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Bearbeiter: Brodesser
B Ersatzstromversorgung der wichtigsten DRK-Einrichtungen 1 Empfehlungen für Aufbau und Betrieb einer zuverlässigen Ersatzstrom-versorgung gibt ein „Leitfaden für die Einrichtung und den Betrieb einer Notstromversorgung in Behörden und anderen wichtigen öffentlichen Ein-richtungen“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastro-phenhilfe (BBK) vom Dezember 2005, der auf der Internetseite des BBK (www.bbk.bund.de) zum Herunterladen bereitgestellt ist. 2 Verfügen die wichtigen Einrichtungen über eine eigene ortsfeste Ersatz-stromversorgung oder Stromeinspeisemöglichkeit? Vorrangplanung für den Einsatz von Ersatzstromaggregaten prüfen. 3 Für Ersatzstromversorgung sollten vorgesehen werden: 3.1 Relaisfunkstellen (funktionsfähige Batteriepufferung für mindestens 3 Stunden sicherstellen, danach Ersatzstromversorgung einplanen). 3.2 Sammelstellen für die Bevölkerung mit Kochmöglichkeiten stationär und mobil bei längerem Stromausfall. 3.3 Weitere Aufwärmräume für Bevölkerung. 3.4 Krankenhäuser (Funktionieren die Aggregate? Meldewege bei Ausfall der üblichen Kommunikationsnetze). 3.5 Rettungsdienste (Alarmierungsmöglichkeit auch bei Ausfall der üblichen Kommunikationsnetze sicherstellen, z.B. über Funk). 3.6 Alten- und Pflegeheime bzw. -dienste (Heimdialyse, Sauerstoffgeräte). 3.7 bei Bedarf Lebensmittelverteilungsstellen. 4 Notbetankungsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge in Zusammenarbeit mit den Mineralölgesellschaften (Tankstellenbetreiber) abklären (Handpum-pen vorhanden? Tankstelle mit Notstromversorgung?). C Vorbereitungen für die Alarmierung der Einsatzkräfte 1 Ist die Alarmierung technisch gesichert? 2 Falls nicht: 2.1 Alarm- und Einsatzpläne müssen neben der elektronischen auch in Pa-pierform vorliegen, da die PC´s und die Alarmgeber möglicherweise nicht funktionieren (neben der Batteriepufferung auch Fremdeinspeisung vor-sehen). 2.2 Alarmierung über analoge schnurgebundene oder ISDN-Telefone für Notbetrieb ist in der Regel trotz Stromausfalles noch möglich. Ein gewis-ser Notvorrat an Geräten dieser Art sollte deshalb vorrätig sein. 2.3 Gegebenenfalls Alarmierung der Einsatzkräfte im Schneeballsystem (durch Melder, falls Kommunikationsnetze nicht mehr funktionieren). 2.4 Gegebenenfalls festlegen, dass bei einem Stromausfall ab einer gewis-sen Zeitspanne (30 Minuten) die Einsatzkräfte unaufgefordert und losge-löst von einer Alarmierung eigenständig das Rotkreuzheim bzw. die Un-terkunft der Einheit aufsuchen. 2.5 Gegebenenfalls Abholen der Einsatzkräfte an ihren Wohnungen oder Arbeitsplätzen einplanen. D Erste Maßnahmen nach einem Stromausfall 1 Bei einem Stromausfall von länger als 30 Minuten werden - auch ohne ei-ne entsprechende Alarmierung - die Rotkreuzheime und Unterkünfte der Einsatzeinheiten besetzt. Sie dienen als Anlaufstelle für die Bevölkerung und sind oftmals die einzigen Stellen, die über Funk kommunizieren und Notrufe absetzen können. Die Bevölkerung kann möglicherweise wegen der Störung der Kommunikationsverbindungen (Festnetz und Mobilfunk-netze) keine Notrufe mehr absetzen. Sirenen funktionieren evtl. auch nicht mehr. Das Rote Kreuz ist insoweit, genauso wie die Feuerwehr und andere Hilfsorganisationen, Ansprechstelle für die Bevölkerung. 