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betrdi:ell-flue [2017/05/09 20:54]
brodesser [6.5 Reinigungsarbeiten]
betrdi:ell-flue [2020/04/11 12:54]
brodesser [K 02.07]
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 +====== Bt 02 ======
 ====== Einsatzleitlinie Flüchtlingsunterbringung ====== ====== Einsatzleitlinie Flüchtlingsunterbringung ======
-Version 2, Stand: 30. September 2015+Version 2, Stand: 30. September 2015 \\  
 +Entwurfsverfasser: Dr. Uwe Devrient / Heinz-Wilhelm Upphoff / Christoph Brodesser
  
 Eine Flüchtlingslage erfordert seitens aller Beteiligten - sowohl Behörden als auch Rotem Kreuz und anderen Hilfsorganisationen - ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Flexibilität. So sind wir als DRK in der Lage, die an uns gestellten Anforderungen erfolgreich und fachgerecht zu bewältigen.\\  Eine Flüchtlingslage erfordert seitens aller Beteiligten - sowohl Behörden als auch Rotem Kreuz und anderen Hilfsorganisationen - ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Flexibilität. So sind wir als DRK in der Lage, die an uns gestellten Anforderungen erfolgreich und fachgerecht zu bewältigen.\\ 
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 ===== 2 Einsatzregeln ===== ===== 2 Einsatzregeln =====
  
-Wegen der in der Regel überregionalen Bedeutung von Maßnahmen der Flüchtlingsunterbringung erfolgt eine tägliche Lagemeldung / Lagefortschreibung an die Einsatzzentrale Landesverband (EZtLV). Diese umfasst mindestens eine tägliche Meldung der Belegungszahlen und Meldungen über Ereignisse, insbesondere große Polizeieinsätze oder andere Ereignisse mit hohem Medieninteresse. Für jede betreute Einrichtung ist ein/e „Betreuungsleiter/in“ einzusetzen, die/der objektbezogen die Leitung übernimmt. Außerdem ist eine geeignete Führungsstruktur entsprechend der Anzahl der eingesetzten Kräfte (Abschnittsbildung!) in analoger Anwendung der DRK-DV 100 und unter Berücksichtigung der Binnengliederung der Unterkunft (siehe Nr. 3) aufzubauen. Diese Führungsstruktur kann erfahrungsgemäß nach Anlaufen des Einsatzes und Übergang in den Regelbetrieb heruntergefahren werden. Mindestens ist aber auch dann ein/Einrichtungsleiter/in und ein/e Stellvertreter/in („Betreuungsleiter/in“) einzusetzen. Spätestens dann ist darauf zu achten, dass die Personen mit Leitungsverantwortung eine fachliche oder berufliche Qualifikation für die Aufgaben-wahrnehmung haben (z. B. Einrichtungsleiter bzw. ehemalige Einrichtungsleiter von stationären Einrichtungen). +Wegen der in der Regel überregionalen Bedeutung von Maßnahmen der Flüchtlingsunterbringung erfolgt eine tägliche Lagemeldung / Lagefortschreibung an die Einsatzzentrale Landesverband (EZtLV). Diese umfasst mindestens eine tägliche Meldung der Belegungszahlen und Meldungen über Ereignisse, insbesondere große Polizeieinsätze oder andere Ereignisse mit hohem Medieninteresse. Für jede betreute Einrichtung ist ein/e „Betreuungsleiter/in“ einzusetzen, die/der objektbezogen die Leitung übernimmt. Außerdem ist eine geeignete Führungsstruktur entsprechend der Anzahl der eingesetzten Kräfte (Abschnittsbildung!) in analoger Anwendung der DRK-DV 100 und unter Berücksichtigung der Binnengliederung der Unterkunft (siehe Nr. 3) aufzubauen. Diese Führungsstruktur kann erfahrungsgemäß nach Anlaufen des Einsatzes und Übergang in den Regelbetrieb heruntergefahren werden. Mindestens ist aber auch dann ein/Einrichtungsleiter/in und ein/e Stellvertreter/in („Betreuungsleiter/in“) einzusetzen. Spätestens dann ist darauf zu achten, dass die Personen mit Leitungsverantwortung eine fachliche oder berufliche Qualifikation für die Aufgabenwahrnehmung haben (z. B. Einrichtungsleiter bzw. ehemalige Einrichtungsleiter von stationären Einrichtungen). 
  
 Einsätze zur Flüchtlingsunterbringung sind Einsätze des Komplexen Hilfeleistungssystems des DRK, die Informationsflüsse in alle Aufgabenbereiche des Verbandes erfordern. Daher sollte ein System geschaffen werden, durch das – z.B. im Rahmen zunächst täglicher, später wöchentlicher Lagebesprechungen – die Verantwortungsträger aller verbandlichen Aufgabenfelder regelmäßig über den Fortgang des Einsatzes zur Flüchtlingsunterbringung informiert werden. Einsätze zur Flüchtlingsunterbringung sind Einsätze des Komplexen Hilfeleistungssystems des DRK, die Informationsflüsse in alle Aufgabenbereiche des Verbandes erfordern. Daher sollte ein System geschaffen werden, durch das – z.B. im Rahmen zunächst täglicher, später wöchentlicher Lagebesprechungen – die Verantwortungsträger aller verbandlichen Aufgabenfelder regelmäßig über den Fortgang des Einsatzes zur Flüchtlingsunterbringung informiert werden.
