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unterbringung

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unterbringung [2016/05/29 11:31]
brodesser [Aufgaben des Innendienstleiters]
— (aktuell)
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-====== Hinweise für die Unterbringung von Einsatzkräften bei mehrtägigen Einsätzen ====== 
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-===== Vorbemerkung ===== 
-Sowohl geplante als auch ungeplante Einsätze im eigenen Wohnortbereich werden in aller Regel so vorbereitet werden können, dass die Einsatzkräfte in ihrer privaten Wohnung übernachten können. Anders sieht dies jedoch aus, wenn Einsatzformationen mit ihren Einsatzkräften über mehrere Tage hinweg in der überörtlichen Hilfe tätig werden. In diesen Fällen ist es notwendig, eine Unterkunft bereitzustellen, in der die Helferinnen und Helfer übernachten, sich regenerieren und auch die einsatzfreie Zeit verbringen können. Dies dient einerseits der Gesunderhaltung, aber insbesondere auch der Sicherung der Einsatzfähigkeit der kompletten Einheit, denn Einsatzkräfte, die unausgeschlafen oder nach vielfach gestörter Nachtruhe in die nächste Dienstschicht gehen müssen, werden längst nicht die Leistungsfähigkeit erreichen wie nach einem ungestörten Schlaf. 
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-===== Bei vorgeplanten Einsätzen: Unterbringung in Beherbergungsbetrieben ===== 
-Verantwortliche Führungskräfte werden also in enger Abstimmung mit dem einsatzleitenden Kreisverband und ggf. der den Einsatz anordnenden Behörde Vorsorge dafür zu treffen haben, für die Unterbringung ihrer Einsatzkräfte wenn irgend möglich Beherbergungsbetriebe (Hotels oder auch Jugendherbergen) anzumieten. Aus Sicht des Landesverbandes gilt dies insbesondere für vorgeplante Einsätze; in diesen Fällen wird es kaum einen vernünftigen Grund geben, im Rahmen der Planung eine nicht den heutigen Standards angemessene Unterkunft bereitzustellen. Die Belegung von notfallmäßig ausgestatteten Unterkünften (Schulklassen, Turnhallen, andere provisorische Unterbringungsmöglichkeiten und Zelte) darf bei vorgeplanten Einsätzen in aller Regel keine Option darstellen. Insbesondere können Kostengesichtspunkte des Einsatzanforderers oder Veranstalters hier keine entscheidende Rolle spielen, denn Aufbau und Betrieb provisorischer Einsatzkräfteunterkünfte sind im Endeffekt auf Grund des hierfür erforderlichen zusätzlichen Kräfteansatzes für den Aufbau und Betrieb der Unterkunft einschließlich des späteren Rückbaus, der Aufbereitung und ggf. Entsorgung des Unterkunftsgeräts sowie für die Verpflegungsbeschaffung, -herstellung und -ausgabe in den seltensten Fällen kostengünstiger als die Nutzung bereits vorhandener Beherbergungsbetriebe. Bei der Planung eines Einsatzes in der vorgeplanten überörtlichen Hilfe muss daher darauf gedrungen werden, die Unterbringung und Versorgung der Einsatzkräfte so rechtzeitig ins Augenmerk zu nehmen, dass Engpässe, die möglicherweise später durch eine erfolgte Belegung von Beherbergungsbetrieben durch Dritte auftreten, vermieden werden. Im Zweifelsfall ist einem Transfer zur Unterkunft (z.B. durch Busse) zu Beginn oder Ende einer Dienstschicht der Vorzug gegenüber einer notfallmäßigen Gemeinschaftsunterbringung auf Feldbetten o.ä. zu geben. 
