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betrdi:ell-flue

Unterschiede

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betrdi:ell-flue [2017/05/09 20:20]
brodesser [4.3 Überführung in den hauptamtlichen Regelbetrieb]
betrdi:ell-flue [2017/05/09 20:49]
brodesser [6.2 Kinder]
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 Die Unterstützung durch weitere freie Mitarbeiter/innen der Rotkreuzgemeinschaften („TEAM WESTFALEN“) und auch weiterer Kräfte aus der Bevölkerung kann eine wesentliche Entlastung des Ehren- und Hauptamtes sein. Diese Kräfte können bei vielen Aufgaben hilfreich eingesetzt werden und insbesondere ergänzende („komplementäre“) Leistungen erbringen, die sonst nicht angeboten werden könnten. Diese Kräfte bedürfen jedoch der Anleitung; der Einsatz eines Koordinators für die Freiwilligenarbeit ist daher sinnvoll und erforderlich, um die eingesetzten regulären Kräfte nicht zusätzlich durch diese Aufgabe zu binden. Zu beachten ist, dass alle diese Kräfte sich aus Gründen des Versicherungsschutzes mit Name, Vorname, Wohnort und Geburtsdatum registrieren lassen und dann, wenn sie in unmittelbarem Kontakt mit den Bewohnern – insbesondere Kindern und Jugendlichen – eingesetzt werden sollen, ebenso wie die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Einsatzkräfte aus den Rotkreuzgemeinschaften das sog. „Erweiterte Führungszeugnis“ vorlegen müssen. Die Unterstützung durch weitere freie Mitarbeiter/innen der Rotkreuzgemeinschaften („TEAM WESTFALEN“) und auch weiterer Kräfte aus der Bevölkerung kann eine wesentliche Entlastung des Ehren- und Hauptamtes sein. Diese Kräfte können bei vielen Aufgaben hilfreich eingesetzt werden und insbesondere ergänzende („komplementäre“) Leistungen erbringen, die sonst nicht angeboten werden könnten. Diese Kräfte bedürfen jedoch der Anleitung; der Einsatz eines Koordinators für die Freiwilligenarbeit ist daher sinnvoll und erforderlich, um die eingesetzten regulären Kräfte nicht zusätzlich durch diese Aufgabe zu binden. Zu beachten ist, dass alle diese Kräfte sich aus Gründen des Versicherungsschutzes mit Name, Vorname, Wohnort und Geburtsdatum registrieren lassen und dann, wenn sie in unmittelbarem Kontakt mit den Bewohnern – insbesondere Kindern und Jugendlichen – eingesetzt werden sollen, ebenso wie die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Einsatzkräfte aus den Rotkreuzgemeinschaften das sog. „Erweiterte Führungszeugnis“ vorlegen müssen.
  
-==== 5 Spendenmanagement ====+===== 5 Spendenmanagement =====
  
-Eine vielfach geäußerte Frage betrifft das Management von Sachspenden aus +Eine vielfach geäußerte Frage betrifft das Management von Sachspenden aus der Bevölkerung (z.B. Kleiderspenden, Gegenstände des täglichen Bedarfs wie Kinderwagen oder Kinderspielzeug). Die Erfahrung zeigt, dass die Einrichtung eines eigenen Spendenmanagementsystems in den Notunterkünften zu viele Kräfte bindet und auch zu einem "Run" auf Spendengüter, Kleidung etc. führen kann. Sachspenden sollten daher besser in die üblichen Spendenstrukturen wie Kleiderkammern etc. einfließen und dann gezielt benötigte Hilfsmittel dort abgerufen werden. Damit ist einerseits sichergestellt, dass keine Überlastung der Notunterkunft durch Maßnahmen des Sachspendenmanagements stattfindet und andererseits auch Spendengüter, die nicht unmittelbar in der Notunterkunft benötigt werden, für eine sachgerechte Verwendung bei anderen hilfebedürftigen Menschen zur Verfügung stehen. Dies dürfte auch im wohlverstandenen Interesse der Spender sein. \\ Insbesondere bei dieser Aufgabe ist eine Einbindung von Kräften des TEAM WESTFALEN und von anderen ungebundenen Kräften sehr sinnvoll möglich. 
