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aufgkonvbea

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aufgkonvbea [2017/06/08 11:45]
brodesser angelegt
aufgkonvbea [2017/10/20 09:53]
brodesser [Fördermitglieder]
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-====== Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten ======+====="Durch Menschlichkeit zum Frieden"===== 
 +====== Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz ====== 
 +Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, dass folgende Inhalte an die Zielgruppen vermittelt werden: 
 +  * Wo spielt das humanitäre Völkerrecht heute innerhalb und außerhalb der Rotkreuz-Arbeit eine Rolle? 
 +  * Welche Bedeutung haben die Grundsätze und Ideale der Bewegung in Staat und Gesellschaft heute? 
 +  * Welche aktuellen Entwicklungen nimmt das humanitäre Völkerrecht und die Ideenwelt der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung? 
 + 
 +Im einzelnen: 
 +==== Präsidium / ea. Vorstand ==== 
 +  * Mindestens einmal jährlich Berichterstattung über den Stand der Verbreitungsarbeit im Kreisverbandgebiet 
 +  * Beratung des Präsidiums in allen Fragen, für die Ideenwelt und Rechtsnatur der Nationalen Rotkreuzgesellschaft von Belang sind 
 +  * Teilnahme an den Präsidiumssitzungen (entsprechend den Regelungen in der Satzung des Kreisverbandes) 
 + 
 + 
 +==== Vorstand / Kreisgeschäftsführung ==== 
 +  * regelmäßige gegenseitige Information über aktuelle operative Fragen der Rotkreuzarbeit im Kreisverband ("Jour-fixe Verbreitungsarbeit"
 +  * Bewertung insbesondere neuer operativer Aufgabenfelder des Kreisverbands auf Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Relevanz für die Verbreitungsarbeit 
 +  * Beratung und Unterstützung des Vorstands / Kreisgeschäftsführers in Fragen der Grundsätze und der Verbreitungsarbeit 
 +==== Gemeinschaften ==== 
 +  * regelmäßige Teilnahme an den Dienstbesprechungen der Leitungskräfte der Gemeinschaften (mindestens einmal jährlich) 
 +  * Information der Leitungskräfte der Gemeinschaften über aktuelle Entwicklungen in der Verbreitungsarbeit 
 +  * Unterstützung der Information der Angehörigen der Gemeinschaften über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze, z.B. in den Rotkreuz-Einführungsseminaren. Soweit der Konventionsbeauftragte diese Thematik nicht selbst unterrichtet, leitet er die hierfür vorgesehenen Lehrkräfte an und informiert sie über aktuelle Entwicklungen. 
 +  * Beratung der Führungskräfte über Fragen der humanitären Grundsätze vor und ggf. während laufender Einsätze 
 +==== Einrichtungen und Dienste ==== 
 +  * Beratung der Leitungen von Einrichtungen und Diensten über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Einrichtungen und Dienste 
 +==== Öffentlichkeitsarbeiter ==== 
 +  * Beratung der Öffentlichkeitsarbeiter bei der Abgabe von Stellungnahmen und Presseerklärungen, die für die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze relevant sind 
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 +==== Fördermitglieder ==== 
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 +==== Blutspender ==== 
 +==== Freiwilligendienste ==== 
 +==== ungebundene Helfer ==== 
 +==== Schulen und Hochschulen ==== 
 +==== Kommunalpolitik ==== 
 +==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== 
 +==== Verbände und Hilfsorganisationen ==== 
 +==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ==== 
 +==== Bundeswehr und verbündete Streitkräfte ==== 
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 +===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? ===== 
 +In den Kreisverbänden, die (noch) nicht über einen Kreiskonventionsbeauftragten verfügen, nimmt der Kreisverbandsjustiziar diese Aufgabe ad interim wahr. 
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aufgkonvbea.txt · Zuletzt geändert: 2017/10/28 12:20 (Externe Bearbeitung)