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-===== Bei Einsätzen aus der Alarmierung heraus: im Ausnahmefall Gemeinschaftsunterkünfte ===== 
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-Es wird jedoch nicht zu verhindern sein, dass diese Grundsätze insbesondere bei Einsätzen aus der Alarmierung heraus nicht immer eingehalten werden können. Zwar sollte auch dann eine Unterbringung in Beherbergungsbetrieben angestrebt werden und eine feldmäßige Unterbringung in Zelten oder Gemeinschaftsunterkünften darf nur die Ausnahme von der Regel sein, jedoch wird sich dies nicht in jedem Fall sicher vermeiden lassen. Eine Mindestqualität muss hier für das einzusetzende Unterkunftsgerät gewährleistet sein: feste Betten, im Ausnahmefall die bekannten disc-o-beds oder Feldbetten, ergänzt durch mindestens einen Stuhl pro Bettplatz und für max. vier Personen einem Tisch sind als Grundanforderung vorzusehen. Für die Unterbringung persönlichen Gepäcks und persönlicher Gegenstände müssen (abschließbare) Schränke oder Spinde vorhanden sein. Rückzugsmöglichkeiten für die Freizeit müssen ebenso geplant werden wie die Möglichkeit, die persönliche Wäsche waschen zu lassen (gewerblicher Wäschereibetrieb) und der Einkauf persönlicher Gegenstände oder Genussmittel in der dienstfreien Zeit, die durchaus außerhalb der Öffnungszeiten der Verkaufsstellen der gewerblichen Wirtschaft liegen kann.  
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-==== Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften ==== 
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-Bei der Belegung von Gemeinschaftsunterkünften sind Fragen der Hygiene, aber auch des Schutzes des Persönlichkeitsbereiches und der Intimsphäre der Einsatzkräfte besonders zu berücksichtigen. Mehrbettunterbringung ist zwar durchaus denkbar, sollte aber ein Maß von zwei („Doppelzimmer“), im Ausnahmefall max. vier Personen pro Unterkunftsraum nicht übersteigen. Eine Unterbringung von mehr als vier Personen in einem Raum muss dabei die absolute Ausnahme bleiben und bedarf der Begründung, wobei Kostengesichtspunkte hier in aller Regel keine ausreichende Begründung darstellen. Die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Sanitäranlagen muss als selbstverständliche Vorgabe berücksichtigt werden (Geschlechtertrennung, Sichtschutz – keine „Massenduschräume“). 
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-Die Erfüllung dieser Anforderungen bei einem mehrtägigen Einsatz erfordert Vorbereitungen in erheblichen Umfang, sodass auch hier einer Übernachtung in Beherbergungsbetrieben und dem Transfer vom Einsatzraum in eine angemessene Unterkunft der Vorzug zu geben sein wird, wenn sich dies unter zeitlichen und räumlichen Gesichtspunkten realisieren lässt – der Nutzen „ausgeschlafener“ Einsatzkräfte wird den zeitlichen und finanziellen Aufwand hierfür in aller Regel mehr als aufwiegen.  
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-===== Unterkunftsbetrieb ist keine Aufgabe der Einsatzkräfte des Primäreinsatzes ===== 
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-Ist es bei Abwägung aller Alternativen tatsächlich erforderlich, bei mehrtägigen Einsätzen Gemeinschaftsunterkünfte zu belegen, wird es Aufgabe der verantwortlichen Führungskräfte sein, dafür zu sorgen, dass der Unterkunftsbetrieb nicht noch als zusätzliche Aufgabe durch die im Einsatz befindlichen Einsatzkräfte geleistet werden muss, sondern zusätzliche Einsatzkräfte in ausreichender Zahl unter Führung eines verantwortlichen Unterkunftsleiters („Innendienstleiter“ oder „Quartiermeister“) eingesetzt werden, die die Unterkunft vorbereiten und betreiben, Verpflegung herstellen und ausgeben und die erforderlichen Reinigungsarbeiten organisieren. Besonderes Augenmerk ist auch hier – wiederum nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der Gesunderhaltung der Einsatzkräfte – den sanitären Anlagen zu widmen. Der Innendienstleiter wird bspw. den Reinigungsdienst insbesondere der Sanitäranlagen durch Einsatz eines gewerblichen Gebäudereinigungsunternehmens organisieren, ein Wäschereiunternehmen für das Reinigen der persönlichen Wäsche der Einsatzkräfte unter Vertrag nehmen und dafür sorgen, dass die eingesetzten Kräfte sich während der Zeit, in der sie sich in der Unterkunft aufhalten, tatsächlich regenerieren und ausreichend Ruhe bekommen, um sich auf ihre nächste Dienstschicht vorbereiten können. Bei der Verpflegung steht ebenfalls der Erhalt der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit der Einsatzkräfte an vorderster Stelle. Bei erheblicher Belastung der Infrastruktur des Einsatzraums muss dabei auch an die Einrichtung einer „Logistiklinie“ in das Hinterland für die Beschaffung von Lebensmitteln etc. gedacht werden. An die Einrichtung von Ruhebereichen für die Beratung und Betreuung der Einsatzkräfte durch die Einsatzkräftenachsorge (EKN) und die seelsorgerische Betreuung ist ebenfalls zu denken und ggf. Kontakt mit den örtlichen Religionsgemeinschaften aufzunehmen. 