-der Bevölkerung (z.B. Kleiderspenden, Gegenstände des täglichen Bedarfs wie + 
-Kinderwagen oder Kinderspielzeug). Die Erfahrung zeigt, dass die Einrichtung +===== 6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik ===== 
-eines eigenen Spendenmanagementsystems in den Notunterkünften zu viele + 
-Kräfte bindet und auch zu einem "Run" auf Spendengüter, Kleidung etc. führen +==== 6.1 Wachdienst („Security“) ==== 
-kann. Sachspenden sollten daher besser in die üblichen Spendenstrukturen wie + 
-Kleiderkammern etc. einfließen und dann gezielt benötigte Hilfsmittel dort abgerufen werden. Damit ist einerseits sichergestellt, dass keine Überlastung der +Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat hierbei lediglich die jeder Bürgerin und jedem Bürger in Deutschland zustehenden Jedermannrechte ((§ 127 Abs. 1 Strafprozessordnung („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) )). Die Mitarbeiter/innen sollen in Deeskalationstechniken geschult sein. Für den Einsatz von Wachdienstfirmen sind die Vorgaben des Landes (anerkannte Firmen mit entsprechender Zertifizierung durch die Behörden) unbedingt zu beachten. „Rund-um-die Uhr“ sollten mindestens jeweils 2-3 Wachdienst-Kräfte anwesend sein, dabei ist darauf zu achten, dass jederzeit Männer und Frauen durchgehend eingesetzt sind. Die Schlüsselwerte sind hier 1 Wachdienstkraft je 75 Bewohner bei Zeltunterkünften bzw. 1 Wachdienstkraft je 100 Bewohnern bei festen Bauten, jeweils zuzüglich der Kräfte für den Pfortendienst. \\ Die Wachdienst-Kräfte sind als Bestandteil des Teams anzusehen und in den Tagesbetrieb zu integrieren. \\  
-Notunterkunft durch Maßnahmen des Sachspendenmanagements stattfindet +Die Wachdienst-Mitarbeiter dürfen nur in Absprache mit dem DRK und unter Begleitung durch DRK-Betreuer Zimmer der Bewohner betreten. Das Tragen von Waffen (auch Pfefferspray) ist untersagt. 
-und andererseits auch Spendengüter, die nicht unmittelbar in der Notunterkunft + 
-benötigt werden, für eine sachgerechte Verwendung bei anderen hilfebedürftigen Menschen zur Verfügung stehen. Dies dürfte auch im wohlverstandenen Interesse der Spender sein. +Das Wachbuch des Wachdienstes wird täglich mit dem DRK-Einrichtungsleiter besprochen, der das jeweilige Tagesblatt auch abzeichnet. 
-Insbesondere bei dieser Aufgabe ist eine Einbindung von Kräften des TEAM + 
-WESTFALEN und von anderen ungebundenen Kräften sehr sinnvoll möglich. +Die Grundrechte der Bewohner sind selbstverständlich zu beachten und zu respektieren. Durchsuchungen von Zimmern sind verboten, auch darf es keine „Sonderräume“, Einzel-Behandlungen von Bewohnern oder ähnliches geben. \\  
-6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik +Taschenkontrollen – z.B. auf Alkohol oder Drogen – sind lediglich als Zugangskontrolle auf der Basis der Hausordnung zulässig, ohne dass hierbei Zwangausgeübt werden darf. Auf Taschenkontrollen ist durch Plakate oder Hinweisschilder unmissverständlich hinzuweisen. Falls Bewohner sich mit einer Taschenkontrolle nicht einverstanden erklären, sind die Taschen – ohne sie zu öffnen! – sicherzustellen und bis zum Eintreffen der Polizei aufzubewahren. Bei Problemfällen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Soweit Ordnungsmaßnahmen erforderlich erscheinen, sind sie mit Bezirksregierung und Landesverband abstimmen. \\ Aufgabe des Einrichtungsleiters und aller Einsatzkräfte ist es, die Ethik des DRK zum Wohle des Menschen zu vertreten. Dies kann bedeuten, auch Behörden gegenüber die Grenzen aufzuzeigen, die wir nicht überschreiten. 
