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schutz_ek-covid19 [2020/04/08 17:10] brodesser angelegt |
schutz_ek-covid19 [2020/04/09 09:50] brodesser [Handreichung zum Eigenschutz der Einsatzkräfte in der Covid19-Pandemielage beim Einsatz in stationären Einrichtungen] |
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- | ====== Handreichung zum Schutz | + | ====== San 09 ====== |
+ | ====== Handreichung zum Eigenschutz | ||
+ | Verfasser: Dr. Uwe Devrient, Landesarzt des DRK-LV Westfalen-Lippe \\ | ||
+ | unter Mitarbeit von Dr. Hasan Sürgit, Dr. Frank Marquardt und Christoph Brodesser, \\ | ||
+ | alle DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V. | ||
- | Der Einsatz im unmittelbaren Umgang mit infektiösen Covid19-positiven Patienten bedeutet eine erhöhte Infektionsgefahr für die Einsatzkräfte. Zudem besteht die Gefahr, in dem Aufträge übernommen werden, die die geschulte Kompetenz der Einsatzkräfte übersteigt. | + | ---- |
- | Diesen Gefahren kann durch geeignete Maßnahmen entgegengewirkt | + | Der Einsatz im unmittelbaren Umgang mit infektiösen Covid19-positiven Patienten bedeutet eine erhöhte Infektionsgefahr für die Einsatzkräfte. Zudem besteht die Gefahr, dass Aufträge übernommen |
+ | Diesen Gefahren kann einerseits durch bereits in der Einsatzplanung angelegte Vorsorgemaßnahmen als auch durch geeignete Maßnahmen des Eigenschutzes und der Infektionsprophylaxe im Einsatzverlauf entgegengewirkt werden. | ||
+ | Im Folgenden werden zunächst die allgemeingültigen Maßnahmen des Eigenschutzes und der Infektionsprophylaxe beschreiben, | ||
- | ===== PSA und hygienische Abläufe ===== | + | ===== 1 Maßnahmen des Eigenschutzes: |
- | Die Einsatzkräfte | + | ==== 1.1 Umgang mit der persönlichen Schutzausstattung (PSA) ==== |
- | Das An- und Ablegen der Schutzkleidung, | + | Die Einsatzkräfte |
- | Auch in allen medizinischen Berufsgruppen zeigt sich, dass in dieser Lage zusätzliche qualifizierte Unterweisungen und Übungen der Abläufe den Infektionsschutz für Einsatzkräfte und Patienten/ | + | |
- | Es ist daher sicherzustellen, | + | Das An- und Ablegen der Schutzkleidung, |
- | * Wiederholte theoretische | + | Auch in allen medizinischen Berufsgruppen zeigt sich, dass in dieser Lage zusätzliche qualifizierte Unterweisungen und Übungen der Abläufe den Infektionsschutz für Einsatzkräfte und Patienten/ |
- | * Die Schulungen müssen den gesamten Ablaufprozess von der Übernahme des Patienten bis zur Übergabe beinhalten. | + | Ein ständiges Training auch während eines Einsatzes ist daher unabdingbar, |
- | * Zusätzlich sind Schulungen zur Reanimation | + | |
- | * Schutzmassnahmen sind nur nach Vorgabe des RKI (Maske, Schutzkittel mit Bündchen, Schutzbrille) durchzuführen. | + | |
- | * Desinfektion des Fahrzeuges und Materials. | + | |
+ | ==== 1.2 Hygieneunterweisung ==== | ||
+ | Neben dem sicheren Anlegen, Tragen und Ablegen der persönlichen Schutzausstattung ist eine auf den Einsatzort oder die Einrichtung, | ||
- | Auftragsübernahme | + | Dabei ist sicherzustellen, |
- | Unterstützung in einer Pflegeeinrichtung | + | * Durchführung von theoretischen |
- | Grundsätzlich | + | * Zusätzlich sind Schulungen über die Reanimationsverfahren bei Covid-positiven Patienten sinnvoll. |
- | Eine Hygieneunterweisung (s.o.) zugeschnitten auf die Einrichtung | + | * Alle Schutzmaßnahmen müssen den vom RKI vorgegebenen Standards entsprechen (Maske, Schutzkittel mit Bündchen, Schutzbrille). |
+ | * Das eingesetzte Material | ||
- | Unterstützung | + | Die Maßnahmen sind in einem von der zuständigen Gesundheitsbehörde genehmigten Hygieneplan zu beschreiben |
- | Grundsätzlich ist eine Unterstützung im Nicht-Medizinischen | + | |
- | Eine Hygieneunterweisung (s.o.) zugeschnitten auf die Einrichtung | + | |
- | Behelfsunterkunft mit dem Charakter von Betreuten Wohnen. | + | ===== 2 Planungsgrundsätze für einzelne Aufgabenfelder im stationären Bereich ===== |
- | Von der allgemeinen Ausbildung können unsere Ehrenamtlichen beim technischen Aufbau und allgemeiner Betreuung (analog Flüchtlingshilfe) sicher tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dort an der Zimmertür). | + | |
