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- Der Einsatz der beim DRK stationierten Betreuungs-Lkw für die Mithilfe bei der Bewässerung von Bäumen ist – als organisationseigener Einsatz – möglich. Einsätze zur Hilfe für die Bevölkerung (z.B. Wassertransport und Wasserausgabe bei Ausfall der öffentlichen Trinkwasserversorgung) oder zur Unterstützung anderer Einsatzkräfte (z.B. zur Trinkwasserversorgung für Feuerwehreinsatzkräfte im Brandeinsatz) haben jedoch Vorrang. | - Der Einsatz der beim DRK stationierten Betreuungs-Lkw für die Mithilfe bei der Bewässerung von Bäumen ist – als organisationseigener Einsatz – möglich. Einsätze zur Hilfe für die Bevölkerung (z.B. Wassertransport und Wasserausgabe bei Ausfall der öffentlichen Trinkwasserversorgung) oder zur Unterstützung anderer Einsatzkräfte (z.B. zur Trinkwasserversorgung für Feuerwehreinsatzkräfte im Brandeinsatz) haben jedoch Vorrang. | ||
- | - Es ist darauf zu achten, dass eine Befüllung nur unter Benutzung der sog. „Inliner“ der Wassertransportbehälter, | + | - Es ist darauf zu achten, dass eine Befüllung nur unter Benutzung der sog. „Inliner“ der Wassertransportbehälter, |
- Die Inliner sind anschließend nach Beendigung des Einsatzes zu entsorgen und ersatzzubeschaffen. Eingesetztes Schlauchmaterial ist nach Beendigung des Einsatzes zu reinigen, zu desinfizieren und neu zu versiegeln; hierbei können Sie sich der Unterstützung durch das „Logistikzentrum Westfalen“ des Landesverbandes in Nottuln bedienen. | - Die Inliner sind anschließend nach Beendigung des Einsatzes zu entsorgen und ersatzzubeschaffen. Eingesetztes Schlauchmaterial ist nach Beendigung des Einsatzes zu reinigen, zu desinfizieren und neu zu versiegeln; hierbei können Sie sich der Unterstützung durch das „Logistikzentrum Westfalen“ des Landesverbandes in Nottuln bedienen. | ||
- Die Kosten des Einsatzes einschließlich der Ersatzbeschaffung der Inliner und Desinfektion der Schläuche sind der anfragenden Körperschaft aufzugeben, falls nicht der jeweilige DRK-Verband diese Kosten unter dem Gesichtspunkt der öffentlichkeitswirksamen Darstellung des DRK aus Eigenmitteln übernehmen will. Eine Anlastung der Kosten an das Land (Halbjahresabrechnung oder K-Zuwendung) ist nicht möglich. | - Die Kosten des Einsatzes einschließlich der Ersatzbeschaffung der Inliner und Desinfektion der Schläuche sind der anfragenden Körperschaft aufzugeben, falls nicht der jeweilige DRK-Verband diese Kosten unter dem Gesichtspunkt der öffentlichkeitswirksamen Darstellung des DRK aus Eigenmitteln übernehmen will. Eine Anlastung der Kosten an das Land (Halbjahresabrechnung oder K-Zuwendung) ist nicht möglich. | ||
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