Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.
Beide Seiten, vorherige Überarbeitung Vorherige Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorherige Überarbeitung Nächste Überarbeitung Beide Seiten, nächste Überarbeitung | ||
betrdi:ell-flue [2017/05/09 20:21] brodesser [5 Spendenmanagement] |
betrdi:ell-flue [2017/05/09 20:54] brodesser [6.5 Reinigungsarbeiten] |
||
---|---|---|---|
Zeile 140: | Zeile 140: | ||
===== 6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik ===== | ===== 6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik ===== | ||
- | 6.1 Wachdienst („Security“) | + | ==== 6.1 Wachdienst („Security“) |
- | Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat ansonsten | + | |
- | Mitarbeiter/ | + | Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat hierbei |
- | mit entsprechender Zertifizierung durch die Behörden) unbedingt zu beachten. | + | Die Wachdienst-Mitarbeiter dürfen nur in Absprache mit dem DRK und unter Begleitung durch DRK-Betreuer Zimmer der Bewohner betreten. Das Tragen von Waffen (auch Pfefferspray) ist untersagt. |
- | „Rund-um-die Uhr“ sollten mindestens jeweils 2-3 Wachdienst-Kräfte anwesend | + | |
- | sein, dabei ist darauf zu achten, dass jederzeit Männer und Frauen durchgehend eingesetzt sind. Die Schlüsselwerte sind hier 1 Wachdienstkraft je 75 Bewohner bei Zeltunterkünften bzw. 1 Wachdienstkraft je 100 Bewohnern bei festen Bauten, jeweils zuzüglich der Kräfte für den Pfortendienst. | + | Das Wachbuch des Wachdienstes wird täglich mit dem DRK-Einrichtungsleiter besprochen, der das jeweilige Tagesblatt auch abzeichnet. |
- | Die Wachdienst-Kräfte sind als Bestandteil des Teams anzusehen und in den | + | |
- | Tagesbetrieb zu integrieren. | + | Die Grundrechte der Bewohner sind selbstverständlich zu beachten und zu respektieren. Durchsuchungen von Zimmern sind verboten, auch darf es keine „Sonderräume“, |
- | Die Wachdienst-Mitarbeiter dürfen nur in Absprache mit dem DRK und unter | + | Taschenkontrollen – z.B. auf Alkohol oder Drogen – sind lediglich als Zugangskontrolle auf der Basis der Hausordnung zulässig, ohne dass hierbei Zwangausgeübt werden darf. Auf Taschenkontrollen ist durch Plakate oder Hinweisschilder unmissverständlich hinzuweisen. Falls Bewohner sich mit einer Taschenkontrolle nicht einverstanden erklären, sind die Taschen – ohne sie zu öffnen! – sicherzustellen und bis zum Eintreffen der Polizei aufzubewahren. Bei Problemfällen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Soweit Ordnungsmaßnahmen erforderlich erscheinen, sind sie mit Bezirksregierung und Landesverband |
- | Begleitung durch DRK-Betreuer Zimmer der Bewohner betreten. | + | |
- | Das Tragen von Waffen (auch Pfefferspray) ist untersagt. | + | Ebenso wie die dienstfreien DRK-Einsatzkräfte verlassen auch die Wachdienstmitarbeiter |
- | Das Wachbuch des Wachdienstes wird täglich mit dem DRK-Einrichtungsleiter | + | |
- | besprochen. | + | ==== 6.2 Kinder |
- | Die Grundrechte der Bewohner sind selbstverständlich zu beachten und zu respektieren. Durchsuchungen von Zimmern sind verboten, auch darf es keine | + | |
- | „Sonderräume“, | + | Positive Zeichen |
- | Taschenkontrollen – z.B. auf Alkohol oder Drogen – sind lediglich als Zugangskontrolle auf der Basis der Hausordnung zulässig, ohne dass hierbei Zwangausgeübt werden darf. Auf Taschenkontrollen ist durch Plakate oder Hinweisschilder unmissverständlich hinzuweisen. Falls Bewohner sich mit einer Taschenkontrolle nicht einverstanden erklären, sind die Taschen – ohne sie zu | + | Betreuungsangebote externer Organisationen sind einzubeziehen. Gelegentliches Streitschlichten muss in ruhiger, angepasster Form geschehen und darf keinesfalls bis zum Streit mit oder unter den Eltern eskalieren. Besondere Spielzeuge sind nicht nötig. Zu beachten ist, dass Kinder gerne liebgewordene kleinere Spielzeuge (Bälle, Püppchen, Spielzeugautos) später in andere Unterkünfte mitnehmen möchten. Daher ist rechtzeitig für Vorräte und |
