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ebe [2017/04/21 22:17]
brodesser angelegt
ebe [2017/04/21 22:18]
brodesser [3Kommunikation Sanitätswachdienst – Rettungsdienst – Sicherheitsbehörden]
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 ===== 3 Kommunikation Sanitätswachdienst – Rettungsdienst – Sicherheitsbehörden ===== ===== 3 Kommunikation Sanitätswachdienst – Rettungsdienst – Sicherheitsbehörden =====
  
-Die Leitungen von Einsätzen des Sanitätswachdienstes müssen über ausrei-chende Kommunikationsmittel verfügen, um jederzeit mit der Leitstelle kom-munizieren zu können. Das Mittel der Wahl hierfür ist üblicherweise ein Sprechfunkgerät des BOS-Funks (analog oder digital). Unabhängig von bereits vorher bei der Planung des Sanitätswachdienstes erfolgter Information der Leitstelle sind Einsatzbeginn und Einsatzende unter Bekanntgabe des Einsatzorts an die Leitstelle zu melden (§ 28 Abs. 2 BHKG).+Die Leitungen von Einsätzen des Sanitätswachdienstes müssen über ausreichende Kommunikationsmittel verfügen, um jederzeit mit der Leitstelle kommunizieren zu können. Das Mittel der Wahl hierfür ist üblicherweise ein Sprechfunkgerät des BOS-Funks (analog oder digital). Unabhängig von bereits vorher bei der Planung des Sanitätswachdienstes erfolgter Information der Leitstelle sind Einsatzbeginn und Einsatzende unter Bekanntgabe des Einsatzorts an die Leitstelle zu melden (§ 28 Abs. 2 BHKG).
  
 Auch eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Ordnungsdienst des Veranstalters und der Polizei sowie eine frühzeitige gegenseitige Information und Einbindung bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten sind unerlässlich. Soweit bei besonderen Einsatzlagen eine behördliche Einsatzleitung noch nicht eingerichtet worden ist, stellt die Einsatzleitung des Sanitätswachdienstes eine Verbindungskraft zur Polizeiführung vor Ort ab. Diese Verbindungskraft hat keine Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse; sie übermittelt Informationen und wird im Sinne eines Fachberaters tätig. Auch eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Ordnungsdienst des Veranstalters und der Polizei sowie eine frühzeitige gegenseitige Information und Einbindung bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten sind unerlässlich. Soweit bei besonderen Einsatzlagen eine behördliche Einsatzleitung noch nicht eingerichtet worden ist, stellt die Einsatzleitung des Sanitätswachdienstes eine Verbindungskraft zur Polizeiführung vor Ort ab. Diese Verbindungskraft hat keine Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse; sie übermittelt Informationen und wird im Sinne eines Fachberaters tätig.
 Diese Verbindungskraft hat insbesondere folgende Aufgaben: Diese Verbindungskraft hat insbesondere folgende Aufgaben:
-  * Einholung erster Informationen zur Sicherheitslage und zum empfohle-nen Verhalten für die Einsatzkräfte; +  * Einholung erster Informationen zur Sicherheitslage und zum empfohle-nen Verhalten für die Einsatzkräfte; 
-  * Umgehende Weiterleitung von Informationen an den Einsatzleiter des Sanitätswachdienstes über die Lageentwicklung aus polizeilicher Sicht (Gefahrenbereiche, Sperrungen, bedrohte Einrichtungen u.a.), Verhal-tensmaßnahmen aus polizeilicher Sicht für die sanitätsdienstlichen Einsatzkräfte;+  * Umgehende Weiterleitung von Informationen an den Einsatzleiter des Sanitätswachdienstes über die Lageentwicklung aus polizeilicher Sicht (Gefahrenbereiche, Sperrungen, bedrohte Einrichtungen u.a.), Verhal-tensmaßnahmen aus polizeilicher Sicht für die sanitätsdienstlichen Einsatzkräfte;
   * Abstimmung geeigneter sicherer Bereiche für die Ordnung des Raumes von sanitätsdienstlichen Einsatzkräften und ggf. heranzuführenden Reserven;   * Abstimmung geeigneter sicherer Bereiche für die Ordnung des Raumes von sanitätsdienstlichen Einsatzkräften und ggf. heranzuführenden Reserven;
   * Benennung sicherer An- und Abfahrtswege;   * Benennung sicherer An- und Abfahrtswege;
   * Ständige beiderseitige Aktualisierung des Lagebildes.   * Ständige beiderseitige Aktualisierung des Lagebildes.
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 In der Zusammenarbeit sind folgende Grundsätze zu beachten: In der Zusammenarbeit sind folgende Grundsätze zu beachten:
   * Kein Gebrauch von DRK-Einsatzmitteln für polizeiliche Zwecke;   * Kein Gebrauch von DRK-Einsatzmitteln für polizeiliche Zwecke;
-  * Keine Unterstellung von DRK-Einsatzkräften unter eine polizeiliche Einsatzleitung; das festzulegende Unterstellungsverhältnis ist: „auf Zu-sammenarbeit angewiesen“;+  * Keine Unterstellung von DRK-Einsatzkräften unter eine polizeiliche Einsatzleitung; das festzulegende Unterstellungsverhältnis ist: „auf Zusammenarbeit angewiesen“;
   * Strikte Beachtung der Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmond-bewegung;   * Strikte Beachtung der Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmond-bewegung;
   * Klare Abgrenzung der Aufgaben des DRK von anderen Aufgabenträ-gern.   * Klare Abgrenzung der Aufgaben des DRK von anderen Aufgabenträ-gern.
ebe.txt · Zuletzt geändert: 2019/01/04 12:58 von brodesser