{{:rettdi:rettungsdienst.jpg?nolink |}}====== Rettungsdienst-Wiki ====== ===== 1. Bereichsausnahme, maßgebliche Vorschriften ===== * Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen [[https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__107.html|§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB]] * Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen im öffentlichen Rettungsdienst ([[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=4300&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=344718|§ 13 RettG NRW]]) nach Maßgabe der Bereichsausnahme * Gesetzliche Aufzählung der anerkannten Hilfsorganisationen ([[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=33324&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=344880|§ 18 Abs. 2 BHKG]] i.V.m. [[http://www.gesetze-im-internet.de/zsg/__26.html|§ 26 Abs. 1 S. 2 ZSKG]]) ===== 2. Zusammenhängende Begrifflichkeiten in der Argumentation zur gültigen Anwendbarkeit der Bereichsausnahme ===== * Begriffs//trias// der Bereichsausnahme - Katastrophenschutz - Zivilschutz - (Alltägliche) Gefahrenabwehr * Rettungsdienste als allgemeine Gefahrenabwehr - Notfallrettung - (Qualifizierter) Krankentransport - Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei außergewöhnlichen Schadensereignissen unter Berücksichtigung der im BHKG enthaltenen Regelungen * Die anerkannten Hilfsorganisationen gewährleisten die Bereitstellung eines stufenlos aufwuchsfähigen Systems im Kontext des Zivil- und Katastrophenschutzes und der allgemeinen Gefahrenabwehr ===== 3. Rechtliche Bestätigung der Gültigkeit der Bereichsausnahme ===== * Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 19. August 2016 * Beschluss des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 15. September 2016 * Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. Januar 2017 * Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 16. März 2017 * Bestätigung der Bereichsausnahme mit Erlass des MGEPA NRW vom 16. Juni 2016; gleichzeitige Aufhebung der Erlasse vom 6. August 2010 und vom 25. Juli 2013 ===== 4. Rechtsrahmen ===== * Anwendung der Bereichsausnahme als vertretbares Ergebnis der Gesetzesauslegung * Mögliche Schadensersatzforderungen im Ergebnis unbegründet * Primärrechtliche Vergabegrundsätze gelten nicht ===== 5. Wichtige Hinweise im Zuge eines Verfahrens nach Anwendung der Bereichsausnahme ===== * Beiladung als beteiligte Hilfsorganisation anstreben * Bei entsprechenden Beschlüssen ist Beschwerde einzulegen, um das Verfahren vor das OLG Düsseldorf zu tragen. **Hier ist eine anwaltliche Beratung dringend angezeigt** * Als Landesverband stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung: - Bei Fragestellungen hinsichtlich geplanter Vergaben - Bei Entscheidungen zur Vergabe unter Anwendung der Bereichsausnahme - Bei Fragestellungen zu Nachprüfungsverfahren vor der jeweiligen Vergabekammer (keine Rechtsberatung)