- | öffnen! – sicherzustellen und bis zum Eintreffen der Polizei aufzubewahren. Bei | + | Nachschub zu sorgen. Größere Spielzeuge (Bobbycars, Roller) können z.B. in den Bussen nicht mitgenommen werden. Es muss daher von vorneherein unmissverständlich deutlich werden, dass diese nur zum zeitweiligen Gebrauch bestimmt sind und in der Einrichtung verbleiben müssen. |
- | Problemfällen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Soweit Ordnungsmaßnahmen erforderlich erscheinen, sind sie mit Bezirksregierung und LV abstimmen. Aufgabe des Einrichtungsleiters und aller Einsatzkräfte ist es, die | + | |
- | Ethik des DRK zum Wohle des Menschen zu vertreten. Dies kann bedeuten, | + | ==== 6.3 Essen (wichtige Eckpunkte) |
- | auch Behörden gegenüber die Grenzen aufzuzeigen, | + | |
- | Ebenso wie die dienstfreien DRK-Einsatzkräfte verlassen auch die WachdienstMitarbeiter | + | Soweit in der Liegenschaft vorhandene Kochgelegenheiten nicht ausreichen, müssen ggf. Küchencontainer |
- | und schlafen nicht auf dem Gelände der Einrichtung. | + | * keine Ausgabe Warmverpflegung |
- | 6.2 Kinder | + | |
- | Positive Zeichen: Kinder sind aufgeschlossen, | + | * Ausgabetheke und Kühltheke |
- | Betreuungsangebote externer Organisationen sind einzubeziehen. | + | |
- | Gelegentliches Streitschlichten muss in ruhiger, angepasster Form geschehen | + | Möglichst frühzeitig sollte auf Verwendung von Tiefkühlkost, die von dafür spezialisierten Lieferfirmen angeliefert wird, umgestellt werden. Tiefkühler und Konvektomaten (ausreichende Leistung des Stromanschlusses beachten!) können in der Regel von den Lieferfirmen der Tiefkühlkost bereitgestellt |
- | und darf keinesfalls bis zum Streit mit oder unter den Eltern eskalieren. | + | |
- | Besondere Spielzeuge sind nicht nötig. Zu beachten ist, dass Kinder gerne | + | Solange wie nicht die die hygienische Geschirrreinigung (Spülautomaten) sichergestellt |
- | liebgewordene kleinere Spielzeuge (Bälle, Püppchen, Spielzeugautos) später in | + | Kaltverpflegung |
- | andere Unterkünfte mitnehmen möchten. Daher ist rechtzeitig für Vorräte und | + | Kein Schneiden von Brot, Wurst, |
- | Nachschub zu sorgen. Größere Spielzeuge (Bobbycars, Roller) können z.B. in | + | Lunchpakete sind im Kühlhaus zu lagern. \\ |
- | den Bussen nicht mitgenommen werden. Es muss daher von vorneherein unmissverständlich deutlich werden, dass diese nur zum zeitweiligen Gebrauch | + | |
- | bestimmt sind und in der Einrichtung verbleiben müssen. | + | |
- | Ermöglichen des Spielens im Freien, Malen, Gruppenspiele | + | |
- | ggf. Einbezug des JRK | + | |
- | 6.3 Essen (wichtige Eckpunkte) | + | |
- | Ggf. Küchencontainer | + | |
- | Die HACCP-Regeln müssen unbedingt eingehalten werden, insbesondere: | + | |
- | Ausgabe Warmverpflegung | + | |
- | Ausgabe kühlpflichtiger Speisen | + | |
- | Kühltheke mit Spuckschutz | + | |
- | Frühzeitig: | + | |
- | (Stromanschluß!) können in der Regel von den Lieferanten gestellt | + | |
- | Verwendung von Einweggeschirr, | + | |
- | Kaltverpflegung von lokalen Großanbietern beschaffen; Hygiene ist in den | + | |
- | Großgebinden gesichert. | + | |
- | Kein Schneiden von Wurst, etc. in der Einrichtung | + | |
- | Einmalgeschirr verwenden, bis ordnungsgemäßes Spülen (Spülmaschinen mit | + | |
- | Temperaturführung) gesichert ist (Hygiene). | + | |
Keine Ausgabe von Essen durch Bewohner! | Keine Ausgabe von Essen durch Bewohner! | ||
- | Hygieneplan | + | |
- | 6.4 Trinkwasser | + | Für die Einrichtung muss ein Hygieneplan |
- | Solange zu wenig Trinkwasserzapfstellen vorhanden sind: Trinkwasser (Mineralwasser) in Flaschen oder vorzugsweise in Tetrapacks | + | |
