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Der Einsatz im unmittelbaren Umgang mit infektiösen Covid19-positiven Patienten bedeutet eine erhöhte Infektionsgefahr für die Einsatzkräfte. Zudem besteht die Gefahr, in dem Aufträge übernommen werden, die die geschulte Kompetenz der Einsatzkräfte1) übersteigt.
Diesen Gefahren kann durch geeignete Maßnahmen entgegengewirkt werden.
Die Einsatzkräfte haben im Rahmen ihrer Grundausbildung eine Ausbildung zum Einsatz ihrer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) absolviert. Das An- und Ablegen der Schutzkleidung, ohne Selbstkontamination, ist dabei eine große Herausforderung. Insbesondere das Ablegen der PSA birgt das Risiko der Selbstkontamination und letztlich auch der Kontamination Dritter. Dieses Risiko ist bei Schutzanzügen sehr groß. Auch in allen medizinischen Berufsgruppen zeigt sich, dass in dieser Lage zusätzliche qualifizierte Unterweisungen und Übungen der Abläufe den Infektionsschutz für Einsatzkräfte und Patienten/zu Betreuende erhöhen.
Es ist daher sicherzustellen, dass vor einem Einsatz folgendes erfolgt:
Grundsätzlich ist eine Unterstützung im Nicht-Pflegerischen und Pflegerischen Bereich des Pflegeeinrichtung unter Weisung des vorhandenen Fachpersonals durch Einsatzkräfte des DRK - beispielsweise durch Sanitäter*innen - möglich. Auch Kräfte des Betreuungsdienstes können für diese Aufgaben angeleitet und geschult werden.
Eine auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittene Hygieneunterweisung ist dabei zwingend erforderlich.
Grundsätzlich ist eine Unterstützung auch in einem Krankenhaus im nicht-medizinischen und medizinischen Bereich unter Weisung des vorhandenen Fachpersonals möglich.
Auch hier ist eine auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittene Hygieneunterweisung dabei zwingend erforderlich.
Von der ihrer allgemeinen Ausbildung her können Einsatzkräfte des DRK beim technischen Aufbau und in der allgemeinen Betreuung (analog den bekannten Einsätzen in der Flüchtlingshilfe) tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dabei an der Zimmertür).
Zu beachten ist:
Die Unterkunft muss angemessen sein. Dies sind zum jetzigen Zeitpunkt z.B. bei Hotels, Jugendherbergen, Schulungsheimen o.ä. gegeben. Zelte kommen für diese Unterbringungsart aus Sicht des DRK nicht in Frage.
Von der ihrer allgemeinen Ausbildung her können Einsatzkräfte des DRK beim technischen Aufbau und in der allgemeinen Betreuung (analog den bekannten Einsätzen in der Flüchtlingshilfe) tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dabei an der Zimmertür der zu pflegenden Person).
Eine eigenständige pflegerische Versorgung durch Einsatzkräfte kann nicht geleistet werden, da dies nicht dem ihnen in ihrer Ausbildung vermittelten Aufgabenprofil entspricht; die fachlichen Anforderungen einer solchen Tätigkeit können von Einsatzkräften nicht erfüllt werden. Hier ist vielmehr pflegerisches Fachpersonal und eine pflegerische Leitung erforderlich.
Zu beachten ist: die Sicherstellung von ordnungsgemäßer Pflege oder gar die Pflege Covid-Erkrankter stellt selbst an Fachkräfte erhöhte organisatorische und fachliche Anforderungen.
Auch hier ist eine Hygieneunterweisung, zugeschnitten auf die Einrichtung, vor Aufnahme des Dienstes erforderlich.
Um einen ordnungsgemäßen, das fachliche Leistungsvermögen der Einsatzkräfte nicht überfordernden Einsatz sicherzustellen, sollten die Vertreter des DRK in behördlichen Krisenstäben auf folgendes hinwirken: