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Die nachstehenden Ausführungen beschreiben die Organisation des Einsatzstabs beim DRK-Landesverband Westfalen-Lippe. Für die Kreisverbände können sie als Anhalt für eigene Festlegungen dienen.

K 01.05

DRK-Einsatzstab Westfalen-Lippe

Der DRK-Einsatzstab Westfalen-Lippe ist die Organisationseinheit, die bei Einsätzen des DRK- Landesverbandes Westfalen-Lippe die administrativ-organisatorische Komponente des Führungssystems nach der DRK-DV 100 übernimmt.

Der DRK-Einsatzstab Westfalen-Lippe besteht aus folgenden organisatorischen Einheiten:
1. Leiterin/Leiter des Einsatzstabes (LdS)
2. Koordinierungsgruppe Stab (KGS)
3. Verantwortliche/r für die Presse- und Medienarbeit (PMA)
4. Ständige Mitglieder des Einsatzstabes (SMS)
5. Ereignisbezogene Mitglieder des Einsatzstabes (EMS)

1. Leiterin/Leiter des Einsatzstabes (LdS)

Der/die Leiterin/Leiter des Einsatzstabes wird von der politisch-gesamtverantwortlichen Komponente des Führungssystems (Präsident und Landesrotkreuzleitung) bestellt; er/sie ist Leiter des Gesamteinsatzes.

Dem/der Leiter/in des Stabes obliegt die Leitung und die Koordinierung des Krisenstabes. Er/Sie trifft aufgrund vorliegender Informationen Entscheidungen über die zu treffenden Maßnahmen, legt Ziele fest und koordiniert die Arbeit der Stabsmitglieder. Er/Sie entscheidet über die Einberufung weiterer lagespezifischer Mitglieder in den Stab. Ihm/Ihr obliegt die Koordination aller sich ergebenden Informations- und Meldepflichten.

Der/Die Leiter/in des Stabes ist den Mitgliedern des Stabes gegenüber hinsichtlich der Erledigung und Ausführung von Arbeitsaufträgen im Rahmen seiner/ihrer Koordinierungsfunktion weisungsbefugt. Dem/Der Leiter/in des Stabes obliegt die Verantwortung und die Entscheidung darüber, welche Maßnahmen der Einsatzstab selbst anordnet und welche Maßnahmen er/sie dem politischen Gesamtverantwortlichen zur Entscheidung vorträgt.

2. Koordinierungsgruppe Stab (KGS)

Die Koordinierungsgruppe Stab (KGS) ist gemäß ihrer Zuständigkeit gegliedert in die Bereiche
- Innerer Dienst
- Einsatzzentrale Landesverband
Die KGS wird in der Regel durch ha. Personal der Landesgeschäftsstelle, unterstützt durch Mitglieder der Einsatzstaffel Westfalen, besetzt.

2.1 KGS-Bereich „Innerer Dienst“

Aufgabe des KGS-Bereiches „Innerer Dienst“ ist die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Einsatzstabes durch Bereitstellung der erforderlichen Räume sowie der Führungsmittel zur Informationsverarbeitung und zur Informationsübertragung gemäß DRK-DV 100.
Der KGS-Bereich „Innerer Dienst“ koordiniert alle administrativen Tätigkeiten des Einsatzstabes (geschäftsführende Stelle). Er sorgt dafür, dass die personelle Besetzung und die Personalverfügbarkeit gegeben sind.

Beispiele für die Aufgaben sind
- Sicherstellen der Alarmierung der Stabsmitglieder nach Maßgabe des Leiters des Stabes
- Betrieb und gegebenenfalls Sicherung der benötigten Räume
- Regeln der Ablauforganisation im Stab
- Vorbereiten von Stabs-Besprechungen
- Sicherstellen der internen Information und Kommunikation
- Versorgen des Stabes

2.2 KGS-Bereich „Einsatzzentrale Landesverband“

Aufgabe des KGS-Bereiches „Einsatzzentrale Landesverband“ ist die frühzeitige und ständige Feststellung, Dokumentation und Darstellung der Lage, die Dokumentation der getroffenen Entscheidungen und der veranlassten Maßnahmen sowie deren Auswirkung auf die Schadenlage. Aufgabe des KGS-Bereiches „Einsatzzentrale Landesverband“ ist insbesondere auch die Darstellung von Prognosen zur voraussichtlichen Lageentwicklung, die von den SMS und EMS erarbeitet und eingebracht werden.

Beispiele für die Aufgaben sind
• Feststellen und Darstellen der aktuellen und der voraussichtlichen Lage
• Dokumentieren der Stabsarbeit
• Bereitstellen der Mittel zur Informationsgewinnung, Informationsverarbeitung und Informationsübertragung
• Betrieb der Fernmeldestelle

Soweit der Einsatzstab noch nicht zusammengetreten ist, obliegt dem KGS-Bereich „Einsatzzentrale Landesverband“ außerdem die Aufgabe der Alarmspitze des Landesverbandes und die Durchführung bzw. Anordnung von Sofortmaßnahmen.

