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betrdi:ell-flue

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betrdi:ell-flue [2017/05/09 20:21]
brodesser [5 Spendenmanagement]
betrdi:ell-flue [2017/05/09 21:14]
brodesser [6.8 Medizin]
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 ===== 6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik ===== ===== 6 Besondere Hinweise zur Einsatztaktik =====
  
-6.1 Wachdienst („Security“) +==== 6.1 Wachdienst („Security“) ==== 
-Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat ansonsten lediglich die Jedermannrechte2. Die + 
-Mitarbeiter/innen sollen in Deeskalationstechniken geschult sein. Für den Einsatz von Wachdienstfirmen sind die Vorgaben des Landes (anerkannte Firmen +Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat hierbei lediglich die jeder Bürgerin und jedem Bürger in Deutschland zustehenden Jedermannrechte ((§ 127 Abs. 1 Strafprozessordnung („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) )). Die Mitarbeiter/innen sollen in Deeskalationstechniken geschult sein. Für den Einsatz von Wachdienstfirmen sind die Vorgaben des Landes (anerkannte Firmen mit entsprechender Zertifizierung durch die Behörden) unbedingt zu beachten. „Rund-um-die Uhr“ sollten mindestens jeweils 2-3 Wachdienst-Kräfte anwesend sein, dabei ist darauf zu achten, dass jederzeit Männer und Frauen durchgehend eingesetzt sind. Die Schlüsselwerte sind hier 1 Wachdienstkraft je 75 Bewohner bei Zeltunterkünften bzw. 1 Wachdienstkraft je 100 Bewohnern bei festen Bauten, jeweils zuzüglich der Kräfte für den Pfortendienst. \\ Die Wachdienst-Kräfte sind als Bestandteil des Teams anzusehen und in den Tagesbetrieb zu integrieren. \\  
-mit entsprechender Zertifizierung durch die Behörden) unbedingt zu beachten. +Die Wachdienst-Mitarbeiter dürfen nur in Absprache mit dem DRK und unter Begleitung durch DRK-Betreuer Zimmer der Bewohner betreten. Das Tragen von Waffen (auch Pfefferspray) ist untersagt. 
-„Rund-um-die Uhr“ sollten mindestens jeweils 2-3 Wachdienst-Kräfte anwesend + 
-sein, dabei ist darauf zu achten, dass jederzeit Männer und Frauen durchgehend eingesetzt sind. Die Schlüsselwerte sind hier 1 Wachdienstkraft je 75 Bewohner bei Zeltunterkünften bzw. 1 Wachdienstkraft je 100 Bewohnern bei festen Bauten, jeweils zuzüglich der Kräfte für den Pfortendienst. +Das Wachbuch des Wachdienstes wird täglich mit dem DRK-Einrichtungsleiter besprochen, der das jeweilige Tagesblatt auch abzeichnet. 
-Die Wachdienst-Kräfte sind als Bestandteil des Teams anzusehen und in den + 
-Tagesbetrieb zu integrieren. +Die Grundrechte der Bewohner sind selbstverständlich zu beachten und zu respektieren. Durchsuchungen von Zimmern sind verboten, auch darf es keine „Sonderräume“, Einzel-Behandlungen von Bewohnern oder ähnliches geben. \\  
-Die Wachdienst-Mitarbeiter dürfen nur in Absprache mit dem DRK und unter +Taschenkontrollen – z.B. auf Alkohol oder Drogen – sind lediglich als Zugangskontrolle auf der Basis der Hausordnung zulässig, ohne dass hierbei Zwangausgeübt werden darf. Auf Taschenkontrollen ist durch Plakate oder Hinweisschilder unmissverständlich hinzuweisen. Falls Bewohner sich mit einer Taschenkontrolle nicht einverstanden erklären, sind die Taschen – ohne sie zu öffnen! – sicherzustellen und bis zum Eintreffen der Polizei aufzubewahren. Bei Problemfällen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Soweit Ordnungsmaßnahmen erforderlich erscheinen, sind sie mit Bezirksregierung und Landesverband abstimmen. \\ Aufgabe des Einrichtungsleiters und aller Einsatzkräfte ist es, die Ethik des DRK zum Wohle des Menschen zu vertreten. Dies kann bedeuten, auch Behörden gegenüber die Grenzen aufzuzeigen, die wir nicht überschreiten. 
