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fuedi:erl_demo

Unterschiede

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fuedi:erl_demo [2018/08/22 11:29]
brodesser
fuedi:erl_demo [2018/08/22 12:01]
brodesser [III. Einsatzverfahren]
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-I. Voraussetzungen für eine Mitwirkung +===== I. Voraussetzungen für eine Mitwirkung ===== 
-1. Die Hilfebedürftigkeit des einzelnen ist für das Deutsche Rote Kreuz auch bei Einsätzen + 
-bei Demonstrationen ausschließlicher Maßstab seiner Mitwirkung und seines Handelns. +    - Die Hilfebedürftigkeit des einzelnen ist für das Deutsche Rote Kreuz auch bei Einsätzen bei Demonstrationen ausschließlicher Maßstab  seiner Mitwirkung und seines Handelns. Das Deutsche Rote Kreuz beruft sich hierbei auf die Verpflichtungen, die ihm aus den Grundsätzen des Roten Kreuzes und aus satzungsrechtlichen Bestimmungen erwachsen. Besondere Bedeutung kommt den Grundsätzen der Menschlichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit zu. 
-Das Deutsche Rote Kreuz beruft sich hierbei auf die Verpflichtungen, die ihm aus den +    Für den Einsatz anlässlich von Demonstrationen gelten für den DRK-Verband Verfahren wie für einen normalen Einsatz bei Veranstaltungen, nicht jedoch die Regeln, die für einen Katastropheneinsatz Anwendung finden. 
-Grundsätzen des Roten Kreuzes und aus satzungsrechtlichen Bestimmungen erwachsen. +    Das Deutsche Rote Kreuz wird bei Demonstrationen tätig  
-Besondere Bedeutung kommt den Grundsätzen der Menschlichkeit, Neutralität und +      auf Anfrage des Veranstalters beim Deutschen Roten Kreuz; 
-Unabhängigkeit zu. +      durch eigene Verbindungsaufnahme mit dem Veranstalter; 
-2. Für den Einsatz anlässlich von Demonstrationen gelten für den DRK-Verband Verfahren +      durch Hinweis der zuständigen Behörde an das Deutsche Rote Kreuz; 
-wie für einen normalen Einsatz bei Veranstaltungen, nicht jedoch die Regeln, die +      indem es sich in sonstigen Fällen präventiv für ein Tätigwerden bereithält und vorbereitet. 
-für einen Katastropheneinsatz Anwendung finden. +  
-3. Das Deutsche Rote Kreuz wird bei Demonstrationen tätig +===== II. Teilnahme ===== 
-· auf Anfrage des Veranstalters beim Deutschen Roten Kreuz; + 
-· durch eigene Verbindungsaufnahme mit dem Veranstalter; +    - Das Deutsche Rote Kreuz schließt für sein Tätigwerden Vereinbarungen mit dem Veranstalter ab. Absprachen können je nach Lage auch mit anderen Hilfsorganisationen für einen gemeinsamen Einsatz getroffen werden. Bei rechtlich nicht zulässigen Demonstrationen trifft das Deutsche Rote Kreuz keine Vereinbarung mit dem Veranstalter. Es hält sich jedoch in jedem Fall, ggf. auch ohne Absprache und Aufforderung, für evtl. Hilfeleistungen zugunsten betroffener Hilfebedürftiger bereit. 
-· durch Hinweis der zuständigen Behörde an das Deutsche Rote Kreuz; +    Das Deutsche Rote Kreuz trifft Vorkehrungen für eine Einsatzplanung. Es nimmt zu den Beteiligten Verbindung auf und holt Informationen ein. Im Falle von rechtlich nicht zulässigen Demonstrationen wendet es sich nur an die zuständigen Behörden und Einrichtungen. 
-· indem es sich in sonstigen Fällen präventiv für ein Tätigwerden bereithält und vorbereitet. +    - Zu den Informationen gehören u. a.: 
-II. Teilnahme +      Zeitplan der Demonstration; 
-1. Das Deutsche Rote Kreuz schließt für sein Tätigwerden Vereinbarungen mit dem Veranstalter +      Zahl der Teilnehmer; 
-ab. +      Zusammensetzung der Teilnehmer (Frauen, Kinder, Behinderte); 
-Absprachen können je nach Lage auch mit anderen Hilfsorganisationen für einen gemeinsamen +      Art der Demonstration (Versammlung, Menschenkette u. a.); 
-Einsatz getroffen werden. Bei rechtlich nicht zulässigen Demonstrationen +      Versammlungsorte und -verlauf. 
-trifft das Deutsche Rote Kreuz keine Vereinbarung mit dem Veranstalter. Es hält sich +    Zu den Beteiligten gehören: 
-jedoch in jedem Fall, ggf. auch ohne Absprache und Aufforderung, für evtl. Hilfeleistungen +      der Veranstalter; 
-zugunsten betroffener Hilfebedürftiger bereit. +      zuständige Behörden; 
-2. Das Deutsche Rote Kreuz trifft Vorkehrungen für eine Einsatzplanung. Es nimmt zu den +      Rettungsdienst; 
-Beteiligten Verbindung auf und holt Informationen ein. Im Falle von rechtlich nicht zulässigen +      Krankenhäuser; 
-Demonstrationen wendet es sich nur an die zuständigen Behörden und Einrichtungen. +      Ärztliche Notdienste; 
-Dieser Erläuterungsund Maßnahmenkatalog ist vom DRK-Bundesverband auf Grund +      Verkehrsbetriebe; 
-eines Beschlusses von Präsidium und Präsidialrat vom 05.10.1983 herausgegeben worden. +      andere Rotkreuzverbände. 
