Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.
Beide Seiten, vorherige Überarbeitung Vorherige Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorherige Überarbeitung | ||
fuedi:kostenersatz [2017/05/24 13:47] brodesser [3 Personalkosten] |
fuedi:kostenersatz [2020/04/11 13:05] brodesser [K 02.09] |
||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ====== Verw 01 ====== | ||
====== Empfehlung über die Erstattung von Selbstkosten bei Einsätzen der Rotkreuzgemeinschaften im Bereich des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe ====== | ====== Empfehlung über die Erstattung von Selbstkosten bei Einsätzen der Rotkreuzgemeinschaften im Bereich des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe ====== | ||
Zeile 6: | Zeile 7: | ||
===== 1 Leistungen der Rotkreuzgemeinschaften und Kostentragung ===== | ===== 1 Leistungen der Rotkreuzgemeinschaften und Kostentragung ===== | ||
- | - Die Gemeinschaften des Deutschen Roten Kreuzes mit ihren Einsatzformationen helfen bei Not- und Unglücksfällen, | + | - Die Gemeinschaften des Deutschen Roten Kreuzes mit ihren Einsatzformationen helfen bei Not- und Unglücksfällen, |
- | - Versicherung abgerechnet. | + | |
- Für Einsätze der Rotkreuzgemeinschaften im Auftrag von Behörden, die nicht Einsätze im Zivil- oder Katastrophenschutz sind, wird vom Anforderer Kostenerstattung entsprechend Nr. 2 verlangt. Dies erfolgt im Rahmen eines mit dem Kostenpflichtigen abgeschlossenen Vertrages. | - Für Einsätze der Rotkreuzgemeinschaften im Auftrag von Behörden, die nicht Einsätze im Zivil- oder Katastrophenschutz sind, wird vom Anforderer Kostenerstattung entsprechend Nr. 2 verlangt. Dies erfolgt im Rahmen eines mit dem Kostenpflichtigen abgeschlossenen Vertrages. | ||
- Darüber hinaus können die Rotkreuzgemeinschaften und ihre Einsatzformationen auch weitere freiwillige Hilfeleistungen und Wachdienste erbringen. Ein Anspruch auf Durchführung solcher Hilfeleistungen besteht nicht. Für diese Einsätze wird vom Verursacher oder Anforderer Kostenerstattung entsprechend Nr. 2 verlangt. | - Darüber hinaus können die Rotkreuzgemeinschaften und ihre Einsatzformationen auch weitere freiwillige Hilfeleistungen und Wachdienste erbringen. Ein Anspruch auf Durchführung solcher Hilfeleistungen besteht nicht. Für diese Einsätze wird vom Verursacher oder Anforderer Kostenerstattung entsprechend Nr. 2 verlangt. | ||
- | - (4) Auf die Kostenerstattung kann durch Beschluss des zuständigen Vorstands ganz oder teilweise verzichtet werden, soweit dies nach Lage des Einzelfalls gerechtfertigt ist. Dieser Verzicht soll insbesondere dann erfolgen, wenn der Einsatz im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements zur Unterstützung einer anderen gemeinnützigen Organisation oder Aktivität geschieht. | + | - Auf die Kostenerstattung kann durch Beschluss des zuständigen Vorstands ganz oder teilweise verzichtet werden, soweit dies nach Lage des Einzelfalls gerechtfertigt ist. Dieser Verzicht soll insbesondere dann erfolgen, wenn der Einsatz im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements zur Unterstützung einer anderen gemeinnützigen Organisation oder Aktivität geschieht. |
===== 2 Berechnungsgrundlage ===== | ===== 2 Berechnungsgrundlage ===== | ||
Zeile 20: | Zeile 20: | ||
- Die Personalkosten berechnen sich nach der Einsatzzeit. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt des Ausrückens aus der Unterkunft der Rotkreuzgemeinschaft oder Einsatzformation, | - Die Personalkosten berechnen sich nach der Einsatzzeit. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt des Ausrückens aus der Unterkunft der Rotkreuzgemeinschaft oder Einsatzformation, | ||
- | - Für die Dauer des Einsatzes wird je eingesetztem Rotkreuzangehörigen eine Kostenerstattung nach Maßgabe der [[: | + | - Für die Dauer des Einsatzes wird je eingesetztem Rotkreuzangehörigen eine Kostenerstattung nach Maßgabe der [[: |
- Durch den Einsatz erforderlich werdende, nicht vermeidbare Verdienstausfallerstattungen oder Erstattungen fortgewährter Leistungen an Arbeitgeber ehrenamtlich tätiger Rotkreuzangehöriger werden in der entstandenen Höhe ohne weitere Zuschläge berechnet. | - Durch den Einsatz erforderlich werdende, nicht vermeidbare Verdienstausfallerstattungen oder Erstattungen fortgewährter Leistungen an Arbeitgeber ehrenamtlich tätiger Rotkreuzangehöriger werden in der entstandenen Höhe ohne weitere Zuschläge berechnet. | ||
- Kosten für den Einsatz beruflich im DRK tätiger Mitarbeiter werden nach Maßgabe der entstandenen Personalkosten berechnet. | - Kosten für den Einsatz beruflich im DRK tätiger Mitarbeiter werden nach Maßgabe der entstandenen Personalkosten berechnet. | ||
Zeile 27: | Zeile 27: | ||
Die Kosten für die eingesetzten Fahrzeuge und Geräte werden nach der anliegenden | Die Kosten für die eingesetzten Fahrzeuge und Geräte werden nach der anliegenden | ||
- | Kostentabelle berechnet. | + | [[: |
===== 5 Sachkosten ===== | ===== 5 Sachkosten ===== |