Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


ebe

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige Überarbeitung Vorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung Beide Seiten, nächste Überarbeitung
ebe [2017/04/21 22:24]
brodesser [4.4Verhalten an der Einsatzstelle]
ebe [2017/05/18 10:34]
brodesser [5.1Patientenversorgung, Ausstattung von Rettungsmitteln]
Zeile 19: Zeile 19:
  
 Die Leitungen von Einsätzen des Sanitätswachdienstes müssen über ausreichende Kommunikationsmittel verfügen, um jederzeit mit der Leitstelle kommunizieren zu können. Das Mittel der Wahl hierfür ist üblicherweise ein Sprechfunkgerät des BOS-Funks (analog oder digital). Unabhängig von bereits vorher bei der Planung des Sanitätswachdienstes erfolgter Information der Leitstelle sind Einsatzbeginn und Einsatzende unter Bekanntgabe des Einsatzorts an die Leitstelle zu melden (§ 28 Abs. 2 BHKG). Die Leitungen von Einsätzen des Sanitätswachdienstes müssen über ausreichende Kommunikationsmittel verfügen, um jederzeit mit der Leitstelle kommunizieren zu können. Das Mittel der Wahl hierfür ist üblicherweise ein Sprechfunkgerät des BOS-Funks (analog oder digital). Unabhängig von bereits vorher bei der Planung des Sanitätswachdienstes erfolgter Information der Leitstelle sind Einsatzbeginn und Einsatzende unter Bekanntgabe des Einsatzorts an die Leitstelle zu melden (§ 28 Abs. 2 BHKG).
 +Auch eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Ordnungsdienst des Veranstalters und der Polizei sowie eine frühzeitige gegenseitige Information und Einbindung bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten sind unerlässlich. 
  
