Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.
Beide Seiten, vorherige Überarbeitung Vorherige Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorherige Überarbeitung Nächste Überarbeitung Beide Seiten, nächste Überarbeitung | ||
ebe [2017/04/21 22:24] brodesser [4.4Verhalten an der Einsatzstelle] |
ebe [2017/05/18 12:29] brodesser |
||
---|---|---|---|
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
Bearbeiter: Dr. Uwe Devrient / Christoph Brodesser | Bearbeiter: Dr. Uwe Devrient / Christoph Brodesser | ||
+ | {{: | ||
===== 1 Vorwort ===== | ===== 1 Vorwort ===== | ||
- | + | Anschläge der vergangenen Monate und Jahre haben gezeigt, dass Einsätze auf Grund von Amok- und Terrorsituationen auch in Deutschland nicht auszuschließen | |
- | Anschläge der vergangenen Monate und Jahre haben gezeigt, dass Einsätze auf Grund von Amok- und Terrorsituationen auch in Deutschland nicht auszu-schließen | + | |
===== 2 Grundüberlegungen/ | ===== 2 Grundüberlegungen/ | ||
Bei der Planung von Sanitätswachdiensten muss stets auch die Möglichkeit einer Eskalation im Hinblick auf die beschriebenen besonderen Einsatzlagen mit berücksichtigt werden. Es gibt heute praktisch keine Veranstaltungen mehr, die in dieser Hinsicht von vorneherein als ungefährdet gelten können. | Bei der Planung von Sanitätswachdiensten muss stets auch die Möglichkeit einer Eskalation im Hinblick auf die beschriebenen besonderen Einsatzlagen mit berücksichtigt werden. Es gibt heute praktisch keine Veranstaltungen mehr, die in dieser Hinsicht von vorneherein als ungefährdet gelten können. | ||
Zeile 19: | Zeile 18: | ||
Die Leitungen von Einsätzen des Sanitätswachdienstes müssen über ausreichende Kommunikationsmittel verfügen, um jederzeit mit der Leitstelle kommunizieren zu können. Das Mittel der Wahl hierfür ist üblicherweise ein Sprechfunkgerät des BOS-Funks (analog oder digital). Unabhängig von bereits vorher bei der Planung des Sanitätswachdienstes erfolgter Information der Leitstelle sind Einsatzbeginn und Einsatzende unter Bekanntgabe des Einsatzorts an die Leitstelle zu melden (§ 28 Abs. 2 BHKG). | Die Leitungen von Einsätzen des Sanitätswachdienstes müssen über ausreichende Kommunikationsmittel verfügen, um jederzeit mit der Leitstelle kommunizieren zu können. Das Mittel der Wahl hierfür ist üblicherweise ein Sprechfunkgerät des BOS-Funks (analog oder digital). Unabhängig von bereits vorher bei der Planung des Sanitätswachdienstes erfolgter Information der Leitstelle sind Einsatzbeginn und Einsatzende unter Bekanntgabe des Einsatzorts an die Leitstelle zu melden (§ 28 Abs. 2 BHKG). | ||
+ | Auch eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Ordnungsdienst des Veranstalters und der Polizei sowie eine frühzeitige gegenseitige Information und Einbindung bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten sind unerlässlich. | ||
- | Auch eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Ordnungsdienst des Veranstalters und der Polizei | + | ==== 3.1 Sofortmaßnahmen der Einsatzkoordinierung im Ereignisfall ==== |
+ | Der Sanitätswachdienst wird häufig bereits vor Ort sein, während Kräfte | ||
+ | |||
+ | |||
+ | |||
+ | |||
+ | |||
+ | ==== 3.3 Verbindungskraft zur Polizeiführung ==== | ||
+ | Soweit im weiteren Verlauf die Einsatzleitung des Sanitätswachdienstes nicht ohnehin räumlich unmittelbar mit der Polizeiführung zusammenarbeitet, | ||
Diese Verbindungskraft hat insbesondere folgende Aufgaben: | Diese Verbindungskraft hat insbesondere folgende Aufgaben: | ||
- | * Einholung | + | * Einholung |
