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Behandlungstrupp

Der Behandlungstrupp ist eine Gliederung des Sanitätswachdienstes. Der Behandlungstrupp besteht aus zwei Einsatzkräften (1 Truppführer, 1 Helfer), die über die Ausbildung zum Sanitäter verfügen.

Aufgaben

Der Behandlungstrupp errichtet die Unfallhilfsstelle eigenständig ein und betreibt sie. Sein Standort ist während des gesamten Einsatzgeschehens an der Unfallhilfsstelle und ist damit für Besucher und Teilnehmer der Veranstaltung ständig ansprechbar. Soweit im Einzelfall Kräfte des Behandlungstrupps die Unfallhilfsstelle verlassen müssen, ist durch den Truppführer sicherzustellen, dass mindestens eine Einsatzkraft dort verbleibt. Eine eigenständige Versorgung von Notfällen durch Behandlungstrupp geschieht nur dann, wenn diese in unmittelbarer Sichtweite der Unfallhilfsstelle geschehen; in allen anderen Fällen sorgt der Behandlungstrupp dafür, dass der Einsatz von einem Erstversorgungstrupp übernommen wird.

Der Behandlungstrupp versorgt die Patienten, die durch den Erstversorgungstrupp oder den Tragetrupp der Unfallhilfsstelle zugeführt worden sind, nach den allgemeinen sanitätsdienstlichen Regeln. Soweit eine weitere Behandlung erforderlich ist, fordert der Behandlungstrupp den Einsatz von Rettungsmitteln des Rettungsdienstes oder eigene Rettungsmittel (Patiententransporttrupps) des Sanitätswachdienstes beim Einsatzleiter an.

Ausstattung

Der Behandlungstrupp verfügt neben der persönlichen Ausstattung der Einsatzkräfte (Einsatzjacke, Einsatzhose, Schutzhelm, Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe oder Sicherheitsstiefel) über einen Sanitätsrucksack nach DIN 13155 (oder vergleichbares Gerät) und ein Sprechfunkgerät. Daneben soll in der Unfallhilfsstelle auch ein Automatischer externer Defibrillator (AED) verfügbar sein. Die Ausstattung kann - je nach örtlichen Verhältnissen - durch Schienungsmaterial/HWS-Immobbilisationskragen, Krankenpflegeausstattung, Notfallausstattung Arzt (DIN 13232), Notfallausstattung Kinder (DIN 13233-K) und Beatmungsgeräte ergänzt werden. Es bietet sich daher an, den Behandlungstrupp für die Einrichtung der Unfallhilfsstelle mit einem GW-Sanitätsdienst 25 NRW auszustatten, auf dem dann auch zusätzlich die Ausstattung des Erstversorgungstrupps verfügbar ist.

Bei Einsätzen in der Nacht oder in geschlossenen Räumen (Stromausfall! Lichtabschaltung!) soll der Behandlungstrupp darauf achten, seine Unfallhilfsstelle und deren Umfeld zur Vermeidung von Unfällen und zur besseren Kenntlichmachung zu beleuchten. Außerdem kennzeichnet der Behandlungstrupp den Ort der Unfallhilfsstelle und ggf. den Weg dorthin.

sanitaetsdienst/behandlungstrupp.txt · Zuletzt geändert: 2016/07/21 13:52 von brodesser