-Begleitung durch DRK-Betreuer Zimmer der Bewohner betreten. + 
-Das Tragen von Waffen (auch Pfefferspray) ist untersagt. +Ebenso wie die dienstfreien DRK-Einsatzkräfte verlassen auch die Wachdienstmitarbeiter nach dem Dienst die Einrichtung. Dienstfreie Einsatzkräfte wohnen und schlafen nicht auf dem Gelände der Einrichtung. 
-Das Wachbuch des Wachdienstes wird täglich mit dem DRK-Einrichtungsleiter + 
-besprochen. +==== 6.2 Kinder ==== 
-Die Grundrechte der Bewohner sind selbstverständlich zu beachten und zu respektieren. Durchsuchungen von Zimmern sind verboten, auch darf es keine + 
-„Sonderräume“, Einzel-Behandlungen von Bewohnern oder ähnliches geben. +Positive Zeichen im Unterkunftsbetrieb: Kinder sind aufgeschlossen, nicht ängstlich. \\  
-Taschenkontrollen – z.B. auf Alkohol oder Drogen – sind lediglich als Zugangskontrolle auf der Basis der Hausordnung zulässig, ohne dass hierbei Zwangausgeübt werden darf. Auf Taschenkontrollen ist durch Plakate oder Hinweisschilder unmissverständlich hinzuweisen. Falls Bewohner sich mit einer Taschenkontrolle nicht einverstanden erklären, sind die Taschen – ohne sie zu +Betreuungsangebote externer Organisationen sind einzubeziehen. Gelegentliches Streitschlichten muss in ruhiger, angepasster Form geschehen und darf keinesfalls bis zum Streit mit oder unter den Eltern eskalieren. Besondere Spielzeuge sind nicht nötig. Zu beachten ist, dass Kinder gerne liebgewordene kleinere Spielzeuge (Bälle, Püppchen, Spielzeugautos) später in andere Unterkünfte mitnehmen möchten. Daher ist rechtzeitig für Vorräte und 
-öffnen! – sicherzustellen und bis zum Eintreffen der Polizei aufzubewahren. Bei +Nachschub zu sorgen. Größere Spielzeuge (Bobbycars, Roller) können z.B. in den Bussen nicht mitgenommen werden. Es muss daher von vorneherein unmissverständlich deutlich werden, dass diese nur zum zeitweiligen Gebrauch bestimmt sind und in der Einrichtung verbleiben müssen. Wichtig ist das Ermöglichen des Spielens im Freien, Malen, Gruppenspieleggf. unter Einbezug des JRK 
-Problemfällen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Soweit Ordnungsmaßnahmen erforderlich erscheinen, sind sie mit Bezirksregierung und LV abstimmen. Aufgabe des Einrichtungsleiters und aller Einsatzkräfte ist es, die + 
-Ethik des DRK zum Wohle des Menschen zu vertreten. Dies kann bedeuten, +==== 6.3 Essen (wichtige Eckpunkte) ==== 
-auch Behörden gegenüber die Grenzen aufzuzeigen, die wir nicht überschreiten. + 
-Ebenso wie die dienstfreien DRK-Einsatzkräfte verlassen auch die WachdienstMitarbeiter nach dem Dienst die Einrichtung. Dienstfreie Einsatzkräfte wohnen +Soweit in der Liegenschaft vorhandene Kochgelegenheiten nicht ausreichen, müssen ggf. Küchencontainer angemietet und installiert werdenDer Betrieb von Feldkochherden etc. in Küchenzelten muss auf das unumgänglich erforderliche Maß, z.B. in der Anlaufphase des Betriebs, beschränkt werden. \\ Die HACCP-Regeln müssen unbedingt eingehalten werden, insbesondere: 
-und schlafen nicht auf dem Gelände der Einrichtung. +  * keine Ausgabe Warmverpflegung mit einer Temperatur < 69 Grad 
-6.2 Kinder +  Ausgabe kühlpflichtiger Speisen mit einer Temperatur > 9 Grad 
-Positive Zeichen: Kinder sind aufgeschlossen, nicht ängstlich. +  * Ausgabetheke und Kühltheke müssen mit Spuckschutz ausgestattet sein 
-Betreuungsangebote externer Organisationen sind einzubeziehen. + 
-Gelegentliches Streitschlichten muss in ruhiger, angepasster Form geschehen +Möglichst frühzeitig sollte auf Verwendung von Tiefkühlkost, die von dafür spezialisierten Lieferfirmen angeliefert wird, umgestellt werden. Tiefkühler und Konvektomaten (ausreichende Leistung des Stromanschlusses beachten!) können in der Regel von den Lieferfirmen der Tiefkühlkost bereitgestellt werden. 
