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sanitaetsdienst:patiententransporttrupp

Patiententransporttrupp

Ein Sanitätswachdienst verfügt in der Regel über keine eigenen Vorhaltungen für den Transport erstversorgter Patienten in die weitere klinische Versorgung. Diese Aufgabe wird üblicherweise durch den örtlich zuständigen Rettungsdienst übernommen. Rettungsmittel wie Rettungswagen (RTW) oder Krankentransportwagen (KTW) des Sanitätsdienstes sind primär für den Aufbau und Betrieb der Unfallhilfsstelle oder für den internen Transport im Einsatzraum vorgesehen. Ein Einsatz dieser Fahrzeuge für externe Transporte - z.B. ins Krankenhaus - würde die Vorhaltung des Sanitätswachdienstes schwächen und ist deshalb im Regelfall zu vermeiden.

Allerdings ist es denkbar, dass seitens der zuständigen Rettungsdienstbehörde die Vorhaltung zusätzlicher Rettungsmittel für Krankenhaustransporte genehmigt oder angeordnet wird, um den Rettungsdienst nicht mit zusätzlichem Einsatzaufkommen durch die Veranstaltung zu belasten. Diese Rettungsmittel sind dann analog zu Vorhaltungen des Rettungsdienstes zu betrachten; insbesondere die Ausstattung der Fahrzeuge und die Qualifikation der darauf eingesetzten Einsatzkräfte bemisst sich nach Maßgabe der entsprechenden rettungsdienstlichen Vorschriften.

Nach den Vorgaben in NRW besteht der Patiententransporttrupp (RTW) aus einem Notfallsanitäter oder Rettungsassistenten als Transportführer/Truppführer und einem Rettungsassistenten als Kraftfahrer. Der Transporttrupp (KTW) besteht aus einem Rettungssanitäter als Transportführer/Truppführer und einem Rettungshelfer als Kraftfahrer. Bauart und Ausstattung der Einsatzfahrzeuge RTW oder KTW müssen den Vorgaben des Rettungsgesetzes, der einschlägigen DIN-Normen und ggf. ergänzenden Vorschriften des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst der örtlich zuständigen Rettungsdienstbehörde entsprechen.

Aufgaben

Der Patiententransporttrupp übernimmt an der Unfallhilfsstelle transportfähig gemachte Patienten und transportiert sie nach den Vorgaben der Leitstelle in ein geeignetes Krankenhaus. Im Ausnahmefall übernimmt er - unter Umgehung der Unfallhilfsstelle - Patienten unmittelbar am Notfallort vom Erstversorgungstrupp zum Transport in das Krankenhaus. Die Entscheidung hierüber trifft der Einsatzleiter oder der Arzt.

Außerhalb dieser Transportaufgaben kann er zur Unterstützung des Behandlungstrupps oder des Rettungstrupps an der Unfallhilfsstelle eingesetzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass er jederzeit aus dieser Unterstützungsfunktion herausgelöst und in seiner eigentlichen Aufgabe eingesetzt werden kann.

Ausstattung

Der Patiententransporttrupp verfügt neben der persönlichen Ausstattung der Einsatzkräfte (Einsatzjacke, Einsatzhose, Schutzhelm, Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe oder Sicherheitsstiefel) über ein Einsatzfahrzeug (RTW oder KTW) nach DIN. Der Transportführer verfügt zusätzlich über ein Sprechfunkgerät, um auch außerhalb des Fahrzeugs Kontakt zum Kraftfahrer und zum Einsatzleiter halten zu können. Das Einsatzfahrzeug wird auf einem KTW-Halteplatz abgestellt, der über eine verkehrsgünstige Zuwegung sowohl zur Unfallhilfsstelle als auch in den öffentlichen Verkehrsraum verfügt. Um zu vermweiden, dass während eines durch den Patiententransporttrupp durchgeführten Transportes der KTW-Halteplatz durch Fremdfahrzeuge belegt oder blockiert wird, ist dieser zu kennzeichnen und ggf. abzusperren.

sanitaetsdienst/patiententransporttrupp.txt · Zuletzt geändert: 2016/07/21 13:40 (Externe Bearbeitung)