-Auch eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Ordnungsdienst des Veranstalters und der Polizei sowie eine frühzeitige gegenseitige Information und Einbindung bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten sind unerlässlichSoweit bei besonderen Einsatzlagen eine behördliche Einsatzleitung noch nicht eingerichtet worden ist, stellt die Einsatzleitung des Sanitätswachdienstes eine Verbindungskraft zur Polizeiführung vor Ort ab. Diese Verbindungskraft hat keine Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse; sie übermittelt Informationen und wird im Sinne eines Fachberaters tätig.+==== 3.1 Sofortmaßnahmen der Einsatzkoordinierung im Ereignisfall ==== 
 +Der Sanitätswachdienst wird häufig bereits vor Ort sein, während Kräfte der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes erst im Ereignisfall angefordert werden und nachrückenEine behördliche Einsatzleitung wird daher zunächst noch nicht eingerichtet sein. Der Einsatzleiter des Sanitätswachdienstes nimmt daher unmittelbar nach Eintreffen der ersten Polizeikräfte am Einsatzort Kontakt mit diesen auf und berichtet über die Lage. Die weiteren Maßnahmen werden unmittelbar zwischen Einsatzleitung und Polizeiführung abgestimmt ("auf Zusammenarbeit angewiesen"). Entscheidungen der Polizeiführung bezüglich Sicherheitsmaßnahmen, Einteilung in "unsichere" und "sichere" Zonen sind durch die Einsatzleitung des Sanitätswachdienstes umzusetzen. 
 + 
 +==== 3.2 Ordnung des Einsatzraumes in "sichere" und "unsichere" Zonen ==== 
 +In aller Regel wird die Polizeiführung den Einsatzraum in verschiedene Zonen gliedern((diese Darstellung folgt den Lehraussagen der Deutschen Hochschule der Polizei, Münster-Hiltrup, und wurde auf Grund der Erkenntnisse des Croix Rouge Francaise nach den Anschlagsereignissen in Paris entwickelt)):  
 + 
 +  * "heiße Zone" (auch "rote Zone" genannt), in der unmittelbare Gefährdung für alle Beteiligten - auch Einsatzkräfte - herrscht. Diese Zone darf durch Einsatzkräfte des DRK nicht betreten werden; Einsatzkräfte, die sich in dieser Zone befinden, ziehen sich sofort - ggf. auch unter Zurücklassung von Einsatzgerät - aus dieser Zone zurück. Eine Menschenrettung aus der "heißen" Zone geschieht nur durch besonders geschützte (Polizei-)Kräfte. 
 + 
 +  * "warme Zone" (auch "gelbe Zone" genannt), in der sich Kräfte des DRK nur für die Übernahme von Patienten aus der "heißen" Zone aufhalten. Einsatzmittel und Einsatzgerät (mit Ausnahme von Tragen etc.) kommen in der "warmen Zone" nicht zum Einsatz. Die Patienten werden unter Beachtung der Grundsätze der "Rettung aus dem Gefahrenbereich"von den Polizeikräften übernommen in die "kalte Zone" verbracht. 
 +    
 +  * "kalte Zone" (auch "grüne Zone" genannt), in der die medizinische Versorgung der geretteten Patienten unter geschützten Bedingungen stattfindet und der Transport in die anschließende klinische Versorgung vorbereitet wird.  
 + 
 +Auch in der "kalten Zone" ist jederzeit damit zu rechnendass sich Gefährdungen durch sich entwickelnde dynamische Lagen in diesen Bereich erstrecken können. Die Maßnahmen des Eigenschutzes, insbesondere der Rückzug der Einsatzkräfte auf ein gegebenes Stichwort hin, sind auch in dieser Zone strikt zu beachten (siehe hierzu auch Nr. 4.5). 
 + 
 + 
 + 
 +==== 3.3 Verbindungskraft zur Polizeiführung ==== 
 +Soweit im weiteren Verlauf die Einsatzleitung des Sanitätswachdienstes nicht ohnehin räumlich unmittelbar mit der Polizeiführung zusammenarbeitet, stellt der Einsatzleiter eine Verbindungskraft zur Polizeiführung vor Ort ab. Diese Verbindungskraft hat keine Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse; sie übermittelt Informationen und wird im Sinne eines Fachberaters tätig.
 Diese Verbindungskraft hat insbesondere folgende Aufgaben: Diese Verbindungskraft hat insbesondere folgende Aufgaben:
-  * Einholung erster Informationen zur Sicherheitslage und zum empfohlenen Verhalten für die Einsatzkräfte; +  * Einholung weiterer Informationen zur Sicherheitslage und zum empfohlenen Verhalten für die Einsatzkräfte; 
-  * Umgehende Weiterleitung von Informationen an den Einsatzleiter des Sanitätswachdienstes über die Lageentwicklung aus polizeilicher Sicht (Gefahrenbereiche, Sperrungen, bedrohte Einrichtungen u.a.), Verhal-tensmaßnahmen aus polizeilicher Sicht für die sanitätsdienstlichen Einsatzkräfte;+  * Umgehende Weiterleitung von Informationen an den Einsatzleiter des Sanitätswachdienstes über die Lageentwicklung aus polizeilicher Sicht (Gefahrenbereiche, Sperrungen, bedrohte Einrichtungen u.a.), Verhaltensmaßnahmen aus polizeilicher Sicht für die sanitätsdienstlichen Einsatzkräfte;
   * Abstimmung geeigneter sicherer Bereiche für die Ordnung des Raumes von sanitätsdienstlichen Einsatzkräften und ggf. heranzuführenden Reserven;   * Abstimmung geeigneter sicherer Bereiche für die Ordnung des Raumes von sanitätsdienstlichen Einsatzkräften und ggf. heranzuführenden Reserven;
   * Benennung sicherer An- und Abfahrtswege;   * Benennung sicherer An- und Abfahrtswege;
Zeile 48: Zeile 66:
   * **M** Menschenleben retten, Beachten des Eigenschutzes, PSA (insbesondere Helm, Schutzbrille, FFP-Maske, unsterile Handschuhe für Einsatzkräfte), für Verletzte/Betroffene niederschwellig FFP-Masken   * **M** Menschenleben retten, Beachten des Eigenschutzes, PSA (insbesondere Helm, Schutzbrille, FFP-Maske, unsterile Handschuhe für Einsatzkräfte), für Verletzte/Betroffene niederschwellig FFP-Masken
   * **S** Spezialkräfte nachfordern   * **S** Spezialkräfte nachfordern
-Weitergehende Informationen enthält die Taschenkarte „HEIKAT“ (sh. Anhang).+Weitergehende Informationen enthält die [[http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Broschueren_Flyer/Flyer-HEIKAT.html|Taschenkarte „HEIKAT“]].
 ==== 4.3 Aufbau einer Ringbereitstellung von Rettungsmitteln ==== ==== 4.3 Aufbau einer Ringbereitstellung von Rettungsmitteln ====
  