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 Eine weitere Meldung erfolgt an das örtlich für den Rettungsdienst, den Bevölkerungsschutz und den Brandschutz zuständige Amt (Ordnungsamt oder Feuerwehramt des Kreises, Ordnungsamt der Gemeinde) sowie an die Polizei. Mit diesen Behörden sind – vorteilhafterweise im Rahmen einer Begehung – folgende Maßnahmen festzulegen: Eine weitere Meldung erfolgt an das örtlich für den Rettungsdienst, den Bevölkerungsschutz und den Brandschutz zuständige Amt (Ordnungsamt oder Feuerwehramt des Kreises, Ordnungsamt der Gemeinde) sowie an die Polizei. Mit diesen Behörden sind – vorteilhafterweise im Rahmen einer Begehung – folgende Maßnahmen festzulegen:
   * Kommunikationswege   * Kommunikationswege
-  * Anfahrtswege vereinbaren ( welche Tür ist offen, wo ist es am günstigsten, wo werden sie erwartet)+  * Anfahrtswege vereinbaren (welche Tür ist offen, wo ist es am günstigsten, wo werden sie erwartet)
   * Abstimmen von Patrouillengängen und Streifen   * Abstimmen von Patrouillengängen und Streifen
   * Ggf. Anpassung der jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnungen (AAO)   * Ggf. Anpassung der jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnungen (AAO)
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 ===== 3 Einzurichtende Positionen / Abschnitte in der Unterkunft ===== ===== 3 Einzurichtende Positionen / Abschnitte in der Unterkunft =====
 +Nachstehend sind die Funktions-/Arbeitsbereiche einer Unterkunft aufgeführt, die regelmäßig - als getrennte Bereiche oder aber durchaus auch in Kombination - vorbereitet und betrieben werden müssen.
 +
 +{{ :betrdi:noarms.png?nolink&200|}}Den von der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung vertretenen Grundsätzen zufolge ist in dem gesamten vom DRK betreuten Unterkunftsbereich das Mitführen von Waffen untersagt. Auf dieses Verbot ist durch entsprechende Beschilderung - möglichst mehrsprachig, vorzugsweise mindestens in englischer Sprache - hinzuweisen. Die Schilder sind mindestens an der Umfriedung, im Zugangsbereich und im Bereich der Gemeinschaftsräume anzubringen. Auf das Waffenverbot ist auch in der Hausordnung aufmerksam zu machen. 
  
 ==== a. Einrichtungsleitung und Administration ==== ==== a. Einrichtungsleitung und Administration ====
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 ==== 4.1 Kräftebemessung ==== ==== 4.1 Kräftebemessung ====
 Der Betrieb von Notunterkünften ist - spätestens nach erfolgtem Aufbau - nicht identisch mit dem Betrieb von z.B. "Betreuungsplätzen 500". Der Personalansatz kann daher - nach Aufbau und Erstbelegung - deutlich gegenüber den sonst im Betreuungsplatz üblichen Ansätzen reduziert werden. Zu empfehlen ist hier ein Drei-Schicht-Betrieb, der aus zwei Tagschichten (Früh- und Spätschicht) sowie einer Nachtschicht besteht. \\  Der Betrieb von Notunterkünften ist - spätestens nach erfolgtem Aufbau - nicht identisch mit dem Betrieb von z.B. "Betreuungsplätzen 500". Der Personalansatz kann daher - nach Aufbau und Erstbelegung - deutlich gegenüber den sonst im Betreuungsplatz üblichen Ansätzen reduziert werden. Zu empfehlen ist hier ein Drei-Schicht-Betrieb, der aus zwei Tagschichten (Früh- und Spätschicht) sowie einer Nachtschicht besteht. \\ 
-In den Tagschichten, in denen Anreise und Abreise von Flüchtlingen sowie die Verpflegungsausgabe, Ausgabe von Gegenständen des täglichen Bedarfs und medizinische Regelversorgung anfällt, ist eine Personalstärke von ca. 1:20 (1 Einsatzkraft auf 20 Bewohner) in der Betreuung üblicherweise ausreichend; hinzu kommen die Kräfte für die Vorbereitung und Ausgabe der Verpflegung (Frühstück, warmes Mittagessen und Abendessen). Bezüglich der Zubereitung und Ausgabe der Verpflegung sollte dabei frühestmöglich auf spezialisierte Cateringbetriebe oder auf Kücheneinrichtungen aus dem verbandlichen Bereich zugegriffen werden, so dass der Kräfteansatz für die Zubereitung von Verpflegung reduziert werden kann.  \\ +In den Tagschichten, in denen Anreise und Abreise von Flüchtlingen sowie die Verpflegungsausgabe, Ausgabe von Gegenständen des täglichen Bedarfs und medizinische Regelversorgung anfällt, ist primär eine Personalstärke von ca. 1:20 (1 Einsatzkraft auf 20 Bewohner) in der Betreuung üblicherweise notwendig, aber auch ausreichend; hinzu kommen die Kräfte für die Vorbereitung und Ausgabe der Verpflegung (Frühstück, warmes Mittagessen und Abendessen). Im weiteren Verlauf kann schrittweise eine Reduzierung auf 1:40 (1 Einsatzkraft auf 40 Bewohner) erfolgen. Bezüglich der Zubereitung und Ausgabe der Verpflegung sollte dabei frühestmöglich auf spezialisierte Cateringbetriebe oder auf Kücheneinrichtungen aus dem verbandlichen Bereich zugegriffen werden, so dass der Kräfteansatz für die Zubereitung von Verpflegung reduziert werden kann.  \\ 
 Sinnvoll ist es, für die Anreisen und Aufnahme neu ankommender Flüchtlinge jeweils aus der Alarmierung heraus kurzfristig auf Kräfte für die Registrierung und Einweisung zurückgreifen zu können. Für die soziale Betreuung empfiehlt es sich, Verbindung mit den örtlich zuständigen Migrationsfachdiensten aufzunehmen, die insbesondere regelmäßig auch in der Lage sein sollten, Dolmetscher zu vermitteln, die die Kommunikation mit den Flüchtlingen Sinnvoll ist es, für die Anreisen und Aufnahme neu ankommender Flüchtlinge jeweils aus der Alarmierung heraus kurzfristig auf Kräfte für die Registrierung und Einweisung zurückgreifen zu können. Für die soziale Betreuung empfiehlt es sich, Verbindung mit den örtlich zuständigen Migrationsfachdiensten aufzunehmen, die insbesondere regelmäßig auch in der Lage sein sollten, Dolmetscher zu vermitteln, die die Kommunikation mit den Flüchtlingen