-und darf keinesfalls bis zum Streit mit oder unter den Eltern eskalieren. + 
-Besondere Spielzeuge sind nicht nötig. Zu beachten ist, dass Kinder gerne +Solange wie nicht die die hygienische Geschirrreinigung (Spülautomaten) sichergestellt werden kann, ist Einweggeschirr zu verwenden\\  
-liebgewordene kleinere Spielzeuge (Bälle, Püppchen, Spielzeugautos) später in +Kaltverpflegung sollte von lokalen Großanbietern beschaffen; die Hygiene ist in den ungeöffneten Großgebinden gesichert. \\  
-andere Unterkünfte mitnehmen möchten. Daher ist rechtzeitig für Vorräte und +Kein Schneiden von Brot, Wurst, Käse etc. in der Einrichtung, sondern vom Lieferanten bereits vorgeschnitten beziehen. \\  
-Nachschub zu sorgen. Größere Spielzeuge (Bobbycars, Roller) können z.B. in +Lunchpakete sind im Kühlhaus zu lagern\\ 
-den Bussen nicht mitgenommen werden. Es muss daher von vorneherein unmissverständlich deutlich werden, dass diese nur zum zeitweiligen Gebrauch +
-bestimmt sind und in der Einrichtung verbleiben müssen. +
-Ermöglichen des Spielens im Freien, Malen, Gruppenspiele +
-ggf. Einbezug des JRK +
-6.3 Essen (wichtige Eckpunkte) +
-Ggf. Küchencontainer anmieten und installieren. +
-Die HACCP-Regeln müssen unbedingt eingehalten werden, insbesondere: +
- Ausgabe Warmverpflegung 69 Grad +
- Ausgabe kühlpflichtiger Speisen <9 Grad +
- Kühltheke mit Spuckschutz +
-Frühzeitig: Verwendung von Tiefkühlkost. Tiefkühler und Konvektomaten +
-(Stromanschluß!) können in der Regel von den Lieferanten gestellt werden. +
-Verwendung von Einweggeschirr, bis die hygienische Geschirrreinigung (Spülautomaten) sichergestellt ist. +
-Kaltverpflegung von lokalen Großanbietern beschaffen; Hygiene ist in den +
-Großgebinden gesichert. +
-Kein Schneiden von Wurst, etc. in der Einrichtung +
-Einmalgeschirr verwendenbis ordnungsgemäßes Spülen (Spülmaschinen mit +
-Temperaturführung) gesichert ist (Hygiene).+
 Keine Ausgabe von Essen durch Bewohner! Keine Ausgabe von Essen durch Bewohner!
-Hygieneplan erstellen und mit Gesundheits- bzw. Veterinäramt abstimmen+ 
-6.4 Trinkwasser +Für die Einrichtung muss ein Hygieneplan erstellt und mit Gesundheits- bzw. Veterinäramt abgestimmt werdenDiese Behörden halten in aller Regel auch Muster-Hygienepläne vor, die dann lediglich auf die besonderen Bedingungen der Unterkunft angepasst werden müssen. 
