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schutz_ek-covid19

Unterschiede

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schutz_ek-covid19 [2020/04/08 21:41]
brodesser [Auftragsübernahme]
schutz_ek-covid19 [2020/04/08 22:27]
brodesser [3 Hinweise für die Vertreter*innen des DRK in behördlichen Krisenstäben und die DRK-Einsatzleitung / den DRK-Einsatzstab]
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 ====== San 09 ====== ====== San 09 ======
 ====== Handreichung zum Eigenschutz der Einsatzkräfte in der Covid19-Pandemielage beim Einsatz in stationären Einrichtungen ====== ====== Handreichung zum Eigenschutz der Einsatzkräfte in der Covid19-Pandemielage beim Einsatz in stationären Einrichtungen ======
-Verfasser: Dr. Uwe Devrient, Landesarzt des DRK-LV Westfalen-Lippe+Verfasser: Dr. Uwe Devrient, Landesarzt des DRK-LV Westfalen-Lippe \\  
 +unter Mitarbeit von Dr. Hasan Sürgit, Dr. Frank Marquardt und Christoph Brodesser, \\  
 +alle DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V.
  
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 Im Folgenden werden zunächst die allgemeingültigen Maßnahmen des Eigenschutzes und der Infektionsprophylaxe beschreiben, während im zweiten Teil die für den jeweiligen Einsatzbereich geltenden Planungsgrundsätze erörtert werden. Im Folgenden werden zunächst die allgemeingültigen Maßnahmen des Eigenschutzes und der Infektionsprophylaxe beschreiben, während im zweiten Teil die für den jeweiligen Einsatzbereich geltenden Planungsgrundsätze erörtert werden.
  
-===== Maßnahmen des Eigenschutzes: PSA und hygienische Abläufe =====+===== Maßnahmen des Eigenschutzes: PSA und hygienische Abläufe =====
  
-==== Umgang mit der persönlichen Schutzausstattung (PSA) ====+==== 1.1 Umgang mit der persönlichen Schutzausstattung (PSA) ====
 Die Einsatzkräfte sind im Rahmen ihrer Grundausbildung im Umgang mit ihrer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ausgebildet worden. Die Einsatzkräfte sind im Rahmen ihrer Grundausbildung im Umgang mit ihrer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ausgebildet worden.
  
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 Ein ständiges Training auch während eines Einsatzes ist daher unabdingbar, um für alle Einsatzkräfte die notwendige Sicherheit im Umgang mit der persönlichen Schutzausstattung zu erhalten.  Ein ständiges Training auch während eines Einsatzes ist daher unabdingbar, um für alle Einsatzkräfte die notwendige Sicherheit im Umgang mit der persönlichen Schutzausstattung zu erhalten. 
  
-==== Hygieneunterweisung ====+==== 1.2 Hygieneunterweisung ====
 Neben dem sicheren Anlegen, Tragen und Ablegen der persönlichen Schutzausstattung ist eine auf den Einsatzort oder die Einrichtung, aber auch auf die zu versorgenden Menschen ausgerichtete Unterweisung in den einzuhaltenden Hygienestandards erforderlich - auch wiederholend. Neben dem sicheren Anlegen, Tragen und Ablegen der persönlichen Schutzausstattung ist eine auf den Einsatzort oder die Einrichtung, aber auch auf die zu versorgenden Menschen ausgerichtete Unterweisung in den einzuhaltenden Hygienestandards erforderlich - auch wiederholend.
  
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   * Zusätzlich sind Schulungen über die Reanimationsverfahren bei Covid-positiven Patienten sinnvoll.   * Zusätzlich sind Schulungen über die Reanimationsverfahren bei Covid-positiven Patienten sinnvoll.
   * Alle Schutzmaßnahmen müssen den vom RKI vorgegebenen Standards entsprechen (Maske, Schutzkittel mit Bündchen, Schutzbrille).   * Alle Schutzmaßnahmen müssen den vom RKI vorgegebenen Standards entsprechen (Maske, Schutzkittel mit Bündchen, Schutzbrille).
-  * Das eingesetzte Material ist zu Beginn und zu Ende der Schicht desinfizieren; soweit Fahrzeuge eingesetzt werden, auch diese.+  * Das eingesetzte Material ist zu Beginn und zu Ende der Schicht zu desinfizieren; soweit Fahrzeuge eingesetzt werden, auch diese.
  
 Die Maßnahmen sind in einem von der zuständigen Gesundheitsbehörde genehmigten Hygieneplan zu beschreiben und die Durchführung ist jeweils zu dokumentieren. Die Maßnahmen sind in einem von der zuständigen Gesundheitsbehörde genehmigten Hygieneplan zu beschreiben und die Durchführung ist jeweils zu dokumentieren.
  
