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San 09

Handreichung zum Eigenschutz der Einsatzkräfte in der Covid19-Pandemielage beim Einsatz in stationären Einrichtungen

Verfasser: Dr. Uwe Devrient, Landesarzt des DRK-LV Westfalen-Lippe


Der Einsatz im unmittelbaren Umgang mit infektiösen Covid19-positiven Patienten bedeutet eine erhöhte Infektionsgefahr für die Einsatzkräfte. Zudem besteht die Gefahr, dass Aufträge übernommen werden, die die geschulte und aus ihrer Ausbildung vorhandene Kompetenz der Einsatzkräfte1) übersteigt.

Diesen Gefahren kann durch geeignete Maßnahmen entgegengewirkt werden.

PSA und hygienische Abläufe

Die Einsatzkräfte haben im Rahmen ihrer Grundausbildung eine Ausbildung zum Einsatz ihrer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) absolviert. Das An- und Ablegen der Schutzkleidung, ohne Selbstkontamination, ist dabei eine große Herausforderung. Insbesondere das Ablegen der PSA birgt das Risiko der Selbstkontamination und letztlich auch der Kontamination Dritter. Dieses Risiko ist bei Schutzanzügen sehr groß. Auch in allen medizinischen Berufsgruppen zeigt sich, dass in dieser Lage zusätzliche qualifizierte Unterweisungen und Übungen der Abläufe den Infektionsschutz für Einsatzkräfte und Patienten/zu Betreuende erhöhen.

Hygieneunterweisung

Es ist sicherzustellen, dass vor jedem Einsatz folgendes erfolgt:

  • Wiederholte theoretische und praktische Schulungen mit Erfolgskontrolle durch eine hygienisch erfahrene Person.
  • Die Schulungen müssen den gesamten Ablaufprozess von der Übernahme des Patienten bis zur Übergabe beinhalten.
  • Zusätzlich sind Schulungen zur Reanimation bei Covid positiven Patienten sinnvoll.
  • Schutzmassnahmen sind nur nach Vorgabe des RKI (Maske, Schutzkittel mit Bündchen, Schutzbrille) durchzuführen.
  • Desinfektion des Fahrzeuges und Materials.

Auftragsübernahme

Unterstützung in einer Pflegeeinrichtung

Grundsätzlich ist eine Unterstützung im nicht-pflegerischen und pflegerischen Bereich der Pflegeeinrichtung unter Weisung des vorhandenen Fachpersonals durch Einsatzkräfte des DRK - beispielsweise durch Sanitäter*innen - möglich. Auch Kräfte des Betreuungsdienstes können für diese Aufgaben angeleitet und geschult werden.

Eine auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittene Hygieneunterweisung ist dabei zwingend erforderlich.

Unterstützung in einem Krankenhaus

Grundsätzlich ist eine Unterstützung auch in einem Krankenhaus im nicht-medizinischen und medizinischen Bereich unter Weisung des vorhandenen Fachpersonals möglich.

Auch hier ist eine auf die jeweilige Einrichtung zugeschnittene Hygieneunterweisung dabei zwingend erforderlich.

Behelfsunterkunft mit dem Charakter von Betreutem Wohnen

Von der ihrer allgemeinen Ausbildung her können Einsatzkräfte des DRK beim technischen Aufbau und in der allgemeinen Betreuung (analog den bekannten Einsätzen in der Flüchtlingshilfe) tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dabei an der Zimmertür).

Zu beachten ist:

Die Unterkunft muss angemessen sein. Dies sind zum jetzigen Zeitpunkt z.B. bei Hotels, Jugendherbergen, Schulungsheimen o.ä. gegeben. Zelte kommen für diese Unterbringungsart aus Sicht des DRK nicht in Frage.

Behelfspflegeheim mit Pflegefällen

Von ihrer allgemeinen Ausbildung her können Einsatzkräfte des DRK beim technischen Aufbau und in der allgemeinen Betreuung (analog den bekannten Einsätzen in der Flüchtlingshilfe) tätig werden (die Unterstützung des DRK endet dabei an der Zimmertür der zu pflegenden Person).

Eine eigenständige pflegerische Versorgung durch Einsatzkräfte kann nicht geleistet werden, da dies nicht dem ihnen in ihrer Ausbildung vermittelten Aufgabenprofil entspricht; die fachlichen Anforderungen einer solchen Tätigkeit können von Einsatzkräften nicht erfüllt werden. Hier ist vielmehr pflegerisches Fachpersonal und eine pflegerische Leitung erforderlich.

Zu beachten ist: die Sicherstellung von ordnungsgemäßer Pflege oder gar die Pflege Covid-Erkrankter stellt selbst an Fachkräfte erhöhte organisatorische und fachliche Anforderungen.

Auch hier ist eine Hygieneunterweisung, zugeschnitten auf die Einrichtung, vor Aufnahme des Dienstes erforderlich.

Hinweise für Vertreter*innen des DRK in behördlichen Krisenstäben

Um einen ordnungsgemäßen, das fachliche Leistungsvermögen der Einsatzkräfte nicht überfordernden Einsatz sicherzustellen, sollten die Vertreter des DRK in behördlichen Krisenstäben auf folgendes hinwirken:

  • Zunächst sind die Kapazitäten der Krankenhäuser und Pflegeheime auszuschöpfen und gemäß den vorhandenen Möglichkeiten zu erweitern. Isolationen und fachliche Versorgung sind am besten dort gewährleistet. Auch kann die nichtmedizinische Logistik (Verpflegung, Bettendesinfektion, Wäsche, Medikamentation etc.) angelehnt an eine bestehende Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung in aller Regel besser gewährleistet werden als dies bei einem vollständigen Neuaufbau an anderer Stelle möglich wäre.
  • Falls zusätzliche Kapazitäten darüber hinaus dennoch erforderlich sind, sollen weitere Unterstützungsangebote des DRK nur unter strikter Beachtung der Fähigkeiten und Grenzen des DRK und seiner Einsatzkräfte im Komplexem Hilfeleistungssystem gemacht werden. Dabei sind insbesondere die örtlichen Gegebenheiten der lokalen DRK-Gliederung zu berücksichtigen.
1)
der Begriff „Einsatzkräfte“ bezeichnet in diesem Dokument ehren- oder hauptamtlich Tätige im DRK, die nach Abschluss ihrer Grundausbildung in den Rotkreuzgemeinschaften und insbesondere in Einsatzformationen des DRK (Einsatzeinheiten) tätig sind.
schutz_ek-covid19.1586373596.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/04/08 21:19 von brodesser