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sanitaetsdienst:abl_sanwd_sangr

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

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sanitaetsdienst:abl_sanwd_sangr [2016/07/31 11:06]
brodesser [Beispiel: Sanitätswachdienst durch eine Sanitätsgruppe]
sanitaetsdienst:abl_sanwd_sangr [2016/07/31 11:18]
brodesser [Im Vorfeld des Einsatzes: Ortserkundung und Planung]
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 Dass der Annahme eines Auftrags zur Übernahme eines Sanitätswachdienstes durch die Rotkreuzgliederung eine Ortsbesichtigung ("Ortserkundung") vorangehen muss, versteht sich eigentlich von selbst - ohne diese Angaben wird es der verantwortlichen Führungskraft weder möglich sein, den Veranstalter verantwortungsbewusst zu beraten noch seinen eigenen Kräfteansatz zu planen. Bestandteil dieser Ortserkundung wird dabei auch der Genehmigungsbescheid der zuständigen Ordnungsbehörde für die Veranstaltung sein, der entweder bereits detaillierte Vorgaben für den Kräfteansatz und teilweise auch für die "Ordnung des Raumes" (Anordnung von Unfallhilfsstellen, Einteilung von Einsatzabschnitten etc.) machen wird oder aber dies in das pflichtgemäße Ermessen der mit dem Sanitätswachdienst betrauten Organisation stellt. Die Einsatzplanung folgt dann den bekannten Regeln (z.B. "Maurer-Algorithmus", "Kölner Algorithmus") und den "Leitlinien für Sanitätswachdienste" des DRK-LV Westfalen-Lippe. Für alle diese Planungshilfen gibt es inzwischen elektronische "Helferlein" von der einfachen Excel-Tabelle bis hin zu ausgefeilten Software-Systemen. Dennoch: die endgültige Verantwortung für Lagebeurteilung und Einsatzplanung verbleibt bei der durch ihren Verband beauftragten Führungskraft, die mit ihrem guten Namen für eine ordnungsgemnäße, den sog. "anerkannten Regeln der Technik" entsprechende Planung einsteht. Dass der Annahme eines Auftrags zur Übernahme eines Sanitätswachdienstes durch die Rotkreuzgliederung eine Ortsbesichtigung ("Ortserkundung") vorangehen muss, versteht sich eigentlich von selbst - ohne diese Angaben wird es der verantwortlichen Führungskraft weder möglich sein, den Veranstalter verantwortungsbewusst zu beraten noch seinen eigenen Kräfteansatz zu planen. Bestandteil dieser Ortserkundung wird dabei auch der Genehmigungsbescheid der zuständigen Ordnungsbehörde für die Veranstaltung sein, der entweder bereits detaillierte Vorgaben für den Kräfteansatz und teilweise auch für die "Ordnung des Raumes" (Anordnung von Unfallhilfsstellen, Einteilung von Einsatzabschnitten etc.) machen wird oder aber dies in das pflichtgemäße Ermessen der mit dem Sanitätswachdienst betrauten Organisation stellt. Die Einsatzplanung folgt dann den bekannten Regeln (z.B. "Maurer-Algorithmus", "Kölner Algorithmus") und den "Leitlinien für Sanitätswachdienste" des DRK-LV Westfalen-Lippe. Für alle diese Planungshilfen gibt es inzwischen elektronische "Helferlein" von der einfachen Excel-Tabelle bis hin zu ausgefeilten Software-Systemen. Dennoch: die endgültige Verantwortung für Lagebeurteilung und Einsatzplanung verbleibt bei der durch ihren Verband beauftragten Führungskraft, die mit ihrem guten Namen für eine ordnungsgemnäße, den sog. "anerkannten Regeln der Technik" entsprechende Planung einsteht.
  
-Soweit der Planer der Einsatzes nicht auch später der verantwortliche Einsatzleiter ist, empfiehlt es sich, diesen Einsatzleiter (hier also den Gruppenführer der Sanitätsgruppe, die später den Auftrag erhalten wird, den Sanitätswachdienst durchzuführen) rechtzeitig schon im Vorfeld einzubeziehen, damit dieser Auftrag und beabsichtigte Durchführung des Einsatzes kennenlernen kann.+Soweit der Planer der Einsatzes nicht auch später der verantwortliche Einsatzleiter ist, empfiehlt es sich, diesen Einsatzleiter rechtzeitig schon im Vorfeld einzubeziehen, damit dieser Auftrag und beabsichtigte Durchführung des Einsatzes kennenlernen kann. Vorteilhafterweise wird bei einem Einsatz einer Sanitätsgruppe der Gruppenführer der Einsatzleiter sein, während beim Einsatz einer Sanitätsstaffel die Einsatzleitung durch den Truppführer des Tragetrupps übernommen werden sollte. 
 +> Während der Erstversorgungstrupp während des Einsatzes die meiste Zeit das Veranstaltungsgelände bestreift, wird der Behandlungstrupp Patienten, die sich unmitelbar an der Unfallhilfsstelle einfinden, zu versorgen haben. Beide Truppführer sind daher zu stark durch das unmittelbare Einsatzgeschehen gebunden, um die FÜhrungsarbeit "miterledigen" zu können. Dagegen wird der Tragetrupp in dieser Funktion nur eingesetzt, wenn tatsächlich ein Transport eines nicht gehfähigen Patienten aus dem Veranstaltungsgelände zur Unfallhilfsstelle erfolgen muss. Der Truppführer des Tragetrupps ist also im großen Teil der Einsatzzeit frei für die Übernahme der erforderlichen Koordinierungsaufgaben des Einsatzleiters. Dies entspricht auch der sog. "Führungsspanne" der DRK-DV 100 ("2-5-Regel"): der Einsatzleiter führt insgesamt drei unterstellte Gliederungen, nämlich den Erstversorgungstrupp, den Behandlungstrupp und den ihm unmittelbar unterstellten Helfer des Transporttrupps. 
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 ===== Beginn des Einsatzes ===== ===== Beginn des Einsatzes =====
sanitaetsdienst/abl_sanwd_sangr.txt · Zuletzt geändert: 2016/07/31 11:47 (Externe Bearbeitung)