-Massnahmenkatalog.doc +    Jede Einsatzplanung hat zu berücksichtigen 
-Zu den Informationen gehören u. a.: +      das Vorhandensein bestehender Rettungs- und Versorgungssysteme; 
-· Zeitplan der Demonstration; +      die Eigenständigkeit der Einsatzdurchführung durch den betreffenden DRK-Verband
-· Zahl der Teilnehmer; +      die Bereitschaft des DRK, ggf. Reserveeinheiten und Helfer zur Verfügung zu halten. 
-· Zusammensetzung der Teilnehmer (Frauen, Kinder, Behinderte); +  -  Zweckmäßigerweise sollten allen Beteiligten die Grundsätze des Roten Kreuzes in schriftlicher Form zur Kenntnis gebracht werden, da sie den Rahmen für eine Mitwirkung und Teilnahme des Deutschen Roten Kreuzes darstellen. 
-· Art der Demonstration (Versammlung, Menschenkette u. a.); + 
-· Versammlungsorte und -verlauf. + 
-Zu den Beteiligten gehören: +===== III. Einsatzverfahren ===== 
-· der Veranstalter; + 
-· zuständige Behörden; +    - Wie unter I.2 erwähnt, gilt bei der Vorbereitung und Durchführung von Einsätzen dieser Art das übliche Verfahren des Deutschen Roten Kreuzes. Die Hilfemaßnahmen haben sich nach den jeweiligen Notwendigkeiten, nicht jedoch nach den Zielen und Inhalten von Demonstrationen zu richten. Sie beinhalten in erster Linie Maßnahmen des 
-· Rettungsdienst; +      Sanitätsdienstes; 
-· Krankenhäuser; +      Rettungsdienstes;  
-· Ärztliche Notdienste; +      Auskunftswesens. 
-· Verkehrsbetriebe; +    Weitere Hilfeleistungen können je nach Lage und Bedürftigkeit in Betracht kommen, wie 
-· andere Rotkreuzverbände. +      die Ausgabe von Getränken und Verpflegung im Rahmen notwendiger Einzelbetreuungen; 
-3. Jede Einsatzplanung hat zu berücksichtigen +      Hilfe für Kinder, die ihre Begleitperson verloren haben.
-· das Vorhandensein bestehender Rettungs- und Versorgungssysteme; +
-· die Eigenständigkeit der Einsatzdurchführung durch den betreffenden DRKVerband+
-· die Bereitschaft des DRK, ggf. Reserveeinheiten und Helfer zur Verfügung zu halten. +
-4. Zweckmäßigerweise sollten allen Beteiligten die Grundsätze des Roten Kreuzes in +
-schriftlicher Form zur Kenntnis gebracht werden, da sie den Rahmen für eine Mitwirkung +
-und Teilnahme des Deutschen Roten Kreuzes darstellen. +
-III. Einsatzverfahren +
-1. Wie unter I erwähnt, gilt bei der Vorbereitung und Durchführung von Einsätzen dieser +
-Art das übliche Verfahren des Deutschen Roten Kreuzes. +
-Die Hilfemaßnahmen haben sich nach den jeweiligen Notwendigkeiten, nicht jedoch +
-nach den Zielen und Inhalten von Demonstrationen zu richten. +
-Sie beinhalten in erster Linie Maßnahmen des +
-· Sanitätsdienstes; +
-· Rettungsdienstes; +
-· Auskunftswesens. +
-IV. Weitere Hilfeleistungen können je nach Lage und Bedürftigkeit in Betracht kommen, wie +
-· die Ausgabe von Getränken und Verpflegung im Rahmen notwendiger Einzelbetreuungen; +
-· Hilfe für Kinder, die ihre Begleitperson verloren haben.+
 2. Die angemessene Größenordnung von Zahl und Standorten von Streckenposten, Unfallhilfsstellen, 2. Die angemessene Größenordnung von Zahl und Standorten von Streckenposten, Unfallhilfsstellen,
 ggf. die Einrichtung eines Verbandplatzes und eines Krankenwagenhalteplatzes ggf. die Einrichtung eines Verbandplatzes und eines Krankenwagenhalteplatzes
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 Demonstrationen in ihrem regionalen Bereich unterrichten und Demonstrationen in ihrem regionalen Bereich unterrichten und
 · der Landesverband das Generalsekretariat entsprechend informiert. · der Landesverband das Generalsekretariat entsprechend informiert.
 +
 +Dieser Erläuterungs- und Maßnahmenkatalog ist vom DRK-Bundesverband auf Grund
 +eines Beschlusses von Präsidium und Präsidialrat vom 05.10.1983 herausgegeben worden.
 +Massnahmenkatalog.doc
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