-===== Planungsgrundsätze für einzelne Aufgabenfelder im stationären Bereich =====+===== Planungsgrundsätze für einzelne Aufgabenfelder im stationären Bereich =====
    
-==== Unterstützung in einer Pflegeeinrichtung ====+==== 2.1 Unterstützung in einer Pflegeeinrichtung ====
  
 Grundsätzlich ist eine Unterstützung im nicht-pflegerischen und pflegerischen Bereich der Pflegeeinrichtung unter Weisung des vorhandenen Fachpersonals durch Einsatzkräfte des DRK - beispielsweise durch Sanitäter*innen - möglich. Auch Kräfte des Betreuungsdienstes können für diese Aufgaben angeleitet und geschult werden. Grundsätzlich ist eine Unterstützung im nicht-pflegerischen und pflegerischen Bereich der Pflegeeinrichtung unter Weisung des vorhandenen Fachpersonals durch Einsatzkräfte des DRK - beispielsweise durch Sanitäter*innen - möglich. Auch Kräfte des Betreuungsdienstes können für diese Aufgaben angeleitet und geschult werden.
  
-Eine auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittene Hygieneunterweisung ist dabei zwingend erforderlich.+Eine auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittene Hygieneunterweisung (s.o.) ist dabei zwingend erforderlich.
  
-==== Unterstützung in einem Krankenhaus ====+==== 2.2 Unterstützung in einem Krankenhaus ====
  
 Grundsätzlich ist eine Unterstützung auch in einem Krankenhaus im nicht-medizinischen und medizinischen Bereich unter Weisung des vorhandenen Fachpersonals möglich.  Grundsätzlich ist eine Unterstützung auch in einem Krankenhaus im nicht-medizinischen und medizinischen Bereich unter Weisung des vorhandenen Fachpersonals möglich. 
  
-Auch hier ist eine auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittene Hygieneunterweisung dabei zwingend erforderlich.+Auch hier ist eine auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittene regelmäßige Hygieneunterweisung (s.o.) zwingend erforderlich.
  
-==== Behelfsunterkunft mit dem Charakter von Betreutem Wohnen ====+==== 2.3 Behelfsunterkunft mit dem Charakter von Betreutem Wohnen ====
  
 Von der ihrer allgemeinen Ausbildung her können Einsatzkräfte des DRK beim technischen Aufbau und in der allgemeinen Betreuung (analog den bekannten Einsätzen in der Flüchtlingshilfe) tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dabei an der Zimmertür). Von der ihrer allgemeinen Ausbildung her können Einsatzkräfte des DRK beim technischen Aufbau und in der allgemeinen Betreuung (analog den bekannten Einsätzen in der Flüchtlingshilfe) tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dabei an der Zimmertür).
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 Zu beachten ist: Zu beachten ist:
  
-Die Unterkunft muss angemessen sein. Dies sind zum jetzigen Zeitpunkt z.B. bei Hotels, Jugendherbergen, Schulungsheimen o.ä. gegeben. Zelte kommen für diese Unterbringungsart aus Sicht des DRK nicht in Frage.+Die Unterkunft muss angemessen sein. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt z.B. bei Hotels, Jugendherbergen, Schulungsheimen o.ä. gegeben. Zelte kommen für diese Unterbringungsart aus Sicht des DRK nicht in Frage.
  
 +Die Hinweise zu einer auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittenen regelmäßigen Hygieneunterweisung (s.o.) gelten auch hier. Zu beachten ist, dass das Einhalten der Hygienestandards in behelfsmäßigen Einrichtungen besonderen Augenmerks bedarf, da die Liegenschaften häufig nicht auf die in der Pflege geltenden Hygienestandards ausgerichtet sind. Dies ist besonders auch bei allen hauswirtschaftlichen Arbeiten (z.B. Reinigungsarbeiten) zu beachten!
  
-==== Behelfspflegeheim mit Pflegefällen ====+ 
 +==== 2.4 Behelfspflegeheim mit Pflegefällen ====
  
 Von ihrer allgemeinen Ausbildung her können Einsatzkräfte des DRK beim technischen Aufbau und in der allgemeinen Betreuung (analog den bekannten Einsätzen in der Flüchtlingshilfe) tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dabei an der Zimmertür der zu pflegenden Person). Von ihrer allgemeinen Ausbildung her können Einsatzkräfte des DRK beim technischen Aufbau und in der allgemeinen Betreuung (analog den bekannten Einsätzen in der Flüchtlingshilfe) tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dabei an der Zimmertür der zu pflegenden Person).
  
