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betrdi:ell-flue [2017/05/09 20:21] brodesser [5 Spendenmanagement] |
betrdi:ell-flue [2017/05/09 21:14] brodesser [6.8 Medizin] |
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===== 6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik ===== | ===== 6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik ===== | ||
- | 6.1 Wachdienst („Security“) | + | ==== 6.1 Wachdienst („Security“) |
- | Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat ansonsten | + | |
- | Mitarbeiter/ | + | Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat hierbei |
- | mit entsprechender Zertifizierung durch die Behörden) unbedingt zu beachten. | + | Die Wachdienst-Mitarbeiter dürfen nur in Absprache mit dem DRK und unter Begleitung durch DRK-Betreuer Zimmer der Bewohner betreten. Das Tragen von Waffen (auch Pfefferspray) ist untersagt. |
- | „Rund-um-die Uhr“ sollten mindestens jeweils 2-3 Wachdienst-Kräfte anwesend | + | |
- | sein, dabei ist darauf zu achten, dass jederzeit Männer und Frauen durchgehend eingesetzt sind. Die Schlüsselwerte sind hier 1 Wachdienstkraft je 75 Bewohner bei Zeltunterkünften bzw. 1 Wachdienstkraft je 100 Bewohnern bei festen Bauten, jeweils zuzüglich der Kräfte für den Pfortendienst. | + | Das Wachbuch des Wachdienstes wird täglich mit dem DRK-Einrichtungsleiter besprochen, der das jeweilige Tagesblatt auch abzeichnet. |
- | Die Wachdienst-Kräfte sind als Bestandteil des Teams anzusehen und in den | + | |
- | Tagesbetrieb zu integrieren. | + | Die Grundrechte der Bewohner sind selbstverständlich zu beachten und zu respektieren. Durchsuchungen von Zimmern sind verboten, auch darf es keine „Sonderräume“, |
- | Die Wachdienst-Mitarbeiter dürfen nur in Absprache mit dem DRK und unter | + | Taschenkontrollen – z.B. auf Alkohol oder Drogen – sind lediglich als Zugangskontrolle auf der Basis der Hausordnung zulässig, ohne dass hierbei Zwangausgeübt werden darf. Auf Taschenkontrollen ist durch Plakate oder Hinweisschilder unmissverständlich hinzuweisen. Falls Bewohner sich mit einer Taschenkontrolle nicht einverstanden erklären, sind die Taschen – ohne sie zu öffnen! – sicherzustellen und bis zum Eintreffen der Polizei aufzubewahren. Bei Problemfällen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Soweit Ordnungsmaßnahmen erforderlich erscheinen, sind sie mit Bezirksregierung und Landesverband |
- | Begleitung durch DRK-Betreuer Zimmer der Bewohner betreten. | + | |
- | Das Tragen von Waffen (auch Pfefferspray) ist untersagt. | + | Ebenso wie die dienstfreien DRK-Einsatzkräfte verlassen auch die Wachdienstmitarbeiter |
- | Das Wachbuch des Wachdienstes wird täglich mit dem DRK-Einrichtungsleiter | + | |
- | besprochen. | + | ==== 6.2 Kinder |
- | Die Grundrechte der Bewohner sind selbstverständlich zu beachten und zu respektieren. Durchsuchungen von Zimmern sind verboten, auch darf es keine | + | |
- | „Sonderräume“, | + | Positive Zeichen |
- | Taschenkontrollen – z.B. auf Alkohol oder Drogen – sind lediglich als Zugangskontrolle auf der Basis der Hausordnung zulässig, ohne dass hierbei Zwangausgeübt werden darf. Auf Taschenkontrollen ist durch Plakate oder Hinweisschilder unmissverständlich hinzuweisen. Falls Bewohner sich mit einer Taschenkontrolle nicht einverstanden erklären, sind die Taschen – ohne sie zu | + | Betreuungsangebote externer Organisationen sind einzubeziehen. Gelegentliches Streitschlichten muss in ruhiger, angepasster Form geschehen und darf keinesfalls bis zum Streit mit oder unter den Eltern eskalieren. Besondere Spielzeuge sind nicht nötig. Zu beachten ist, dass Kinder gerne liebgewordene kleinere Spielzeuge (Bälle, Püppchen, Spielzeugautos) später in andere Unterkünfte mitnehmen möchten. Daher ist rechtzeitig für Vorräte und |
