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K 02.03

Mithilfe bei der Bewässerung von Bäumen in Dürrelagen

  1. Der Einsatz der beim DRK stationierten Betreuungs-Lkw für die Mithilfe bei der Bewässerung von Bäumen ist – als organisationseigener Einsatz – möglich. Einsätze zur Hilfe für die Bevölkerung (z.B. Wassertransport und Wasserausgabe bei Ausfall der öffentlichen Trinkwasserversorgung) oder zur Unterstützung anderer Einsatzkräfte (z.B. zur Trinkwasserversorgung für Feuerwehreinsatzkräfte im Brandeinsatz) haben jedoch Vorrang.
  2. Es ist darauf zu achten, dass eine Befüllung nur unter Benutzung der sog. „Inliner“ der Wassertransportbehälter, trinkwassergeeigneter Schläuche und ausschließlich mit Trinkwasser erfolgen darf, um eine mögliche Kontamination der Wassertransportbehälter durch Brauchwasser zu verhindern.
  3. Die Inliner sind anschließend nach Beendigung des Einsatzes zu entsorgen und ersatzzubeschaffen. Eingesetztes Schlauchmaterial ist nach Beendigung des Einsatzes zu reinigen, zu desinfizieren und neu zu versiegeln; hierbei können Sie sich der Unterstützung durch das „Logistikzentrum Westfalen“ des Landesverbandes in Nottuln bedienen.
  4. Die Kosten des Einsatzes einschließlich der Ersatzbeschaffung der Inliner und Desinfektion der Schläuche sind der anfragenden Körperschaft aufzugeben, falls nicht der jeweilige DRK-Verband diese Kosten unter dem Gesichtspunkt der öffentlichkeitswirksamen Darstellung des DRK aus Eigenmitteln übernehmen will. Eine Anlastung der Kosten an das Land (Halbjahresabrechnung oder K-Zuwendung) ist nicht möglich.

Christoph Brodesser 2018/08/09 22:53

baeume.txt · Zuletzt geändert: 2018/08/22 11:08 (Externe Bearbeitung)