Zeile 67: Zeile 85:
 ==== 4.5 Eigene Schutzmaßnahmen ==== ==== 4.5 Eigene Schutzmaßnahmen ====
  
-Sämtliche im Einsatz befindlichen Kräfte müssen zu jedem Zeitpunkt auf einen sofortigen Rückzug vorbereitet sein. Hierzu ist die Vereinbarung eines über Funk zu übermittelnden Stichworts (z.B. „REGENWETTER“) oder eines anderen akustisch wahrnehmbaren Signals (Pfeifsignal mittels Trillerpfeife) vorzunehmen. Rückzugswege müssen offen gehalten werden und dürfen nicht durch Einsatzfahrzeuge oder Gerät verbaut werden. +Sämtliche im Einsatz befindlichen Kräfte müssen zu jedem Zeitpunkt auf einen sofortigen Rückzug vorbereitet sein. Hierzu ist die Vereinbarung eines über Funk zu übermittelnden Stichworts (z.B. //„REGENWETTER“//) oder eines anderen akustisch wahrnehmbaren Signals (Pfeifsignal mittels Trillerpfeife) vorzunehmen. Rückzugswege müssen offen gehalten werden und dürfen nicht durch Einsatzfahrzeuge oder Gerät verbaut werden. 
-Die persönliche Schutzausstattung muss niederschwellig, aber konsequent getragen werden (komplette Einsatzbekleidung, Helm, unsterile Einmalhand-schuhe, ggf. leichter Atemschutz mittels FFP 3-Maske aus der Infektions-schutzausstattung).+ 
 +Die persönliche Schutzausstattung muss niederschwellig, aber konsequent getragen werden (komplette Einsatzbekleidung, Helm, unsterile Einmalhand-schuhe, ggf. leichter Atemschutz mittels FFP 3-Maske aus der Infektionsschutzausstattung). 
 Alle Einsatzkräfte müssen angewiesen werden, verdächtige Gegenstände im Umfeld (z.B. herrenlose Gepäckstücke oder ungewöhnlich abgestellte Fahrzeuge) zu melden – „Augen auf!“ Alle Einsatzkräfte müssen angewiesen werden, verdächtige Gegenstände im Umfeld (z.B. herrenlose Gepäckstücke oder ungewöhnlich abgestellte Fahrzeuge) zu melden – „Augen auf!“
 +
 Soweit eine Gefährdungszone erkennbar ist, ziehen sich unsere Einsatzkräfte aus dieser zurück. Einsatz in der unmittelbaren Gefährdungszone ist Aufgabe von Spezialkräften (z.B. Polizei). Soweit eine Gefährdungszone erkennbar ist, ziehen sich unsere Einsatzkräfte aus dieser zurück. Einsatz in der unmittelbaren Gefährdungszone ist Aufgabe von Spezialkräften (z.B. Polizei).
 ===== 5 Vorsichtung, Versorgung und Transport ===== ===== 5 Vorsichtung, Versorgung und Transport =====
  