 unterstützen. \\  unterstützen. \\ 
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 Für die Versorgung mit durch die Ärzte im Rahmen der Sprechstunden etc. verordneten Medikamenten ist die Absprache mit einer örtlichen Apotheke sinnvoll. \\  Für die Versorgung mit durch die Ärzte im Rahmen der Sprechstunden etc. verordneten Medikamenten ist die Absprache mit einer örtlichen Apotheke sinnvoll. \\ 
    
-Für die **Nachtschichten** ((Ergebnis der Besprechung der BezReg ARNSBERG mit den Betreuungsverbänden vom+Für die **Nachtschichten**((Ergebnis der Besprechung der BezReg ARNSBERG mit den Betreuungsverbänden vom
 11.09.2015)) ist bei Einrichtungen einer Größe bis zu 300 Bewohnern ein Präsenzdienst von drei Einsatzkräften für Anfragen durch die Bewohner sowie medizinische Notfälle einzuplanen. Bei Einrichtungen zwischen 300 und 600 Bewohnern liegt die Anzahl bei 4 Kräften, für 600 bis 700 Bewohner bei 5 Kräften und bei 700 bis 1.000 Bewohnern bei 6 Kräften. Für größere Einrichtungen mit einer Bewohnerzahl über 1.000 Personen wird die Anzahl der Kräfte für den Nachtdienst in Absprache mit der zuständigen Bezirksregierung individuell festgelegt. Vorzugsweise sind hierfür Kräfte einzuplanen, die sowohl über eine sanitätsdienstliche Ausbildung verfügen als auch betreuerische Kenntnisse haben. \\ Dieser Nachtdienst muss über die erforderlichen Kommunikationsverbindungen verfügen, um im Bedarfsfall eine Verstärkung des Dienstes - etwa für unangekündigte Zuweisungen von Flüchtlingen zu ungewöhnlichen Zeiten oder andere eintretende Sondersituationen - anfordern zu können.  11.09.2015)) ist bei Einrichtungen einer Größe bis zu 300 Bewohnern ein Präsenzdienst von drei Einsatzkräften für Anfragen durch die Bewohner sowie medizinische Notfälle einzuplanen. Bei Einrichtungen zwischen 300 und 600 Bewohnern liegt die Anzahl bei 4 Kräften, für 600 bis 700 Bewohner bei 5 Kräften und bei 700 bis 1.000 Bewohnern bei 6 Kräften. Für größere Einrichtungen mit einer Bewohnerzahl über 1.000 Personen wird die Anzahl der Kräfte für den Nachtdienst in Absprache mit der zuständigen Bezirksregierung individuell festgelegt. Vorzugsweise sind hierfür Kräfte einzuplanen, die sowohl über eine sanitätsdienstliche Ausbildung verfügen als auch betreuerische Kenntnisse haben. \\ Dieser Nachtdienst muss über die erforderlichen Kommunikationsverbindungen verfügen, um im Bedarfsfall eine Verstärkung des Dienstes - etwa für unangekündigte Zuweisungen von Flüchtlingen zu ungewöhnlichen Zeiten oder andere eintretende Sondersituationen - anfordern zu können. 
  
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 ==== 6.1 Wachdienst („Security“) ==== ==== 6.1 Wachdienst („Security“) ====
  
-Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat hierbei lediglich die jeder Bürgerin und jedem Bürger in Deutschland zustehenden Jedermannrechte ((§ 127 Abs. 1 Strafprozessordnung („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) )). Die Mitarbeiter/innen sollen in Deeskalationstechniken geschult sein. Für den Einsatz von Wachdienstfirmen sind die Vorgaben des Landes (anerkannte Firmen mit entsprechender Zertifizierung durch die Behörden) unbedingt zu beachten. „Rund-um-die Uhr“ sollten mindestens jeweils 2-3 Wachdienst-Kräfte anwesend sein, dabei ist darauf zu achten, dass jederzeit Männer und Frauen durchgehend eingesetzt sind. Die Schlüsselwerte sind hier 1 Wachdienstkraft je 75 Bewohner bei Zeltunterkünften bzw. 1 Wachdienstkraft je 100 Bewohnern bei festen Bauten, jeweils zuzüglich der Kräfte für den Pfortendienst. \\ Die Wachdienst-Kräfte sind als Bestandteil des Teams anzusehen und in den Tagesbetrieb zu integrieren. \\ +Der Wachdienst sorgt für die Einhaltung der Hausordnung innerhalb des Geländes und der Gebäude; er hat hierbei lediglich die jeder Bürgerin und jedem Bürger in Deutschland zustehenden Jedermannrechte((§ 127 Abs. 1 Strafprozessordnung („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) )). Die Mitarbeiter/innen sollen in Deeskalationstechniken geschult sein. Für den Einsatz von Wachdienstfirmen sind die Vorgaben des Landes (anerkannte Firmen mit entsprechender Zertifizierung durch die Behörden) unbedingt zu beachten. „Rund-um-die Uhr“ sollten mindestens jeweils 2-3 Wachdienst-Kräfte anwesend sein, dabei ist darauf zu achten, dass jederzeit Männer und Frauen durchgehend eingesetzt sind. Die Schlüsselwerte sind hier 1 Wachdienstkraft je 75 Bewohner bei Zeltunterkünften bzw. 1 Wachdienstkraft je 100 Bewohnern bei festen Bauten, jeweils zuzüglich der Kräfte für den Pfortendienst. \\ Die Wachdienst-Kräfte sind als Bestandteil des Teams anzusehen und in den Tagesbetrieb zu integrieren. \\ 
 Die Wachdienst-Mitarbeiter dürfen nur in Absprache mit dem DRK und unter Begleitung durch DRK-Betreuer Zimmer der Bewohner betreten. Das Tragen von Waffen (auch Pfefferspray) ist untersagt. Die Wachdienst-Mitarbeiter dürfen nur in Absprache mit dem DRK und unter Begleitung durch DRK-Betreuer Zimmer der Bewohner betreten. Das Tragen von Waffen (auch Pfefferspray) ist untersagt.
