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sanitaetsdienst:rettungstrupp

Inhaltsverzeichnis

Rettungstrupp

Der Rettungstrupp ist eine Gliederung des Sanitätswachdienstes. Er besteht aus zwei Einsatzkräften (1 Truppführer, 1 Helfer), von denen der Truppführer über die Ausbildung zum Arzt, zum Notfallsanitäter oder Rettungsassistenten, der Helfer über die Ausbildung zum Rettungssanitäter oder Rettungshelfer verfügen soll.

Soweit dem Rettungstrupp ein Arzt angehört, ist dieser in medizinischen Fragen allen nichtärztlichen Einsatzkräften gegenüber weisungsbefugt.

Aufgaben

Der Rettungstrupp hat seinen Aufenthaltsort üblicherweise an der Unfallhilfsstelle und unterstützt dort bei Bedarf die Maßnahmen des Behandlungstrupps. Wird durch einen Notruf oder Hilfeersuchen eine lebensbedrohlicher Situation erkennbar oder fordert der Erstversorgungstrupp die Unterstützung durch den Rettungstrupp an, verlegt der Rettungstrupp an den Standort des Erstversorgungstrupps, führt - ggf. gemeinsam mit dem Erstversorgungstrupp - die erforderlichen medizinischen Maßnahmen durch, macht den Patienten transportfähig, fordert die erforderlichen Transportmittel an (Transporttrupp oder Rettungsdienst), begleitet ggf. den Transport zur Unfallhilfsstelle oder unmittelbar in das Krankenhaus und übergibt ihn am Zielort zur weiteren Behandlung. Erfolgt die weitere Behandlung an der Unfallhilfsstelle, wird sie in der Regel durch den Rettungstrupp gemeinsam mit dem Behandlungstrupp durchgeführt.

Ausstattung

Der Rettungstrupp verfügt neben der persönlichen Ausstattung der Einsatzkräfte (Einsatzjacke, Einsatzhose, Schutzhelm, Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe oder Sicherheitsstiefel) über einen Rettungsrucksack oder -koffer, AED-Gerät oder EKG-Sichtgerät mit Defi-Funktion, ggf. Notfallarztkoffer. Der Rettungstrupp muss über ein Sprechfunkgerät verfügen. Bei Dunkelheit oder in geschlossenen Räumen sind die Einsatzkräfte des Rettungstrupps zusätzlich mit Kopf- oder Stirnlampen auszustatten.

sanitaetsdienst/rettungstrupp.txt · Zuletzt geändert: 2016/07/22 10:15 von brodesser