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fuedi:erl_demo

Unterschiede

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fuedi:erl_demo [2018/08/22 11:55]
brodesser
fuedi:erl_demo [2018/08/22 12:01]
brodesser [III. Einsatzverfahren]
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     - Das Deutsche Rote Kreuz schließt für sein Tätigwerden Vereinbarungen mit dem Veranstalter ab. Absprachen können je nach Lage auch mit anderen Hilfsorganisationen für einen gemeinsamen Einsatz getroffen werden. Bei rechtlich nicht zulässigen Demonstrationen trifft das Deutsche Rote Kreuz keine Vereinbarung mit dem Veranstalter. Es hält sich jedoch in jedem Fall, ggf. auch ohne Absprache und Aufforderung, für evtl. Hilfeleistungen zugunsten betroffener Hilfebedürftiger bereit.     - Das Deutsche Rote Kreuz schließt für sein Tätigwerden Vereinbarungen mit dem Veranstalter ab. Absprachen können je nach Lage auch mit anderen Hilfsorganisationen für einen gemeinsamen Einsatz getroffen werden. Bei rechtlich nicht zulässigen Demonstrationen trifft das Deutsche Rote Kreuz keine Vereinbarung mit dem Veranstalter. Es hält sich jedoch in jedem Fall, ggf. auch ohne Absprache und Aufforderung, für evtl. Hilfeleistungen zugunsten betroffener Hilfebedürftiger bereit.
     - Das Deutsche Rote Kreuz trifft Vorkehrungen für eine Einsatzplanung. Es nimmt zu den Beteiligten Verbindung auf und holt Informationen ein. Im Falle von rechtlich nicht zulässigen Demonstrationen wendet es sich nur an die zuständigen Behörden und Einrichtungen.     - Das Deutsche Rote Kreuz trifft Vorkehrungen für eine Einsatzplanung. Es nimmt zu den Beteiligten Verbindung auf und holt Informationen ein. Im Falle von rechtlich nicht zulässigen Demonstrationen wendet es sich nur an die zuständigen Behörden und Einrichtungen.
- +    - Zu den Informationen gehören u. a.: 
-Zu den Informationen gehören u. a.: +      * Zeitplan der Demonstration; 
-   Zeitplan der Demonstration; +      * Zahl der Teilnehmer; 
-    * Zahl der Teilnehmer; +      * Zusammensetzung der Teilnehmer (Frauen, Kinder, Behinderte); 
-    * Zusammensetzung der Teilnehmer (Frauen, Kinder, Behinderte); +      * Art der Demonstration (Versammlung, Menschenkette u. a.); 
-    * Art der Demonstration (Versammlung, Menschenkette u. a.); +      * Versammlungsorte und -verlauf. 
-    * Versammlungsorte und -verlauf. +    Zu den Beteiligten gehören: 
-Zu den Beteiligten gehören: +      * der Veranstalter; 
-    * der Veranstalter; +      * zuständige Behörden; 
-    * zuständige Behörden; +      * Rettungsdienst; 
-    * Rettungsdienst; +      * Krankenhäuser; 
-    * Krankenhäuser; +      * Ärztliche Notdienste; 
-    * Ärztliche Notdienste; +      * Verkehrsbetriebe; 
-    * Verkehrsbetriebe; +      * andere Rotkreuzverbände.
-    * andere Rotkreuzverbände.+
     - Jede Einsatzplanung hat zu berücksichtigen     - Jede Einsatzplanung hat zu berücksichtigen
-    * das Vorhandensein bestehender Rettungs- und Versorgungssysteme; +      * das Vorhandensein bestehender Rettungs- und Versorgungssysteme; 
-    * die Eigenständigkeit der Einsatzdurchführung durch den betreffenden DRK-Verband; +      * die Eigenständigkeit der Einsatzdurchführung durch den betreffenden DRK-Verband; 
-    * die Bereitschaft des DRK, ggf. Reserveeinheiten und Helfer zur Verfügung zu halten. +      * die Bereitschaft des DRK, ggf. Reserveeinheiten und Helfer zur Verfügung zu halten. 
-    - Zweckmäßigerweise sollten allen Beteiligten die Grundsätze des Roten Kreuzes in schriftlicher Form zur Kenntnis gebracht werden, da sie den Rahmen für eine Mitwirkung und Teilnahme des Deutschen Roten Kreuzes darstellen.+   Zweckmäßigerweise sollten allen Beteiligten die Grundsätze des Roten Kreuzes in schriftlicher Form zur Kenntnis gebracht werden, da sie den Rahmen für eine Mitwirkung und Teilnahme des Deutschen Roten Kreuzes darstellen.
  
  
 ===== III. Einsatzverfahren ===== ===== III. Einsatzverfahren =====
  
-1. Wie unter I erwähnt, gilt bei der Vorbereitung und Durchführung von Einsätzen dieser +    - Wie unter I.2 erwähnt, gilt bei der Vorbereitung und Durchführung von Einsätzen dieser Art das übliche Verfahren des Deutschen Roten Kreuzes. Die Hilfemaßnahmen haben sich nach den jeweiligen Notwendigkeiten, nicht jedoch nach den Zielen und Inhalten von Demonstrationen zu richten. Sie beinhalten in erster Linie Maßnahmen des 
-Art das übliche Verfahren des Deutschen Roten Kreuzes. +      Sanitätsdienstes; 
-Die Hilfemaßnahmen haben sich nach den jeweiligen Notwendigkeiten, nicht jedoch +      Rettungsdienstes;  
-nach den Zielen und Inhalten von Demonstrationen zu richten. +      Auskunftswesens. 
-Sie beinhalten in erster Linie Maßnahmen des +    Weitere Hilfeleistungen können je nach Lage und Bedürftigkeit in Betracht kommen, wie 
-· Sanitätsdienstes; +      die Ausgabe von Getränken und Verpflegung im Rahmen notwendiger Einzelbetreuungen; 
-· Rettungsdienstes; +      Hilfe für Kinder, die ihre Begleitperson verloren haben.
-· Auskunftswesens. +
-IV. Weitere Hilfeleistungen können je nach Lage und Bedürftigkeit in Betracht kommen, wie +
-· die Ausgabe von Getränken und Verpflegung im Rahmen notwendiger Einzelbetreuungen; +
-· Hilfe für Kinder, die ihre Begleitperson verloren haben.+
 2. Die angemessene Größenordnung von Zahl und Standorten von Streckenposten, Unfallhilfsstellen, 2. Die angemessene Größenordnung von Zahl und Standorten von Streckenposten, Unfallhilfsstellen,
 ggf. die Einrichtung eines Verbandplatzes und eines Krankenwagenhalteplatzes ggf. die Einrichtung eines Verbandplatzes und eines Krankenwagenhalteplatzes
fuedi/erl_demo.txt · Zuletzt geändert: 2018/08/22 12:08 von brodesser