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ebe [2017/04/21 22:28] brodesser [5.1Patientenversorgung, Ausstattung von Rettungsmitteln] |
ebe [2017/05/18 13:12] brodesser |
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**unter Verwendung der Handlungsempfehlungen „REBEL“ | **unter Verwendung der Handlungsempfehlungen „REBEL“ | ||
- | des Bayerischen Staatsministeriums des Innern** | + | des Bayerischen Staatsministeriums des Innern** |
Bearbeiter: Dr. Uwe Devrient / Christoph Brodesser | Bearbeiter: Dr. Uwe Devrient / Christoph Brodesser | ||
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===== 1 Vorwort ===== | ===== 1 Vorwort ===== | ||
+ | Anschläge der vergangenen Monate und Jahre haben gezeigt, dass Einsätze auf Grund von Amok- und Terrorsituationen auch in Deutschland nicht auszuschließen sind. Soweit diese Einsätze aus der Alarmierung heraus abzuwickeln sind, haben die zuständigen Gefahrenabwehr- und Rettungsdienstbehörden bereits vielfach Handlungsanweisungen etc. herausgegeben. Es ist jedoch auch denkbar, dass Kräfte des Sanitätswachdienstes bei Veranstaltung als dort bereits eingesetzte Kräfte erste Maßnahmen zu treffen haben, bevor eine Behörde die Einsatzleitung übernimmt. | ||
- | Anschläge der vergangenen Monate und Jahre haben gezeigt, dass Einsätze auf Grund von Amok- und Terrorsituationen auch in Deutschland nicht auszu-schließen sind. Soweit diese Einsätze aus der Alarmierung heraus abzuwickeln sind, haben die zuständigen Gefahrenabwehr- und Rettungsdienstbehörden bereits vielfach Handlungsanweisungen etc. herausgegeben. Es ist jedoch auch denkbar, dass Kräfte des Sanitätswachdienstes bei Veranstaltung als dort bereits eingesetzte Kräfte erste Maßnahmen zu treffen haben, bevor eine Behörde die Einsatzleitung übernimmt. | ||
===== 2 Grundüberlegungen/ | ===== 2 Grundüberlegungen/ | ||
Bei der Planung von Sanitätswachdiensten muss stets auch die Möglichkeit einer Eskalation im Hinblick auf die beschriebenen besonderen Einsatzlagen mit berücksichtigt werden. Es gibt heute praktisch keine Veranstaltungen mehr, die in dieser Hinsicht von vorneherein als ungefährdet gelten können. | Bei der Planung von Sanitätswachdiensten muss stets auch die Möglichkeit einer Eskalation im Hinblick auf die beschriebenen besonderen Einsatzlagen mit berücksichtigt werden. Es gibt heute praktisch keine Veranstaltungen mehr, die in dieser Hinsicht von vorneherein als ungefährdet gelten können. | ||
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Die den Sanitätswachdienst leitenden Führungskräfte und deren Einsatzkräfte des DRK müssen so ausgestattet sein, dass sie die ersten Einsatzmaßnahmen bis zum Eintreffen von Polizei und Rettungsdienst auch bei besonderen Einsatzlagen bewältigen können, um dann den Einsatz ordnungsgemäß an die behördliche Einsatzleitung übergeben zu können. | Die den Sanitätswachdienst leitenden Führungskräfte und deren Einsatzkräfte des DRK müssen so ausgestattet sein, dass sie die ersten Einsatzmaßnahmen bis zum Eintreffen von Polizei und Rettungsdienst auch bei besonderen Einsatzlagen bewältigen können, um dann den Einsatz ordnungsgemäß an die behördliche Einsatzleitung übergeben zu können. | ||
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===== 3 Kommunikation Sanitätswachdienst – Rettungsdienst – Sicherheitsbehörden ===== | ===== 3 Kommunikation Sanitätswachdienst – Rettungsdienst – Sicherheitsbehörden ===== | ||
