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schutz_ek-covid19

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schutz_ek-covid19 [2020/04/08 17:10]
brodesser angelegt
schutz_ek-covid19 [2020/04/08 21:56]
brodesser
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-====== Handreichung zum Schutz der Einsatzkräfte in der Covid19-Pandemielage ======+====== San 09 ====== 
 +====== Handreichung zum Eigenschutz der Einsatzkräfte in der Covid19-Pandemielage beim Einsatz in stationären Einrichtungen ====== 
 +Verfasser: Dr. Uwe Devrient, Landesarzt des DRK-LV Westfalen-Lippe \\  
 +unter Mitarbeit von Dr. Hasan Sürgit, Dr. Frank Marquardt und Christoph Brodesser, \\  
 +alle DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V.
  
-Der Einsatz im unmittelbaren Umgang mit infektiösen Covid19-positiven Patienten bedeutet eine erhöhte Infektionsgefahr für die Einsatzkräfte. Zudem besteht die Gefahr, in dem Aufträge übernommen werden, die die geschulte Kompetenz der Einsatzkräfte übersteigt.+----
  
-Diesen Gefahren kann durch geeignete Maßnahmen entgegengewirkt werden.+Der Einsatz im unmittelbaren Umgang mit infektiösen Covid19-positiven Patienten bedeutet eine erhöhte Infektionsgefahr für die Einsatzkräfte. Zudem besteht die Gefahr, dass Aufträge übernommen werden, die die geschulte und aus ihrer Ausbildung vorhandene Kompetenz der Einsatzkräfte((der Begriff "Einsatzkräfte" bezeichnet in diesem Dokument ehren- oder hauptamtlich Tätige im DRK, die nach Abschluss ihrer Grundausbildung in den Rotkreuzgemeinschaften und insbesondere in Einsatzformationen des DRK (Einsatzeinheiten) tätig sind.)) übersteigt.
  
 +Diesen Gefahren kann einerseits durch bereits in der Einsatzplanung angelegte Vorsorgemaßnahmen als auch durch geeignete Maßnahmen des Eigenschutzes und der Infektionsprophylaxe im Einsatzverlauf entgegengewirkt werden.
  
 +Im Folgenden werden zunächst die allgemeingültigen Maßnahmen des Eigenschutzes und der Infektionsprophylaxe beschreiben, während im zweiten Teil die für den jeweiligen Einsatzbereich geltenden Planungsgrundsätze erörtert werden.
  
-===== PSA und hygienische Abläufe =====+===== 1 Maßnahmen des Eigenschutzes: PSA und hygienische Abläufe =====
  
-Die Einsatzkräfte haben im Rahmen ihrer Grundausbildung eine Ausbildung zum Einsatz ihrer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) absolviert. +==== 1.1 Umgang mit der persönlichen Schutzausstattung (PSA) ==== 
-Das An- und Ablegen der Schutzkleidung, ohne Selbstkontamination, ist dabei eine große Herausforderung. Insbesondere das Ablegen der PSA birgt das Risiko der Selbstkontamination und letztlich auch der Kontamination Dritter. Dieses Risiko ist bei Schutzanzügen sehr groß. +Die Einsatzkräfte sind im Rahmen ihrer Grundausbildung im Umgang mit ihrer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ausgebildet worden.
-Auch in allen medizinischen Berufsgruppen zeigt sich, dass in dieser Lage zusätzliche qualifizierte Unterweisungen und Übungen der Abläufe den Infektionsschutz für Einsatzkräfte und Patienten/zu Betreuende erhöhen.+
  
-Es ist daher sicherzustellen, dass vor einem Einsatz folgendes erfolgt: +Das An- und Ablegen der Schutzkleidung, ohne Selbstkontamination, ist dabei eine große HerausforderungInsbesondere das Ablegen der PSA birgt das Risiko der Selbstkontamination und letztlich auch der Kontamination DritterDieses Risiko ist bei Schutzanzügen sehr groß\\  
-  * Wiederholte theoretische und praktische Schulungen mit Erfolgskontrolle durch eine hygienisch erfahrene Person +Auch in allen medizinischen Berufsgruppen zeigt sichdass in dieser Lage zusätzliche qualifizierte Unterweisungen und Übungen der Abläufe den Infektionsschutz für Einsatzkräfte und Patienten/zu Betreuende erhöhen\\  
-  * Die Schulungen müssen den gesamten Ablaufprozess von der Übernahme des Patienten bis zur Übergabe beinhalten. +Ein ständiges Training auch während eines Einsatzes ist daher unabdingbar, um für alle Einsatzkräfte die notwendige Sicherheit im Umgang mit der persönlichen Schutzausstattung zu erhalten
-  * Zusätzlich sind Schulungen zur Reanimation bei Covid positiven Patienten sinnvoll+
-  * Schutzmassnahmen sind nur nach Vorgabe des RKI (MaskeSchutzkittel mit Bündchen, Schutzbrille) durchzuführen+
-  * Desinfektion des Fahrzeuges und Materials.+
  
 +==== 1.2 Hygieneunterweisung ====
 +Neben dem sicheren Anlegen, Tragen und Ablegen der persönlichen Schutzausstattung ist eine auf den Einsatzort oder die Einrichtung, aber auch auf die zu versorgenden Menschen ausgerichtete Unterweisung in den einzuhaltenden Hygienestandards erforderlich - auch wiederholend.
  