- | Die Unterkunft muss angemessen sein. Dies sind zum jetzigen Zeitpunkt z.B. Hotels, Jugendherbergen. Zelte kommen nicht in Frage. | + | ==== 2.1 Unterstützung |
+ | Grundsätzlich ist eine Unterstützung im nicht-pflegerischen und pflegerischen Bereich der Pflegeeinrichtung unter Weisung des vorhandenen Fachpersonals durch Einsatzkräfte des DRK - beispielsweise durch Sanitäter*innen - möglich. Auch Kräfte des Betreuungsdienstes können für diese Aufgaben angeleitet und geschult werden. | ||
- | Behelfspflegeheim mit Pflegefällen. | + | Eine auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittene |
- | Von der allgemeinen Ausbildung können unsere Ehrenamtlichen beim technischen Aufbau und allgemeiner Betreuung (analog Flüchtlingshilfe) sicher tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dort auch an der Zimmertür des zu Pflegenden). | + | |
- | Eine eigenständige pflegerische Versorgung durch Einsatzkräfte der Einsatzeinheiten entspricht nicht den fachlichen Anforderungen. | + | |
- | Hier ist pflegerisches Fachpersonal und eine pflegerische Leitung erforderlich. | + | |
- | Die Sicherstellung von ordnungsgemäßer Pflege oder gar Pflege Covid-Erkrankter stellt selbst für Fachkräfte erhöhte organisatorische und fachliche Anforderungen. | + | |
- | Eine Hygieneunterweisung (s.o.) | + | |
+ | ==== 2.2 Unterstützung in einem Krankenhaus ==== | ||
- | Zur Arbeit | + | Grundsätzlich ist eine Unterstützung auch in einem Krankenhaus im nicht-medizinischen |
- | Die Vertreter des DRK sollten auf folgendes Hinwirken: | + | |
- | - Zunächst sind die Kapazitäten der Krankenhäuser | + | |
- | - Falls zusätzliche Kapazitäten dennoch erforderlich sind, sollten die die Fähigkeiten und die Grenzen | + | |
+ | Auch hier ist eine auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittene regelmäßige Hygieneunterweisung (s.o.) zwingend erforderlich. | ||
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+ | ==== 2.3 Behelfsunterkunft mit dem Charakter von Betreutem Wohnen ==== | ||
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+ | Von ihrer allgemeinen Ausbildung her können Einsatzkräfte des DRK beim technischen Aufbau und in der allgemeinen Betreuung (analog den bekannten Einsätzen in der Flüchtlingshilfe) tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dabei an der Zimmertür, sh. hierzu auch Nr. 3). | ||
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+ | Zu beachten ist: | ||
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+ | Die Unterkunft muss angemessen sein. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt z.B. bei Hotels, Jugendherbergen, | ||
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+ | Die Hinweise zu einer auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittenen regelmäßigen Hygieneunterweisung (s.o.) gelten auch hier. Zu beachten ist, dass das Einhalten der Hygienestandards in behelfsmäßigen Einrichtungen besonderen Augenmerks bedarf, da die Liegenschaften häufig nicht auf die in der Pflege geltenden Hygienestandards ausgerichtet sind. Dies ist besonders auch bei allen hauswirtschaftlichen Arbeiten (z.B. Reinigungsarbeiten) zu beachten! | ||
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+ | ==== 2.4 Behelfspflegeheim mit Pflegefällen ==== | ||
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+ | Von ihrer allgemeinen Ausbildung her können Einsatzkräfte des DRK beim technischen Aufbau und in der allgemeinen Betreuung (analog den bekannten Einsätzen in der Flüchtlingshilfe) tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dabei an der Zimmertür der zu pflegenden Person; sh. hierzu auch Nr. 3). | ||
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+ | Eine eigenständige pflegerische Versorgung durch Einsatzkräfte kann nicht geleistet werden, da dies nicht dem ihnen in ihrer Ausbildung vermittelten Aufgabenprofil entspricht; die fachlichen Anforderungen einer solchen Tätigkeit können von Einsatzkräften nicht erfüllt werden. Hier ist vielmehr pflegerisches Fachpersonal und eine pflegerische Leitung erforderlich. Alle Maßnahmen und Weisungen müssen dabei durch eine von der jeweiligen WTG-Behörde((zuständige Behörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz, | ||