Die Leitungen von Einsätzen des Sanitätswachdienstes müssen über ausreichende Kommunikationsmittel verfügen, um jederzeit mit der Leitstelle kommunizieren zu können. Das Mittel der Wahl hierfür ist üblicherweise ein Sprechfunkgerät des BOS-Funks (analog oder digital). Unabhängig von bereits vorher bei der Planung des Sanitätswachdienstes erfolgter Information der Leitstelle sind Einsatzbeginn und Einsatzende unter Bekanntgabe des Einsatzorts an die Leitstelle zu melden (§ 28 Abs. 2 BHKG). | Die Leitungen von Einsätzen des Sanitätswachdienstes müssen über ausreichende Kommunikationsmittel verfügen, um jederzeit mit der Leitstelle kommunizieren zu können. Das Mittel der Wahl hierfür ist üblicherweise ein Sprechfunkgerät des BOS-Funks (analog oder digital). Unabhängig von bereits vorher bei der Planung des Sanitätswachdienstes erfolgter Information der Leitstelle sind Einsatzbeginn und Einsatzende unter Bekanntgabe des Einsatzorts an die Leitstelle zu melden (§ 28 Abs. 2 BHKG). | ||
+ | Auch eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Ordnungsdienst des Veranstalters und der Polizei sowie eine frühzeitige gegenseitige Information und Einbindung bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten sind unerlässlich. | ||
+ | |||
+ | ==== 3.1 Sofortmaßnahmen der Einsatzkoordinierung im Ereignisfall ==== | ||
+ | Der Sanitätswachdienst wird häufig bereits vor Ort sein, während Kräfte der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes erst im Ereignisfall angefordert werden und nachrücken. Eine behördliche Einsatzleitung wird daher zunächst noch nicht eingerichtet sein. Der Einsatzleiter des Sanitätswachdienstes nimmt daher unmittelbar nach Eintreffen der ersten Polizeikräfte am Einsatzort Kontakt mit diesen auf und berichtet über die Lage. Die weiteren Maßnahmen werden unmittelbar zwischen Einsatzleitung und Polizeiführung abgestimmt ("auf Zusammenarbeit angewiesen" | ||
- | Auch eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Ordnungsdienst des Veranstalters und der Polizei sowie eine frühzeitige gegenseitige Information und Einbindung bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten sind unerlässlich. Soweit | + | ==== 3.2 Verbindungskraft zur Polizeiführung ==== |
+ | Soweit | ||
Diese Verbindungskraft hat insbesondere folgende Aufgaben: | Diese Verbindungskraft hat insbesondere folgende Aufgaben: | ||
- | * Einholung | + | * Einholung |
- | * Umgehende Weiterleitung von Informationen an den Einsatzleiter des Sanitätswachdienstes über die Lageentwicklung aus polizeilicher Sicht (Gefahrenbereiche, | + | * Umgehende Weiterleitung von Informationen an den Einsatzleiter des Sanitätswachdienstes über die Lageentwicklung aus polizeilicher Sicht (Gefahrenbereiche, |
* Abstimmung geeigneter sicherer Bereiche für die Ordnung des Raumes von sanitätsdienstlichen Einsatzkräften und ggf. heranzuführenden Reserven; | * Abstimmung geeigneter sicherer Bereiche für die Ordnung des Raumes von sanitätsdienstlichen Einsatzkräften und ggf. heranzuführenden Reserven; | ||
* Benennung sicherer An- und Abfahrtswege; | * Benennung sicherer An- und Abfahrtswege; | ||
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In der Zusammenarbeit sind folgende Grundsätze zu beachten: | In der Zusammenarbeit sind folgende Grundsätze zu beachten: | ||
* Kein Gebrauch von DRK-Einsatzmitteln für polizeiliche Zwecke; | * Kein Gebrauch von DRK-Einsatzmitteln für polizeiliche Zwecke; | ||
- | * Keine Unterstellung von DRK-Einsatzkräften unter eine polizeiliche Einsatzleitung; | + | * Keine Unterstellung von DRK-Einsatzkräften unter eine polizeiliche Einsatzleitung; |
- | * Strikte Beachtung der Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmond-bewegung; | + | * Strikte Beachtung der Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung; |
- | * Klare Abgrenzung der Aufgaben des DRK von anderen | + | * Klare Abgrenzung der Aufgaben des DRK von anderen |