-6.1 Wachdienst („Security“) + 
-Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat ansonsten lediglich die Jedermannrechte2. Die +Ebenso wie die dienstfreien DRK-Einsatzkräfte verlassen auch die Wachdienstmitarbeiter nach dem Dienst die Einrichtung. Dienstfreie Einsatzkräfte wohnen und schlafen nicht auf dem Gelände der Einrichtung. 
-Mitarbeiter/innen sollen in Deeskalationstechniken geschult sein. Für den Einsatz von Wachdienstfirmen sind die Vorgaben des Landes (anerkannte Firmen + 
-mit entsprechender Zertifizierung durch die Behörden) unbedingt zu beachten. +==== 6.2 Kinder ==== 
-„Rund-um-die Uhr“ sollten mindestens jeweils 2-3 Wachdienst-Kräfte anwesend + 
-sein, dabei ist darauf zu achten, dass jederzeit Männer und Frauen durchgehend eingesetzt sind. Die Schlüsselwerte sind hier 1 Wachdienstkraft je 75 Bewohner bei Zeltunterkünften bzw. 1 Wachdienstkraft je 100 Bewohnern bei festen Bauten, jeweils zuzüglich der Kräfte für den Pfortendienst. +Positive Zeichen im Unterkunftsbetrieb: Kinder sind aufgeschlossen, nicht ängstlich. \\  
-Die Wachdienst-Kräfte sind als Bestandteil des Teams anzusehen und in den +Betreuungsangebote externer Organisationen sind einzubeziehen. Gelegentliches Streitschlichten muss in ruhiger, angepasster Form geschehen und darf keinesfalls bis zum Streit mit oder unter den Eltern eskalieren. Besondere Spielzeuge sind nicht nötig. Zu beachten ist, dass Kinder gerne liebgewordene kleinere Spielzeuge (Bälle, Püppchen, Spielzeugautos) später in andere Unterkünfte mitnehmen möchten. Daher ist rechtzeitig für Vorräte und 
-Tagesbetrieb zu integrieren. +Nachschub zu sorgen. Größere Spielzeuge (Bobbycars, Roller) können z.B. in den Bussen nicht mitgenommen werden. Es muss daher von vorneherein unmissverständlich deutlich werden, dass diese nur zum zeitweiligen Gebrauch bestimmt sind und in der Einrichtung verbleiben müssen. Wichtig ist das Ermöglichen des Spielens im Freien, Malen, Gruppenspieleggf. unter Einbezug des JRK 
-Die Wachdienst-Mitarbeiter dürfen nur in Absprache mit dem DRK und unter + 
-Begleitung durch DRK-Betreuer Zimmer der Bewohner betreten. +==== 6.3 Essen (wichtige Eckpunkte) ==== 
-Das Tragen von Waffen (auch Pfefferspray) ist untersagt. + 
-Das Wachbuch des Wachdienstes wird täglich mit dem DRK-Einrichtungsleiter +Soweit in der Liegenschaft vorhandene Kochgelegenheiten nicht ausreichen, müssen ggf. Küchencontainer angemietet und installiert werdenDer Betrieb von Feldkochherden etc. in Küchenzelten muss auf das unumgänglich erforderliche Maß, z.B. in der Anlaufphase des Betriebs, beschränkt werden. \\ Die HACCP-Regeln müssen unbedingt eingehalten werden, insbesondere: 
-besprochen. +  * keine Ausgabe Warmverpflegung mit einer Temperatur < 69 Grad 
-Die Grundrechte der Bewohner sind selbstverständlich zu beachten und zu respektieren. Durchsuchungen von Zimmern sind verboten, auch darf es keine +  Ausgabe kühlpflichtiger Speisen mit einer Temperatur > 9 Grad 
-„Sonderräume“, Einzel-Behandlungen von Bewohnern oder ähnliches geben. +  * Ausgabetheke und Kühltheke müssen mit Spuckschutz ausgestattet sein 
-Taschenkontrollen – z.B. auf Alkohol oder Drogen – sind lediglich als Zugangskontrolle auf der Basis der Hausordnung zulässig, ohne dass hierbei Zwangausgeübt werden darf. Auf Taschenkontrollen ist durch Plakate oder Hinweisschilder unmissverständlich hinzuweisen. Falls Bewohner sich mit einer Taschenkontrolle nicht einverstanden erklären, sind die Taschen – ohne sie zu + 
-öffnen! – sicherzustellen und bis zum Eintreffen der Polizei aufzubewahren. Bei +Möglichst frühzeitig sollte auf Verwendung von Tiefkühlkost, die von dafür spezialisierten Lieferfirmen angeliefert wird, umgestellt werden. Tiefkühler und Konvektomaten (ausreichende Leistung des Stromanschlusses beachten!) können in der Regel von den Lieferfirmen der Tiefkühlkost bereitgestellt werden. 