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+ | Zu beachten ist: die Sicherstellung von ordnungsgemäßer Pflege oder gar die Pflege Covid-Erkrankter stellt selbst an Fachkräfte erhöhte organisatorische und fachliche Anforderungen. Eine selbstständige Übernahme eines solchen Auftrags durch berufsfremde Einsatzkräfte wäre damit fachlich fehlerhaft und fahrlässig! | ||
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+ | Auch hier ist eine Hygieneunterweisung, | ||
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+ | ===== 3 Mögliche Aufgaben und Grenzen ===== | ||
+ | Gemessen an ihrer Grundausbildung sind Einsatzkräfte in der Lage, Tätigkeiten aus dem Bereich des Sanitätswesens und des Betreuungsdienstes (soziale Betreuung) durchzuführen. Nicht erwartet werden können Kenntnisse pflegerischer Maßnahmen (inkl. Waschen) und im Umgang mit Lebensmitteln (Verpflegungsdienst als Fachgebiet des Betreuungsdienstes). ((Quelle: DRK-Landesverband Hessen)) | ||
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+ | Die nachfolgenden Aufzählungen sind beispielhaft zu sehen; die tatsächliche Durchführung ist von den Kenntnissen und dem Ausbildungsstand der einzelnen Einsatzkraft abhängig zu machen. Die Supervisions- und Kontrollfunktion der zuständigen Fachkraft bleibt unberührt. | ||
+ | ==== 3.1. Alleinverantwortliche Durchführung folgender Maßnahmen ohne vorherige Anleitung ==== | ||
+ | * Erheben von Vitalparametern und deren Dokumentation, | ||
+ | * Puls | ||
+ | * Temperatur | ||
+ | ==== 3.2. Alleinverantwortliche Durchführung folgender Maßnahmen nach vorheriger Anleitung ==== | ||
+ | * Blutdruckmessung | ||
+ | * Sauerstoffsättigung | ||
+ | * Blutzuckermessung | ||
+ | * Begleitung von Bewohnerinnen und Bewohnern ohne Mobilitätseinschränkungen (bspw. vom Zimmer in den Speisesaal) | ||
+ | * Unterstützung von immobilen Bewohnern bei der Nutzung des Rollstuhls (nicht: ein- und aussteigen / umsetzen) | ||
+ | * Beziehen von Betten | ||
+ | * Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme von Bewohner OHNE Schluckstörung (Essen anreichen) | ||
+ | * Desinfektionsmaßnahmen | ||
+ | * Vorbereiten und Wechseln von Infusionen, wenn Einsatzkraft sicher in der Ausführung ist | ||
+ | ==== 3.3. Maßnahmen, die nur mit einer Pflegekraft der Einrichtung gemeinsam und/oder nach deren Anweisung übernommen werden können ==== | ||
+ | * Handreichungen bei pflegerischen Maßnahmen bei Bewohnern, die zu zweit versorgt werden müssen | ||
+ | * Unterstützung bei der Körperpflege | ||
+ | * Unterstützung bei aufwendigen Verbandwechseln | ||
+ | ==== 3.4. Grenze: Maßnahmen, die NICHT übernommen werden können ==== | ||
+ | * Gabe von Medikamenten jeglicher Art (Ausnahme Infusionswechsel s.o.) | ||
+ | * Anreichen von Essen bei Bewohnern mit Schluckstörungen | ||
+ | * Maßnahmen unter 3.3., die allein erbracht werden sollen | ||
+ | ===== 4 Hinweise für die Vertreter*innen des DRK in behördlichen Krisenstäben und die DRK-Einsatzleitung / den DRK-Einsatzstab | ||
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+ | * Um einen ordnungsgemäßen, | ||
+ | * Zunächst sind die Kapazitäten der Krankenhäuser und Pflegeheime auszuschöpfen und gemäß den vorhandenen Möglichkeiten zu erweitern. Isolationen und fachliche Versorgung sind dort am besten gewährleistet. Auch kann die nichtmedizinische Logistik (Verpflegung, | ||
+ | * Falls zusätzliche Kapazitäten darüber hinaus dennoch erforderlich sind, sollen weitere Unterstützungsangebote des DRK nur unter strikter Beachtung der Fähigkeiten und Grenzen des DRK und seiner Einsatzkräfte im Komplexen Hilfeleistungssystem gemacht werden. Dabei sind insbesondere die örtlichen Gegebenheiten der lokalen DRK-Gliederung zu berücksichtigen. | ||
+ | * **Die DRK-Einsatzleitung / der DRK-Einsatzstab** muss in seiner Personal- und Einsatzplanung berücksichtigen, |