-Auftragsübernahme  +Dabei ist sicherzustellen, dass bei jedem Einsatz folgendes erfolgt: 
-Unterstützung in einer Pflegeeinrichtung +  * Durchführung von theoretischen und praktischen Schulungen mit Erfolgskontrolle durch eine hygienisch erfahrene Person, auch wiederholend, z.B. jeweils zu Schichtbeginn. Diese Schulungen müssen den gesamten Ablaufprozess von der Übernahme des Patienten über pflegerische Maßnahmen bis zur abschließenden Übergabe beinhalten
-Grundsätzlich ist eine Unterstützung im Nicht-Pflegerischen und Pflegerischen Bereich des Pflegeeinrichtung unter Weisung des vorhanden Fachpersonals möglich+  * Zusätzlich sind Schulungen über die Reanimationsverfahren bei Covid-positiven Patienten sinnvoll. 
-Eine Hygieneunterweisung (s.o.) zugeschnitten auf die Einrichtung  ist erforderlich.+  * Alle Schutzmaßnahmen müssen den vom RKI vorgegebenen Standards entsprechen (Maske, Schutzkittel mit Bündchen, Schutzbrille)
 +  * Das eingesetzte Material ist zu Beginn und zu Ende der Schicht u desinfizieren; soweit Fahrzeuge eingesetzt werden, auch diese.
  
-Unterstützung in einem Krankenhaus +Die Maßnahmen sind in einem von der zuständigen Gesundheitsbehörde genehmigten Hygieneplan zu beschreiben und die Durchführung ist jeweils zu dokumentieren.
-Grundsätzlich ist eine Unterstützung im Nicht-Medizinischen und Medizinischen Bereich unter Weisung des vorhanden Fachpersonals möglich.  +
-Eine Hygieneunterweisung (s.o.) zugeschnitten auf die Einrichtung  ist erforderlich.+
  
-Behelfsunterkunft mit dem Charakter von Betreuten Wohnen. +===== 2 Planungsgrundsätze für einzelne Aufgabenfelder im stationären Bereich ===== 
-Von der allgemeinen Ausbildung können unsere Ehrenamtlichen beim technischen Aufbau und allgemeiner Betreuung (analog Flüchtlingshilfe) sicher tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dort an der Zimmertür). +  
-Die Unterkunft muss angemessen seinDies sind zum jetzigen Zeitpunkt z.B. Hotels, Jugendherbergen. Zelte kommen nicht in Frage.+==== 2.1 Unterstützung in einer Pflegeeinrichtung ====
  
 +Grundsätzlich ist eine Unterstützung im nicht-pflegerischen und pflegerischen Bereich der Pflegeeinrichtung unter Weisung des vorhandenen Fachpersonals durch Einsatzkräfte des DRK - beispielsweise durch Sanitäter*innen - möglich. Auch Kräfte des Betreuungsdienstes können für diese Aufgaben angeleitet und geschult werden.
  
-Behelfspflegeheim mit Pflegefällen. +Eine auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittene Hygieneunterweisung (s.o.) ist dabei zwingend erforderlich.
-Von der allgemeinen Ausbildung können unsere Ehrenamtlichen beim technischen Aufbau und allgemeiner Betreuung (analog Flüchtlingshilfe) sicher tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dort auch an der Zimmertür des zu Pflegenden). +
-Eine eigenständige pflegerische Versorgung durch Einsatzkräfte der Einsatzeinheiten entspricht nicht den fachlichen Anforderungen. +
-Hier ist pflegerisches Fachpersonal und eine pflegerische Leitung erforderlich. +
-Die Sicherstellung von ordnungsgemäßer Pflege oder gar Pflege Covid-Erkrankter stellt selbst für Fachkräfte erhöhte organisatorische und fachliche Anforderungen. +
-Eine Hygieneunterweisung (s.o.) zugeschnitten auf die Einrichtung  ist erforderlich.+
  
