nach ca. zwei Wochen ein voller hauptamtlicher Betrieb möglich wird. Der | + | ===== 5 Spendenmanagement |
- | Einsatz des Ehrenamtes sollte sich ab diesem Zeitpunkt auf punktuelle Unterstützung und ggf. Sonderaktionen beschränken. | + | |
- | Die Unterstützung durch weitere freie Mitarbeiter/ | + | Eine vielfach geäußerte Frage betrifft das Management von Sachspenden aus der Bevölkerung (z.B. Kleiderspenden, |
- | kann eine wesentliche Entlastung des Ehren- und Hauptamtes sein. Diese Kräfte können bei vielen Aufgaben hilfreich eingesetzt werden und insbesondere | + | |
- | ergänzende („komplementäre“) Leistungen erbringen, die sonst nicht angeboten | + | ===== 6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik |
- | werden könnten. Diese Kräfte bedürfen jedoch der Anleitung; der Einsatz eines | + | |
- | Koordinators für die Freiwilligenarbeit ist daher sinnvoll und erforderlich, | + | ==== 6.1 Wachdienst („Security“) |
- | eingesetzten | + | |
- | beachten ist, dass alle diese Kräfte sich aus Gründen des Versicherungsschutzes mit Name, Vorname, Wohnort und Geburtsdatum registrieren lassen und | + | Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat hierbei |
- | dann, wenn sie in unmittelbarem Kontakt mit den Bewohnern – insbesondere | + | Die Wachdienst-Mitarbeiter dürfen nur in Absprache mit dem DRK und unter Begleitung durch DRK-Betreuer Zimmer der Bewohner betreten. Das Tragen von Waffen (auch Pfefferspray) ist untersagt. |
- | Kindern und Jugendlichen – eingesetzt werden sollen, ebenso wie die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Einsatzkräfte aus den Rotkreuzgemeinschaften das sog. „Erweiterte Führungszeugnis“ vorlegen müssen. | + | |
- | 5 Spendenmanagement | + | Das Wachbuch des Wachdienstes wird täglich mit dem DRK-Einrichtungsleiter besprochen, der das jeweilige Tagesblatt auch abzeichnet. |
- | Eine vielfach geäußerte Frage betrifft das Management von Sachspenden aus | + | |
- | der Bevölkerung (z.B. Kleiderspenden, | + | Die Grundrechte der Bewohner sind selbstverständlich zu beachten und zu respektieren. Durchsuchungen von Zimmern sind verboten, auch darf es keine „Sonderräume“, |
- | Kinderwagen oder Kinderspielzeug). Die Erfahrung zeigt, dass die Einrichtung | + | Taschenkontrollen – z.B. auf Alkohol oder Drogen – sind lediglich als Zugangskontrolle auf der Basis der Hausordnung zulässig, ohne dass hierbei Zwangausgeübt werden darf. Auf Taschenkontrollen ist durch Plakate oder Hinweisschilder unmissverständlich hinzuweisen. Falls Bewohner sich mit einer Taschenkontrolle nicht einverstanden erklären, sind die Taschen – ohne sie zu öffnen! – sicherzustellen und bis zum Eintreffen der Polizei aufzubewahren. Bei Problemfällen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Soweit Ordnungsmaßnahmen erforderlich erscheinen, sind sie mit Bezirksregierung und Landesverband |
- | eines eigenen Spendenmanagementsystems in den Notunterkünften zu viele | + | |
- | Kräfte bindet und auch zu einem " | + | Ebenso wie die dienstfreien DRK-Einsatzkräfte verlassen auch die Wachdienstmitarbeiter |
- | kann. Sachspenden sollten daher besser in die üblichen Spendenstrukturen wie | + | |
- | Kleiderkammern etc. einfließen und dann gezielt benötigte Hilfsmittel dort abgerufen werden. Damit ist einerseits sichergestellt, | + | ==== 6.2 Kinder |
- | Notunterkunft durch Maßnahmen des Sachspendenmanagements stattfindet | + | |
- | und andererseits auch Spendengüter, | + | |
- | benötigt werden, für eine sachgerechte Verwendung bei anderen hilfebedürftigen Menschen zur Verfügung stehen. Dies dürfte auch im wohlverstandenen Interesse der Spender sein. | + | |
- | Insbesondere bei dieser Aufgabe ist eine Einbindung von Kräften des TEAM | + | |
- | WESTFALEN und von anderen ungebundenen Kräften sehr sinnvoll möglich. | + | |
- | 6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik | + | |
- | 6.1 Wachdienst („Security“) | + | |
- | Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat ansonsten | + | |
- | Mitarbeiter/ | + | |
- | mit entsprechender Zertifizierung durch die Behörden) unbedingt zu beachten. | + | |
- | „Rund-um-die Uhr“ sollten mindestens jeweils 2-3 Wachdienst-Kräfte anwesend | + | |
- | sein, dabei ist darauf zu achten, dass jederzeit Männer und Frauen durchgehend eingesetzt sind. Die Schlüsselwerte sind hier 1 Wachdienstkraft je 75 Bewohner bei Zeltunterkünften bzw. 1 Wachdienstkraft je 100 Bewohnern bei festen Bauten, jeweils zuzüglich der Kräfte für den Pfortendienst. | + | |
- | Die Wachdienst-Kräfte sind als Bestandteil des Teams anzusehen und in den | + | |
- | Tagesbetrieb zu integrieren. | + | |
- | Die Wachdienst-Mitarbeiter dürfen nur in Absprache mit dem DRK und unter | + | |
- | Begleitung durch DRK-Betreuer Zimmer der Bewohner betreten. | + | |
- | Das Tragen von Waffen (auch Pfefferspray) ist untersagt. | + | |
- | Das Wachbuch des Wachdienstes wird täglich mit dem DRK-Einrichtungsleiter | + | |
- | besprochen. | + | |
- | Die Grundrechte der Bewohner sind selbstverständlich zu beachten und zu respektieren. Durchsuchungen von Zimmern sind verboten, auch darf es keine | + | |
- | „Sonderräume“, | + | |
- | Taschenkontrollen – z.B. auf Alkohol oder Drogen – sind lediglich als Zugangskontrolle auf der Basis der Hausordnung zulässig, ohne dass hierbei Zwangausgeübt werden darf. Auf Taschenkontrollen ist durch Plakate oder Hinweisschilder unmissverständlich hinzuweisen. Falls Bewohner sich mit einer Taschenkontrolle nicht einverstanden erklären, sind die Taschen – ohne sie zu | + | |
- | öffnen! – sicherzustellen und bis zum Eintreffen der Polizei aufzubewahren. Bei | + | |
- | Problemfällen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Soweit Ordnungsmaßnahmen erforderlich erscheinen, sind sie mit Bezirksregierung und LV abstimmen. Aufgabe des Einrichtungsleiters und aller Einsatzkräfte ist es, die | + | |
- | Ethik des DRK zum Wohle des Menschen zu vertreten. Dies kann bedeuten, | + | |
- | auch Behörden gegenüber die Grenzen aufzuzeigen, | + | |
- | Ebenso wie die dienstfreien DRK-Einsatzkräfte verlassen auch die WachdienstMitarbeiter | + | |
- | und schlafen nicht auf dem Gelände der Einrichtung. | + | |
- | 6.2 Kinder | + | |
Positive Zeichen: Kinder sind aufgeschlossen, | Positive Zeichen: Kinder sind aufgeschlossen, | ||
Betreuungsangebote externer Organisationen sind einzubeziehen. | Betreuungsangebote externer Organisationen sind einzubeziehen. |