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ebe [2017/05/18 13:12]
brodesser
ebe [2017/05/18 13:36]
brodesser [5.1Patientenversorgung, Ausstattung von Rettungsmitteln]
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 Die Zuteilung in die aufnehmenden Kliniken erfolgt durch die Leitstelle. Die Zuteilung in die aufnehmenden Kliniken erfolgt durch die Leitstelle.
  
-==== 5.1 Patientenversorgung, Ausstattung von Rettungsmitteln ====+==== 5.1 Patientenversorgung ====
  
 Bei besonderen Einsatzlagen können Einsatzkräfte mit unterschiedlichen Verletzungs- und Krankheitsbildern konfrontiert sein. \\  Bei besonderen Einsatzlagen können Einsatzkräfte mit unterschiedlichen Verletzungs- und Krankheitsbildern konfrontiert sein. \\ 
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   * Schocktherapie   * Schocktherapie
 Für die Durchführung erster Maßnahmen ist das Mitführen einer Vorsichtungstasche mit mindestens 20 Patientenanhängekarten/-taschen empfohlen, mit denen sowohl eine Vorsichtungskennzeichnung, eine spätere Dokumentation wie auch eine Sichtungskennzeichnung möglich sind. In der Vorsichtungstasche sind außerdem mindestens je ein Güdeltubus (Gr. 2, 3, 4) sowie zwei [[https://de.wikipedia.org/wiki/Tourniquet-Abbindesystem|Tourniquets]] (Größe Arm und Bein) vorzuhalten. Für die Durchführung erster Maßnahmen ist das Mitführen einer Vorsichtungstasche mit mindestens 20 Patientenanhängekarten/-taschen empfohlen, mit denen sowohl eine Vorsichtungskennzeichnung, eine spätere Dokumentation wie auch eine Sichtungskennzeichnung möglich sind. In der Vorsichtungstasche sind außerdem mindestens je ein Güdeltubus (Gr. 2, 3, 4) sowie zwei [[https://de.wikipedia.org/wiki/Tourniquet-Abbindesystem|Tourniquets]] (Größe Arm und Bein) vorzuhalten.
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 +==== 5.2 Ausstattung von Rettungsmitteln ====
  
 Soweit der Sanitätswachdienst auch Notfallrettungsmittel (RTW, NEF, ggf. auch N-KTW) einsetzt, sind bei diesen nach Möglichkeit – in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst – folgende spezielle Medikamente bzw. spezielle medizintechnische Ausrüstungen vorzuhalten: Soweit der Sanitätswachdienst auch Notfallrettungsmittel (RTW, NEF, ggf. auch N-KTW) einsetzt, sind bei diesen nach Möglichkeit – in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst – folgende spezielle Medikamente bzw. spezielle medizintechnische Ausrüstungen vorzuhalten:
ebe.txt · Zuletzt geändert: 2019/01/04 12:58 von brodesser