- | * Umgehende Weiterleitung von Informationen an den Einsatzleiter des Sanitätswachdienstes über die Lageentwicklung aus polizeilicher Sicht (Gefahrenbereiche, | + | * Umgehende Weiterleitung von Informationen an den Einsatzleiter des Sanitätswachdienstes über die Lageentwicklung aus polizeilicher Sicht (Gefahrenbereiche, |
* Abstimmung geeigneter sicherer Bereiche für die Ordnung des Raumes von sanitätsdienstlichen Einsatzkräften und ggf. heranzuführenden Reserven; | * Abstimmung geeigneter sicherer Bereiche für die Ordnung des Raumes von sanitätsdienstlichen Einsatzkräften und ggf. heranzuführenden Reserven; | ||
* Benennung sicherer An- und Abfahrtswege; | * Benennung sicherer An- und Abfahrtswege; | ||
Zeile 48: | Zeile 56: | ||
* **M** Menschenleben retten, Beachten des Eigenschutzes, | * **M** Menschenleben retten, Beachten des Eigenschutzes, | ||
* **S** Spezialkräfte nachfordern | * **S** Spezialkräfte nachfordern | ||
- | Weitergehende Informationen enthält die Taschenkarte „HEIKAT“ | + | Weitergehende Informationen enthält die [[http:// |
- | ==== 4.3 Aufbau einer Ringbereitstellung von Rettungsmitteln ==== | + | |
- | Bereits bei der Planung der Bereitstellungsräume und Halteplätze für Ret-tungsmittel im Sanitätswachdienst muss auf die mögliche Verwendung in be-sonderen Gefahrenlagen geachtet werden. Rettungsmittel können, wie Erfah-rungen zeigen, potentielle Angriffsziele für einen zweiten Anschlag darstellen. | + | ==== 4.3 Ordnung des Einsatzraumes |
- | Rettungsmittel sind daher stets in Abfahrrichtung aufzustellen, | + | In aller Regel wird die Polizeiführung den Einsatzraum |
- | ==== 4.4 Verhalten an der Einsatzstelle ==== | + | |
- | Die „Vor-Ort-Zeit" | + | * " |
+ | |||
+ | * "warme Zone" (auch "gelbe Zone" genannt), in der sich Kräfte des DRK nur für die Übernahme von Patienten aus der " | ||
+ | |||
+ | * "kalte Zone" (auch " | ||
+ | |||
+ | Auch in der " | ||
+ | ==== 4.4 Aufbau einer Ringbereitstellung von Rettungsmitteln ==== | ||
+ | |||
+ | Bereits bei der Planung der Bereitstellungsräume und Halteplätze für Ret-tungsmittel im Sanitätswachdienst muss auf die mögliche Verwendung in besonderen Gefahrenlagen geachtet werden. Rettungsmittel können, wie Erfahrungen zeigen, potentielle Angriffsziele für einen zweiten Anschlag darstellen. | ||
+ | Rettungsmittel sind daher stets in Abfahrrichtung aufzustellen, | ||
+ | ==== 4.5 Verhalten an der Einsatzstelle ==== | ||
+ | |||
+ | Die "Vor-Ort-Zeit" | ||
Mögliche Gefahren durch ggf. weitere vor Ort befindliche Attentäter können anhand folgendem Schema (ALERT) eingeschätzt werden: | Mögliche Gefahren durch ggf. weitere vor Ort befindliche Attentäter können anhand folgendem Schema (ALERT) eingeschätzt werden: | ||
Zeile 64: | Zeile 83: | ||
* **E** Sichtbare Elektronik? | * **E** Sichtbare Elektronik? | ||
* **R** Rumpf steif wirkend? | * **R** Rumpf steif wirkend? | ||
- | * **T** „Trigger" | + | * **T** "Trigger" |
- | ==== 4.5 Eigene Schutzmaßnahmen ==== | + | ==== 4.6 Eigene Schutzmaßnahmen ==== |
- | Sämtliche im Einsatz befindlichen Kräfte müssen zu jedem Zeitpunkt auf einen sofortigen Rückzug vorbereitet sein. Hierzu ist die Vereinbarung eines über Funk zu übermittelnden Stichworts (z.B. „REGENWETTER“) oder eines anderen akustisch wahrnehmbaren Signals (Pfeifsignal mittels Trillerpfeife) vorzunehmen. Rückzugswege müssen offen gehalten werden und dürfen nicht durch Einsatzfahrzeuge oder Gerät verbaut werden. | + | Sämtliche im Einsatz befindlichen Kräfte müssen zu jedem Zeitpunkt auf einen sofortigen Rückzug vorbereitet sein. Hierzu ist die Vereinbarung eines über Funk zu übermittelnden Stichworts (z.B. //„REGENWETTER“//) oder eines anderen akustisch wahrnehmbaren Signals (Pfeifsignal mittels Trillerpfeife) vorzunehmen. Rückzugswege müssen offen gehalten werden und dürfen nicht durch Einsatzfahrzeuge oder Gerät verbaut werden. |