===== 4 Einsatztaktik für besondere Einsatzlagen ===== | ===== 4 Einsatztaktik für besondere Einsatzlagen ===== | ||
Auch bei besonderen Einsatzlagen soll nur im begründeten Ausnahmefall von den allgemein gültigen und bekannten Verfahrensanweisungen des jeweiligen Rettungsdienstbereichs abgewichen werden (insbes. Richtlinie für den Massenanfall von Verletzten, Gefahren an der Einsatzstelle). | Auch bei besonderen Einsatzlagen soll nur im begründeten Ausnahmefall von den allgemein gültigen und bekannten Verfahrensanweisungen des jeweiligen Rettungsdienstbereichs abgewichen werden (insbes. Richtlinie für den Massenanfall von Verletzten, Gefahren an der Einsatzstelle). | ||
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==== 4.1 Einsatzleitung ==== | ==== 4.1 Einsatzleitung ==== | ||
Die Einsatzleitung des Sanitätswachdienstes nimmt auch bei besonderen Einsatzlagen ihre Aufgaben in vollem Umfang bis zum Eintreffen einer behördlichen Einsatzleitung weiter wahr. Nach Betriebsaufnahme der behördlichen Einsatzleitung übergibt die Einsatzleitung des Sanitätswachdienstes den Einsatz an diese (Eintrag in der Einsatzdokumentation mit Datum und Uhrzeit!). Soweit die behördliche Einsatzleitung die bisherige Einsatzleitung des Sanitätswachdienstes z.B. als Einsatzabschnittsleitung o.ä. einsetzen möchte, ist dies selbstverständlich möglich. | Die Einsatzleitung des Sanitätswachdienstes nimmt auch bei besonderen Einsatzlagen ihre Aufgaben in vollem Umfang bis zum Eintreffen einer behördlichen Einsatzleitung weiter wahr. Nach Betriebsaufnahme der behördlichen Einsatzleitung übergibt die Einsatzleitung des Sanitätswachdienstes den Einsatz an diese (Eintrag in der Einsatzdokumentation mit Datum und Uhrzeit!). Soweit die behördliche Einsatzleitung die bisherige Einsatzleitung des Sanitätswachdienstes z.B. als Einsatzabschnittsleitung o.ä. einsetzen möchte, ist dies selbstverständlich möglich. | ||
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==== 4.2 Sicherung der Einsatzstelle ==== | ==== 4.2 Sicherung der Einsatzstelle ==== | ||
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* **M** Menschenleben retten, Beachten des Eigenschutzes, | * **M** Menschenleben retten, Beachten des Eigenschutzes, | ||
* **S** Spezialkräfte nachfordern | * **S** Spezialkräfte nachfordern | ||
- | Weitergehende Informationen enthält die Taschenkarte „HEIKAT“ | + | Weitergehende Informationen enthält die [[http:// |
- | ==== 4.3 Aufbau einer Ringbereitstellung von Rettungsmitteln ==== | + | |
- | Bereits bei der Planung der Bereitstellungsräume und Halteplätze für Ret-tungsmittel im Sanitätswachdienst muss auf die mögliche Verwendung in be-sonderen Gefahrenlagen geachtet werden. Rettungsmittel können, wie Erfah-rungen zeigen, potentielle Angriffsziele für einen zweiten Anschlag darstellen. | + | ==== 4.3 Ordnung des Einsatzraumes |
- | Rettungsmittel sind daher stets in Abfahrrichtung aufzustellen, | + | In aller Regel wird die Polizeiführung den Einsatzraum |
- | ==== 4.4 Verhalten an der Einsatzstelle ==== | + | |
- | Die „Vor-Ort-Zeit" | + | * " |
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+ | * "warme Zone" (auch "gelbe Zone" genannt), in der sich Kräfte des DRK nur für die Übernahme von Patienten aus der " | ||
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+ | * "kalte Zone" (auch " | ||
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+ | Auch in der " | ||
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+ | ==== 4.4 Aufbau einer Ringbereitstellung von Rettungsmitteln ==== | ||