-Problemfällen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Soweit Ordnungsmaßnahmen erforderlich erscheinen, sind sie mit Bezirksregierung und LV abstimmen. Aufgabe des Einrichtungsleiters und aller Einsatzkräfte ist es, die + 
-Ethik des DRK zum Wohle des Menschen zu vertreten. Dies kann bedeuten, +Solange wie nicht die die hygienische Geschirrreinigung (Spülautomaten) sichergestellt werden kann, ist Einweggeschirr zu verwenden\\  
-auch Behörden gegenüber die Grenzen aufzuzeigen, die wir nicht überschreiten. +Kaltverpflegung sollte von lokalen Großanbietern beschaffen; die Hygiene ist in den ungeöffneten Großgebinden gesichert. \\  
-Ebenso wie die dienstfreien DRK-Einsatzkräfte verlassen auch die WachdienstMitarbeiter nach dem Dienst die Einrichtung. Dienstfreie Einsatzkräfte wohnen +Kein Schneiden von Brot, Wurst, Käse etc. in der Einrichtung, sondern vom Lieferanten bereits vorgeschnitten beziehen. \\  
-und schlafen nicht auf dem Gelände der Einrichtung. +Lunchpakete sind im Kühlhaus zu lagern\\ 
-6.2 Kinder +
-Positive Zeichen: Kinder sind aufgeschlossen, nicht ängstlich. +
-Betreuungsangebote externer Organisationen sind einzubeziehen. +
-Gelegentliches Streitschlichten muss in ruhiger, angepasster Form geschehen +
-und darf keinesfalls bis zum Streit mit oder unter den Eltern eskalieren. +
-Besondere Spielzeuge sind nicht nötig. Zu beachten ist, dass Kinder gerne +
-liebgewordene kleinere Spielzeuge (Bälle, Püppchen, Spielzeugautos) später in +
-andere Unterkünfte mitnehmen möchten. Daher ist rechtzeitig für Vorräte und +
-Nachschub zu sorgen. Größere Spielzeuge (Bobbycars, Roller) können z.B. in +
-den Bussen nicht mitgenommen werden. Es muss daher von vorneherein unmissverständlich deutlich werden, dass diese nur zum zeitweiligen Gebrauch +
-bestimmt sind und in der Einrichtung verbleiben müssen. +
-Ermöglichen des Spielens im Freien, Malen, Gruppenspiele +
-ggf. Einbezug des JRK +
-6.3 Essen (wichtige Eckpunkte) +
-Ggf. Küchencontainer anmieten und installieren. +
-Die HACCP-Regeln müssen unbedingt eingehalten werden, insbesondere: +
- Ausgabe Warmverpflegung 69 Grad +
- Ausgabe kühlpflichtiger Speisen <9 Grad +
- Kühltheke mit Spuckschutz +
-Frühzeitig: Verwendung von Tiefkühlkost. Tiefkühler und Konvektomaten +
-(Stromanschluß!) können in der Regel von den Lieferanten gestellt werden. +
-Verwendung von Einweggeschirr, bis die hygienische Geschirrreinigung (Spülautomaten) sichergestellt ist. +
-Kaltverpflegung von lokalen Großanbietern beschaffen; Hygiene ist in den +
-Großgebinden gesichert. +
-Kein Schneiden von Wurst, etc. in der Einrichtung +
-Einmalgeschirr verwendenbis ordnungsgemäßes Spülen (Spülmaschinen mit +
-Temperaturführung) gesichert ist (Hygiene).+
 Keine Ausgabe von Essen durch Bewohner! Keine Ausgabe von Essen durch Bewohner!
