Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.
schutz_ek-covid19 [2020/04/09 08:46] brodesser [3 Hinweise für die Vertreter*innen des DRK in behördlichen Krisenstäben und die DRK-Einsatzleitung / den DRK-Einsatzstab] |
schutz_ek-covid19 [2020/04/12 10:17] |
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- | ====== San 09 ====== | ||
- | ====== Handreichung zum Eigenschutz der Einsatzkräfte in der Covid19-Pandemielage beim Einsatz in stationären Einrichtungen ====== | ||
- | Verfasser: Dr. Uwe Devrient, Landesarzt des DRK-LV Westfalen-Lippe \\ | ||
- | unter Mitarbeit von Dr. Hasan Sürgit, Dr. Frank Marquardt und Christoph Brodesser, \\ | ||
- | alle DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V. | ||
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- | Der Einsatz im unmittelbaren Umgang mit infektiösen Covid19-positiven Patienten bedeutet eine erhöhte Infektionsgefahr für die Einsatzkräfte. Zudem besteht die Gefahr, dass Aufträge übernommen werden, die die geschulte und aus ihrer Ausbildung vorhandene Kompetenz der Einsatzkräfte((der Begriff " | ||
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- | Diesen Gefahren kann einerseits durch bereits in der Einsatzplanung angelegte Vorsorgemaßnahmen als auch durch geeignete Maßnahmen des Eigenschutzes und der Infektionsprophylaxe im Einsatzverlauf entgegengewirkt werden. | ||
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- | Im Folgenden werden zunächst die allgemeingültigen Maßnahmen des Eigenschutzes und der Infektionsprophylaxe beschreiben, | ||
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- | ===== 1 Maßnahmen des Eigenschutzes: | ||
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- | ==== 1.1 Umgang mit der persönlichen Schutzausstattung (PSA) ==== | ||
- | Die Einsatzkräfte sind im Rahmen ihrer Grundausbildung im Umgang mit ihrer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ausgebildet worden. | ||
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- | Das An- und Ablegen der Schutzkleidung, | ||
- | Auch in allen medizinischen Berufsgruppen zeigt sich, dass in dieser Lage zusätzliche qualifizierte Unterweisungen und Übungen der Abläufe den Infektionsschutz für Einsatzkräfte und Patienten/ | ||
- | Ein ständiges Training auch während eines Einsatzes ist daher unabdingbar, | ||
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- | ==== 1.2 Hygieneunterweisung ==== | ||
- | Neben dem sicheren Anlegen, Tragen und Ablegen der persönlichen Schutzausstattung ist eine auf den Einsatzort oder die Einrichtung, | ||
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- | Dabei ist sicherzustellen, | ||
- | * Durchführung von theoretischen und praktischen Schulungen mit Erfolgskontrolle durch eine hygienisch erfahrene Person, auch wiederholend, | ||
- | * Zusätzlich sind Schulungen über die Reanimationsverfahren bei Covid-positiven Patienten sinnvoll. | ||
- | * Alle Schutzmaßnahmen müssen den vom RKI vorgegebenen Standards entsprechen (Maske, Schutzkittel mit Bündchen, Schutzbrille). | ||
- | * Das eingesetzte Material ist zu Beginn und zu Ende der Schicht zu desinfizieren; | ||
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- | Die Maßnahmen sind in einem von der zuständigen Gesundheitsbehörde genehmigten Hygieneplan zu beschreiben und die Durchführung ist jeweils zu dokumentieren. | ||
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- | ===== 2 Planungsgrundsätze für einzelne Aufgabenfelder im stationären Bereich ===== | ||
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- | ==== 2.1 Unterstützung in einer Pflegeeinrichtung ==== | ||
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- | Grundsätzlich ist eine Unterstützung im nicht-pflegerischen und pflegerischen Bereich der Pflegeeinrichtung unter Weisung des vorhandenen Fachpersonals durch Einsatzkräfte des DRK - beispielsweise durch Sanitäter*innen - möglich. Auch Kräfte des Betreuungsdienstes können für diese Aufgaben angeleitet und geschult werden. | ||
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- | Eine auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittene Hygieneunterweisung (s.o.) ist dabei zwingend erforderlich. | ||
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- | ==== 2.2 Unterstützung in einem Krankenhaus ==== | ||
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- | Grundsätzlich ist eine Unterstützung auch in einem Krankenhaus im nicht-medizinischen und medizinischen Bereich unter Weisung des vorhandenen Fachpersonals möglich. | ||
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- | Auch hier ist eine auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittene regelmäßige Hygieneunterweisung (s.o.) zwingend erforderlich. | ||
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- | ==== 2.3 Behelfsunterkunft mit dem Charakter von Betreutem Wohnen ==== | ||
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- | Von der ihrer allgemeinen Ausbildung her können Einsatzkräfte des DRK beim technischen Aufbau und in der allgemeinen Betreuung (analog den bekannten Einsätzen in der Flüchtlingshilfe) tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dabei an der Zimmertür). | ||
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- | Zu beachten ist: | ||
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- | Die Unterkunft muss angemessen sein. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt z.B. bei Hotels, Jugendherbergen, | ||