-Eine eigenständige pflegerische Versorgung durch Einsatzkräfte kann nicht geleistet werden, da dies nicht dem ihnen in ihrer Ausbildung vermittelten Aufgabenprofil entspricht; die fachlichen Anforderungen einer solchen Tätigkeit können von Einsatzkräften nicht erfüllt werden. Hier ist vielmehr pflegerisches Fachpersonal und eine pflegerische Leitung erforderlich. +Eine eigenständige pflegerische Versorgung durch Einsatzkräfte kann nicht geleistet werden, da dies nicht dem ihnen in ihrer Ausbildung vermittelten Aufgabenprofil entspricht; die fachlichen Anforderungen einer solchen Tätigkeit können von Einsatzkräften nicht erfüllt werden. Hier ist vielmehr pflegerisches Fachpersonal und eine pflegerische Leitung erforderlich. Alle Maßnahmen und Weisungen müssen dabei durch eine von der jeweiligen WTG-Behörde anerkannte Pflegedienstleitung als Verantwortliche Pflegefachkraft verantwortet werdenDieser sind alle Einsatzkräfte im Einsatz fachlich unterstellt.
- +
-Zu beachten ist: die Sicherstellung von ordnungsgemäßer Pflege oder gar die Pflege Covid-Erkrankter stellt selbst an Fachkräfte erhöhte organisatorische und fachliche Anforderungen. +
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-Auch hier ist eine Hygieneunterweisung, zugeschnitten auf die Einrichtung, vor Aufnahme des Dienstes erforderlich.+
  
-===== Hinweise für Vertreter*innen des DRK in behördlichen Krisenstäben =====+Zu beachten ist: die Sicherstellung von ordnungsgemäßer Pflege oder gar die Pflege Covid-Erkrankter stellt selbst an Fachkräfte erhöhte organisatorische und fachliche Anforderungen. Eine selbstständige Übernahme eines solchen Auftrags durch berufsfremde Einsatzkräfte wäre damit fachlich fehlerhaft und fahrlässig!
  
-Um einen ordnungsgemäßendas fachliche Leistungsvermögen der Einsatzkräfte nicht überfordernden Einsatz sicherzustellen, sollten die Vertreter des DRK in behördlichen Krisenstäben auf folgendes hinwirken:+Auch hier ist eine Hygieneunterweisungzugeschnitten auf die Einrichtung, jeweils vor Aufnahme des Dienstes erforderlich.
  
-  * Zunächst sind die Kapazitäten der Krankenhäuser und Pflegeheime auszuschöpfen und gemäß den vorhandenen Möglichkeiten zu erweitern. Isolationen und fachliche Versorgung sind am besten dort gewährleistet. Auch kann die nichtmedizinische Logistik (Verpflegung, Bettendesinfektion, Wäsche, Medikamentation etc.) angelehnt an eine bestehende Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung in aller Regel besser gewährleistet werden als dies bei einem vollständigen Neuaufbau an anderer Stelle möglich wäre. +===== 3 Hinweise für die Vertreter*innen des DRK in behördlichen Krisenstäben und die DRK-Einsatzleitung / den DRK-Einsatzstab  =====
-  Falls zusätzliche Kapazitäten darüber hinaus dennoch erforderlich sind, sollen weitere Unterstützungsangebote des DRK nur unter strikter Beachtung der Fähigkeiten und Grenzen des DRK und seiner Einsatzkräfte im Komplexem Hilfeleistungssystem gemacht werden. Dabei sind insbesondere die örtlichen Gegebenheiten der lokalen DRK-Gliederung zu berücksichtigen.+
  
 +  * Um einen ordnungsgemäßen, das fachliche Leistungsvermögen der Einsatzkräfte nicht überfordernden Einsatz sicherzustellen, sollten die Vertreter des DRK in behördlichen Krisenstäben auf folgendes hinwirken:
 +    * Zunächst sind die Kapazitäten der Krankenhäuser und Pflegeheime auszuschöpfen und gemäß den vorhandenen Möglichkeiten zu erweitern. Isolationen und fachliche Versorgung sind dort am besten gewährleistet. Auch kann die nichtmedizinische Logistik (Verpflegung, Bettendesinfektion, Wäsche, Medikamentation etc.) angelehnt an eine bestehende Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung in aller Regel besser gewährleistet werden als dies bei einem vollständigen Neuaufbau an anderer Stelle möglich wäre.
 +    * Falls zusätzliche Kapazitäten darüber hinaus dennoch erforderlich sind, sollen weitere Unterstützungsangebote des DRK nur unter strikter Beachtung der Fähigkeiten und Grenzen des DRK und seiner Einsatzkräfte im Komplexen Hilfeleistungssystem gemacht werden. Dabei sind insbesondere die örtlichen Gegebenheiten der lokalen DRK-Gliederung zu berücksichtigen.
 +  * Die DRK-Einsatzleitung / der DRK-Einsatzstab muss in seiner Personal- und Einsatzplanung berücksichtigen, dass Einsätze im Umfeld von Covid-19-Erkrankungen gerade im stationären Bereich eine hohe psychische Belastung für die Einsatzkräfte mit sich bringen werden. Der im Verhältnis zu sanitätsdienstlichen und rettungsdienstlichen Einsätzen langzeitige Kontakt mit den Patienten und Pflegebedürftigen führt gerade bei Komplikationen zu einer hohen Identifikation der Einsatzkräfte mit den durch sie betreuten Personen. Das Angebot psychosozialer Unterstützung für Einsatzkräfte (PSU) ist daher unabdingbar und muss für die Einsatzkräfte jederzeit verfügbar sein.
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schutz_ek-covid19.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/12 10:17 (Externe Bearbeitung)