  
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 ==== 6.4 Trinkwasser ==== ==== 6.4 Trinkwasser ====
  
-Die Trinkwasserleitungen ((hierzu gehörden auch Duschwasserleitungen!)) müssen vor Benutzungsfreigabe muikrobiologisch insbesondere auf Legionellenbefall ((Legionellen treten insbesondere dann auf, wenn die Liegenschaften längere Zeit unbenutzt waren und in den Leitungen "stehendes Wasser" aufgetreten ist.)) geprüft werden. Sollte ein Befall mit Legionellen vorliegen, ist eine sog. "thermische Desinfektion" ((sh. DVGW-Arbeitsblatt W551 von April 2004)) nach Weisung der zuständigen Behörde vorzunehmen.\\ +Die Trinkwasserleitungen((hierzu gehören auch Duschwasserleitungen!)) müssen vor Benutzungsfreigabe muikrobiologisch insbesondere auf Legionellenbefall((Legionellen treten insbesondere dann auf, wenn die Liegenschaften längere Zeit unbenutzt waren und in den Leitungen "stehendes Wasser" aufgetreten ist.)) geprüft werden. Sollte ein Befall mit Legionellen vorliegen, ist eine sog. "thermische Desinfektion"((sh. DVGW-Arbeitsblatt W551 von April 2004)) nach Weisung der zuständigen Behörde vorzunehmen.\\ 
 Solange zu wenig Trinkwasserzapfstellen für Leitungswasser vorhanden sind, muss Trinkwasser (Mineralwasser) in Flaschen oder vorzugsweise in Tetrapacks ausgegeben. In vielen Herkunftsländern der Flüchtlinge ist mit hohem Anteil an Kohlensäure versetztes Trinkwasser nicht bekannt. Daher sollte vorteilhafterweise kohlensäurefreies Solange zu wenig Trinkwasserzapfstellen für Leitungswasser vorhanden sind, muss Trinkwasser (Mineralwasser) in Flaschen oder vorzugsweise in Tetrapacks ausgegeben. In vielen Herkunftsländern der Flüchtlinge ist mit hohem Anteil an Kohlensäure versetztes Trinkwasser nicht bekannt. Daher sollte vorteilhafterweise kohlensäurefreies
 oder kohlensäurearmes Trinkwasser („stilles Wasser“ oder „medium“) ausgegeben werden. oder kohlensäurearmes Trinkwasser („stilles Wasser“ oder „medium“) ausgegeben werden.
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 ==== 6.7 Transportleistungen ==== ==== 6.7 Transportleistungen ====
  
-Verbindungsaufnahme mit Transportunternehmen, um die notwendigen Sammeltransporte zu Ärzten, Behörden usw. sicherstellen zu können. +Um die notwendigen Sammeltransporte zu Ärzten, Behörden usw. sicherstellen zu können, ist die Verbindungsaufnahme mit Transportunternehmen, Taxiunternehmen oder Busunternehmen erforderlichAuch für pklanbare Transporte zu Röntgenuntersuchungen können Busse sinnvoll sein. \\ Hinzu kommen auch Einzelfahrten zu Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken etc., die durch Taxiunternehmen oder Transportdienste des DRK durchgeführt werden können\\  
-Für Transporte zu Röntgenuntersuchungen können Busse sinnvoll sein. +Ggf. müssen hierfür Kindersitze / Babysitze beschafft werden. 
-Dazu kommen auch Taxiunternehmen oder Transportdienst des DRK für Einzelfahrten zu Ärzten, Krankenhäusern, Apothekenetc.. + 
-Ggf. Kindersitze / Babysitze besorgen +==== 6.8 Medizin ==== 
-6.8 Medizin + 
-Ziel ist es, den Zugang zu medizinischer Versorgung auf der Ebene üblicher +Ziel ist es, den Zugang zu medizinischer Versorgung auf der Ebene üblicher hausärztlicher Versorgung sicher zu stellen. Rettungsdienstliche Vorkehrungen sind im Allgemeinen nicht erforderlich. Selbst bei mehreren hundert Menschen in der Unterkunft handelt es sich schließlich um nicht mehr als die Bevölkerungszahl einer Wohnstraße oder eines Wohnviertels. 
-hausärztlicher Versorgung sicher zu stellen. Rettungsdienstliche Vorkehrungen + 
-sind im Allgemeinen nicht erforderlich. Selbst bei mehreren hundert Menschen +Eine Medikation durch Nichtärzte ist untersagtAusnahmen kann nur der für die Unterkunft tätige Hausarzt im Rahmen von "Standardarbeitsanweisungen" (SAA) für das medizinische Personal freigeben. 
-in der Unterkunft handelt es sich schließlich um nicht mehr als die Bevölkerungszahl einer Wohnstraße oder eines Wohnviertels. + 
-Keine Medikation durch Nichtärzte! +In der Sanitätsstation geführte Patientenakten werden bei Transporten den Patienten oder deren Begleitpersonen im verschlossenen Umschlag mit Aufschrift "nur durch Arzt zu öffnen!" mitgeben. Es empfiehlt sich, handelsübliche "Patientenhefte" in mehrsprachiger Ausführung zu führen. 