 +==== 2.2 Unterstützung in einem Krankenhaus ====
  
-Zur Arbeit in Krisenstäben+Grundsätzlich ist eine Unterstützung auch in einem Krankenhaus im nicht-medizinischen und medizinischen Bereich unter Weisung des vorhandenen Fachpersonals möglich.  
-Die Vertreter des DRK sollten auf folgendes Hinwirken+ 
-Zunächst sind die Kapazitäten der Krankenhäuser und Pflegeheime auszuschöpfen und zu erweitern. Isolationen und fachliche Versorgung sind am besten dort gewährleistet. +Auch hier ist eine auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittene regelmäßige Hygieneunterweisung (s.o.) zwingend erforderlich. 
-- Falls zusätzliche Kapazitäten dennoch erforderlich sind, sollten die die Fähigkeiten und die Grenzen des DRK im Komplexem Hilfeleistungssystem, unter Berücktigung der örtlichen Gegebenheiten angeboten werden.+ 
 +==== 2.3 Behelfsunterkunft mit dem Charakter von Betreutem Wohnen ==== 
 + 
 +Von der ihrer allgemeinen Ausbildung her können Einsatzkräfte des DRK beim technischen Aufbau und in der allgemeinen Betreuung (analog den bekannten Einsätzen in der Flüchtlingshilfe) tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dabei an der Zimmertür). 
 + 
 +Zu beachten ist: 
 + 
 +Die Unterkunft muss angemessen sein. Dies sind zum jetzigen Zeitpunkt z.B. bei Hotels, Jugendherbergen, Schulungsheimen o.ä. gegeben. Zelte kommen für diese Unterbringungsart aus Sicht des DRK nicht in Frage. 
 + 
 +Die Hinweise zu einer auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittenen regelmäßigen Hygieneunterweisung (s.o.) gelten auch hier. Zu beachten ist, dass das Einhalten der Hygienestandards in behelfsmäßigen Einrichtungen besonderen Augenmerks bedarf, da die Liegenschaften häufig nicht auf die in der Pflege geltenden Hygienestandards ausgerichtet sind. Dies ist besonders auch bei allen hauswirtschaftlichen Arbeiten (z.B. Reinigungsarbeiten) zu beachten! 
 + 
 + 
 +==== 2.4 Behelfspflegeheim mit Pflegefällen ==== 
 + 
 +Von ihrer allgemeinen Ausbildung her können Einsatzkräfte des DRK beim technischen Aufbau und in der allgemeinen Betreuung (analog den bekannten Einsätzen in der Flüchtlingshilfe) tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dabei an der Zimmertür der zu pflegenden Person). 
 + 
 +Eine eigenständige pflegerische Versorgung durch Einsatzkräfte kann nicht geleistet werden, da dies nicht dem ihnen in ihrer Ausbildung vermittelten Aufgabenprofil entspricht; die fachlichen Anforderungen einer solchen Tätigkeit können von Einsatzkräften nicht erfüllt werden. Hier ist vielmehr pflegerisches Fachpersonal und eine pflegerische Leitung erforderlich. Alle Maßnahmen und Weisungen müssen dabei durch eine von der jeweiligen WTG-Behörde anerkannte Pflegedienstleitung als Verantwortliche Pflegefachkraft verantwortet werden. Dieser sind alle Einsatzkräfte im Einsatz fachlich unterstellt. 
 + 
 +Zu beachten ist: die Sicherstellung von ordnungsgemäßer Pflege oder gar die Pflege Covid-Erkrankter stellt selbst an Fachkräfte erhöhte organisatorische und fachliche Anforderungen. Eine selbstständige Übernahme eines solchen Auftrags durch berufsfremde Einsatzkräfte wäre damit fachlich fehlerhaft und fahrlässig! 
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 +Auch hier ist eine Hygieneunterweisung, zugeschnitten auf die Einrichtung, jeweils vor Aufnahme des Dienstes erforderlich. 
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 +===== 3 Hinweise für Vertreter*innen des DRK in behördlichen Krisenstäben ===== 
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 +Um einen ordnungsgemäßen, das fachliche Leistungsvermögen der Einsatzkräfte nicht überfordernden Einsatz sicherzustellen, sollten die Vertreter des DRK in behördlichen Krisenstäben auf folgendes hinwirken
 + 
 +  * Zunächst sind die Kapazitäten der Krankenhäuser und Pflegeheime auszuschöpfen und gemäß den vorhandenen Möglichkeiten zu erweitern. Isolationen und fachliche Versorgung sind dort am besten gewährleistet. Auch kann die nichtmedizinische Logistik (Verpflegung, Bettendesinfektion, Wäsche, Medikamentation etc.) angelehnt an eine bestehende Gesundheitsoder Pflegeeinrichtung in aller Regel besser gewährleistet werden als dies bei einem vollständigen Neuaufbau an anderer Stelle möglich wäre. 
 +  * Falls zusätzliche Kapazitäten darüber hinaus dennoch erforderlich sind, sollen weitere Unterstützungsangebote des DRK nur unter strikter Beachtung der Fähigkeiten und Grenzen des DRK und seiner Einsatzkräfte im Komplexen Hilfeleistungssystem gemacht werden. Dabei sind insbesondere die örtlichen Gegebenheiten der lokalen DRK-Gliederung zu berücksichtigen.
  
schutz_ek-covid19.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/12 10:17 (Externe Bearbeitung)