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betrdi:ell-flue

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

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betrdi:ell-flue [2017/05/09 20:49]
brodesser [6.2 Kinder]
betrdi:ell-flue [2017/05/09 21:14]
brodesser [6.8 Medizin]
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 ==== 6.5 Reinigungsarbeiten ==== ==== 6.5 Reinigungsarbeiten ====
  
-Erstellung eines Reinigungsplans: Sanitäranlagen 2-mal pro Tag reinigen, Flure +Für die gesamte Liegenschaft (auch Außenbereich!) ist ein Reinigungsplan zu erstellen. Hierbei gilt als Mindestforderung 
-und Gemeinschaftsflächen mindestens 1 mal täglich (Fachfirma). Die Unterkunftsräume werden durch die Bewohner selbst gereinigt (Reinigungsgeräte /- +Sanitäranlagen 2-mal pro Tag reinigen, \\  
-mittel bereitstellen!) Bei Bewohnerwechsel erfolgt eine Grundreinigung/Aufbereitung der Zimmer durch die Reinigungsfirma. +Flure und Gemeinschaftsflächen mindestens 1 mal täglich (Fachfirma). \\  
-Ggf. Einbindung von Bewohnern in Pflege des Außenbereichs gegen Zahlung +Die Unterkunftsräume werden durch die Bewohner selbst gereinigt (Reinigungsgeräte /-mittel bereitstellen!) \\ Bei Bewohnerwechsel erfolgt eine Grundreinigung/Aufbereitung der Zimmer durch die Reinigungsfirma. 
-eines geringen Geldbetrages nach den gesetzlichen Vorschriften. + 
-Händedesinfektionsspender großzügig im Gebäude verteilt aufhängen, insbesondere aber in den Sanitärräumen und vor dem Eingang zur Kantine.+Ggf. ist die Einbindung von Bewohnern in die Pflege des Außenbereichs gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages nach den gesetzlichen Vorschriften möglich. 
 + 
 +Händedesinfektionsspender müssen großzügig im Gebäude verteilt aufgehängt werden, insbesondere aber in den Sanitärräumen und vor dem Eingang zur Kantine. 
 Das gesamte Gelände und die Gebäude müssen regelmäßig auf Ungezieferbefall überwacht und ggf. die Ungezieferbekämpfung durch eine Fachfirma veranlasst werden. Das gesamte Gelände und die Gebäude müssen regelmäßig auf Ungezieferbefall überwacht und ggf. die Ungezieferbekämpfung durch eine Fachfirma veranlasst werden.
-6.6 Brandschutz + 
-Brandschutzbegehung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle durchführen und erforderliche Maßnahmen sofort umsetzen+==== 6.6 Brandschutz ==== 
-Einbau von vernetzten Rauchmeldern im gesamten Bereich der Unterkunft, + 
-Einsatz von Temperaturmeldern (Küche) und Kohlenmonoxidmeldern nach Anweisung der Feuerwehr. +Mit der zuständigen Brandschutzdienststelle sind regelmäßig Brandschutzbegehung  durchführen und erforderliche Maßnahmen sofort umzusetzen\\  
-6.7 Transportleistungen +Im gesamten Bereich der Unterkunft erfolgt der Einbau von vernetzten Rauchmeldern, Einsatz von Temperaturmeldern (Küche) und Kohlenmonoxidmeldern nach Anweisung der Feuerwehr. Die Melderanlagen können von Fachfirmen gemietet werden
-Verbindungsaufnahme mit Transportunternehmen, um die notwendigen Sammeltransporte zu Ärzten, Behörden usw. sicherstellen zu können. + 
-Für Transporte zu Röntgenuntersuchungen können Busse sinnvoll sein. +==== 6.7 Transportleistungen ==== 
-Dazu kommen auch Taxiunternehmen oder Transportdienst des DRK für Einzelfahrten zu Ärzten, Krankenhäusern, Apothekenetc.. + 
-Ggf. Kindersitze / Babysitze besorgen +Um die notwendigen Sammeltransporte zu Ärzten, Behörden usw. sicherstellen zu können, ist die Verbindungsaufnahme mit Transportunternehmen, Taxiunternehmen oder Busunternehmen erforderlichAuch für pklanbare Transporte zu Röntgenuntersuchungen können Busse sinnvoll sein. \\ Hinzu kommen auch Einzelfahrten zu Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken etc., die durch Taxiunternehmen oder Transportdienste des DRK durchgeführt werden können\\  
-6.8 Medizin +Ggf. müssen hierfür Kindersitze / Babysitze beschafft werden. 
