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betrdi:ell-flue

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

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betrdi:ell-flue [2017/05/09 20:20]
brodesser [4.3 Überführung in den hauptamtlichen Regelbetrieb]
betrdi:ell-flue [2017/05/09 20:33]
brodesser [6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik]
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 Die Unterstützung durch weitere freie Mitarbeiter/innen der Rotkreuzgemeinschaften („TEAM WESTFALEN“) und auch weiterer Kräfte aus der Bevölkerung kann eine wesentliche Entlastung des Ehren- und Hauptamtes sein. Diese Kräfte können bei vielen Aufgaben hilfreich eingesetzt werden und insbesondere ergänzende („komplementäre“) Leistungen erbringen, die sonst nicht angeboten werden könnten. Diese Kräfte bedürfen jedoch der Anleitung; der Einsatz eines Koordinators für die Freiwilligenarbeit ist daher sinnvoll und erforderlich, um die eingesetzten regulären Kräfte nicht zusätzlich durch diese Aufgabe zu binden. Zu beachten ist, dass alle diese Kräfte sich aus Gründen des Versicherungsschutzes mit Name, Vorname, Wohnort und Geburtsdatum registrieren lassen und dann, wenn sie in unmittelbarem Kontakt mit den Bewohnern – insbesondere Kindern und Jugendlichen – eingesetzt werden sollen, ebenso wie die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Einsatzkräfte aus den Rotkreuzgemeinschaften das sog. „Erweiterte Führungszeugnis“ vorlegen müssen. Die Unterstützung durch weitere freie Mitarbeiter/innen der Rotkreuzgemeinschaften („TEAM WESTFALEN“) und auch weiterer Kräfte aus der Bevölkerung kann eine wesentliche Entlastung des Ehren- und Hauptamtes sein. Diese Kräfte können bei vielen Aufgaben hilfreich eingesetzt werden und insbesondere ergänzende („komplementäre“) Leistungen erbringen, die sonst nicht angeboten werden könnten. Diese Kräfte bedürfen jedoch der Anleitung; der Einsatz eines Koordinators für die Freiwilligenarbeit ist daher sinnvoll und erforderlich, um die eingesetzten regulären Kräfte nicht zusätzlich durch diese Aufgabe zu binden. Zu beachten ist, dass alle diese Kräfte sich aus Gründen des Versicherungsschutzes mit Name, Vorname, Wohnort und Geburtsdatum registrieren lassen und dann, wenn sie in unmittelbarem Kontakt mit den Bewohnern – insbesondere Kindern und Jugendlichen – eingesetzt werden sollen, ebenso wie die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Einsatzkräfte aus den Rotkreuzgemeinschaften das sog. „Erweiterte Führungszeugnis“ vorlegen müssen.
  
-==== 5 Spendenmanagement ====+===== 5 Spendenmanagement ===== 
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 +Eine vielfach geäußerte Frage betrifft das Management von Sachspenden aus der Bevölkerung (z.B. Kleiderspenden, Gegenstände des täglichen Bedarfs wie Kinderwagen oder Kinderspielzeug). Die Erfahrung zeigt, dass die Einrichtung eines eigenen Spendenmanagementsystems in den Notunterkünften zu viele Kräfte bindet und auch zu einem "Run" auf Spendengüter, Kleidung etc. führen kann. Sachspenden sollten daher besser in die üblichen Spendenstrukturen wie Kleiderkammern etc. einfließen und dann gezielt benötigte Hilfsmittel dort abgerufen werden. Damit ist einerseits sichergestellt, dass keine Überlastung der Notunterkunft durch Maßnahmen des Sachspendenmanagements stattfindet und andererseits auch Spendengüter, die nicht unmittelbar in der Notunterkunft benötigt werden, für eine sachgerechte Verwendung bei anderen hilfebedürftigen Menschen zur Verfügung stehen. Dies dürfte auch im wohlverstandenen Interesse der Spender sein. \\ Insbesondere bei dieser Aufgabe ist eine Einbindung von Kräften des TEAM WESTFALEN und von anderen ungebundenen Kräften sehr sinnvoll möglich. 
