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Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

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est [2017/05/20 15:02]
brodesser angelegt
est [2018/08/16 13:57]
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-DRK-Einsatzstab Westfalen-Lippe  
-Der DRK-Einsatzstab Westfalen-Lippe ist die Organisationseinheit, die bei Einsätzen des DRK- 
-Landesverbandes Westfalen-Lippe die administrativ-organisatorische Komponente des  
-Führungssystems nach der DRK-DV 100 übernimmt.  
-Der DRK-Einsatzstab Westfalen-Lippe besteht aus folgenden organisatorischen Einheiten:  
-1. Leiterin/Leiter des Einsatzstabes (LdS)  
-2. Koordinierungsgruppe Stab (KGS)  
-3. Verantwortliche/r für die Presse- und Medienarbeit (PMA)  
-4. Ständige Mitglieder des Einsatzstabes (SMS)  
-5. Ereignisbezogene Mitglieder des Einsatzstabes (EMS)  
-1. Leiterin/Leiter des Einsatzstabes (LdS)  
-Der/die Leiterin/Leiter des Einsatzstabes wird von der politisch-gesamtverantwortlichen Komponente  
-des Führungssystems (Präsident und Landesrotkreuzleitung) bestellt; er/sie ist Leiter des  
-Gesamteinsatzes.  
-Dem/der Leiter/in des Stabes obliegt die Leitung und die Koordinierung des Krisenstabes. Er/Sie trifft 
-aufgrund vorliegender Informationen Entscheidungen über die zu treffenden Maßnahmen, legt Ziele  
-fest und koordiniert die Arbeit der Stabsmitglieder. Er/Sie entscheidet über die Einberufung weiterer  
-lagespezifischer Mitglieder in den Stab. Ihm/Ihr obliegt die Koordination aller sich ergebenden  
-Informations- und Meldepflichten.  
-Der/Die Leiter/in des Stabes ist den Mitgliedern des Stabes gegenüber hinsichtlich der Erledigung und  
-Ausführung von Arbeitsaufträgen im Rahmen seiner/ihrer Koordinierungsfunktion weisungsbefugt.  
-Dem/Der Leiter/in des Stabes obliegt die Verantwortung und die Entscheidung darüber, welche  
-Maßnahmen der Einsatzstab selbst anordnet und welche Maßnahmen er/sie dem politischen  
-Gesamtverantwortlichen zur Entscheidung vorträgt.  
-2. Koordinierungsgruppe Stab (KGS)  
-Die Koordinierungsgruppe Stab (KGS) ist gemäß ihrer Zuständigkeit gegliedert in die Bereiche  
-- Innerer Dienst  
-- Einsatzzentrale Landesverband  
-Die KGS wird in der Regel durch ha. Personal der Landesgeschäftsstelle, unterstützt durch Mitglieder  
-der Einsatzstaffel Landesverband, besetzt.  
-2.1 KGS-Bereich „Innerer Dienst“  
-Aufgabe des KGS-Bereiches „Innerer Dienst“ ist die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des  
-Einsatzstabes durch Bereitstellung der erforderlichen Räume sowie der Führungsmittel zur  
-Informationsverarbeitung und zur Informationsübertragung gemäß DRK-DV 100.  
-Der KGS-Bereich „Innerer Dienst“ koordiniert alle administrativen Tätigkeiten des Einsatzstabes  
-(geschäftsführende Stelle). Er sorgt dafür, dass die personelle Besetzung und die  
-Personalverfügbarkeit gegeben sind.  
-Beispiele für die Aufgaben sind  
-- Sicherstellen der Alarmierung der Stabsmitglieder nach Maßgabe des Leiters des Stabes  
-- Betrieb und gegebenenfalls Sicherung der benötigten Räume  
-- Regeln der Ablauforganisation im Stab  
-- Vorbereiten von Stabs-Besprechungen  
-- Sicherstellen der internen Information und Kommunikation  
-- Versorgen des Stabes  
-2.2 KGS-Bereich „Einsatzzentrale Landesverband“  
-Aufgabe des KGS-Bereiches „Einsatzzentrale Landesverband“ ist die frühzeitige und ständige  
-Feststellung, Dokumentation und Darstellung der Lage, die Dokumentation der getroffenen  
-Entscheidungen und der veranlassten Maßnahmen sowie deren Auswirkung auf die Schadenlage.  
-Aufgabe des KGS-Bereiches „Einsatzzentrale Landesverband“ ist insbesondere auch die Darstellung  
-von Prognosen zur voraussichtlichen Lageentwicklung, die von den SMS und EMS erarbeitet und  
-eingebracht werden.  
-Beispiele für die Aufgaben sind  
-• Feststellen und Darstellen der aktuellen und der voraussichtlichen Lage  
-• Dokumentieren der Stabsarbeit  
-• Bereitstellen der Mittel zur Informationsgewinnung, Informationsverarbeitung und  
-Informationsübertragung  
-• Betrieb der Fernmeldestelle  
-Soweit der Einsatzstab noch nicht zusammengetreten ist, obliegt dem KGS-Bereich "Einsatzzentrale  
-Landesverband" außerdem die Aufgabe der Alarmspitze des Landesverbandes und die Durchführung  
-bzw. Anordnung von Sofortmaßnahmen.  
-3. Verantwortliche/r für die Presse- und Medienarbeit (PMA)  
-Der/Die Verantwortliche für die Presse- und Medienarbeit (PMA) ist verantwortlich für die  
-Koordination, Betreuung und Information der Presse und anderer Medien sowie für die Auswertung  
-der aus der Presse und aus anderen Medien verfügbaren Informationen und die Weitergabe der  
-ausgewerteten Erkenntnisse an den KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“.  