- | öffnen! – sicherzustellen und bis zum Eintreffen der Polizei aufzubewahren. Bei | + | Nachschub zu sorgen. Größere Spielzeuge (Bobbycars, Roller) können z.B. in den Bussen nicht mitgenommen werden. Es muss daher von vorneherein unmissverständlich deutlich werden, dass diese nur zum zeitweiligen Gebrauch bestimmt sind und in der Einrichtung verbleiben müssen. |
- | Problemfällen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Soweit Ordnungsmaßnahmen erforderlich erscheinen, sind sie mit Bezirksregierung und LV abstimmen. Aufgabe des Einrichtungsleiters und aller Einsatzkräfte ist es, die | + | |
- | Ethik des DRK zum Wohle des Menschen zu vertreten. Dies kann bedeuten, | + | ==== 6.3 Essen (wichtige Eckpunkte) |
- | auch Behörden gegenüber die Grenzen aufzuzeigen, | + | |
- | Ebenso wie die dienstfreien DRK-Einsatzkräfte verlassen auch die WachdienstMitarbeiter | + | Soweit in der Liegenschaft vorhandene Kochgelegenheiten nicht ausreichen, müssen ggf. Küchencontainer |
- | und schlafen nicht auf dem Gelände der Einrichtung. | + | * keine Ausgabe Warmverpflegung |
- | 6.2 Kinder | + | |
- | Positive Zeichen: Kinder sind aufgeschlossen, | + | * Ausgabetheke und Kühltheke |
- | Betreuungsangebote externer Organisationen sind einzubeziehen. | + | |
- | Gelegentliches Streitschlichten muss in ruhiger, angepasster Form geschehen | + | Möglichst frühzeitig sollte auf Verwendung von Tiefkühlkost, die von dafür spezialisierten Lieferfirmen angeliefert wird, umgestellt werden. Tiefkühler und Konvektomaten (ausreichende Leistung des Stromanschlusses beachten!) können in der Regel von den Lieferfirmen der Tiefkühlkost bereitgestellt |
- | und darf keinesfalls bis zum Streit mit oder unter den Eltern eskalieren. | + | |
- | Besondere Spielzeuge sind nicht nötig. Zu beachten ist, dass Kinder gerne | + | Solange wie nicht die die hygienische Geschirrreinigung (Spülautomaten) sichergestellt |
- | liebgewordene kleinere Spielzeuge (Bälle, Püppchen, Spielzeugautos) später in | + | Kaltverpflegung |
- | andere Unterkünfte mitnehmen möchten. Daher ist rechtzeitig für Vorräte und | + | Kein Schneiden von Brot, Wurst, |
- | Nachschub zu sorgen. Größere Spielzeuge (Bobbycars, Roller) können z.B. in | + | Lunchpakete sind im Kühlhaus zu lagern. \\ |
- | den Bussen nicht mitgenommen werden. Es muss daher von vorneherein unmissverständlich deutlich werden, dass diese nur zum zeitweiligen Gebrauch | + | |
- | bestimmt sind und in der Einrichtung verbleiben müssen. | + | |
- | Ermöglichen des Spielens im Freien, Malen, Gruppenspiele | + | |
- | ggf. Einbezug des JRK | + | |
- | 6.3 Essen (wichtige Eckpunkte) | + | |
- | Ggf. Küchencontainer | + | |
- | Die HACCP-Regeln müssen unbedingt eingehalten werden, insbesondere: | + | |
- | Ausgabe Warmverpflegung | + | |
- | Ausgabe kühlpflichtiger Speisen | + | |
- | Kühltheke mit Spuckschutz | + | |
- | Frühzeitig: | + | |
- | (Stromanschluß!) können in der Regel von den Lieferanten gestellt | + | |
- | Verwendung von Einweggeschirr, | + | |
- | Kaltverpflegung von lokalen Großanbietern beschaffen; Hygiene ist in den | + | |
- | Großgebinden gesichert. | + | |
- | Kein Schneiden von Wurst, etc. in der Einrichtung | + | |
- | Einmalgeschirr verwenden, bis ordnungsgemäßes Spülen (Spülmaschinen mit | + | |
- | Temperaturführung) gesichert ist (Hygiene). | + | |
Keine Ausgabe von Essen durch Bewohner! | Keine Ausgabe von Essen durch Bewohner! | ||
- | Hygieneplan | + | |
- | 6.4 Trinkwasser | + | Für die Einrichtung muss ein Hygieneplan |
- | Solange zu wenig Trinkwasserzapfstellen vorhanden sind: Trinkwasser (Mineralwasser) in Flaschen oder vorzugsweise in Tetrapacks | + | |
- | Herkunftsländern der Flüchtlinge ist mit hohem Anteil an Kohlensäure versetztes Trinkwasser nicht bekannt. Daher sollte vorteilhafterweise kohlensäurefreies | + | ==== 6.4 Trinkwasser |