3. Verantwortliche/r für die Presse- und Medienarbeit (PMA)

Der/Die Verantwortliche für die Presse- und Medienarbeit (PMA) ist verantwortlich für die Koordination, Betreuung und Information der Presse und anderer Medien sowie für die Auswertung der aus der Presse und aus anderen Medien verfügbaren Informationen und die Weitergabe der ausgewerteten Erkenntnisse an den KGS-Bereich „Lage und Dokumentation“.
Der Stabsbereich PMA kann in Abstimmung mit dem/der Leiter/in des Stabes bzw. dem/der Leiter/in der Einsatzzentrale Landesverband die Einrichtung und den Betrieb eines „Bürgertelefons“ veranlassen.
Die Stabsbereiche S 5 nachgeordneter Stellen sind auf enge fachliche Zusammenarbeit mit dem/der PMA anzuweisen. Soweit der Landesverband eine eigene operativ-taktische oder technisch-taktische Führungsstelle einrichtet, sind deren S 5 dem/der PMA fachlich unterstellt.
Der/die Verantwortliche für die Presse- und Medienarbeit wird in der Regel durch die Pressestelle des Landesverbandes besetzt.

4. Ständige Mitglieder des Einsatzstabes (SMS)

Ständige Mitglieder des Einsatzstabes sind:

entscheidungsbefugte Vertreter der für die verwaltungsmäßige Aufgabenerledigung notwendigen Bereiche oder Gruppen der Landesgeschäftsstelle. Ihnen gehören in der Regel die Verantwortlichen folgender Bereiche an:
- Abteilung 2 „Wohlfahrts- und Sozialarbeit“
- Gruppe 14 „Migration/Suchdienst“
- Gruppe 15 „Fachdienste“
- Stabsstelle „Servicestelle Ehrenamt“

sowie dann, wenn lage- und einsatzbezogen ein operativ-taktischer Führungsstab des Landesverbandes eingerichtet werden muss, Sachgebietsleiter/innen für die Sachgebiete
- S 1 „Personal“
- S 2 „Lage“
- S 3 „Einsatz“
- S 4 „Versorgung/Logistik“
- S 6 „Informations- und Kommunikationswesen“

Abweichend von den Festlegungen in der Stabsgliederung nach der DRK-DV 100 werden die Funktionen „Innerer Dienst“ (als Teil des Sachgebiets 1) sowie „S 5 Presse- und Medienarbeit“ nicht von den SMS bearbeitet, sondern von dem KGS-Bereich „Innerer Dienst“ sowie dem PMA. Abhängig vom Umfang des Einsatzes können den Sachgebietsleiter/innen zusätzlich Hilfspersonal (z.B. Sachbearbeiter) zugeordnet werden.

Die Sachgebietsleiter/innen sowie ggf. das zusätzliche Hilfspersonal werden in der Regel durch ea. Leitungs- und Führungskräfte besetzt.

Die Sachgebiete werden nur in dem Umfang besetzt, die der Einsatz erforderlich macht. Die Entscheidung über die Besetzung der Sachgebiete trifft der Leiter/die Leiterin des Einsatzstabs. Aufgabe der SMS ist die Vorbereitung von Entscheidungen des LdS und das Vorbereiten bzw. Veranlassen von Maßnahmen zur Ereignisbewältigung oder Schadensbegrenzung, die in das Ressort des ha. Vorstandes oder der jeweiligen Aufgabenbereiche fallen.

5. Ereignisspezifische Mitglieder des Einsatzstabes (EMS)

Ereignisspezifische Mitglieder des Einsatzstabes sind entscheidungsbefugte Vertreter derjenigen Stellen, die zur Ereignisbewältigung - durch ihre spezifischen Kenntnisse – entscheidungsrelevante Informationen beitragen können. Die Aufgabe der EMS besteht insbesondere darin, aufgrund der durch den KGS-Bereich „Einsatzzentrale Landesverband“ erhaltenen Informationen für den eigenen Arbeitsbereich erkennbare Probleme und Gefährdungen darzustellen sowie entsprechende Möglichkeiten und Vorschläge zur Schadenbegrenzung und Ereignisbewältigung zu erarbeiten und vorzutragen.

Ereignisspezifische Mitglieder des Einsatzstabes können sein (beispielhafte Aufzählung):
• Vertretung der Bereiche „Dienstleistungsaufgaben“ und „Aus-, Fort- und Weiterbildung“ der Landesgeschäftsstelle
• Vertretung der Kreisverbände, in deren Bereichen sich der Einsatz abspielt
• Vertretung anderer Hilfsorganisationen (bei gemeinsamen Einsätzen)
• Vertretung von Behörden, die mit dem DRK bei dem betreffenden Einsatz zusammenarbeiten
• usw.

Die EMS-Vertreter müssen nicht ständig im Krisenstab anwesend sein. Sie erledigen ihre Aufgabe teilweise innerhalb ihres normalen Arbeitsbereiches. Die EMS-Vertreter sind gleichzeitig Verbindungspersonen zu ihren entsendenden Stellen, Behörden oder Institutionen.

6. Ergänzende Regelungen

Die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen des Einsatzstabs sind für die Dauer ihres Einsatzes Helfer im Sinne der Ordnung der Rotkreuzgemeinschaften. Hauptamtliche Mitarbeiter/innen des Landesverbandes gelten für die Dauer ihres Einsatzes als zum Einsatzstab abgeordnet. Die Einsatzzeit umfasst die unmittelbare Tätigkeitszeit im Einsatzstab sowie die erforderlichen Pausen und Regenerationszeiten.
Die Mitarbeiter/innen des Einsatzstabs werden während ihres Einsatzes amtlich verpflegt und bei Bedarf amtlich untergebracht. Einzelheiten regelt der Vorstand in Verbindung mit dem Landesbeauftragten für den Katastrophenschutz und der Landesrotkreuzleitung.

est.1534420580.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/08/16 13:56 von brodesser