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aufgkonvbea [2017/10/23 12:45]
lueder [Durch Menschlichkeit zum Frieden]
aufgkonvbea [2017/10/28 12:20] (aktuell)
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 =====Durch Menschlichkeit zum Frieden===== =====Durch Menschlichkeit zum Frieden=====
-====== Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz ====== +====== Aufgaben von Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz ====== 
-**in Bezug auf die für ihn relevanten Zielgruppen**+**in Bezug auf die relevanten Zielgruppen**
  
-Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, dass folgende Inhalte an die Zielgruppen vermittelt werden:+Kreiskonventionsbeauftragte haben die Aufgabe, im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, dass folgende Inhalte an die Zielgruppen vermittelt werden:
   * **Wo spielt das humanitäre Völkerrecht heute innerhalb und außerhalb der Rotkreuz-Arbeit eine Rolle?**   * **Wo spielt das humanitäre Völkerrecht heute innerhalb und außerhalb der Rotkreuz-Arbeit eine Rolle?**
   * **Welche Bedeutung haben die humanitären Grundsätze und Ideale der Bewegung in Staat und Gesellschaft heute?**   * **Welche Bedeutung haben die humanitären Grundsätze und Ideale der Bewegung in Staat und Gesellschaft heute?**
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   * Beratung der Führungskräfte über Fragen der humanitären Grundsätze vor und ggf. während laufender Einsätze   * Beratung der Führungskräfte über Fragen der humanitären Grundsätze vor und ggf. während laufender Einsätze
 ==== Einrichtungen und Dienste ==== ==== Einrichtungen und Dienste ====
-  * Beratung der Leitungen von Einrichtungen und Diensten über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Einrichtungen und Dienste+  * Beratung der Leitungen von Einrichtungen und Diensten über die Rechtsnatur der Bewegung und die humanitären Grundsätze und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Einrichtungen und Dienste
 ==== Öffentlichkeitsarbeit ==== ==== Öffentlichkeitsarbeit ====
  
   * Beratung der Öffentlichkeitsarbeiter bei der Abgabe von Stellungnahmen und Presseerklärungen, die für die Rechtsnatur der Bewegung und die humanitären Grundsätze relevant sind   * Beratung der Öffentlichkeitsarbeiter bei der Abgabe von Stellungnahmen und Presseerklärungen, die für die Rechtsnatur der Bewegung und die humanitären Grundsätze relevant sind
-  * Der Konventionsbeauftragte sollte gemeinsam mit dem Präsidium des Kreisverbandes prüfen, ob eine regelmäßige Information der Presse und Öffentlichkeit, z.B. zum Weltrotkreuztag, über die humanitären Grundsätze erfolgen kann. Weitere Anlässe für solche Aktionen können z.B. die internationalen Rotkreuzkonferenzen oder wichtige, für das DRK relevante Gesetzesinitiativen oder Gesetzesänderungen sein.+  * Der Konventionsbeauftragte sollte gemeinsam mit dem Präsidium des Kreisverbandes prüfen, ob eine regelmäßige Information der Presse und Öffentlichkeit, z.B. zum Weltrotkreuztag, über die humanitären Grundsätze erfolgen kann. Weitere Anlässe für solche Aktionen können z.B. die Internationalen Rotkreuz-Konferenzen oder wichtige, für das DRK relevante Gesetzesinitiativen oder Gesetzesänderungen sein.
  