-Solange zu wenig Trinkwasserzapfstellen vorhanden sindTrinkwasser (Mineralwasser) in Flaschen oder vorzugsweise in Tetrapacks ausgeben. In vielen + 
-Herkunftsländern der Flüchtlinge ist mit hohem Anteil an Kohlensäure versetztes Trinkwasser nicht bekannt. Daher sollte vorteilhafterweise kohlensäurefreies+==== 6.4 Trinkwasser ==== 
 + 
 +Die Trinkwasserleitungen ((hierzu gehörden auch Duschwasserleitungen!)) müssen vor Benutzungsfreigabe muikrobiologisch insbesondere auf Legionellenbefall ((Legionellen treten insbesondere dann auf, wenn die Liegenschaften längere Zeit unbenutzt waren und in den Leitungen "stehendes Wasser" aufgetreten ist.)) geprüft werden. Sollte ein Befall mit Legionellen vorliegen, ist eine sog. "thermische Desinfektion" ((sh. DVGW-Arbeitsblatt W551 von April 2004)) nach Weisung der zuständigen Behörde vorzunehmen.\\  
 +Solange zu wenig Trinkwasserzapfstellen für Leitungswasser vorhanden sind, muss Trinkwasser (Mineralwasser) in Flaschen oder vorzugsweise in Tetrapacks ausgegeben. In vielen Herkunftsländern der Flüchtlinge ist mit hohem Anteil an Kohlensäure versetztes Trinkwasser nicht bekannt. Daher sollte vorteilhafterweise kohlensäurefreies
 oder kohlensäurearmes Trinkwasser („stilles Wasser“ oder „medium“) ausgegeben werden. oder kohlensäurearmes Trinkwasser („stilles Wasser“ oder „medium“) ausgegeben werden.
-Lunchpakete in Kühlhaus lagern + 
-Trinkwasserversorgungsleitungen durch Fachbetrieb prüfen und regelmäßig +Auch später müssen die Trinkwasserversorgungsleitungen regelmäßig durch einen Fachbetrieb geprüft und überwacht  werden, ggf. ist die Installation zu reparieren.  
-überwachen lassen, ggf. Installation reparieren. Das Leitungs- und Duschwasser muss mikrobiologisch geprüft und in Absprache mit dem Gesundheitsamt + 
-freigegeben werden (thermische Desinfektion als Legionellenvorsorge3). +Soweit die Duschen noch nicht freigegeben sind, müssen ggf. Duschcontainer eingesetzt werden. Dekon V/P-Anlagen des Bevölkerungsschutzes sind keine regulären Duschen und dürfen nicht ohne Freigabe als Duschen eingesetzt
-Soweit die Duschen noch nicht freigegeben sind, müssen ggf. Duschcontainer +
-eingesetzt werden. Dekon V/P-Anlagen des Bevölkerungsschutzes sind keine +
-regulären Duschen und dürfen nicht ohne Freigabe als Duschen eingesetzt+
 werden. werden.
-Heizungsanlage vor Inbetriebnahme durch Fachfirma prüfen und ggf. instandsetzen lassen + 
-6.5 Reinigungsarbeiten +Auch die Heizungsanlage ist vor Inbetriebnahme durch eine Fachfirma prüfen und ggf. instandsetzen zu lassen
-Erstellung eines Reinigungsplans: Sanitäranlagen 2-mal pro Tag reinigen, Flure + 
-und Gemeinschaftsflächen mindestens 1 mal täglich (Fachfirma). Die Unterkunftsräume werden durch die Bewohner selbst gereinigt (Reinigungsgeräte /- +==== 6.5 Reinigungsarbeiten ==== 
-mittel bereitstellen!) Bei Bewohnerwechsel erfolgt eine Grundreinigung/Aufbereitung der Zimmer durch die Reinigungsfirma. + 
-Ggf. Einbindung von Bewohnern in Pflege des Außenbereichs gegen Zahlung +Für die gesamte Liegenschaft (auch Außenbereich!) ist ein Reinigungsplan zu erstellen. Hierbei gilt als Mindestforderung 
-eines geringen Geldbetrages nach den gesetzlichen Vorschriften. +Sanitäranlagen 2-mal pro Tag reinigen, \\  
-Händedesinfektionsspender großzügig im Gebäude verteilt aufhängen, insbesondere aber in den Sanitärräumen und vor dem Eingang zur Kantine.+Flure und Gemeinschaftsflächen mindestens 1 mal täglich (Fachfirma). \\  
 +Die Unterkunftsräume werden durch die Bewohner selbst gereinigt (Reinigungsgeräte /-mittel bereitstellen!) \\ Bei Bewohnerwechsel erfolgt eine Grundreinigung/Aufbereitung der Zimmer durch die Reinigungsfirma. 