-Ansprechen von Hausärzten zu Tätigkeit in / mit der Unterkunft + 
-Patientenakten den Patienten oder deren Begleitpersonen mitgeben. +Ein Hindernis abrechnungstechnischer Art ist, dass die Behandlungsscheine (s.o.) üblicherweise nicht "KV((KV=kassenärzliche Vereinigung als Abrechnungsstelle der Kassenärzte))-kompatibelsind. Bei Flüchtlingen in den Landeseinrichtungen musste daher bislang für jeden Behandlungsfall eine Rechnung geschrieben werden, was für die Arztpraxen sehr verwaltungsaufwändig war. Zwischenzeitlich haben aber die zuständigen Bezirksregierungen für die Landeseinrichtungen Rahmenvereinbarungen mit den KV geschlossen, die eine Abrechnung auf diesem Weg ermöglichen. Darüber hinaus werden in etlichen Kommunen inzwischen auch Krankenversicherungskarten an Flüchtlinge und Asylbewerber ausgegeben. Die für den Ort der Liegenschaft übliche Verfahrensweise ist z.B. beim zuständigen Sozialamt der Gemeinde zu erfahren. 
-Ein Hindernis abrechnungstechnischer Art ist, dass die Behandlungsscheine + 
-nicht KV-kompatibel sind. +Bei den Asylbewerbern in kommunalen Einrichtungen gibt es Abrechnungsscheine, deren Daten in die Praxis-EDV der niedergelassenen Ärzte eingeben werden können (es gibt eine „Kassennummer“ für den Kostenträger und ein Aktenzeichen, welches die Mitgliedsnummer eines Normalversicherten ersetzt). Der Arzt bzw. sein Praxispersonal kann dann die üblichen EBM-Leistungsziffern in die EDV eingeben und am Ende des Quartals alles online an die KV zur Abrechnung senden, was den Verwaltungsaufwand auf das Maß eines üblichen Kassenpatienten minimiert
-Bei den Asylbewerbern in kommunalen Einrichtungen gibt es Abrechnungsscheine, deren Daten in die Praxis-EDV eingeben werden können (es gibt eine + 
-„Kassennummer“ für den Kostenträger und ein Aktenzeichen, welches die Mitgliedsnummer eines Normalversicherten ersetzt). Man kann die üblichen EBMLeistungsziffern in die EDV eingeben und am Ende des Quartals alles online an +Nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz dürfen während des laufenden Anerkennungsverfahrens nur akute Erkrankungen und Schmerzzustände behandelt werden. Abklärung chronischer Erkrankungen oder von Altverletzungen sind nur im Rahmen akuter Verschlechterung möglich. \\  
-die KV zur Abrechnung senden. +Abrechnungstechnisch bedeutet dies z.B., dass Diabetiker einen //Diabetes mellitus// MIT Entgleisung haben müssen, um eine Abrechnung zu ermöglichen\\  
-Bei Flüchtlingen in den Landeseinrichtungen muss für jeden Behandlungsfall +Ein Problem sind auch die Rezepte: Kassenrezepte für Medikamente sind kein Problem (gebührenfrei), „grüne Rezepte“ für Selbstzahler (z.B. für Paracetamol oder Ibuprofen) können sich die Asylbewerber (die ja zunächst noch kein Taschengeld haben) nicht leisten. Hilfsmittel (z.B. Aircast-Schiene, BZ-Gerät, Lanzetten) können 
-eine Rechnung geschrieben werden. +nicht verordnet werden (zum Glück gelten jedoch die BZ-Teststreifen nicht als Hilfsmittel, sind also abrechnungsfähig). 
-Nach §4 Asylbewerberleistungsgesetz dürfen nur akute Erkrankungen und + 
-Schmerzzustände behandelt werden. Abklärung chronischer Erkrankungen oder von Altverletzungen sind nur im Rahmen akuter Verschlechterung möglich. +Ggf. ist eine Verbindungsaufnahme mit der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung zur Abklärung von Verfahrensgängen notwendig. Hausärzte zeigen evtl. wegen der eigenen Überlastung wenig Neigung, Sprechstunden in den Einrichtungen abzuhalten. In ihrer Praxis wollen sie die Patienten mit Rücksicht auf die eigenen Patienten auch nicht so gerne aufnehmen. Wegen des Ärztemangels, insbesondere in ländlichen Regionen, ist Ersatz mit Kassenzulassung nicht zu finden. Dazu kommen Probleme der Umsetzung der mit den unbekannten Abrechnungsscheinen des Landes und bei der Medikamentierung und den ggf. notwendigen Hilfsmitteln. Hier ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Rotkreuzärzten, den Gesundheitsämtern und den ärztlichen Standesorganisationen erforderlich, um die Gesundheitsversorgung in den Einrichtungen sicherzustellen
-Abrechnungstechnisch haben z.B. Diabetiker Diabetes mellitus MIT Entgleisung. + 
-Ein Problem sind auch die Rezepte: Kassenrezepte für Medikamente sind kein +Gei ggf. notwendigen Impfaktionen kann - ggf. in Absprache mit der Bezirksregierung - das Anwerben von Impfärzten / Medizinischen Fachangestellten und die organisatorische Unterstützung der Arbeit erfolgen
-Problem (gebührenfrei), „grüne Rezepte“ (z.B. für Paracetamol oder Ibuprofen) + 
-können sich die Asylbewerber (die ja zunächst noch kein Taschengeld haben) +Für Schwangere und Wöchnerinnen ist das Ansprechen von Frauenärzten und Hebammen erforderlich. 