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+ | Bereits bei der Planung der Bereitstellungsräume und Halteplätze für Ret-tungsmittel im Sanitätswachdienst muss auf die mögliche Verwendung in besonderen Gefahrenlagen geachtet werden. Rettungsmittel können, wie Erfahrungen zeigen, potentielle Angriffsziele für einen zweiten Anschlag darstellen. | ||
+ | Rettungsmittel sind daher stets in Abfahrrichtung aufzustellen, | ||
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+ | ==== 4.5 Verhalten an der Einsatzstelle ==== | ||
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+ | Die "Vor-Ort-Zeit" | ||
Mögliche Gefahren durch ggf. weitere vor Ort befindliche Attentäter können anhand folgendem Schema (ALERT) eingeschätzt werden: | Mögliche Gefahren durch ggf. weitere vor Ort befindliche Attentäter können anhand folgendem Schema (ALERT) eingeschätzt werden: | ||
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* **E** Sichtbare Elektronik? | * **E** Sichtbare Elektronik? | ||
* **R** Rumpf steif wirkend? | * **R** Rumpf steif wirkend? | ||
- | * **T** „Trigger" | + | * **T** "Trigger" |
- | ==== 4.5 Eigene Schutzmaßnahmen ==== | + | |
+ | ==== 4.6 Eigene Schutzmaßnahmen ==== | ||
Sämtliche im Einsatz befindlichen Kräfte müssen zu jedem Zeitpunkt auf einen sofortigen Rückzug vorbereitet sein. Hierzu ist die Vereinbarung eines über Funk zu übermittelnden Stichworts (z.B. // | Sämtliche im Einsatz befindlichen Kräfte müssen zu jedem Zeitpunkt auf einen sofortigen Rückzug vorbereitet sein. Hierzu ist die Vereinbarung eines über Funk zu übermittelnden Stichworts (z.B. // | ||
- | Die persönliche Schutzausstattung muss niederschwellig, | + | Die persönliche Schutzausstattung muss niederschwellig, |
+ | |||
+ | Alle Einsatzkräfte müssen angewiesen werden, verdächtige Gegenstände im Umfeld (z.B. herrenlose Gepäckstücke oder ungewöhnlich abgestellte Fahrzeuge) zu melden – "Augen auf!“ | ||
- | Alle Einsatzkräfte müssen angewiesen werden, verdächtige Gegenstände im Umfeld | + | Soweit eine Gefährdungszone erkennbar ist, ziehen sich die Einsatzkräfte aus dieser zurück. Einsatz in der unmittelbaren Gefährdungszone (" |
- | Soweit eine Gefährdungszone erkennbar ist, ziehen sich unsere Einsatzkräfte aus dieser zurück. Einsatz in der unmittelbaren Gefährdungszone ist Aufgabe von Spezialkräften (z.B. Polizei). | ||
===== 5 Vorsichtung, | ===== 5 Vorsichtung, | ||
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Die Zuteilung in die aufnehmenden Kliniken erfolgt durch die Leitstelle. | Die Zuteilung in die aufnehmenden Kliniken erfolgt durch die Leitstelle. | ||
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==== 5.1 Patientenversorgung, | ==== 5.1 Patientenversorgung, | ||
- | Bei besonderen Einsatzlagen können Einsatzkräfte mit unterschiedlichen | + | Bei besonderen Einsatzlagen können Einsatzkräfte mit unterschiedlichen |
Aus den Erfahrungen mit Anschlägen sind am häufigsten Explosions- und Schussverletzungen zu erwarten. Hierbei treten insbesondere folgende lebensbedrohliche und typische Verletzungsmuster einzeln oder in Kombination auf und bedürfen einer sofortigen medizinischen Versorgung: | Aus den Erfahrungen mit Anschlägen sind am häufigsten Explosions- und Schussverletzungen zu erwarten. Hierbei treten insbesondere folgende lebensbedrohliche und typische Verletzungsmuster einzeln oder in Kombination auf und bedürfen einer sofortigen medizinischen Versorgung: | ||
* Amputationsverletzungen | * Amputationsverletzungen | ||
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* ausreichend Verbandmaterial | * ausreichend Verbandmaterial | ||
* Möglichkeiten der Analgesie (Opiat oder die Kombination aus Ketamin und Midazolam auf NEF/RTW) | * Möglichkeiten der Analgesie (Opiat oder die Kombination aus Ketamin und Midazolam auf NEF/RTW) | ||
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