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Der kleinstmögliche Sanitätswachdienst wird durch einen selbstständig eingesetzten Sanitätstrupp durchgeführt; im Wesentlichen wird dieser die Aufgaben eines Erstversorgungstrupps wahrnehmen. Je nach Örtlichkeit kann dieser auch eine improvisierte Unfallhilfsstelle (z.B. in einem mitgeführten Einsatzfahrzeug) betreiben; häufig wird er aber neben seiner persönlichen Ausstattung über keine weitere Einsatzausstattung verfügen.