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 +===== 6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik ===== 
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 +==== 6.1 Wachdienst („Security“) ==== 
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 +Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat hierbei lediglich die jeder Bürgerin und jedem Bürger in Deutschland zustehenden Jedermannrechte ((§ 127 Abs. 1 Strafprozessordnung („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) )). Die Mitarbeiter/innen sollen in Deeskalationstechniken geschult sein. Für den Einsatz von Wachdienstfirmen sind die Vorgaben des Landes (anerkannte Firmen mit entsprechender Zertifizierung durch die Behörden) unbedingt zu beachten. „Rund-um-die Uhr“ sollten mindestens jeweils 2-3 Wachdienst-Kräfte anwesend sein, dabei ist darauf zu achten, dass jederzeit Männer und Frauen durchgehend eingesetzt sind. Die Schlüsselwerte sind hier 1 Wachdienstkraft je 75 Bewohner bei Zeltunterkünften bzw. 1 Wachdienstkraft je 100 Bewohnern bei festen Bauten, jeweils zuzüglich der Kräfte für den Pfortendienst. \\ Die Wachdienst-Kräfte sind als Bestandteil des Teams anzusehen und in den Tagesbetrieb zu integrieren. \\  
 +Die Wachdienst-Mitarbeiter dürfen nur in Absprache mit dem DRK und unter Begleitung durch DRK-Betreuer Zimmer der Bewohner betreten. Das Tragen von Waffen (auch Pfefferspray) ist untersagt. 
 + 
 +Das Wachbuch des Wachdienstes wird täglich mit dem DRK-Einrichtungsleiter besprochen, der das jeweilige Tagesblatt auch abzeichnet. 
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 +Die Grundrechte der Bewohner sind selbstverständlich zu beachten und zu respektieren. Durchsuchungen von Zimmern sind verboten, auch darf es keine „Sonderräume“, Einzel-Behandlungen von Bewohnern oder ähnliches geben. \\  
 +Taschenkontrollen – z.B. auf Alkohol oder Drogen – sind lediglich als Zugangskontrolle auf der Basis der Hausordnung zulässig, ohne dass hierbei Zwangausgeübt werden darf. Auf Taschenkontrollen ist durch Plakate oder Hinweisschilder unmissverständlich hinzuweisen. Falls Bewohner sich mit einer Taschenkontrolle nicht einverstanden erklären, sind die Taschen – ohne sie zu öffnen! – sicherzustellen und bis zum Eintreffen der Polizei aufzubewahren. Bei Problemfällen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Soweit Ordnungsmaßnahmen erforderlich erscheinen, sind sie mit Bezirksregierung und Landesverband abstimmen. \\ Aufgabe des Einrichtungsleiters und aller Einsatzkräfte ist es, die Ethik des DRK zum Wohle des Menschen zu vertreten. Dies kann bedeuten, auch Behörden gegenüber die Grenzen aufzuzeigen, die wir nicht überschreiten. 
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 +Ebenso wie die dienstfreien DRK-Einsatzkräfte verlassen auch die Wachdienstmitarbeiter nach dem Dienst die Einrichtung. Dienstfreie Einsatzkräfte wohnen und schlafen nicht auf dem Gelände der Einrichtung. 
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 +==== 6.2 Kinder ====
  
-Eine vielfach geäußerte Frage betrifft das Management von Sachspenden aus 
-der Bevölkerung (z.B. Kleiderspenden, Gegenstände des täglichen Bedarfs wie 
-Kinderwagen oder Kinderspielzeug). Die Erfahrung zeigt, dass die Einrichtung 
-eines eigenen Spendenmanagementsystems in den Notunterkünften zu viele 
-Kräfte bindet und auch zu einem "Run" auf Spendengüter, Kleidung etc. führen 
-kann. Sachspenden sollten daher besser in die üblichen Spendenstrukturen wie 
-Kleiderkammern etc. einfließen und dann gezielt benötigte Hilfsmittel dort abgerufen werden. Damit ist einerseits sichergestellt, dass keine Überlastung der 
-Notunterkunft durch Maßnahmen des Sachspendenmanagements stattfindet 
-und andererseits auch Spendengüter, die nicht unmittelbar in der Notunterkunft 
-benötigt werden, für eine sachgerechte Verwendung bei anderen hilfebedürftigen Menschen zur Verfügung stehen. Dies dürfte auch im wohlverstandenen Interesse der Spender sein. 
