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betrdi:bahn

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

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betrdi:bahn [2019/02/14 13:06]
brodesser [Einsatzplanung, Kräfteansatz]
betrdi:bahn [2022/12/07 09:36] (aktuell)
brodesser [Einsatzplanung, Kräfteansatz]
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-====== Bt 04 (Entwurf) ======+====== Bt 04 ======
  
 ====== Standardeinsatzregel (SER) „Außerplanmäßig endende Züge“ ====== ====== Standardeinsatzregel (SER) „Außerplanmäßig endende Züge“ ======
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 Anders ist dies dann, wenn Züge ungeplant an Unterwegsbahnhöfen enden müssen, die selbst schon von dem Schadensereignis betroffen sind oder kurzfristig in den Einzugsbereich der Schadenslage gelangen können. Dort ist es denkbar, dass Bevölkerungsschutzbehörden tätig werden; deren Einsatzmaßnahmen haben dann Vorrang. Sinnvollerweise sollte aber auch in diesen Fällen die Betreuung in den Zügen zur Entlastung der Einsatzleitung als ein Abschnitt des Gesamteinsatz betrachtet werden, der vom DRK in eigener Regie abgearbeitet werden kann. Die Entscheidung hierfür sollte dem Krisenstab oder der Einsatzleitung durch den jeweiligen Fachberater des DRK vorgeschlagen werden. Anders ist dies dann, wenn Züge ungeplant an Unterwegsbahnhöfen enden müssen, die selbst schon von dem Schadensereignis betroffen sind oder kurzfristig in den Einzugsbereich der Schadenslage gelangen können. Dort ist es denkbar, dass Bevölkerungsschutzbehörden tätig werden; deren Einsatzmaßnahmen haben dann Vorrang. Sinnvollerweise sollte aber auch in diesen Fällen die Betreuung in den Zügen zur Entlastung der Einsatzleitung als ein Abschnitt des Gesamteinsatz betrachtet werden, der vom DRK in eigener Regie abgearbeitet werden kann. Die Entscheidung hierfür sollte dem Krisenstab oder der Einsatzleitung durch den jeweiligen Fachberater des DRK vorgeschlagen werden.
  
-Auch die Abrechnung der entstehenden Kosten vollzieht sich dann zwischen dem Eisenbahnverkehrsunternehmen und dem DRK. Verläuft der Einsatz im Rahmen der Gefahrenabwehr, sind die Kosten der jeweiligen Gemeinde aufzugeben (§ 50 BHKG).+Die Abrechnung der entstehenden Kosten vollzieht sich zwischen dem Eisenbahnverkehrsunternehmen und dem DRK. Verläuft der Einsatz im Rahmen der Gefahrenabwehr, sind die Kosten der jeweiligen Gemeinde aufzugeben (§ 50 BHKG).
  