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-===== Aufgaben des Innendienstleiters ===== 
-Unabhängig davon, ob eine Unterbringung von Einsatzkräften in Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes erfolgt oder aber - im Ausnahmefall - eine feldmäßige Unterbringung in selbst erstellten Unterkünften erfolgt, ist ein Innendienstleiter einzusetzen, der alle Fragen der Unterbringung zu regeln hat. Hintergrund ist, dass die Einsatzkräfte oftmals zu ungewöhnlichen Zeiten die Unterkunft zum Dienst verlassen oder auch erst nach der regulären Dienstzeit einer Rezeption o.ä. wieder in die Unterkunft zurückkehren. Der Innendienstleiter (teilweise auch "Quertiermeister" genannt) wird dann alle im Zusammenhang mit der Unterkunft stehenden Angelegenheiten mit dem Betreiber der Unterkunft regeln; er ist Ansprechpartner sowohl der in der Unterkunft untergebrachten Einsatzkräfte als auch des Betreibers. 
-Hinweise oder auch Beschwerden, Schadensmeldungen etc. der Einsatzkräfte richten diese an den Innendienstleiter, der gemeinsam mit dem Betreiber der Unterkunft um Abhilfe besorgt sein wird. Der Innendienstleiter führt eine Kräfteübersicht (Raumverteilungsplan) über die Unterkunft. Ebenso kann der Innendienstleiter dringende Besorgungen für einzelne Einsatzkräfte veranlassen, falls diese nicht durch die Einsatzkräfte selbst in deren Freizeit erledigt werden können (z.B. Beschaffung von Medikamenten o.ä.). Bei Ablösungen, Abreise etc. der Einsatzkräfte wird der Innendienstleiter gemeinsam mit dem Betreiber der Unterkunft die ordnungsgemäßige Übergabe der Räumlichkeiten vornehmen und die Abschlussrechnung zur Begleichung durch den einsatzleitenden Verband oder die Behörde gegenzeichnen. 
-Der Innendienstleiter ist in der Regel eine Führungskraft in der Dienststellung eines Gruppenführers und für den Betrieb der Unterkunft allen dort untergebrachten Einsatzkräften gegenüber in Fragen der Unterbringung weisungsbefugt. Der regelmäßige Standort des Innendienstleiters befindet sich in Absprache mit dem Betreiber drer Unterkunft in unmittelbarer Nähe z.B. zur Rezeption der Unterkunft. Dem Innendienstleiter soll mindestens ein Melder/Kraftfahrer mit einem Pkw als Einsatzfahrzeug zur Unterstützung zur Verfügung stehen (Führungsstufe A der DRK-DV 100). Bei größeren Unterkünften wird Innendienstleiter die Dienststellung eines Zugführers haben und über einen Führungstrupp verfügen (Führungsstufe B). 
-===== Zusammenarbeit mit dem Betreiber der Unterkunft ===== 
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unterbringung.1464514316.txt.gz · Zuletzt geändert: 2016/05/29 11:31 von brodesser