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schutz_ek-covid19

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

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schutz_ek-covid19 [2020/04/09 09:05]
brodesser [2.3 Behelfsunterkunft mit dem Charakter von Betreutem Wohnen]
schutz_ek-covid19 [2020/04/09 09:07]
brodesser [3.3. Maßnahmen die nur mit einer Pflegekraft der Einrichtung gemeinsam und/oder nach deren Anweisung übernommen werden können]
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 ==== 2.4 Behelfspflegeheim mit Pflegefällen ==== ==== 2.4 Behelfspflegeheim mit Pflegefällen ====
  
-Von ihrer allgemeinen Ausbildung her können Einsatzkräfte des DRK beim technischen Aufbau und in der allgemeinen Betreuung (analog den bekannten Einsätzen in der Flüchtlingshilfe) tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dabei an der Zimmertür der zu pflegenden Person).+Von ihrer allgemeinen Ausbildung her können Einsatzkräfte des DRK beim technischen Aufbau und in der allgemeinen Betreuung (analog den bekannten Einsätzen in der Flüchtlingshilfe) tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dabei an der Zimmertür der zu pflegenden Person; sh. hierzu auch Nr. 3).
  
 Eine eigenständige pflegerische Versorgung durch Einsatzkräfte kann nicht geleistet werden, da dies nicht dem ihnen in ihrer Ausbildung vermittelten Aufgabenprofil entspricht; die fachlichen Anforderungen einer solchen Tätigkeit können von Einsatzkräften nicht erfüllt werden. Hier ist vielmehr pflegerisches Fachpersonal und eine pflegerische Leitung erforderlich. Alle Maßnahmen und Weisungen müssen dabei durch eine von der jeweiligen WTG-Behörde((zuständige Behörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz, Heimaufsicht)) anerkannte Pflegedienstleitung als Verantwortliche Pflegefachkraft verantwortet werden. Dieser sind alle Einsatzkräfte im Einsatz fachlich unterstellt. Eine eigenständige pflegerische Versorgung durch Einsatzkräfte kann nicht geleistet werden, da dies nicht dem ihnen in ihrer Ausbildung vermittelten Aufgabenprofil entspricht; die fachlichen Anforderungen einer solchen Tätigkeit können von Einsatzkräften nicht erfüllt werden. Hier ist vielmehr pflegerisches Fachpersonal und eine pflegerische Leitung erforderlich. Alle Maßnahmen und Weisungen müssen dabei durch eine von der jeweiligen WTG-Behörde((zuständige Behörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz, Heimaufsicht)) anerkannte Pflegedienstleitung als Verantwortliche Pflegefachkraft verantwortet werden. Dieser sind alle Einsatzkräfte im Einsatz fachlich unterstellt.
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   * Desinfektionsmaßnahmen   * Desinfektionsmaßnahmen
   * Vorbereiten und Wechseln von Infusionen, wenn Einsatzkraft sicher in der Ausführung ist   * Vorbereiten und Wechseln von Infusionen, wenn Einsatzkraft sicher in der Ausführung ist
-==== 3.3. Maßnahmen die nur mit einer Pflegekraft der Einrichtung gemeinsam und/oder nach deren Anweisung übernommen werden können ====+==== 3.3. Maßnahmendie nur mit einer Pflegekraft der Einrichtung gemeinsam und/oder nach deren Anweisung übernommen werden können ====
   * Handreichungen bei pflegerischen Maßnahmen bei Bewohnern, die zu zweit versorgt werden müssen   * Handreichungen bei pflegerischen Maßnahmen bei Bewohnern, die zu zweit versorgt werden müssen
   * Unterstützung bei der Körperpflege   * Unterstützung bei der Körperpflege
schutz_ek-covid19.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/12 10:17 (Externe Bearbeitung)