 + 
 +Ggf. ist die Einbindung von Bewohnern in die Pflege des Außenbereichs gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages nach den gesetzlichen Vorschriften möglich. 
 + 
 +Händedesinfektionsspender müssen großzügig im Gebäude verteilt aufgehängt werden, insbesondere aber in den Sanitärräumen und vor dem Eingang zur Kantine. 
 Das gesamte Gelände und die Gebäude müssen regelmäßig auf Ungezieferbefall überwacht und ggf. die Ungezieferbekämpfung durch eine Fachfirma veranlasst werden. Das gesamte Gelände und die Gebäude müssen regelmäßig auf Ungezieferbefall überwacht und ggf. die Ungezieferbekämpfung durch eine Fachfirma veranlasst werden.
-6.6 Brandschutz + 
-Brandschutzbegehung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle durchführen und erforderliche Maßnahmen sofort umsetzen+==== 6.6 Brandschutz ==== 
-Einbau von vernetzten Rauchmeldern im gesamten Bereich der Unterkunft, + 
-Einsatz von Temperaturmeldern (Küche) und Kohlenmonoxidmeldern nach Anweisung der Feuerwehr. +Mit der zuständigen Brandschutzdienststelle sind regelmäßig Brandschutzbegehung  durchführen und erforderliche Maßnahmen sofort umzusetzen\\  
-6.7 Transportleistungen +Im gesamten Bereich der Unterkunft erfolgt der Einbau von vernetzten Rauchmeldern, Einsatz von Temperaturmeldern (Küche) und Kohlenmonoxidmeldern nach Anweisung der Feuerwehr. Die Melderanlagen können von Fachfirmen gemietet werden
-Verbindungsaufnahme mit Transportunternehmen, um die notwendigen Sammeltransporte zu Ärzten, Behörden usw. sicherstellen zu können. + 
-Für Transporte zu Röntgenuntersuchungen können Busse sinnvoll sein. +==== 6.7 Transportleistungen ==== 
-Dazu kommen auch Taxiunternehmen oder Transportdienst des DRK für Einzelfahrten zu Ärzten, Krankenhäusern, Apothekenetc.. + 
-Ggf. Kindersitze / Babysitze besorgen +Um die notwendigen Sammeltransporte zu Ärzten, Behörden usw. sicherstellen zu können, ist die Verbindungsaufnahme mit Transportunternehmen, Taxiunternehmen oder Busunternehmen erforderlichAuch für pklanbare Transporte zu Röntgenuntersuchungen können Busse sinnvoll sein. \\ Hinzu kommen auch Einzelfahrten zu Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken etc., die durch Taxiunternehmen oder Transportdienste des DRK durchgeführt werden können\\  
-6.8 Medizin +Ggf. müssen hierfür Kindersitze / Babysitze beschafft werden. 
-Ziel ist es, den Zugang zu medizinischer Versorgung auf der Ebene üblicher + 
-hausärztlicher Versorgung sicher zu stellen. Rettungsdienstliche Vorkehrungen +==== 6.8 Medizin ==== 
-sind im Allgemeinen nicht erforderlich. Selbst bei mehreren hundert Menschen + 
-in der Unterkunft handelt es sich schließlich um nicht mehr als die Bevölkerungszahl einer Wohnstraße oder eines Wohnviertels. +Ziel ist es, den Zugang zu medizinischer Versorgung auf der Ebene üblicher hausärztlicher Versorgung sicher zu stellen. Rettungsdienstliche Vorkehrungen sind im Allgemeinen nicht erforderlich. Selbst bei mehreren hundert Menschen in der Unterkunft handelt es sich schließlich um nicht mehr als die Bevölkerungszahl einer Wohnstraße oder eines Wohnviertels. 