  
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   * Kontaktpflege mit Schulen und Hochschulen im Verbandsbereich, insbesondere juristischer, sozialwissenschaftlicher, pädagogischer und medizinischer Fachrichtungen   * Kontaktpflege mit Schulen und Hochschulen im Verbandsbereich, insbesondere juristischer, sozialwissenschaftlicher, pädagogischer und medizinischer Fachrichtungen
 ==== Kommunen ==== ==== Kommunen ====
-Die Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen und Gremien ist eine Aufgabe der Präsidien und Vorstände, im Bereich des Bevölkerungsschutzes auch des Katastrophenschutzbeauftragten((Der Katastrophenschutzbeauftragte wird im Landesverband Westfalen-Lippe auf Kreisebene "Rotkreuzbeauftragter" genannt.)). \\ +Die Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen und Gremien ist eine Aufgabe der Präsidien und Vorstände, im Bereich des Bevölkerungsschutzes auch des Katastrophenschutzbeauftragten((Der Katastrophenschutzbeauftragte wird im Landesverband Westfalen-Lippe auf Kreisebene als „Rotkreuzbeauftragter“ bezeichnet.)). \\ 
-Zu beachten ist, dass sowohl die Verwaltungen (Ämter, Feuerwehren) als auch die kommunalpolitischen Repräsentanten ([Ober-]Bürgermeister, Landrat, Mitglieder von Kreis-, Stadt- und Gemeinderäten, Fraktionen) Ansprechpartner sein können. \\+Zu beachten ist, dass sowohl die Verwaltung (Ämter, Feuerwehren) als auch die kommunalpolitischen Repräsentanten ([Ober-]Bürgermeister, LandräteFraktionen und Mitglieder von Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten) Ansprechpartner sein können. \\
 Nicht zuletzt ist hier auch der Kontakt zur Polizei zu sehen (Landräte als Kreispolizeibehörde, Polizeipräsidenten). Nicht zuletzt ist hier auch der Kontakt zur Polizei zu sehen (Landräte als Kreispolizeibehörde, Polizeipräsidenten).
-  * Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Bewegung und die humanitären Grundsätze bei Gesprächen und Verhandlungen+  * Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Bewegung und der humanitären Grundsätze bei Gesprächen und Verhandlungen
   * Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten   * Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten
 ==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== ==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ====
-Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet obliegt zunächst und primär dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem lokalen Bereich informieren, um diesem die Möglichkeit zu geben, wiederum bei seiner Beratungstätigkeit diese Sachverhalte zu berücksichtigen.+Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsbereich obliegt zunächst und in erster Linie dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem örtlichen Bereich informieren, um diesem die Möglichkeit zu geben, wiederum bei seiner Beratungstätigkeit diese Sachverhalte zu berücksichtigen.
 ==== Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen ==== ==== Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen ====
 Der Kontakt zu anderen Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen obliegt den Präsidien und Vorständen, aber auch den Leitungskräften der Gemeinschaften und den Katastrophenschutzbeauftragten. Die besondere Bedeutung dieser Kontakte liegt darin, dass eine relative Nähe in der Aufgabenstellung und Zielsetzung hier mit der Notwendigkeit der Unterscheidung in den grundlegenden Sachverhalten ("Verbandsideologie") einhergehen muss.  Der Kontakt zu anderen Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen obliegt den Präsidien und Vorständen, aber auch den Leitungskräften der Gemeinschaften und den Katastrophenschutzbeauftragten. Die besondere Bedeutung dieser Kontakte liegt darin, dass eine relative Nähe in der Aufgabenstellung und Zielsetzung hier mit der Notwendigkeit der Unterscheidung in den grundlegenden Sachverhalten ("Verbandsideologie") einhergehen muss. 
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 ==== Weitere gesellschaftlich relevante Kräfte ==== ==== Weitere gesellschaftlich relevante Kräfte ====
 Eine immer wichtigere Rolle in der Verbreitungsarbeit nehmen informelle, aber gleichwohl gesellschaftlich relevante Gruppierungen ein. Serviceclubs (Rotary, Lions, Soroptimisten usw.) sind häufig hoch interessiert an Vorträgen zu gesellschaftlichen Entwicklungen im humanitären Bereich; ähnliches kann auch für studentische Verbindungen,  Berufsverbände, Frauenvereinigungen usw. gelten. \\ Eine immer wichtigere Rolle in der Verbreitungsarbeit nehmen informelle, aber gleichwohl gesellschaftlich relevante Gruppierungen ein. Serviceclubs (Rotary, Lions, Soroptimisten usw.) sind häufig hoch interessiert an Vorträgen zu gesellschaftlichen Entwicklungen im humanitären Bereich; ähnliches kann auch für studentische Verbindungen,  Berufsverbände, Frauenvereinigungen usw. gelten. \\
-Der Konventionsbeauftragte wird solche Gesprächseinladungen sicherlich nicht immer selbst übernehmen können; er sollte jedoch über an andere Verantwortungsträger des Verbandes gerichtete Einladungen informiert werden, um diese dann mit aktuellen Informationen versorgen zu können.+Der Konventionsbeauftragte wird solche Gesprächseinladungen nicht immer selbst übernehmen können; er sollte jedoch über an andere Verantwortungsträger des Verbandes gerichtete Einladungen informiert werden, um diese dann mit aktuellen Informationen versorgen zu können.
  
  
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-===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? ===== +===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Konventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? ===== 
-In den Kreisverbänden, die (noch) nicht über einen Kreiskonventionsbeauftragten verfügen, nimmt der Kreisverbandsjustiziar diese Aufgabe ad Interim((Interim (lat. „inzwischen“) ist die Bezeichnung für eine provisorische Regelung.)) wahr.+In den Kreisverbänden, die (noch) nicht über einen Konventionsbeauftragten verfügen, nimmt der Kreisverbandsjustiziar diese Aufgabe ad Interim((Interim (lat. „inzwischen“) ist die Bezeichnung für eine provisorische Regelung.)) wahr.
  
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