-Die Vorsichtungs- wie Sichtungskennzeichnung mit Patientenanhängekar-ten/-taschen ist konsequent anzuwenden. Die Übergabe der Sichtungsunterlagen an die nachrückenden Kräfte des Rettungsdienstes (LNA, Org. Leiter) und/oder die behördliche Einsatzleitung muss ohne Zeitverzug geschehen können.+Die Vorsichtungs- wie Sichtungskennzeichnung mit Patientenanhängekarten/-taschen ist konsequent anzuwenden. Die Übergabe der Sichtungsunterlagen an die nachrückenden Kräfte des Rettungsdienstes (LNA, Org. Leiter) und/oder die behördliche Einsatzleitung muss ohne Zeitverzug geschehen können. 
 Die Zuteilung in die aufnehmenden Kliniken erfolgt durch die Leitstelle. Die Zuteilung in die aufnehmenden Kliniken erfolgt durch die Leitstelle.
 ==== 5.1 Patientenversorgung, Ausstattung von Rettungsmitteln ==== ==== 5.1 Patientenversorgung, Ausstattung von Rettungsmitteln ====
Zeile 94: Zeile 116:
   * Schmerztherapie   * Schmerztherapie
   * Schocktherapie   * Schocktherapie
-Für die Durchführung erster Maßnahmen ist das Mitführen einer Vorsichtungstasche mit mindestens 20 Patientenanhängekarten/-taschen empfohlen, mit denen sowohl eine Vorsichtungskennzeichnung, eine spätere Dokumentation wie auch eine Sichtungskennzeichnung möglich sind. In der Vorsichtungstasche sind außerdem mindestens je ein Güdeltubus (Gr. 2, 3, 4) sowie zwei Tourniquets (Größe Arm und Bein) vorzuhalten.+Für die Durchführung erster Maßnahmen ist das Mitführen einer Vorsichtungstasche mit mindestens 20 Patientenanhängekarten/-taschen empfohlen, mit denen sowohl eine Vorsichtungskennzeichnung, eine spätere Dokumentation wie auch eine Sichtungskennzeichnung möglich sind. In der Vorsichtungstasche sind außerdem mindestens je ein Güdeltubus (Gr. 2, 3, 4) sowie zwei [[https://de.wikipedia.org/wiki/Tourniquet-Abbindesystem|Tourniquets]] (Größe Arm und Bein) vorzuhalten. 
 Soweit der Sanitätswachdienst auch Notfallrettungsmittel (RTW, NEF, ggf. auch N-KTW) einsetzt, sind bei diesen nach Möglichkeit – in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst – folgende spezielle Medikamente bzw. spezielle medizintechnische Ausrüstungen vorzuhalten: Soweit der Sanitätswachdienst auch Notfallrettungsmittel (RTW, NEF, ggf. auch N-KTW) einsetzt, sind bei diesen nach Möglichkeit – in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst – folgende spezielle Medikamente bzw. spezielle medizintechnische Ausrüstungen vorzuhalten:
   * 4 Stück Tourniquet   * 4 Stück Tourniquet
Zeile 107: Zeile 130:
   * ausreichend Verbandmaterial   * ausreichend Verbandmaterial
   * Möglichkeiten der Analgesie (Opiat oder die Kombination aus Ketamin und Midazolam auf NEF/RTW)   * Möglichkeiten der Analgesie (Opiat oder die Kombination aus Ketamin und Midazolam auf NEF/RTW)
 +
 +
 + --- //RdSchr des DRK-LV Westfalen-Lippe Nr. I/36/144/2017 vom 12.04.2017 mit Ergänzungen vom 18.05.2017. Die Autoren danken Herrn Polizeidirektor Torsten Juds, Deutsche Hochschule der Polizei, für die kritische Durchsichht und wertvolle Anregungen und Hinweise.\\ 
 +
  
  
  
ebe.txt · Zuletzt geändert: 2019/01/04 12:58 von brodesser