-Der Stabsbereich PMA kann in Abstimmung mit dem/der Leiter/in des Stabes bzw. dem/der Leiter/in  
-der Einsatzzentrale Landesverband die Einrichtung und den Betrieb eines „Bürgertelefons“  
-veranlassen.  
-Die Stabsbereiche S 5 nachgeordneter Stellen sind auf enge fachliche Zusammenarbeit mit dem/der  
-PMA anzuweisen. Soweit der Landesverband eine eigene operativ-taktische oder technisch-taktische  
-Führungsstelle einrichtet, sind deren S 5 dem/der PMA fachlich unterstellt.  
-Der/die Verantwortliche für die Presse- und Medienarbeit wird in der Regel durch die Pressestelle des  
-Landesverbandes besetzt.  
-4. Ständige Mitglieder des Einsatzstabes (SMS)  
-Ständige Mitglieder des Einsatzstabes sind:  
-entscheidungsbefugte Vertreter der für die verwaltungsmäßige Aufgabenerledigung  
-notwendigen Bereiche oder Gruppen der Landesgeschäftsstelle. Ihnen gehören in der Regel  
-die Verantwortlichen folgender Bereiche an:  
-- Gruppe 13 "Wohlfahrtsarbeit"  
-- Gruppe 14 "Migration/Suchdienst"  
-- Gruppe 15 "Fachdienste"  
-- Gruppe 16 "Servicestelle Ehrenamt"  
-• sowie lage- und einsatzbezogen Sachgebietsleiter/innen für die Sachgebiete  
-- S 1 "Personal"  
-- S 2 "Lage"  
-- S 3 "Einsatz"  
-- S 4 "Versorgung/Logistik"  
-- S 6 "Informations- und Kommunikationswesen"  
-Abweichend von den Festlegungen in der Stabsgliederung nach der DRK-DV 100 werden die  
-Funktionen "Innerer Dienst" (als Teil des Sachgebiets 1) sowie "S 5 Presse- und Medienarbeit"  
-nicht von den SMS bearbeitet, sondern von dem KGS-Bereich "Innerer Dienst" sowie dem  
-PMA. Abhängig vom Umfang des Einsatzes können den Sachgebietsleiter/innen zusätzlich  
-Hilfspersonal (z.B. Sachbearbeiter) zugeordnet werden.  
-Die Sachgebietsleiter/innen sowie ggf. das zusätzliche Hilfspersonal werden in der Regel durch  
-ea. Leitungs- und Führungskräfte besetzt.  
-Die Sachgebiete werden nur in dem Umfang besetzt, die der Einsatz erforderlich macht. Die  
-Entscheidung über die Besetzung der Sachgebiete trifft der Leiter/die Leiterin des Einsatzstabs.  
-Aufgabe der SMS ist die Vorbereitung von Entscheidungen des LdS und das Vorbereiten bzw.  
-Veranlassen von Maßnahmen zur Ereignisbewältigung oder Schadensbegrenzung, die in das Ressort  
-des ha. Vorstandes oder der jeweiligen Aufgabenbereiche fallen.  
-5. Ereignisspezifische Mitglieder des Einsatzstabes (EMS)  
-Ereignisspezifische Mitglieder des Einsatzstabes sind entscheidungsbefugte Vertreter derjenigen  
-Stellen, die zur Ereignisbewältigung - durch ihre spezifischen Kenntnisse – entscheidungsrelevante  
-Informationen beitragen können. Die Aufgabe der EMS besteht insbesondere darin, aufgrund der  
-durch den KGS-Bereich "Einsatzzentrale Landesverband" erhaltenen Informationen für den eigenen  
-Arbeitsbereich erkennbare Probleme und Gefährdungen darzustellen sowie entsprechende  
-Möglichkeiten und Vorschläge zur Schadenbegrenzung und Ereignisbewältigung zu erarbeiten und  
-vorzutragen.  
-Ereignisspezifische Mitglieder des Einsatzstabes können sein (beispielhafte Aufzählung):  
-• Vertretung der Bereiche "Dienstleistungsaufgaben" und "Aus-, Fort- und Weiterbildung" der  
-Landesgeschäftsstelle  
-• Vertretung der Kreisverbände, in deren Bereichen sich der Einsatz abspielt  
-• Vertretung anderer Hilfsorganisationen (bei gemeinsamen Einsätzen)  
-• Vertretung von Behörden, die mit dem DRK bei dem betreffenden Einsatz zusammenarbeiten  
-• usw.  
-Die EMS-Vertreter müssen nicht ständig im Krisenstab anwesend sein. Sie erledigen ihre Aufgabe  
-teilweise innerhalb ihres normalen Arbeitsbereiches. Die EMS-Vertreter sind gleichzeitig  
-Verbindungspersonen zu ihren entsendenden Stellen, Behörden oder Institutionen.  
-6. Ergänzende Regelungen  
-Die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen des Einsatzstabs sind für die Dauer ihres Einsatzes Helfer im  
-Sinne der Ordnung der Rotkreuzgemeinschaften. Hauptamtliche Mitarbeiter/innen des Landesverbandes gelten für die Dauer ihres Einsatzes als zum Einsatzstab abgeordnet. Die  
-Einsatzzeit umfasst die unmittelbare Tätigkeitszeit im Einsatzstab sowie die erforderlichen Pausen und 
-Regenerationszeiten. Die Mitarbeiter/innen des Einsatzstabs werden während ihres Einsatzes amtlich  
-verpflegt und bei Bedarf amtlich untergebracht. Einzelheiten regelt der Vorstand in Verbindung mit  
-dem Landesbeauftragten für den Katastrophenschutz und der Landesrotkreuzleitung.  
  
est.txt · Zuletzt geändert: 2018/08/16 13:57 (Externe Bearbeitung)