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Kfz 01

Beladung von Einsatzfahrzeugen

Festgelegter Standard-Beladeplan

Für die landes- und bundeseigenen Fahrzeuge gilt in Nordrhein-Westfalen ein festliegender Standard für die Beladung. Die Art der Beladung und ihre Positionierung auf den Fahrzeugen sind über alle Hilfsorganisationen und Standorte hinweg landesweit identisch und dürfen nicht verändert werden. Kisten und Gegenstände sind entsprechend den Fahrzeugtypen nach einem festgelegten Beladeplan verlastet und entsprechend beschriftet.

Übergaben bei Ablösungen im laufenden Einsatz

Dies ist nicht zuletzt deswegen wichtig, damit Fahrzeuge einheitenübergreifend bei Einsätzen genutzt werden können und z.B. im Falle von Ablösungen vor Ort verbleiben und durch Kräfte anderer Einheiten übernommen werden können. Dieses funktioniert jedoch nur störungsfrei, wenn die nachfolgenden Einsatzkräfte das Material an derselben Stelle wie in ihrem eigenen Fahrzeug wiederfinden. Kisten dürfen daher nicht von ihrer ursprünglichen Ausstattung befreit und für andere Beladung genutzt werden und dürfen nicht an anderen Stellen verladen sein, als es die Beschriftung vorsieht.

keine Abweichungen durch Anordnung von Kreis- oder Stadtverwaltungen möglich

Auch seitens der Kreis- und Stadtverwaltungen darf eine Veränderung der Standardbeladung auf bundes- oder landeseigenen Einsatzfahrzeugen nicht angeordnet werden, wie ein konkreter Fall aus der jüngsten Zeit belegt. Hier wurde einem Kreis, der eine Veränderung der Beladung angeordnet hatte, durch Anordnung der zuständigen Bezirksregierung unter Fristsetzung auferlegt, den ursprünglichen Zustand des Fahrzeuges und seiner Beladung wieder herzustellen.

Zusätzliche Verlastung org.-eigenen Materials

Bekanntermaßen dürfen örtliche Gliederungen der Hilfsorganisationen über die Standardbeladung hinaus für sinnvoll und notwendig gehaltenes eigenes Material zusätzlich auf freien Stellplätzen der bundes- oder landeseigenen Einsatzfahrzeuge zuladen, selbstverständlich jedoch nur im Rahmen der gegebenen Gewichtsgrenzen und Traglasten des Fahrzeuges. Dabei ist aber zu beachten, dass dieses Material bei notwendigen Übergaben im laufenden Einsatz – zum Beispiel im Rahmen von Ablösungen – dann zunächst mit übergeben werden muss und somit aus der Verfügungsgewalt des eigentlichen Besitzers herausgelöst ist. Ob eine zeitnahe Rückführung an den ursprünglichen Standort geschehen kann, dürfte nicht bei jedem Einsatzgeschehen sichergestellt sein. Die mögliche Zuladung weiteren org.-eigenen Materials sollte daher nur zurückhaltend erfolgen, um Verluste an rotkreuzeigenen Gerätschaften zu vermeiden.

Christoph Brodesser 2017/08/15 09:13

beladung_von_einsatzfahrzeugen.txt · Zuletzt geändert: 2020/05/25 11:58 von brodesser