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aufgkonvbea [2017/09/29 11:25] brodesser [Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten] |
aufgkonvbea [2017/10/20 10:18] brodesser [Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)?] |
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====== Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz ====== | ====== Aufgaben des Kreiskonventionsbeauftragten im Deutschen Roten Kreuz ====== | ||
- | ===== Interne | + | Der Kreiskonventionsbeauftragte hat die Aufgabe, im Rahmen seiner satzungsgemäßen Funktion und Stellung sicherzustellen, |
- | ==== Präsidium ==== | + | * Wo spielt das humanitäre Völkerrecht heute innerhalb |
- | ==== Vorstand ==== | + | * Welche Bedeutung haben die Grundsätze und Ideale der Bewegung in Staat und Gesellschaft heute? |
+ | * Welche aktuellen Entwicklungen nimmt das humanitäre Völkerrecht und die Ideenwelt der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung? | ||
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+ | Im einzelnen: | ||
+ | ==== Präsidium | ||
+ | * Mindestens einmal jährlich Berichterstattung über den Stand der Verbreitungsarbeit im Kreisverbandgebiet | ||
+ | * Beratung des Präsidiums in allen Fragen, die für die Ideenwelt und Rechtsnatur der Nationalen Rotkreuzgesellschaft von Belang sind | ||
+ | * Teilnahme an den Präsidiumssitzungen (entsprechend den Regelungen in der Satzung des Kreisverbandes) | ||
+ | |||
+ | |||
+ | ==== Vorstand | ||
+ | * regelmäßige gegenseitige Information über aktuelle operative Fragen der Rotkreuzarbeit im Kreisverband (" | ||
+ | * Bewertung insbesondere neuer operativer Aufgabenfelder des Kreisverbands auf Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Relevanz für die Verbreitungsarbeit | ||
+ | * Beratung und Unterstützung des Vorstands / Kreisgeschäftsführers in Fragen der Grundsätze und der Verbreitungsarbeit | ||
==== Gemeinschaften ==== | ==== Gemeinschaften ==== | ||
+ | * regelmäßige Teilnahme an den Dienstbesprechungen der Leitungskräfte der Gemeinschaften (mindestens einmal jährlich) | ||
+ | * Information der Leitungskräfte der Gemeinschaften über aktuelle Entwicklungen in der Verbreitungsarbeit | ||
+ | * Unterstützung der Information der Angehörigen der Gemeinschaften über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze, | ||
+ | * Beratung der Führungskräfte über Fragen der humanitären Grundsätze vor und ggf. während laufender Einsätze | ||
==== Einrichtungen und Dienste ==== | ==== Einrichtungen und Dienste ==== | ||
+ | * Beratung der Leitungen von Einrichtungen und Diensten über die Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Einrichtungen und Dienste | ||
==== Öffentlichkeitsarbeiter ==== | ==== Öffentlichkeitsarbeiter ==== | ||
+ | * Beratung der Öffentlichkeitsarbeiter bei der Abgabe von Stellungnahmen und Presseerklärungen, | ||
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- | ===== Externe Zielgruppen und Aufgaben ===== | ||
==== Fördermitglieder ==== | ==== Fördermitglieder ==== | ||
+ | Im Rahmen der regelmäßigen Information der Fördermitglieder, | ||
+ | ==== Blutspender ==== | ||
+ | * Beratung der für die Förderung der Blutspende im Kreisverband Verantwortlichen über die Bedeutung der freiwilligen, | ||
+ | * gelegentliche Teilnahme an Veranstaltungen für Blutspender (z.B. Ehrungen) und Information über aktuelle Entwicklungen humanitärer Aufgaben | ||
==== Freiwilligendienste ==== | ==== Freiwilligendienste ==== | ||
+ | * Beratung der Praxisanleiter und Schulungskräfte für Freiwilligendienstleistende bei deren Vermittlung von Rotkreuz-Grundlagenwissen an die Teilnehmer | ||
+ | * ggf. Übernahme von Themen zur Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze in Seminaren für Freiwilligendienstleistende | ||
+ | ==== ungebundene Helfer ==== | ||
+ | * Unterstützung der für die Zusammenarbeit und Praxiseinweisung ungebundener Helfer eingesetzten Führungskräfte bei der Vermittlung grundlegender Kenntnisse über die Grundsätze der Rotkreuz-/ | ||
+ | |||
==== Schulen und Hochschulen ==== | ==== Schulen und Hochschulen ==== | ||
+ | * Kontakthalten mit Schulen und Hochschulen im Verbandsbereich, | ||
==== Kommunalpolitik ==== | ==== Kommunalpolitik ==== | ||
+ | * Beratung der für den Kontakt zu kommunalpolitischen Akteuren zuständigen Vertreter des Verbandes im Hinblick auf die Berücksichtigung der Rechtsnatur der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und die humanitären Grundsätze bei Gesprächen und Verhandlungen | ||
+ | * Bei grundlegenden Gesprächsterminen sollte der Konventionsbeauftragte die Verhandlungsführer des Verbandes möglichst als Berater zu den Gesprächen begleiten. | ||
==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== | ==== Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet ==== | ||
+ | Der Kontakt zu Landes- und Bundesbehörden im Verbandsgebiet obliegt zunächst und primär dem zuständigen Landes- bzw. Bundesverband. Der Konventionsbeauftragte des Kreisverbandes sollte jedoch rechtzeitig vor einem solchen Termin den Konventionsbeauftragten des Landesverbandes über aktuelle grundsatzrelevante Fragestellungen aus dem lokalen Bereich informieren, | ||
==== Verbände und Hilfsorganisationen ==== | ==== Verbände und Hilfsorganisationen ==== | ||
==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ==== | ==== Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften ==== | ||
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===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? | ===== Was machen wir, wenn es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, einen Kreiskonventionsbeauftragten zu bestellen (Vertretungslösung)? | ||
+ | In den Kreisverbänden, | ||