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- | Die Hinweise zu einer auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittenen regelmäßigen Hygieneunterweisung (s.o.) gelten auch hier. Zu beachten ist, dass das Einhalten der Hygienestandards in behelfsmäßigen Einrichtungen besonderen Augenmerks bedarf, da die Liegenschaften häufig nicht auf die in der Pflege geltenden Hygienestandards ausgerichtet sind. Dies ist besonders auch bei allen hauswirtschaftlichen Arbeiten (z.B. Reinigungsarbeiten) zu beachten! | ||
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- | ==== 2.4 Behelfspflegeheim mit Pflegefällen ==== | ||
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- | Von ihrer allgemeinen Ausbildung her können Einsatzkräfte des DRK beim technischen Aufbau und in der allgemeinen Betreuung (analog den bekannten Einsätzen in der Flüchtlingshilfe) tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dabei an der Zimmertür der zu pflegenden Person). | ||
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- | Eine eigenständige pflegerische Versorgung durch Einsatzkräfte kann nicht geleistet werden, da dies nicht dem ihnen in ihrer Ausbildung vermittelten Aufgabenprofil entspricht; die fachlichen Anforderungen einer solchen Tätigkeit können von Einsatzkräften nicht erfüllt werden. Hier ist vielmehr pflegerisches Fachpersonal und eine pflegerische Leitung erforderlich. Alle Maßnahmen und Weisungen müssen dabei durch eine von der jeweiligen WTG-Behörde anerkannte Pflegedienstleitung als Verantwortliche Pflegefachkraft verantwortet werden. Dieser sind alle Einsatzkräfte im Einsatz fachlich unterstellt. | ||
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- | Zu beachten ist: die Sicherstellung von ordnungsgemäßer Pflege oder gar die Pflege Covid-Erkrankter stellt selbst an Fachkräfte erhöhte organisatorische und fachliche Anforderungen. Eine selbstständige Übernahme eines solchen Auftrags durch berufsfremde Einsatzkräfte wäre damit fachlich fehlerhaft und fahrlässig! | ||
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- | Auch hier ist eine Hygieneunterweisung, | ||
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- | ===== 3 Mögliche Aufgaben und Grenzen ===== | ||
- | Gemessen an ihrer Ausbildung sind Einsatzkräfte des Sanitätszuges in der Lage zur Durchführung von Tätigkeiten aus dem Bereich des Sanitätswesens (Vitalparameter prüfen und dokumentieren; | ||
- | Merkblatt | ||
- | Einsatz von KatS-Einheiten in stationären Pflegeeinrichtungen | ||
- | Einsatz von KatS-Einheiten im APH | ||
- | Seite 2 | ||
- | Stand: | ||
- | © DRK Landesverband Hessen e. V. | ||
- | Bereitschaften | ||
- | Fachbereich SAN | ||
- | Daraus ergibt sich folgendes: | ||
- | 3.1. Alleinverantwortliche Durchführung folgender Maßnahmen ohne vorherige Anleitung: Erheben von Vitalparametern und deren Dokumentation, | ||
- | 3.1.1. Puls | ||
- | 3.1.2. Temperatur | ||
- | 3.2. Alleinverantwortliche Durchführung folgender Maßnahmen nach vorheriger Anleitung, z. B. | ||
- | 3.2.1 Blutdruckmessung | ||
- | 3.2.2 Sauerstoffsättigung | ||
- | 3.2.3 Blutzuckermessung | ||
- | 3.2.4 Begleitung von Bewohnerinnen und Bewohnern ohne Mobilitätseinschränkungen (bspw. vom Zimmer in den Speisesaal) | ||
- | 3.2.5 Unterstützung von immobilen Bewohnern bei der Nutzung des Rollstuhls (nicht: ein- und aussteigen / umsetzen) | ||
- | 3.2.6 Beziehen von Betten | ||
- | 3.2.7 Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme von Bewohner OHNE Schluckstörung (Essen anreichen) | ||
- | 3.2.8 Desinfektionsmaßnahmen | ||
- | 3.2.9 Vorbereiten und Wechseln von Infusionen, wenn Einsatzkraft sicher in der in der Ausführung ist | ||
- | 3.3. Maßnahmen die nur mit einer Pflegekraft der Einrichtung gemeinsam und/oder nach deren Anweisung übernommen werden können, z. B. | ||
- | 3.3.1 Handreichungen bei pflegerischen Maßnahmen bei Bewohnern, die zu zweit versorgt werden müssen | ||
- | 3.3.2 Unterstützung bei der Körperpflege | ||
- | 3.3.3 Unterstützung bei aufwendigen Verbandwechseln | ||
- | 3.4. Grenze: Maßnahmen, die NICHT übernommen werden können, z. B. | ||
- | 3.4.1. Gabe von Medikamenten jeglicher Art (Ausnahme Infusionswechsel s.o.) | ||
- | 3.4.2. Anreichen von Essen bei Bewohnern mit Schluckstörungen | ||
- | 3.4.3. Maßnahmen unter 3.3., die allein erbracht werden sollen | ||
- | ===== 4 Hinweise für die Vertreter*innen des DRK in behördlichen Krisenstäben und die DRK-Einsatzleitung / den DRK-Einsatzstab | ||
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- | * Um einen ordnungsgemäßen, | ||
- | * Zunächst sind die Kapazitäten der Krankenhäuser und Pflegeheime auszuschöpfen und gemäß den vorhandenen Möglichkeiten zu erweitern. Isolationen und fachliche Versorgung sind dort am besten gewährleistet. Auch kann die nichtmedizinische Logistik (Verpflegung, | ||
- | * Falls zusätzliche Kapazitäten darüber hinaus dennoch erforderlich sind, sollen weitere Unterstützungsangebote des DRK nur unter strikter Beachtung der Fähigkeiten und Grenzen des DRK und seiner Einsatzkräfte im Komplexen Hilfeleistungssystem gemacht werden. Dabei sind insbesondere die örtlichen Gegebenheiten der lokalen DRK-Gliederung zu berücksichtigen. | ||
- | * **Die DRK-Einsatzleitung / der DRK-Einsatzstab** muss in seiner Personal- und Einsatzplanung berücksichtigen, |