-Ziel ist es, den Zugang zu medizinischer Versorgung auf der Ebene üblicher + 
-hausärztlicher Versorgung sicher zu stellen. Rettungsdienstliche Vorkehrungen +==== 6.8 Medizin ==== 
-sind im Allgemeinen nicht erforderlich. Selbst bei mehreren hundert Menschen + 
-in der Unterkunft handelt es sich schließlich um nicht mehr als die Bevölkerungszahl einer Wohnstraße oder eines Wohnviertels. +Ziel ist es, den Zugang zu medizinischer Versorgung auf der Ebene üblicher hausärztlicher Versorgung sicher zu stellen. Rettungsdienstliche Vorkehrungen sind im Allgemeinen nicht erforderlich. Selbst bei mehreren hundert Menschen in der Unterkunft handelt es sich schließlich um nicht mehr als die Bevölkerungszahl einer Wohnstraße oder eines Wohnviertels. 
-Keine Medikation durch Nichtärzte! + 
-Ansprechen von Hausärzten zu Tätigkeit in / mit der Unterkunft +Eine Medikation durch Nichtärzte ist untersagtAusnahmen kann nur der für die Unterkunft tätige Hausarzt im Rahmen von "Standardarbeitsanweisungen" (SAA) für das medizinische Personal freigeben. 
-Patientenakten den Patienten oder deren Begleitpersonen mitgeben. + 
-Ein Hindernis abrechnungstechnischer Art ist, dass die Behandlungsscheine +In der Sanitätsstation geführte Patientenakten werden bei Transporten den Patienten oder deren Begleitpersonen im verschlossenen Umschlag mit Aufschrift "nur durch Arzt zu öffnen!" mitgeben. Es empfiehlt sich, handelsübliche "Patientenhefte" in mehrsprachiger Ausführung zu führen. 
-nicht KV-kompatibel sind. + 
-Bei den Asylbewerbern in kommunalen Einrichtungen gibt es Abrechnungsscheine, deren Daten in die Praxis-EDV eingeben werden können (es gibt eine +Ein Hindernis abrechnungstechnischer Art ist, dass die Behandlungsscheine (s.o.) üblicherweise nicht "KV((KV=kassenärzliche Vereinigung als Abrechnungsstelle der Kassenärzte))-kompatibelsind. Bei Flüchtlingen in den Landeseinrichtungen musste daher bislang für jeden Behandlungsfall eine Rechnung geschrieben werden, was für die Arztpraxen sehr verwaltungsaufwändig war. Zwischenzeitlich haben aber die zuständigen Bezirksregierungen für die Landeseinrichtungen Rahmenvereinbarungen mit den KV geschlossen, die eine Abrechnung auf diesem Weg ermöglichen. Darüber hinaus werden in etlichen Kommunen inzwischen auch Krankenversicherungskarten an Flüchtlinge und Asylbewerber ausgegeben. Die für den Ort der Liegenschaft übliche Verfahrensweise ist z.B. beim zuständigen Sozialamt der Gemeinde zu erfahren. 
-„Kassennummer“ für den Kostenträger und ein Aktenzeichen, welches die Mitgliedsnummer eines Normalversicherten ersetzt). Man kann die üblichen EBMLeistungsziffern in die EDV eingeben und am Ende des Quartals alles online an + 
-die KV zur Abrechnung senden+Bei den Asylbewerbern in kommunalen Einrichtungen gibt es Abrechnungsscheine, deren Daten in die Praxis-EDV der niedergelassenen Ärzte eingeben werden können (es gibt eine „Kassennummer“ für den Kostenträger und ein Aktenzeichen, welches die Mitgliedsnummer eines Normalversicherten ersetzt). Der Arzt bzw. sein Praxispersonal kann dann die üblichen EBM-Leistungsziffern in die EDV eingeben und am Ende des Quartals alles online an die KV zur Abrechnung senden, was den Verwaltungsaufwand auf das Maß eines üblichen Kassenpatienten minimiert. 