-Insbesondere bei dieser Aufgabe ist eine Einbindung von Kräften des TEAM 
-WESTFALEN und von anderen ungebundenen Kräften sehr sinnvoll möglich. 
-6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik 
-6.1 Wachdienst („Security“) 
-Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat ansonsten lediglich die Jedermannrechte2. Die 
-Mitarbeiter/innen sollen in Deeskalationstechniken geschult sein. Für den Einsatz von Wachdienstfirmen sind die Vorgaben des Landes (anerkannte Firmen 
-mit entsprechender Zertifizierung durch die Behörden) unbedingt zu beachten. 
-„Rund-um-die Uhr“ sollten mindestens jeweils 2-3 Wachdienst-Kräfte anwesend 
-sein, dabei ist darauf zu achten, dass jederzeit Männer und Frauen durchgehend eingesetzt sind. Die Schlüsselwerte sind hier 1 Wachdienstkraft je 75 Bewohner bei Zeltunterkünften bzw. 1 Wachdienstkraft je 100 Bewohnern bei festen Bauten, jeweils zuzüglich der Kräfte für den Pfortendienst. 
-Die Wachdienst-Kräfte sind als Bestandteil des Teams anzusehen und in den 
-Tagesbetrieb zu integrieren. 
-Die Wachdienst-Mitarbeiter dürfen nur in Absprache mit dem DRK und unter 
-Begleitung durch DRK-Betreuer Zimmer der Bewohner betreten. 
-Das Tragen von Waffen (auch Pfefferspray) ist untersagt. 
-Das Wachbuch des Wachdienstes wird täglich mit dem DRK-Einrichtungsleiter 
-besprochen. 
-Die Grundrechte der Bewohner sind selbstverständlich zu beachten und zu respektieren. Durchsuchungen von Zimmern sind verboten, auch darf es keine 
-„Sonderräume“, Einzel-Behandlungen von Bewohnern oder ähnliches geben. 
-Taschenkontrollen – z.B. auf Alkohol oder Drogen – sind lediglich als Zugangskontrolle auf der Basis der Hausordnung zulässig, ohne dass hierbei Zwangausgeübt werden darf. Auf Taschenkontrollen ist durch Plakate oder Hinweisschilder unmissverständlich hinzuweisen. Falls Bewohner sich mit einer Taschenkontrolle nicht einverstanden erklären, sind die Taschen – ohne sie zu 
-öffnen! – sicherzustellen und bis zum Eintreffen der Polizei aufzubewahren. Bei 
-Problemfällen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Soweit Ordnungsmaßnahmen erforderlich erscheinen, sind sie mit Bezirksregierung und LV abstimmen. Aufgabe des Einrichtungsleiters und aller Einsatzkräfte ist es, die 
-Ethik des DRK zum Wohle des Menschen zu vertreten. Dies kann bedeuten, 
-auch Behörden gegenüber die Grenzen aufzuzeigen, die wir nicht überschreiten. 
-Ebenso wie die dienstfreien DRK-Einsatzkräfte verlassen auch die WachdienstMitarbeiter nach dem Dienst die Einrichtung. Dienstfreie Einsatzkräfte wohnen 
-und schlafen nicht auf dem Gelände der Einrichtung. 
-6.2 Kinder 
 Positive Zeichen: Kinder sind aufgeschlossen, nicht ängstlich. Positive Zeichen: Kinder sind aufgeschlossen, nicht ängstlich.
 Betreuungsangebote externer Organisationen sind einzubeziehen. Betreuungsangebote externer Organisationen sind einzubeziehen.
betrdi/ell-flue.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/11 12:55 von brodesser