- | Herkunftsländern der Flüchtlinge ist mit hohem Anteil an Kohlensäure versetztes Trinkwasser nicht bekannt. Daher sollte vorteilhafterweise kohlensäurefreies | + | ==== 6.4 Trinkwasser |
+ | |||
+ | Die Trinkwasserleitungen ((hierzu gehörden auch Duschwasserleitungen!)) müssen vor Benutzungsfreigabe muikrobiologisch insbesondere auf Legionellenbefall ((Legionellen treten insbesondere dann auf, wenn die Liegenschaften längere Zeit unbenutzt waren und in den Leitungen " | ||
+ | Solange zu wenig Trinkwasserzapfstellen | ||
oder kohlensäurearmes Trinkwasser („stilles Wasser“ oder „medium“) ausgegeben werden. | oder kohlensäurearmes Trinkwasser („stilles Wasser“ oder „medium“) ausgegeben werden. | ||
- | Lunchpakete in Kühlhaus lagern | + | |
- | Trinkwasserversorgungsleitungen durch Fachbetrieb | + | Auch später müssen die Trinkwasserversorgungsleitungen |
- | überwachen lassen, ggf. Installation reparieren. | + | |
- | freigegeben werden (thermische Desinfektion als Legionellenvorsorge3). | + | Soweit die Duschen noch nicht freigegeben sind, müssen ggf. Duschcontainer eingesetzt werden. Dekon V/P-Anlagen des Bevölkerungsschutzes sind keine regulären Duschen und dürfen nicht ohne Freigabe als Duschen eingesetzt |
- | Soweit die Duschen noch nicht freigegeben sind, müssen ggf. Duschcontainer | + | |
- | eingesetzt werden. Dekon V/P-Anlagen des Bevölkerungsschutzes sind keine | + | |
- | regulären Duschen und dürfen nicht ohne Freigabe als Duschen eingesetzt | + | |
werden. | werden. | ||
- | Heizungsanlage vor Inbetriebnahme durch Fachfirma prüfen und ggf. instandsetzen lassen | + | |
- | 6.5 Reinigungsarbeiten | + | Auch die Heizungsanlage |
- | Erstellung eines Reinigungsplans: Sanitäranlagen 2-mal pro Tag reinigen, | + | |
- | und Gemeinschaftsflächen mindestens 1 mal täglich (Fachfirma). Die Unterkunftsräume werden durch die Bewohner selbst gereinigt (Reinigungsgeräte /- | + | ==== 6.5 Reinigungsarbeiten |
- | mittel bereitstellen!) Bei Bewohnerwechsel erfolgt eine Grundreinigung/ | + | |
- | Ggf. Einbindung von Bewohnern in Pflege des Außenbereichs gegen Zahlung | + | Für die gesamte Liegenschaft (auch Außenbereich!) ist ein Reinigungsplan zu erstellen. Hierbei gilt als Mindestforderung: |
- | eines geringen Geldbetrages nach den gesetzlichen Vorschriften. | + | Sanitäranlagen 2-mal pro Tag reinigen, |
- | Händedesinfektionsspender großzügig im Gebäude verteilt | + | Flure und Gemeinschaftsflächen mindestens 1 mal täglich (Fachfirma). |
+ | Die Unterkunftsräume werden durch die Bewohner selbst gereinigt (Reinigungsgeräte /-mittel bereitstellen!) | ||
+ | |||
+ | Ggf. ist die Einbindung von Bewohnern in die Pflege des Außenbereichs gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages nach den gesetzlichen Vorschriften | ||
+ | |||
+ | Händedesinfektionsspender | ||
Das gesamte Gelände und die Gebäude müssen regelmäßig auf Ungezieferbefall überwacht und ggf. die Ungezieferbekämpfung durch eine Fachfirma veranlasst werden. | Das gesamte Gelände und die Gebäude müssen regelmäßig auf Ungezieferbefall überwacht und ggf. die Ungezieferbekämpfung durch eine Fachfirma veranlasst werden. | ||
- | 6.6 Brandschutz | + | |
- | Brandschutzbegehung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle durchführen und erforderliche Maßnahmen sofort | + | ==== 6.6 Brandschutz |
- | Einbau von vernetzten Rauchmeldern im gesamten Bereich der Unterkunft, | + | |
- | Einsatz von Temperaturmeldern (Küche) und Kohlenmonoxidmeldern nach Anweisung der Feuerwehr. | + | Mit der zuständigen Brandschutzdienststelle |
- | 6.7 Transportleistungen | + | Im gesamten Bereich der Unterkunft |
+ | |||
+ | ==== 6.7 Transportleistungen | ||
Verbindungsaufnahme mit Transportunternehmen, | Verbindungsaufnahme mit Transportunternehmen, | ||
Für Transporte zu Röntgenuntersuchungen können Busse sinnvoll sein. | Für Transporte zu Röntgenuntersuchungen können Busse sinnvoll sein. |