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+ | Die Trinkwasserleitungen ((hierzu gehörden auch Duschwasserleitungen!)) müssen vor Benutzungsfreigabe muikrobiologisch insbesondere auf Legionellenbefall ((Legionellen treten insbesondere dann auf, wenn die Liegenschaften längere Zeit unbenutzt waren und in den Leitungen " | ||
+ | Solange zu wenig Trinkwasserzapfstellen | ||
oder kohlensäurearmes Trinkwasser („stilles Wasser“ oder „medium“) ausgegeben werden. | oder kohlensäurearmes Trinkwasser („stilles Wasser“ oder „medium“) ausgegeben werden. | ||
- | Lunchpakete in Kühlhaus lagern | + | |
- | Trinkwasserversorgungsleitungen durch Fachbetrieb | + | Auch später müssen die Trinkwasserversorgungsleitungen |
- | überwachen lassen, ggf. Installation reparieren. | + | |
- | freigegeben werden (thermische Desinfektion als Legionellenvorsorge3). | + | Soweit die Duschen noch nicht freigegeben sind, müssen ggf. Duschcontainer eingesetzt werden. Dekon V/P-Anlagen des Bevölkerungsschutzes sind keine regulären Duschen und dürfen nicht ohne Freigabe als Duschen eingesetzt |
- | Soweit die Duschen noch nicht freigegeben sind, müssen ggf. Duschcontainer | + | |
- | eingesetzt werden. Dekon V/P-Anlagen des Bevölkerungsschutzes sind keine | + | |
- | regulären Duschen und dürfen nicht ohne Freigabe als Duschen eingesetzt | + | |
werden. | werden. | ||
- | Heizungsanlage vor Inbetriebnahme durch Fachfirma prüfen und ggf. instandsetzen lassen | + | |
- | 6.5 Reinigungsarbeiten | + | Auch die Heizungsanlage |
- | Erstellung eines Reinigungsplans: Sanitäranlagen 2-mal pro Tag reinigen, | + | |
- | und Gemeinschaftsflächen mindestens 1 mal täglich (Fachfirma). Die Unterkunftsräume werden durch die Bewohner selbst gereinigt (Reinigungsgeräte /- | + | ==== 6.5 Reinigungsarbeiten |
- | mittel bereitstellen!) Bei Bewohnerwechsel erfolgt eine Grundreinigung/ | + | |
- | Ggf. Einbindung von Bewohnern in Pflege des Außenbereichs gegen Zahlung | + | Für die gesamte Liegenschaft (auch Außenbereich!) ist ein Reinigungsplan zu erstellen. Hierbei gilt als Mindestforderung: |
- | eines geringen Geldbetrages nach den gesetzlichen Vorschriften. | + | Sanitäranlagen 2-mal pro Tag reinigen, |
- | Händedesinfektionsspender großzügig im Gebäude verteilt | + | Flure und Gemeinschaftsflächen mindestens 1 mal täglich (Fachfirma). |
+ | Die Unterkunftsräume werden durch die Bewohner selbst gereinigt (Reinigungsgeräte /-mittel bereitstellen!) | ||
+ | |||
+ | Ggf. ist die Einbindung von Bewohnern in die Pflege des Außenbereichs gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages nach den gesetzlichen Vorschriften | ||
+ | |||
+ | Händedesinfektionsspender | ||
Das gesamte Gelände und die Gebäude müssen regelmäßig auf Ungezieferbefall überwacht und ggf. die Ungezieferbekämpfung durch eine Fachfirma veranlasst werden. | Das gesamte Gelände und die Gebäude müssen regelmäßig auf Ungezieferbefall überwacht und ggf. die Ungezieferbekämpfung durch eine Fachfirma veranlasst werden. | ||
- | 6.6 Brandschutz | + | |
- | Brandschutzbegehung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle durchführen und erforderliche Maßnahmen sofort | + | ==== 6.6 Brandschutz |
- | Einbau von vernetzten Rauchmeldern im gesamten Bereich der Unterkunft, | + | |
- | Einsatz von Temperaturmeldern (Küche) und Kohlenmonoxidmeldern nach Anweisung der Feuerwehr. | + | Mit der zuständigen Brandschutzdienststelle |
- | 6.7 Transportleistungen | + | Im gesamten Bereich der Unterkunft |
- | Verbindungsaufnahme mit Transportunternehmen, | + | |
- | Für Transporte zu Röntgenuntersuchungen können Busse sinnvoll sein. | + | ==== 6.7 Transportleistungen |
- | Dazu kommen auch Taxiunternehmen oder Transportdienst des DRK für Einzelfahrten zu Ärzten, Krankenhäusern, | + | |
- | Ggf. Kindersitze / Babysitze | + | Um die notwendigen Sammeltransporte zu Ärzten, Behörden usw. sicherstellen zu können, ist die Verbindungsaufnahme mit Transportunternehmen, |
- | 6.8 Medizin | + | Ggf. müssen hierfür |