 ===== Einsatzplanung, Kräfteansatz ===== ===== Einsatzplanung, Kräfteansatz =====
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 Auf Grund der Länge eines 8-Wagen-Zuges (beim ICE 3 mehr als 200 Meter) ist eine Abschnittsbildung für die Einsatzmaßnahmen sinnvoll. \\  Auf Grund der Länge eines 8-Wagen-Zuges (beim ICE 3 mehr als 200 Meter) ist eine Abschnittsbildung für die Einsatzmaßnahmen sinnvoll. \\ 
 Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass das Bewegen der Einsatzkräfte im Zug durch die relative Enge der Gänge zwischen den Sitzreihen eingeschränkt ist. \\ Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass das Bewegen der Einsatzkräfte im Zug durch die relative Enge der Gänge zwischen den Sitzreihen eingeschränkt ist. \\
-Für den Einsatz empfiehlt es sich daher, für einen Zug mit 8 Wagen eine Betreuungsstaffel 1/5/sowie einen Sanitätstrupp 1/1/einzusetzen.((Bei kürzeren Zügen des Regionalverkehrs wird eine Abschnittsbildung nicht erforderlich sein, dennoch sollte auch hier der Kräfteansatz mindestens aus einem Betreuungstrupp 1/1/__2__ und einem Sanitätstrupp 1/1/__2__ bestehen.)) Der Staffelführer übernimmt die Einsatzleitung gem. DRK-DV 100, Führungsstufe A („Führen ohne Führungseinheit“), unterstützt durch einen Helfer der Betreuungsstaffel als Melder und für anfallende logistische Unterstützungstätigkeiten, die weiteren vier Einsatzkräfte der Staffel werden in zwei Betreuungstrupps aufgeteilt. Der Sanitätstrupp wird dem Staffelführer unterstellt. Materiell werden die beiden Betreuungstrupps zunächst mit je einem Betreuungsrucksack ausgestattet; weitere Ausstattung (z.B. Vorräte an Trinkwasser und Snacks) verbleiben zunächst beim Staffelführer. \\ +Für den Einsatz empfiehlt es sich daher, für einen Zug mit 8 Wagen eine Betreuungsstaffel 1/5/__6__ sowie einen Sanitätstrupp 1/1/__2__ einzusetzen.((Bei kürzeren Zügen des Regionalverkehrs wird eine Abschnittsbildung nicht erforderlich sein, dennoch sollte auch hier der Kräfteansatz mindestens aus einem Betreuungstrupp 1/1/__2__ und einem Sanitätstrupp 1/1/__2__ bestehen.)) Der Staffelführer übernimmt die Einsatzleitung gem. DRK-DV 100, Führungsstufe A („Führen ohne Führungseinheit“), unterstützt durch einen Helfer der Betreuungsstaffel als Melder und für anfallende logistische Unterstützungstätigkeiten, die weiteren vier Einsatzkräfte der Staffel werden in zwei Betreuungstrupps aufgeteilt. Der Sanitätstrupp wird dem Staffelführer unterstellt. Materiell werden die beiden Betreuungstrupps zunächst mit je einem Betreuungsrucksack ausgestattet; weitere Ausstattung (z.B. Vorräte an Trinkwasser und Snacks) verbleiben zunächst beim Staffelführer. \\ 
 Der Kräfteansatz für einen Zug mit 8 Wagen beläuft sich somit auf: \\ Der Kräfteansatz für einen Zug mit 8 Wagen beläuft sich somit auf: \\
 1 Betreuungsstaffel 1/5/__6__ \\ 1 Betreuungsstaffel 1/5/__6__ \\
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 Reisende mit medizinischen Problemen werden sofort per Funk unter Angabe der Wagennummer an den Staffelführer gemeldet; das Fenster zum Bahnsteig hin wird an dieser Stelle mit einem blauen Haftnotizzettel von innen als Orientierungshilfe für den Sanitätstrupp markiert. Der Sanitätstrupp verlegt auf dem Bahnsteig an die Tür des betreffenden Wagens und betritt diesen erst dort (kein „Durchkämpfen“ durch ggf. durch Reisende blockierte Gänge benachbarter Wagen). Nach der Erste-Hilfe-Leistung wird der Haftnotizzettel entfernt; soweit ein Einsatz des Rettungsdienstes erforderlich wird, verbleibt eine Einsatzkraft des Sanitätstrupps beim Patienten; die zweite Einsatzkraft des Sanitätstrupps meldet sich, falls möglich, wieder frei für ggf. weitere sanitätsdienstliche Maßnahmen. \\ Reisende mit medizinischen Problemen werden sofort per Funk unter Angabe der Wagennummer an den Staffelführer gemeldet; das Fenster zum Bahnsteig hin wird an dieser Stelle mit einem blauen Haftnotizzettel von innen als Orientierungshilfe für den Sanitätstrupp markiert. Der Sanitätstrupp verlegt auf dem Bahnsteig an die Tür des betreffenden Wagens und betritt diesen erst dort (kein „Durchkämpfen“ durch ggf. durch Reisende blockierte Gänge benachbarter Wagen). Nach der Erste-Hilfe-Leistung wird der Haftnotizzettel entfernt; soweit ein Einsatz des Rettungsdienstes erforderlich wird, verbleibt eine Einsatzkraft des Sanitätstrupps beim Patienten; die zweite Einsatzkraft des Sanitätstrupps meldet sich, falls möglich, wieder frei für ggf. weitere sanitätsdienstliche Maßnahmen. \\
 Die Ersterkundung hat - neben der Hilfe für Reisende mit medizinischen Problemen - insbesondere einen Überblick über die Anzahl der Reisenden zu schaffen und besondere Situationen zu erkennen. Hierbei sind Menschen mit körperlichen Einschränkungen und alleinreisende Kinder besonders zu beachten. Im Anschluss an die Ersterkundung verlässt jeweils der Truppführer des Betreuungstrupps an der Nahtstelle zwischen den Unterabschnitten den Zug und meldet dem Staffelführer die Anzahl und den Versorgungszustand der Reisenden in seinem Unterabschnitt. Der Betreuungshelfer verbleibt im Zug als Ansprechpartner der Reisenden. Nach Abgabe der Meldung und Klärung weiterer Aufgaben betritt auch der Truppführer wieder den Zug in seinem Unterabschnitt. Beide führen erforderliche Betreuungsmaßnahmen durch und stehen insbesondere als Ansprechpartner für die Reisenden zur Verfügung, in dem sie diese über die nun folgenden Maßnahmen, insbesondere die Ausgabe von Getränken und Snacks, informieren. \\ Die Ersterkundung hat - neben der Hilfe für Reisende mit medizinischen Problemen - insbesondere einen Überblick über die Anzahl der Reisenden zu schaffen und besondere Situationen zu erkennen. Hierbei sind Menschen mit körperlichen Einschränkungen und alleinreisende Kinder besonders zu beachten. Im Anschluss an die Ersterkundung verlässt jeweils der Truppführer des Betreuungstrupps an der Nahtstelle zwischen den Unterabschnitten den Zug und meldet dem Staffelführer die Anzahl und den Versorgungszustand der Reisenden in seinem Unterabschnitt. Der Betreuungshelfer verbleibt im Zug als Ansprechpartner der Reisenden. Nach Abgabe der Meldung und Klärung weiterer Aufgaben betritt auch der Truppführer wieder den Zug in seinem Unterabschnitt. Beide führen erforderliche Betreuungsmaßnahmen durch und stehen insbesondere als Ansprechpartner für die Reisenden zur Verfügung, in dem sie diese über die nun folgenden Maßnahmen, insbesondere die Ausgabe von Getränken und Snacks, informieren. \\
-Vorteilhafterweise halten sich Truppführer und Betreuungshelfer ansonsten jeweils im 2. und 3. Wagen ihres Unterabschnitts auf, um sowohl von allen Reisenden ihres Zugteils als auch sich selbst gegenseitig gesehen werden zu können.+Vorteilhafterweise halten sich Truppführer und Betreuungshelfer ansonsten jeweils im 2. und 3. Wagen ihres Unterabschnitts auf, um sowohl von allen Reisenden ihres Zugteils gesehen werden zu können als auch sich selbst gegenseitig zu sehen.
  
 ==== Folgemaßnahmen ==== ==== Folgemaßnahmen ====
betrdi/bahn.1550145965.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/02/14 13:06 (Externe Bearbeitung)