2 Soweit CB-Funk im Rotkreuzheim installiert ist (siehe Nr. 1.7): Inbetrieb-nahme des Gerätes, regelmäßige (alle 30 min.) Durchsage: „Hier ist Rot-kreuz (Gemeinde- oder Ortsteilname). Für Notfallmeldungen oder Nach-richten an die Behörden sprechen Sie uns bitte an.“ Mithören des Funk-verkehrs, um ggf. Hilfe anbieten und organisieren zu können. 3 Durchführung von Kontrollfahrten im Gemeindegebiet (in Absprache mit Gemeindeverwaltung, Feuerwehr und Polizei), um bei Gefahren sofort re-agieren zu können. 4 Überprüfung der aktuellen Einsatzfähigkeit der Stromerzeuger. 5 Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung/ Sozialbehörde/ Ordnungsamt/ Feuerwehr: sind ergänzende Maßnahmen erforderlich (z.B. Aufbau von Anlauf- oder Betreuungsstellen)? E Information der verschiedenen Verbands- und Führungs-ebenen 1 Bei Ausfall der Kommunikationsnetze ist per Funk oder auf andere geeig-nete Weise zu kommunizieren (notfalls über Melder). Es ist immer noch besser, eine Lageinformation erst nach einer Stunde zu erhalten als über-haupt nicht. 2 Meldungen über einen großflächigen oder länger andauernden Strom-ausfall sind unverzüglich als WE-Meldung an den Landesverband weiter-zuleiten. Als großflächig wird ein Stromausfall bezeichnet, wenn mehr als eine Gemeinde oder mehr als 3.000 Personen hiervon betroffen sind. Ein Stromausfall von mehr als zwei Stunden wird als länger dauernd be-zeichnet. 3 Informationsaustausch mit den benachbarten DRK-Kreisverbänden. F Einsatzmaßnahmen 1 Vorrangeinsatz der Feuerwehr beim Steckenbleiben von Fahrstühlen an-fordern, soweit eigene betriebliche Kräfte (z.B. Hausmeister) die Lage nicht allein bewältigen. 2 Unterstützung von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen bei einer etwaigen Evakuierung. 3 Versorgung der Bevölkerung bei längerem Stromausfall mit Wasser, Nah-rung, Babynahrung, Sanitäreinrichtungen, Heizmöglichkeiten im Winter (z.B. in Rotkreuzheimen, Feuerwehrgerätehäusern, Bürgerhäusern und Sporthallen). G Kontaktaufnahme mit EVU 1 Kontaktaufnahme mit den EVU für Zwecke der Gefahrenabwehr erfolgt in der Regel über die Leitstellen. 2 Um die Auswirkungen eines Stromausfalls für Dienste und Einrichtungen des DRK außerhalb der Gefahrenabwehr einschätzen zu können, kön-nen bei den Hotlines der Stromversorger folgende Informationen erfragt werden: 2.1 Wie lange dauert der Stromausfall voraussichtlich? Wenn möglich, Ursa-che der Störung erfragen. 2.2 Wie groß ist das betroffene Gebiet? Gibt es überschneidende Zuständig-keiten durch EVU´s im Versorgungsbereich? H Information der Bevölkerung, Hilfs- und Spendenmanage-ment 1 Die Information der Bevölkerung (z.B. über Rundfunk) ist vorrangige Auf-gabe der Gefahrenabwehrbehörden und der EVU. 2 Das DRK sollte in seiner Presse- und Medienarbeit darauf achten, dass seine Vorsorgemaßnahmen und Hilfsangebote angemessen publiziert werden. 3 Soweit die Telekommunikationsnetze nicht gestört sind, ist die Einrichtung einer Hotline („Bürgertelefon“) für die Vermittlung von Hilfs- und Spen-denangeboten zu prüfen. Dies geschieht sinnvollerweise auf der nächst höheren Verbandsebene, um die operativ tätige Ebene zu entlasten. 4 Gleiches gilt für die Einrichtung von Spendenkonten, das Management von Sachspenden sowie die Vermittlung von persönlichen Mitwirkungs-angeboten („walking-in-Volunteers“).