Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


schutz_ek-covid19

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Handreichung zum Schutz der Einsatzkräfte in der Covid19-Pandemielage

Der Einsatz im unmittelbaren Umgang mit infektiösen Covid19-positiven Patienten bedeutet eine erhöhte Infektionsgefahr für die Einsatzkräfte. Zudem besteht die Gefahr, in dem Aufträge übernommen werden, die die geschulte Kompetenz der Einsatzkräfte übersteigt.

Diesen Gefahren kann durch geeignete Maßnahmen entgegengewirkt werden.

PSA und hygienische Abläufe

Die Einsatzkräfte haben im Rahmen ihrer Grundausbildung eine Ausbildung zum Einsatz ihrer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) absolviert. Das An- und Ablegen der Schutzkleidung, ohne Selbstkontamination, ist dabei eine große Herausforderung. Insbesondere das Ablegen der PSA birgt das Risiko der Selbstkontamination und letztlich auch der Kontamination Dritter. Dieses Risiko ist bei Schutzanzügen sehr groß. Auch in allen medizinischen Berufsgruppen zeigt sich, dass in dieser Lage zusätzliche qualifizierte Unterweisungen und Übungen der Abläufe den Infektionsschutz für Einsatzkräfte und Patienten/zu Betreuende erhöhen.

Es ist daher sicherzustellen, dass vor einem Einsatz folgendes erfolgt:

  • Wiederholte theoretische und praktische Schulungen mit Erfolgskontrolle durch eine hygienisch erfahrene Person.
  • Die Schulungen müssen den gesamten Ablaufprozess von der Übernahme des Patienten bis zur Übergabe beinhalten.
  • Zusätzlich sind Schulungen zur Reanimation bei Covid positiven Patienten sinnvoll.
  • Schutzmassnahmen sind nur nach Vorgabe des RKI (Maske, Schutzkittel mit Bündchen, Schutzbrille) durchzuführen.
  • Desinfektion des Fahrzeuges und Materials.

Auftragsübernahme

Unterstützung in einer Pflegeeinrichtung

Grundsätzlich ist eine Unterstützung im Nicht-Pflegerischen und Pflegerischen Bereich des Pflegeeinrichtung unter Weisung des vorhandenen Fachpersonals durch Einsatzkräfte des DRK - beispielsweise durch Sanitäter*innen - möglich. Auch Kräfte des Betreuungsdienstes können für diese Aufgaben angeleitet und geschult werden.

Eine auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittene Hygieneunterweisung ist dabei zwingend erforderlich.

Unterstützung in einem Krankenhaus

Grundsätzlich ist eine Unterstützung auch in einem Krankenhaus im nicht-medizinischen und medizinischen Bereich unter Weisung des vorhandenen Fachpersonals möglich.

Auch hier ist eine auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittene Hygieneunterweisung dabei zwingend erforderlich.

Behelfsunterkunft mit dem Charakter von Betreutem Wohnen

Von der ihrer allgemeinen Ausbildung her können Einsatzkräfte des DRK beim technischen Aufbau und in der allgemeinen Betreuung (analog den bekannten Einsätzen in der FLüchtlingshilfe) tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dabei an der Zimmertür).

Zu beachten ist:

Die Unterkunft muss angemessen sein. Dies sind zum jetzigen Zeitpunkt z.B. bei Hotels, Jugendherbergen, Schulungsheimen o.ä. gegeben. Zelte kommen für diese Unterbringungsart aus Sicht des DRK nicht in Frage.

Behelfspflegeheim mit Pflegefällen. Von der allgemeinen Ausbildung können unsere Ehrenamtlichen beim technischen Aufbau und allgemeiner Betreuung (analog Flüchtlingshilfe) sicher tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dort auch an der Zimmertür des zu Pflegenden). Eine eigenständige pflegerische Versorgung durch Einsatzkräfte der Einsatzeinheiten entspricht nicht den fachlichen Anforderungen. Hier ist pflegerisches Fachpersonal und eine pflegerische Leitung erforderlich. Die Sicherstellung von ordnungsgemäßer Pflege oder gar Pflege Covid-Erkrankter stellt selbst für Fachkräfte erhöhte organisatorische und fachliche Anforderungen. Eine Hygieneunterweisung (s.o.) zugeschnitten auf die Einrichtung ist erforderlich.

Zur Arbeit in Krisenstäben: Die Vertreter des DRK sollten auf folgendes Hinwirken: - Zunächst sind die Kapazitäten der Krankenhäuser und Pflegeheime auszuschöpfen und zu erweitern. Isolationen und fachliche Versorgung sind am besten dort gewährleistet. - Falls zusätzliche Kapazitäten dennoch erforderlich sind, sollten die die Fähigkeiten und die Grenzen des DRK im Komplexem Hilfeleistungssystem, unter Berücktigung der örtlichen Gegebenheiten angeboten werden.

schutz_ek-covid19.1586359081.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/04/08 17:18 (Externe Bearbeitung)