- | Die persönliche Schutzausstattung muss niederschwellig, | + | |
- | Alle Einsatzkräfte müssen angewiesen werden, verdächtige Gegenstände im Umfeld (z.B. herrenlose Gepäckstücke oder ungewöhnlich abgestellte Fahrzeuge) zu melden – „Augen auf!“ | + | Die persönliche Schutzausstattung muss niederschwellig, |
- | Soweit eine Gefährdungszone erkennbar ist, ziehen sich unsere | + | |
+ | Alle Einsatzkräfte müssen angewiesen werden, verdächtige Gegenstände im Umfeld (z.B. herrenlose Gepäckstücke oder ungewöhnlich abgestellte Fahrzeuge) zu melden – "Augen auf!“ | ||
+ | |||
+ | Soweit eine Gefährdungszone erkennbar ist, ziehen sich die Einsatzkräfte aus dieser zurück. Einsatz in der unmittelbaren Gefährdungszone | ||
===== 5 Vorsichtung, | ===== 5 Vorsichtung, | ||
- | Die Vorsichtungs- wie Sichtungskennzeichnung mit Patientenanhängekar-ten/-taschen ist konsequent anzuwenden. Die Übergabe der Sichtungsunterlagen an die nachrückenden Kräfte des Rettungsdienstes (LNA, Org. Leiter) und/oder die behördliche Einsatzleitung muss ohne Zeitverzug geschehen können. | + | Die Vorsichtungs- wie Sichtungskennzeichnung mit Patientenanhängekarten/-taschen ist konsequent anzuwenden. Die Übergabe der Sichtungsunterlagen an die nachrückenden Kräfte des Rettungsdienstes (LNA, Org. Leiter) und/oder die behördliche Einsatzleitung muss ohne Zeitverzug geschehen können. |
Die Zuteilung in die aufnehmenden Kliniken erfolgt durch die Leitstelle. | Die Zuteilung in die aufnehmenden Kliniken erfolgt durch die Leitstelle. | ||
==== 5.1 Patientenversorgung, | ==== 5.1 Patientenversorgung, | ||
- | Bei besonderen Einsatzlagen können Einsatzkräfte mit unterschiedlichen | + | Bei besonderen Einsatzlagen können Einsatzkräfte mit unterschiedlichen |
Aus den Erfahrungen mit Anschlägen sind am häufigsten Explosions- und Schussverletzungen zu erwarten. Hierbei treten insbesondere folgende lebensbedrohliche und typische Verletzungsmuster einzeln oder in Kombination auf und bedürfen einer sofortigen medizinischen Versorgung: | Aus den Erfahrungen mit Anschlägen sind am häufigsten Explosions- und Schussverletzungen zu erwarten. Hierbei treten insbesondere folgende lebensbedrohliche und typische Verletzungsmuster einzeln oder in Kombination auf und bedürfen einer sofortigen medizinischen Versorgung: | ||
* Amputationsverletzungen | * Amputationsverletzungen | ||
Zeile 94: | Zeile 117: | ||
* Schmerztherapie | * Schmerztherapie | ||
* Schocktherapie | * Schocktherapie | ||
- | Für die Durchführung erster Maßnahmen ist das Mitführen einer Vorsichtungstasche mit mindestens 20 Patientenanhängekarten/ | + | Für die Durchführung erster Maßnahmen ist das Mitführen einer Vorsichtungstasche mit mindestens 20 Patientenanhängekarten/ |
Soweit der Sanitätswachdienst auch Notfallrettungsmittel (RTW, NEF, ggf. auch N-KTW) einsetzt, sind bei diesen nach Möglichkeit – in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst – folgende spezielle Medikamente bzw. spezielle medizintechnische Ausrüstungen vorzuhalten: | Soweit der Sanitätswachdienst auch Notfallrettungsmittel (RTW, NEF, ggf. auch N-KTW) einsetzt, sind bei diesen nach Möglichkeit – in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst – folgende spezielle Medikamente bzw. spezielle medizintechnische Ausrüstungen vorzuhalten: | ||
* 4 Stück Tourniquet | * 4 Stück Tourniquet | ||
Zeile 107: | Zeile 131: | ||
* ausreichend Verbandmaterial | * ausreichend Verbandmaterial | ||
* Möglichkeiten der Analgesie (Opiat oder die Kombination aus Ketamin und Midazolam auf NEF/RTW) | * Möglichkeiten der Analgesie (Opiat oder die Kombination aus Ketamin und Midazolam auf NEF/RTW) | ||
+ | |||
+ | |||
+ | --- //RdSchr des DRK-LV Westfalen-Lippe Nr. I/ | ||
+ | |||