-nicht leisten. Hilfsmittel (z.B. Aircast-Schiene, BZ-Gerät, Lanzetten) können + 
-nicht verordnet werden (zum Glück gelten die BZ-Teststreifen nicht als Hilfsmittel). +In Absprache und ggf. mit organisatorischer Unterstützung durch Bezirksregierung und Gesundheitsamt müssen geklärt werden: 
-Ggf. ist eine Verbindungsaufnahme mit der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung notwendig. Die Hausärzte zeigen evtl. wegen der eigenen Überlastungwenig Neigung, Sprechstunden in den Einrichtungen abzuhalten. In ihrer Praxis +  Eingangsscreening / Untersuchung 
-wollen sie die Patienten mit Rücksicht auf die eigenen Patienten auch nicht so +  Röntgenuntersuchung 
-gerne. Wegen des Ärztemangels, insbesondere in ländlichen Regionen, ist Ersatz mit Kassenzulassung nicht zu finden. Dazu kommen Probleme der Umsetzung der mit den unbekannten Abrechnungsscheinen des Landes und bei der +  Impfungen 
-Medikamentierung und den ggf. notwendigen Hilfsmitteln. +  Temperaturmessungen 
-Ggf. in Absprache mit der Bezirksregierung Anwerben von Impfärzten / Medizinischen Fachangestellten und organisatorische Unterstützung der Arbeit. + 
-Ansprechen Frauenärzten Hebammen +==== 6.9 Fremdsprachliche Verständigung ==== 
-Ansprechen von Apotheken + 
-In Absprache und ggf. mit organisatorischer Unterstützung durch Bezirksregierung Gesundheitsamt müssen geklärt werden: +Der Verständigung mit den in der Notunterkunft untergebrachten Personen kommt hohe Bedeutung zu. Neben dem Einsatz von Hinweisschildern mit international gebräuchlichen Piktogrammen ist der Einsatz von Sprachmittlern ("Dolmetscher") unabdingbar. 
- Eingangsscreening / Untersuchung + 
- Röntgenuntersuchung +Der Kontakt zu Dolmetschern kann über Kirchengemeinden, religiöse Gemeinschaften, Wohlfahrtsverbände und insbesondere über die Wohlfahrts- und Sozialarbeit des DRK, die über entsprechende Kontakte verfügt, hergestellt werden. 
- Impfungen + 
- Temperaturmessungen +Dolmetscher haben den längsten und persönlichsten Kontakt zur Zielgruppe und kulturelles Verständnis\\ Aber beachten: ggf Klientelwirtschaft, Ab-/Ausgrenzen anderer Gruppen aus anderen ethnischen oder Sprachbereichen, 
-6.9 Dolmetscher +„Geschäfte“ sind denkbar und müssen durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden
-Kontakt zu Dolmetschern herstellen. + 
-Soziale Angebote prüfen (insbesondere über die Wohlfahrts- und Sozialarbeit +===== 7 Mögliche Problemfelder ===== 
-des DRK, die über entsprechende Kontakte verfügt) + 
-Dolmetscher haben den längsten und persönlichsten Kontakt zur Zielgruppe +==== 7.Flüchtlinge ==== 
-und kulturellesVerständnis. Aber beachten: ggf Klientelwirtschaft, Ab- + 
-/Ausgrenzen anderer Gruppen aus anderen ethnischen oder Sprachbereichen, +**Problem:** \\  
-„Geschäfte“. +Eskalation zwischen Ethnien, Religionen, Kulturenbesonders wenn diese in Herkunftsländern verfeindet sind (Sunniten/Schiiten, Dunkelhäutige/Hellhäutige) 
-6.10 Flüchtlinge +  
-Eskalation zwischen Ethnien, Religionen, Kulturen besonders wenn in Ursprungsländern verfeindet (Sunniten/Schiiten, Dunkelhäutige/Hellhäutige) +**Abhilfe:** 
-Suchen und Einteilen von Ansprechpartnern (Häuser) aus den Betreuten +  * Suchen und Einteilen von Ansprechpartnern (Häuser) aus den Betreuten 
-Wohnungs/Hauszuteilung unter Berücksichtigung multipler Einflussfaktoren +  Wohnungs/Hauszuteilung unter Berücksichtigung multipler Einflussfaktoren wie Notwendigkeit von Betreuung, Verfügungstellung Unterkunft, Pflegebetten (Schwangere) 
-Betreuung, Verfügungstellung Unterkunft, Pflegebetten (Schwangere) +  Sozialarbeit \\  
-Sozialarbeit +  * Eingehen auf die besonderen Bedürfnisse von 
-6.11 Einsatzkräfte +    * Frauen 
-Prä-Panik (Tbc, Varicellen, Hepatitis, etc.) verstärkt durch „Ausland“, „Unsauberkeit“, „Kleidung abgenutzt und verdreckt“ +    * Kinder 
-Verschiedene Essengewohnheiten für Einsatzkräfte und Köche theoretisch bekannt, jedoch oft keine praktischen Lösungen umsetzbar vorhanden +    * Traumatisierte 
-Handy bei Flüchtlingen erweckt den Eindruck = „Reich = bedarf unserer Hilfe +  * Einbezug der Flüchtlinge in das tägliche Unterkunftsleben 
-nicht“+  * Empathie, „ein Herz zeigen“ 
 +  * Kennzeichnung von für das DRK tätigen Zivilpersonen (Überwurfweste) zur Schffung von Identifikation 
 + 
 +==== 7.Einsatzkräfte ==== 
 + 
 +**Problem:** \\  
 +Prä-Panik (Tbc, Varicellen, Hepatitis, etc.) verstärkt durch „Ausland“, „Unsauberkeit“, „Kleidung abgenutzt und verdreckt“, \\  
 +Verschiedene Essengewohnheiten für Einsatzkräfte und Köche theoretisch bekannt, jedoch oft keine praktischen Lösungen umsetzbar vorhanden \\  
 +Handy bei Flüchtlingen erweckt den Eindruck = „Reich = bedarf unserer Hilfe nicht“ 
 + 
 +**Abhilfe:** \\ 
 Erforderlich sind im Vorfeld und in der Einsatzeinweisung: Erforderlich sind im Vorfeld und in der Einsatzeinweisung:
- Eingehen auf rechtliche Flüchtlingsproblematik der Flüchtlinge +  * Eingehen auf rechtliche Flüchtlingsproblematik der Flüchtlinge 
- ungewohnte Aufträge (Koffer bewachen) sollten hinsichtlich Wichtigkeit, +  ungewohnte Aufträge (Koffer bewachen) sollten hinsichtlich Wichtigkeit, Wertschätzung kommuniziert werden. 