-Bei Flüchtlingen in den Landeseinrichtungen muss für jeden Behandlungsfall + 
-eine Rechnung geschrieben werden+Nach §4 Asylbewerberleistungsgesetz während des laufenden Anerkennungsverfahrens dürfen nur akute Erkrankungen und Schmerzzustände behandelt werden. Abklärung chronischer Erkrankungen oder von Altverletzungen sind nur im Rahmen akuter Verschlechterung möglich. \\  
-Nach §4 Asylbewerberleistungsgesetz dürfen nur akute Erkrankungen und +Abrechnungstechnisch bedeutet dies z.B., dass Diabetiker einen //Diabetes mellitus// MIT Entgleisung haben müssen, um eine Abrechnung zu ermöglichen\\  
-Schmerzzustände behandelt werden. Abklärung chronischer Erkrankungen oder von Altverletzungen sind nur im Rahmen akuter Verschlechterung möglich. +Ein Problem sind auch die Rezepte: Kassenrezepte für Medikamente sind kein Problem (gebührenfrei), „grüne Rezepte“ für Selbstzahler (z.B. für Paracetamol oder Ibuprofen) können sich die Asylbewerber (die ja zunächst noch kein Taschengeld haben) nicht leisten. Hilfsmittel (z.B. Aircast-Schiene, BZ-Gerät, Lanzetten) können 
-Abrechnungstechnisch haben z.B. Diabetiker Diabetes mellitus MIT Entgleisung. +nicht verordnet werden (zum Glück gelten jedoch die BZ-Teststreifen nicht als Hilfsmittel, sind also abrechnungsfähig). 
-Ein Problem sind auch die Rezepte: Kassenrezepte für Medikamente sind kein + 
-Problem (gebührenfrei), „grüne Rezepte“ (z.B. für Paracetamol oder Ibuprofen) +Ggf. ist eine Verbindungsaufnahme mit der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung zur Abklärung von Verfahrensgängen notwendig. Hausärzte zeigen evtl. wegen der eigenen Überlastung wenig Neigung, Sprechstunden in den Einrichtungen abzuhalten. In ihrer Praxis wollen sie die Patienten mit Rücksicht auf die eigenen Patienten auch nicht so gerne aufnehmen. Wegen des Ärztemangels, insbesondere in ländlichen Regionen, ist Ersatz mit Kassenzulassung nicht zu finden. Dazu kommen Probleme der Umsetzung der mit den unbekannten Abrechnungsscheinen des Landes und bei der Medikamentierung und den ggf. notwendigen Hilfsmitteln. Hier ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Rotkreuzärzten, den Gesundheitsämtern und den ärztlichen Standesorganisationen erforderlich, um die Gesundheitsversorgung in den Einrichtungen sicherzustellen
-können sich die Asylbewerber (die ja zunächst noch kein Taschengeld haben) + 
-nicht leisten. Hilfsmittel (z.B. Aircast-Schiene, BZ-Gerät, Lanzetten) können +Gei ggf. notwendigen Impfaktionen kann - ggf. in Absprache mit der Bezirksregierung - das Anwerben von Impfärzten / Medizinischen Fachangestellten und die organisatorische Unterstützung der Arbeit erfolgen
-nicht verordnet werden (zum Glück gelten die BZ-Teststreifen nicht als Hilfsmittel). + 
-Ggf. ist eine Verbindungsaufnahme mit der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung notwendig. Die Hausärzte zeigen evtl. wegen der eigenen Überlastungwenig Neigung, Sprechstunden in den Einrichtungen abzuhalten. In ihrer Praxis +Für Schwangere und Wöchnerinnen ist das Ansprechen von Frauenärzten und Hebammen erforderlich. 
-wollen sie die Patienten mit Rücksicht auf die eigenen Patienten auch nicht so + 
-gerne. Wegen des Ärztemangels, insbesondere in ländlichen Regionen, ist Ersatz mit Kassenzulassung nicht zu finden. Dazu kommen Probleme der Umsetzung der mit den unbekannten Abrechnungsscheinen des Landes und bei der +In Absprache und ggf. mit organisatorischer Unterstützung durch Bezirksregierung und Gesundheitsamt müssen geklärt werden: 
-Medikamentierung und den ggf. notwendigen Hilfsmitteln. +  Eingangsscreening / Untersuchung 
-Ggf. in Absprache mit der Bezirksregierung Anwerben von Impfärzten / Medizinischen Fachangestellten und organisatorische Unterstützung der Arbeit. +  Röntgenuntersuchung 
-Ansprechen Frauenärzten Hebammen +  Impfungen 
-Ansprechen von Apotheken +  Temperaturmessungen 
-In Absprache und ggf. mit organisatorischer Unterstützung durch Bezirksregierung Gesundheitsamt müssen geklärt werden: + 
- Eingangsscreening / Untersuchung +==== 6.9 Fremdsprachliche Verständigung ==== 
- Röntgenuntersuchung +
- Impfungen +
- Temperaturmessungen +
-6.9 Dolmetscher+
 Kontakt zu Dolmetschern herstellen. Kontakt zu Dolmetschern herstellen.
 Soziale Angebote prüfen (insbesondere über die Wohlfahrts- und Sozialarbeit Soziale Angebote prüfen (insbesondere über die Wohlfahrts- und Sozialarbeit
betrdi/ell-flue.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/11 12:55 von brodesser