- | Ziel ist es, den Zugang zu medizinischer Versorgung auf der Ebene üblicher | + | |
- | hausärztlicher Versorgung sicher zu stellen. Rettungsdienstliche Vorkehrungen | + | ==== 6.8 Medizin |
- | sind im Allgemeinen nicht erforderlich. Selbst bei mehreren hundert Menschen | + | |
- | in der Unterkunft handelt es sich schließlich um nicht mehr als die Bevölkerungszahl einer Wohnstraße oder eines Wohnviertels. | + | Ziel ist es, den Zugang zu medizinischer Versorgung auf der Ebene üblicher hausärztlicher Versorgung sicher zu stellen. Rettungsdienstliche Vorkehrungen sind im Allgemeinen nicht erforderlich. Selbst bei mehreren hundert Menschen in der Unterkunft handelt es sich schließlich um nicht mehr als die Bevölkerungszahl einer Wohnstraße oder eines Wohnviertels. |
- | Keine Medikation durch Nichtärzte! | + | |
- | Ansprechen von Hausärzten zu Tätigkeit in / mit der Unterkunft | + | Eine Medikation durch Nichtärzte |
- | Patientenakten den Patienten oder deren Begleitpersonen mitgeben. | + | |
- | Ein Hindernis abrechnungstechnischer Art ist, dass die Behandlungsscheine | + | In der Sanitätsstation geführte |
- | nicht KV-kompatibel sind. | + | |
- | Bei den Asylbewerbern in kommunalen Einrichtungen gibt es Abrechnungsscheine, | + | Ein Hindernis abrechnungstechnischer Art ist, dass die Behandlungsscheine |
- | „Kassennummer“ für den Kostenträger und ein Aktenzeichen, | + | |
- | die KV zur Abrechnung senden. | + | Bei den Asylbewerbern in kommunalen Einrichtungen gibt es Abrechnungsscheine, |
- | Bei Flüchtlingen in den Landeseinrichtungen muss für jeden Behandlungsfall | + | |
- | eine Rechnung geschrieben werden. | + | Nach §4 Asylbewerberleistungsgesetz |
- | Nach §4 Asylbewerberleistungsgesetz dürfen nur akute Erkrankungen und | + | Abrechnungstechnisch |
- | Schmerzzustände behandelt werden. Abklärung chronischer Erkrankungen oder von Altverletzungen sind nur im Rahmen akuter Verschlechterung möglich. | + | Ein Problem sind auch die Rezepte: Kassenrezepte für Medikamente sind kein Problem (gebührenfrei), |
- | Abrechnungstechnisch | + | nicht verordnet werden (zum Glück gelten |
- | Ein Problem sind auch die Rezepte: Kassenrezepte für Medikamente sind kein | + | |
- | Problem (gebührenfrei), | + | Ggf. ist eine Verbindungsaufnahme mit der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung |
- | können sich die Asylbewerber (die ja zunächst noch kein Taschengeld haben) | + | |
- | nicht leisten. Hilfsmittel (z.B. Aircast-Schiene, | + | Gei ggf. notwendigen Impfaktionen kann - ggf. in Absprache mit der Bezirksregierung |
- | nicht verordnet werden (zum Glück gelten die BZ-Teststreifen nicht als Hilfsmittel). | + | |
- | Ggf. ist eine Verbindungsaufnahme mit der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung notwendig. | + | Für Schwangere und Wöchnerinnen ist das Ansprechen |
- | wollen sie die Patienten mit Rücksicht auf die eigenen Patienten auch nicht so | + | |
- | gerne. Wegen des Ärztemangels, | + | In Absprache und ggf. mit organisatorischer Unterstützung durch Bezirksregierung |
- | Medikamentierung und den ggf. notwendigen Hilfsmitteln. | + | |
- | Ggf. in Absprache mit der Bezirksregierung Anwerben von Impfärzten / Medizinischen Fachangestellten und organisatorische Unterstützung der Arbeit. | + | |
- | Ansprechen Frauenärzten | + | |
- | Ansprechen von Apotheken | + | |
- | In Absprache und ggf. mit organisatorischer Unterstützung durch Bezirksregierung | + | |
- | Eingangsscreening / Untersuchung | + | ==== 6.9 Fremdsprachliche Verständigung ==== |
- | Röntgenuntersuchung | + | |
- | Impfungen | + | |
- | Temperaturmessungen | + | |
- | 6.9 Dolmetscher | + | |
Kontakt zu Dolmetschern herstellen. | Kontakt zu Dolmetschern herstellen. | ||
Soziale Angebote prüfen (insbesondere über die Wohlfahrts- und Sozialarbeit | Soziale Angebote prüfen (insbesondere über die Wohlfahrts- und Sozialarbeit |