-Wertschätzung kommuniziert werden. +  Maßnahmen gegen Lagerkoller / Angst vor „Eingesperrtsein“ 
- Maßnahmen gegen Lagerkoller / Angst vor „Eingesperrtsein“ +  Erfordernis der Vermittlung des Einsatzauftrages an Einsatzkräfte unter Berücksichtigung der Rot-Kreuz-Grundsätze. 
- Erfordernis der Vermittlung des Einsatzauftrages an Einsatzkräfte unter +  Monitoring und Sicherheit 
-Berücksichtigung der Rot-Kreuz-Grundsätze. +   
- Monitoring Sicherheit +==== 7.3 Aktivierung des Komplexen Hilfeleistungssystems des DRK (Beispiele==== 
- Frauen + 
- Kinder +  Einsatz JRK (niederschwellige Betreuung von Kinder) 
- Traumatisierte +  Kleiderkammern 
- Einbezug Flüchtlinge +  Migrationsberatung /-unterstützung 
- Empathie, „ein Herz zeigen“ +  Suchdienst 
- Kennzeichnung von für das DRK tätigen Zivilpersonen (Überwurfweste). +  Interkulturelle Kompetenz aufbaufähig vorhanden 
-6.12 Komplexes Hilfeleistungssystem +  Versorgung mit Dingen des alltäglichen Bedarfs 
-Einsatz JRK (niederschwellige Betreuung von Kinder) + 
-Kleiderkammern +==== 7.4 Verwaltungsanforderungen beim Übergang ins Hauptamt (Beispiele) ==== 
-Migrationsberatung /-unterstützung + 
-Suchdienst + 
-Interkulturelle Kompetenz aufbaufähig vorhanden +  Dokumentation aller Maßnahmen und Entscheidungen 
-Versorgung mit Dingen des alltäglichen Bedarfs +  Belegsammlung / Kassenbuch 
-6.13 Übergang ins Hauptamt +  Für die Übergabe an Nachfolger ausreichend Zeit einplanen – die Übergabe einer eingespielten Einrichtung kann mehrere Tage dauern, da ja parallel auch weiterhin der Regelbetrieb zu bewältigen ist. 
-Dokumentation aller Maßnahmen und Entscheidungen + 
-Belegsammlung / Kassenbuch +==== 7.Familienzusammenführung ==== 
-Für die Übergabe an Nachfolger ausreichend Zeit einplanen – die Übergabe einer eingespielten Einrichtung kann mehrere Tage dauern, da ja parallel auch + 
-weiterhin der Regelbetrieb zu bewältigen ist. +Die Zusammenführung von durch Kriege, Konflikte oder Naturkatastrophen im Ausland getrennten Familien ist gesetzliche Aufgabe des DRK-Suchdienstes (Suchdienst-Beratungsstellen). Bei Bedarf ist daher die für die jeweilige Örtlichkeit zuständige Suchdienst-Beratungsstelle zu kontaktieren, die dann die weiteren Schritte veranlasst und das Verfahren der Familienzusammenführung begleitet. 
-6.14 Familienzusammenführung +
-Die Zusammenführung von durch Kriege, Konflikte oder Naturkatastrophen im +
-Ausland getrennten Familien ist gesetzliche Aufgabe des DRK-Suchdienstes +
-(Suchdienst-Beratungsstellen). Bei Bedarf ist daher die für die jeweilige Örtlichkeit zuständige Suchdienst-Beratungsstelle zu kontaktieren, die dann die weiteren Schritte veranlasst und das Verfahren der Familienzusammenführung begleitet.+
 Aktuelle Hinweise der Suchdienst-Leitstelle stehen jeweils auf dem zentralen Aktuelle Hinweise der Suchdienst-Leitstelle stehen jeweils auf dem zentralen
-Datenspeicher des Landesverbandes (sh. Nr. 4) zur Verfügung. +Datenspeicher des Landesverbandes zur Verfügung. 
-6.15 Stichwortliste von möglichen nicht zugeordneten Maßnahmen / + 
-Problemen: +==== 7.Stichwortliste von möglichen nicht zugeordneten Maßnahmen / Problemen ==== 
-Begrüßungsschreiben (Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch) mehrsprachig erstellen, aus dem die wichtigsten Gegebenheiten für das Leben in der Unterkunft hervorgehen. Das ersetzt nicht die mehrsprachigen Erläuterungen bei + 
-der Ankunft neuer Bewohner. +  * Begrüßungsschreiben (Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch) mehrsprachig erstellen, aus dem die wichtigsten Gegebenheiten für das Leben in der Unterkunft hervorgehen. Das ersetzt nicht die mehrsprachigen Erläuterungen bei der Ankunft neuer Bewohner. 
-Unterkunftsordnung erstellen +  Unterkunftsordnung erstellen 
-Schilder in Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch +  Schilder in Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch 
-Ausweis für Bewohner: Begleitkarte, Ausweis-/Bezugskarte, spezielles EDVProgramm? In der Anfangsphase wird die Ausweis-/Bezugskarte, unterstützt +  Ausweis für Bewohner: kann durch die Software Ruatti.Commander aus der Registrierung heraus erstellt werden 
-durch die Suchdienst-Software „XENIOS“ (KAB!) das Mittel der Wahl sein+ 
-Risiken: +==== 7.7 Zu bewältigende Herausforderungen ==== 
- zeitkritische, fachlich breite und anspruchsvolle (multiprofessionelle) Situationen ("Aufbau eines Hotel für 300 Personen in 3 Tagen" - das ist + 
-kein einfaches Zeltlager oder ein BTP-500, sondern eine Gemeinschaftsunterkunft mit Sonderfunktionen nach deutschen Recht!) +  zeitkritische, fachlich breite und anspruchsvolle (multiprofessionelle) Situationen ("Aufbau eines Hotel für 300 Personen in 3 Tagen" - das ist kein einfaches Zeltlager oder ein BTP-500, sondern eine Gemeinschaftsunterkunft mit Sonderfunktionen nach deutschen Recht!) 
