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ebe [2017/04/21 22:18] brodesser [3Kommunikation Sanitätswachdienst – Rettungsdienst – Sicherheitsbehörden] |
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===== 3 Kommunikation Sanitätswachdienst – Rettungsdienst – Sicherheitsbehörden ===== | ===== 3 Kommunikation Sanitätswachdienst – Rettungsdienst – Sicherheitsbehörden ===== | ||
- | Die Leitungen von Einsätzen des Sanitätswachdienstes müssen über ausrei-chende | + | Die Leitungen von Einsätzen des Sanitätswachdienstes müssen über ausreichende |
Auch eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Ordnungsdienst des Veranstalters und der Polizei sowie eine frühzeitige gegenseitige Information und Einbindung bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten sind unerlässlich. Soweit bei besonderen Einsatzlagen eine behördliche Einsatzleitung noch nicht eingerichtet worden ist, stellt die Einsatzleitung des Sanitätswachdienstes eine Verbindungskraft zur Polizeiführung vor Ort ab. Diese Verbindungskraft hat keine Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse; | Auch eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Ordnungsdienst des Veranstalters und der Polizei sowie eine frühzeitige gegenseitige Information und Einbindung bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten sind unerlässlich. Soweit bei besonderen Einsatzlagen eine behördliche Einsatzleitung noch nicht eingerichtet worden ist, stellt die Einsatzleitung des Sanitätswachdienstes eine Verbindungskraft zur Polizeiführung vor Ort ab. Diese Verbindungskraft hat keine Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse; | ||
Diese Verbindungskraft hat insbesondere folgende Aufgaben: | Diese Verbindungskraft hat insbesondere folgende Aufgaben: | ||
- | * • Einholung erster Informationen zur Sicherheitslage und zum empfohle-nen Verhalten für die Einsatzkräfte; | + | * Einholung erster Informationen zur Sicherheitslage und zum empfohle-nen Verhalten für die Einsatzkräfte; |
- | * • Umgehende Weiterleitung von Informationen an den Einsatzleiter des Sanitätswachdienstes über die Lageentwicklung aus polizeilicher Sicht (Gefahrenbereiche, | + | * Umgehende Weiterleitung von Informationen an den Einsatzleiter des Sanitätswachdienstes über die Lageentwicklung aus polizeilicher Sicht (Gefahrenbereiche, |
* Abstimmung geeigneter sicherer Bereiche für die Ordnung des Raumes von sanitätsdienstlichen Einsatzkräften und ggf. heranzuführenden Reserven; | * Abstimmung geeigneter sicherer Bereiche für die Ordnung des Raumes von sanitätsdienstlichen Einsatzkräften und ggf. heranzuführenden Reserven; | ||
* Benennung sicherer An- und Abfahrtswege; | * Benennung sicherer An- und Abfahrtswege; | ||
* Ständige beiderseitige Aktualisierung des Lagebildes. | * Ständige beiderseitige Aktualisierung des Lagebildes. | ||
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In der Zusammenarbeit sind folgende Grundsätze zu beachten: | In der Zusammenarbeit sind folgende Grundsätze zu beachten: | ||
* Kein Gebrauch von DRK-Einsatzmitteln für polizeiliche Zwecke; | * Kein Gebrauch von DRK-Einsatzmitteln für polizeiliche Zwecke; | ||
- | * Keine Unterstellung von DRK-Einsatzkräften unter eine polizeiliche Einsatzleitung; | + | * Keine Unterstellung von DRK-Einsatzkräften unter eine polizeiliche Einsatzleitung; |
* Strikte Beachtung der Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmond-bewegung; | * Strikte Beachtung der Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmond-bewegung; | ||
* Klare Abgrenzung der Aufgaben des DRK von anderen Aufgabenträ-gern. | * Klare Abgrenzung der Aufgaben des DRK von anderen Aufgabenträ-gern. |