-Keine Medikation durch Nichtärzte! + 
-Ansprechen von Hausärzten zu Tätigkeit in / mit der Unterkunft +Eine Medikation durch Nichtärzte ist untersagtAusnahmen kann nur der für die Unterkunft tätige Hausarzt im Rahmen von "Standardarbeitsanweisungen" (SAA) für das medizinische Personal freigeben. 
-Patientenakten den Patienten oder deren Begleitpersonen mitgeben. + 
-Ein Hindernis abrechnungstechnischer Art ist, dass die Behandlungsscheine +In der Sanitätsstation geführte Patientenakten werden bei Transporten den Patienten oder deren Begleitpersonen im verschlossenen Umschlag mit Aufschrift "nur durch Arzt zu öffnen!" mitgeben. Es empfiehlt sich, handelsübliche "Patientenhefte" in mehrsprachiger Ausführung zu führen. 
-nicht KV-kompatibel sind. + 
-Bei den Asylbewerbern in kommunalen Einrichtungen gibt es Abrechnungsscheine, deren Daten in die Praxis-EDV eingeben werden können (es gibt eine +Ein Hindernis abrechnungstechnischer Art ist, dass die Behandlungsscheine (s.o.) üblicherweise nicht "KV((KV=kassenärzliche Vereinigung als Abrechnungsstelle der Kassenärzte))-kompatibelsind. Bei Flüchtlingen in den Landeseinrichtungen musste daher bislang für jeden Behandlungsfall eine Rechnung geschrieben werden, was für die Arztpraxen sehr verwaltungsaufwändig war. Zwischenzeitlich haben aber die zuständigen Bezirksregierungen für die Landeseinrichtungen Rahmenvereinbarungen mit den KV geschlossen, die eine Abrechnung auf diesem Weg ermöglichen. Darüber hinaus werden in etlichen Kommunen inzwischen auch Krankenversicherungskarten an Flüchtlinge und Asylbewerber ausgegeben. Die für den Ort der Liegenschaft übliche Verfahrensweise ist z.B. beim zuständigen Sozialamt der Gemeinde zu erfahren. 
-„Kassennummer“ für den Kostenträger und ein Aktenzeichen, welches die Mitgliedsnummer eines Normalversicherten ersetzt). Man kann die üblichen EBMLeistungsziffern in die EDV eingeben und am Ende des Quartals alles online an + 
-die KV zur Abrechnung senden+Bei den Asylbewerbern in kommunalen Einrichtungen gibt es Abrechnungsscheine, deren Daten in die Praxis-EDV der niedergelassenen Ärzte eingeben werden können (es gibt eine „Kassennummer“ für den Kostenträger und ein Aktenzeichen, welches die Mitgliedsnummer eines Normalversicherten ersetzt). Der Arzt bzw. sein Praxispersonal kann dann die üblichen EBM-Leistungsziffern in die EDV eingeben und am Ende des Quartals alles online an die KV zur Abrechnung senden, was den Verwaltungsaufwand auf das Maß eines üblichen Kassenpatienten minimiert. 
-Bei Flüchtlingen in den Landeseinrichtungen muss für jeden Behandlungsfall + 
-eine Rechnung geschrieben werden+Nach §4 Asylbewerberleistungsgesetz während des laufenden Anerkennungsverfahrens dürfen nur akute Erkrankungen und Schmerzzustände behandelt werden. Abklärung chronischer Erkrankungen oder von Altverletzungen sind nur im Rahmen akuter Verschlechterung möglich. \\  
-Nach §4 Asylbewerberleistungsgesetz dürfen nur akute Erkrankungen und +Abrechnungstechnisch bedeutet dies z.B., dass Diabetiker einen //Diabetes mellitus// MIT Entgleisung haben müssen, um eine Abrechnung zu ermöglichen\\  
-Schmerzzustände behandelt werden. Abklärung chronischer Erkrankungen oder von Altverletzungen sind nur im Rahmen akuter Verschlechterung möglich. +Ein Problem sind auch die Rezepte: Kassenrezepte für Medikamente sind kein Problem (gebührenfrei), „grüne Rezepte“ für Selbstzahler (z.B. für Paracetamol oder Ibuprofen) können sich die Asylbewerber (die ja zunächst noch kein Taschengeld haben) nicht leisten. Hilfsmittel (z.B. Aircast-Schiene, BZ-Gerät, Lanzetten) können 
-Abrechnungstechnisch haben z.B. Diabetiker Diabetes mellitus MIT Entgleisung. +nicht verordnet werden (zum Glück gelten jedoch die BZ-Teststreifen nicht als Hilfsmittel, sind also abrechnungsfähig). 