-Hygieneplan erstellen und mit Gesundheits- bzw. Veterinäramt abstimmen+ 
-6.4 Trinkwasser +Für die Einrichtung muss ein Hygieneplan erstellt und mit Gesundheits- bzw. Veterinäramt abgestimmt werdenDiese Behörden halten in aller Regel auch Muster-Hygienepläne vor, die dann lediglich auf die besonderen Bedingungen der Unterkunft angepasst werden müssen. 
-Solange zu wenig Trinkwasserzapfstellen vorhanden sindTrinkwasser (Mineralwasser) in Flaschen oder vorzugsweise in Tetrapacks ausgeben. In vielen + 
-Herkunftsländern der Flüchtlinge ist mit hohem Anteil an Kohlensäure versetztes Trinkwasser nicht bekannt. Daher sollte vorteilhafterweise kohlensäurefreies+==== 6.4 Trinkwasser ==== 
 + 
 +Die Trinkwasserleitungen ((hierzu gehörden auch Duschwasserleitungen!)) müssen vor Benutzungsfreigabe muikrobiologisch insbesondere auf Legionellenbefall ((Legionellen treten insbesondere dann auf, wenn die Liegenschaften längere Zeit unbenutzt waren und in den Leitungen "stehendes Wasser" aufgetreten ist.)) geprüft werden. Sollte ein Befall mit Legionellen vorliegen, ist eine sog. "thermische Desinfektion" ((sh. DVGW-Arbeitsblatt W551 von April 2004)) nach Weisung der zuständigen Behörde vorzunehmen.\\  
 +Solange zu wenig Trinkwasserzapfstellen für Leitungswasser vorhanden sind, muss Trinkwasser (Mineralwasser) in Flaschen oder vorzugsweise in Tetrapacks ausgegeben. In vielen Herkunftsländern der Flüchtlinge ist mit hohem Anteil an Kohlensäure versetztes Trinkwasser nicht bekannt. Daher sollte vorteilhafterweise kohlensäurefreies
 oder kohlensäurearmes Trinkwasser („stilles Wasser“ oder „medium“) ausgegeben werden. oder kohlensäurearmes Trinkwasser („stilles Wasser“ oder „medium“) ausgegeben werden.
-Lunchpakete in Kühlhaus lagern + 
-Trinkwasserversorgungsleitungen durch Fachbetrieb prüfen und regelmäßig +Auch später müssen die Trinkwasserversorgungsleitungen regelmäßig durch einen Fachbetrieb geprüft und überwacht  werden, ggf. ist die Installation zu reparieren.  
-überwachen lassen, ggf. Installation reparieren. Das Leitungs- und Duschwasser muss mikrobiologisch geprüft und in Absprache mit dem Gesundheitsamt + 
-freigegeben werden (thermische Desinfektion als Legionellenvorsorge3). +Soweit die Duschen noch nicht freigegeben sind, müssen ggf. Duschcontainer eingesetzt werden. Dekon V/P-Anlagen des Bevölkerungsschutzes sind keine regulären Duschen und dürfen nicht ohne Freigabe als Duschen eingesetzt
-Soweit die Duschen noch nicht freigegeben sind, müssen ggf. Duschcontainer +
-eingesetzt werden. Dekon V/P-Anlagen des Bevölkerungsschutzes sind keine +
-regulären Duschen und dürfen nicht ohne Freigabe als Duschen eingesetzt+
 werden. werden.
-Heizungsanlage vor Inbetriebnahme durch Fachfirma prüfen und ggf. instandsetzen lassen + 
-6.5 Reinigungsarbeiten+Auch die Heizungsanlage ist vor Inbetriebnahme durch eine Fachfirma prüfen und ggf. instandsetzen zu lassen. 
 + 
 +==== 6.5 Reinigungsarbeiten ==== 
 Erstellung eines Reinigungsplans: Sanitäranlagen 2-mal pro Tag reinigen, Flure Erstellung eines Reinigungsplans: Sanitäranlagen 2-mal pro Tag reinigen, Flure
 und Gemeinschaftsflächen mindestens 1 mal täglich (Fachfirma). Die Unterkunftsräume werden durch die Bewohner selbst gereinigt (Reinigungsgeräte /- und Gemeinschaftsflächen mindestens 1 mal täglich (Fachfirma). Die Unterkunftsräume werden durch die Bewohner selbst gereinigt (Reinigungsgeräte /-
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