- hohe Motivationslage +  hohe Motivationslage 
- hohe Arbeitsintensität +  hohe Arbeitsintensität 
- Notwendigkeit, den Überblick zu halten +  Notwendigkeit, den Überblick zu halten 
- ungewohnte Situation +  ungewohnte Situation 
- hoher Kommunikationsbedarf +  hoher Kommunikationsbedarf 
- Internetkommunikation (= verdeckte Belastung | Emails um 3:00!). Auch +  Internetkommunikation (= verdeckte Belastung | Emails um 3:00!). Auch für Leitungskräfte ist es eine Forderung der Mentalhygiene, Ruhezeiten einzuhalten! 
-für Leitungskräfte ist es eine Forderung der Mentalhygiene, Ruhezeiten +  Die Anforderungen an Führungskräfte im Komplexen Hilfeleistungssystem setzen eine hohe Managementkompetenz insbesondere in zeitkritischen, arbeitsintensiven Situationen unter Einsatz eines breiten fachlichen Spektrums voraus. Einsätze in der Flüchtlingsunterbringung sind etwas ganz anderes, was zunächst eine geistige Einstellung auf die ungewohnte Situation mit sich bringt! 
-einzuhalten! + 
- Die Anforderungen an Führungskräfte im Komplexen Hilfeleistungssystem setzen eine hohe Managementkompetenz insbesondere in zeitkritischen, arbeitsintensiven Situationen unter Einsatz eines breiten fachlichen Spektrums voraus. Einsätze in der Flüchtlingsunterbringung sind +==== 7.8 Maßnahmendie im Einsatz möglicherweise noch in Frage kommen ==== 
-etwas ganz anderes, was zunächst eine geistige Einstellung auf die ungewohnte Situation mit sich bringt! + 
-Maßnahmen die im Einsatz in Frage kommen: +  Schichten begrenzen auf 8 Stunden (Dreischichtmodell, s.o.) 
- Schichten begrenzen auf 8 Stunden (Dreischichtmodell, s.o.) +  nach der Schicht Entlassung nach Hause - das gilt gerade auch für Führungs- und Leitungskräfte! 
- nach der Schicht Entlassung nach Hause +  Monitoring durch Leitungskräfte, insbesondere durch Ärzte (gehört zum Aufgabenspektrum) 
- Das gilt gerade auch für Führungs- und Leitungskräfte +  Monitoring der Einsatzleitungen durch RK-Arzt / Leitungsebene 
- Monitoring durch Leitungskräfte, insbesondere durch Ärzte (gehört zum +  Einbezug der Internetkommunikation / Telefone in Kalkulation der Arbeitsbelastung. 
-Aufgabenspektrum) +  Planung und striktes Einhalten von Pausen (wie beruflich vorgeschrieben! Kommunikation auch auf Null setzen) 
- Monitoring der Einsatzleitungen durch RK-Arzt / Leitungsebene +  * Sofort- und Blitzmeldungen gehören zur Ausnahme, sonst liegt ein schwerer Fehler vor. Das heißt: ruhig - nicht ständig alarmmäßig „auf der Flucht“ – arbeiten. Bewusst zum Abschalten auffordern. 
- Einbezug der Internetkommunikation / Telefone in Kalkulation der Arbeitsbelastung. +  Regeldienst mit gleichmäßiger Arbeitsbelastung herstellen. Bewusst Überlastungen abblocken („ungeplante Flüchtlingsankunft um 23:00“) 
- Planung und striktes Einhalten von Pausen (wie beruflich vorgeschrieben! Kommunikation auch auf Null setzen) +  der Einsatzleiter ist auch nur 8 Stunden im Dienst. In seiner Ruhezeit tritt sein Vertreter nur selten an ihn heran. 
- Blitzmeldungen gehören zur Ausnahme, sonst liegt ein schwerer Fehler +  Stabsmäßige Führung ist unabdingbar! (kooperativer, Aufgaben/Projekte delegierender Führungsstil) 
-vor. Das heißt: ruhig - nicht ständig alarmmäßig „auf der Flucht“ – arbeiten. Bewusst zum Abschalten auffordern. + 
- Regeldienst mit gleichmäßiger Arbeitsbelastung herstellen. Bewusst +==== 7.9 Maßnahmen außerhalb der Einsatzsituation ==== 
-Überlastungen abblocken („ungeplante Flüchtlingsankunft um 23:00“) + 
- der Einsatzleiter ist auch nur 8 Stunden im Dienst. In seiner Ruhezeit tritt +  Vorplanung von "Standardsituationen" 
-sein Vertreter nur selten an ihn heran. +  Mentales Üben von Standardsituationen 
- Stabsmäßige Führung ist unabdingbar! (kooperativer, Aufgaben/Projekte +  Schulung Arbeitsorganisation, Stressreduktion 
-delegierender Führungsstil) +  Verbreiterung / Auswahl / Schulung der Führung mit multiprofessionellen Anforderungen
-Maßnahmen außerhalb der Einsatzsituation +
- Vorplanung von "Standardsituationen" +
- Mentales Üben von Standardsituationen +
- Schulung Arbeitsorganisation, Stressreduktion +
- Verbreiterung / Auswahl / Schulung der Führung mit multiprofessionellen +
-Anforderungen+
  
betrdi/ell-flue.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/11 12:55 von brodesser