-Ein Problem sind auch die Rezepte: Kassenrezepte für Medikamente sind kein + 
-Problem (gebührenfrei), „grüne Rezepte“ (z.B. für Paracetamol oder Ibuprofen) +Ggf. ist eine Verbindungsaufnahme mit der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung zur Abklärung von Verfahrensgängen notwendig. Hausärzte zeigen evtl. wegen der eigenen Überlastung wenig Neigung, Sprechstunden in den Einrichtungen abzuhalten. In ihrer Praxis wollen sie die Patienten mit Rücksicht auf die eigenen Patienten auch nicht so gerne aufnehmen. Wegen des Ärztemangels, insbesondere in ländlichen Regionen, ist Ersatz mit Kassenzulassung nicht zu finden. Dazu kommen Probleme der Umsetzung der mit den unbekannten Abrechnungsscheinen des Landes und bei der Medikamentierung und den ggf. notwendigen Hilfsmitteln. Hier ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Rotkreuzärzten, den Gesundheitsämtern und den ärztlichen Standesorganisationen erforderlich, um die Gesundheitsversorgung in den Einrichtungen sicherzustellen
-können sich die Asylbewerber (die ja zunächst noch kein Taschengeld haben) + 
-nicht leisten. Hilfsmittel (z.B. Aircast-Schiene, BZ-Gerät, Lanzetten) können +Gei ggf. notwendigen Impfaktionen kann - ggf. in Absprache mit der Bezirksregierung - das Anwerben von Impfärzten / Medizinischen Fachangestellten und die organisatorische Unterstützung der Arbeit erfolgen
-nicht verordnet werden (zum Glück gelten die BZ-Teststreifen nicht als Hilfsmittel). + 
-Ggf. ist eine Verbindungsaufnahme mit der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung notwendig. Die Hausärzte zeigen evtl. wegen der eigenen Überlastungwenig Neigung, Sprechstunden in den Einrichtungen abzuhalten. In ihrer Praxis +Für Schwangere und Wöchnerinnen ist das Ansprechen von Frauenärzten und Hebammen erforderlich. 
-wollen sie die Patienten mit Rücksicht auf die eigenen Patienten auch nicht so + 
-gerne. Wegen des Ärztemangels, insbesondere in ländlichen Regionen, ist Ersatz mit Kassenzulassung nicht zu finden. Dazu kommen Probleme der Umsetzung der mit den unbekannten Abrechnungsscheinen des Landes und bei der +In Absprache und ggf. mit organisatorischer Unterstützung durch Bezirksregierung und Gesundheitsamt müssen geklärt werden: 
-Medikamentierung und den ggf. notwendigen Hilfsmitteln. +  Eingangsscreening / Untersuchung 
-Ggf. in Absprache mit der Bezirksregierung Anwerben von Impfärzten / Medizinischen Fachangestellten und organisatorische Unterstützung der Arbeit. +  Röntgenuntersuchung 
-Ansprechen Frauenärzten Hebammen +  Impfungen 
-Ansprechen von Apotheken +  Temperaturmessungen 
-In Absprache und ggf. mit organisatorischer Unterstützung durch Bezirksregierung Gesundheitsamt müssen geklärt werden: + 
- Eingangsscreening / Untersuchung +==== 6.9 Fremdsprachliche Verständigung ==== 
- Röntgenuntersuchung +
- Impfungen +
- Temperaturmessungen +
-6.9 Dolmetscher+
 Kontakt zu Dolmetschern herstellen. Kontakt zu Dolmetschern herstellen.
 Soziale Angebote prüfen (insbesondere über die Wohlfahrts- und Sozialarbeit Soziale Angebote prüfen (insbesondere über die Wohlfahrts- und Sozialarbeit
betrdi/ell-flue.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/11 12:55 von brodesser